Vater verweigert Zustimmung stationäre Therapie

  • Hallo, ich bin neu hier und suche Rat zu:

    Mein Kind1 (14 J) möchte und soll eine stationäre Therapie in einer psychosom. Klinik machen, ambulante nimmt sie bereits wahr, ihr Therapeut unterstützt sie, ihr Pädiater auch und ich.

    Nun hat ihr Vater bei ihrem gestrigen Papawochenende einen riesen Aufriss veranstaltet, die schriftliche Erklärung nicht unterzeichnet sondern zerrissen und mit ihr rumgebrüllt, dass seine neue Partnerin ihn aus dem Zimmer geworfen hat. Kind wurde dann auch heute noch vor 7 Uhr heimgebracht... Seine eigene, von ihm bevorzugt ignorierte bzw. am Umfeld ausagierte, psych. Erkrankung ist mit ein Grund für all das, aber darum soll es hier nicht gehen (vielleicht mal anderswo, wutschnaub).


    Wie gehe ich vor? Gem. Sorgerecht besteht. Die Zustimmung müssen beide unterzeichnen.

    Jugendamt? Dann Gericht? Ich habe keinen Anwalt oder eine Rechtsschutzversicherung.

    Gibt es andere Wege? Ärztl. Schreiben oder vom Therapeuten?

    Hat das hier jmd. durch und kann Tipps geben?

    Merci und euch einen guten 4. Advent!

  • ich habe es zwar nicht durch, aber wenn ich das richtig zusammen bekomme wäre Jugendamt wohl der passende Weg.

    Das kann die Unterschrift wohl holen oder ersetzen, wenn es denn notwendig ist.

    Das ist wohl der Punkt

    Suche nette Menschen um nicht gefangener zu werden

  • Besteht die Möglichkeit eines zweiten Anlaufs beim Vater? Vielleicht über und mit der Next?


    Und/ oder vielleicht ein gemeinsames Elterngespraech beim Arzt/Therapeuten? Das wäre sowieso der "gute" Weg.


    Klar ist: Für das Kind wäre der Schulterschluss der Eltern schon ein ganzes Stück positive Therapie. Während eine juristische Auseinandersetzung nicht unbemerkt ablaufen könnte.

    Da wäre der erste Weg tatsächlich, das Jugendamt ins Boot zu holen. Das kann euch Eltern aber nur beraten bzw. vermittelnd tätig sein. Alle Entscheidungsgewalt habt ihr als Eltern.


    Der juristische Weg geht m.W. ohne Anwalt. Je nach Bundesland könntest du die Klage über einen Rechtspfleger am Amtsgericht formulieren und einreichen lassen. Die Empfehlung und Begründung für die stationäre Therapie vom Arzt und Therapeuten bzw. der aufnehmenden Jugendpsychiatrie wäre wichtig. Da reicht vielleicht eine Kopie der Unterlagen, die der KK eingereicht wurden.


    Ohne Anwalt kämen anteilige Verfahrenskosten von ca. 250 Euro auf dich zu, schätze ich ein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Monsterkrümel : Gibt es da eine Rechtsgrundlage die man mitnehmen kann?


    Hallo Urtica,


    ich würde wohl sowohl beim Jugendamt anrufen, als auch mal beim örtlichen Amtsgericht.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Du den Antrag zur Ersetzung der Unterschrift stellen musst oder Euer Kind. Da kann aber auch der Rechtspfleger Auskunft geben.


    Sicherlich nicht verkehrt, ist den Vater schonmal schriftlich zur Unterschrift mit Fristsetzung auf zu fordern.


    Thematisch muss hier sicherlich nicht um die Psychische Erkrankung des Vaters gehen, gleichzeitig hat das schon Einfluss auf den Gesamtvorgang.

    Wenn Du befürchten musst, dass der Vater mit der Unterschrift eine eigene Krankeneinsicht und/oder (Mit-)Verantwortung für den gesundheitlichen Zustand Eures Kindes bewältigen musst, kannst Du Dir denke ich einvernehmliche Wege sparen.



    LG von overtherainbow

  • Da finde ich nur was zur Schweigepflicht. :)

    Ich frage deshalb so konkret, weil mein Gold fast im gleichen Alter (jetzt 16) ist und hier bei jeder Praxis und Tagesklinik, sowohl nach dem Sorgerechtsverhältnis gefragt wurde, als auch die Unterschrift beider Elternteile erforderlich war, zzgl. die vom „Kind“.


    LG von overtherainbow

  • Hier geht es ja um einen stationären Aufenthalt. Nicht nur um eine ambulante Behandlung. Das ist streitig wesentlich schwieriger durchzusetzen und geht in der Regel nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten.


    Ggfls. könnte auch infrage kommen, dass die behandelnde Ärzte eine Einweisung aussprechen. Dann verlieren aber über einen gewissen Zeitraum beide Eltern letztlich das ABR.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Vielen Dank euch allen. Einvernehmlich bzw. neuer Anlauf hat sich erledigt - Kindsvater ist schon fast am Grund einer akuten Episode/Krise, die Mails heute zeigen mir, dass da weder Einsicht noch Wille sind, nur Projektion. Sehr anstrengend für Kind1 und ein Mosaikstein mehr für die Therapie.

    Morgen frage ich ich beim JA durch und schicke alle Papiere schon mal mit Vermerk zur Klinik und gebe eine Info an den ambulanten Therapeuten, sofern der noch nicht im verdienten Urlaub weilt.
    Ich halte euch auf dem Laufenden über den hier (RLP) dann gangbaren Weg.

  • overtherainbow, die Rechtslage hat sich da vor 1-2 Jahren deutlich geändert.


    Wir hatten ja mit dem Beutesohn ähnliche Probleme, Mama psychisch schwer erkrankt, hat jede Therapie boykottiert.


    Jetzt benötigt Kind weder Zustimmung der Elternteile noch Unterschriften.


    Das Problem ist, daß sich die allerwenigsten Ärzte damit auskennen und schon garnicht die Gesetzesänderungen mitbekommen.


    Die ärztliche Schweigepflicht ist jedoch ein hohes Gut und wenn ein Jugendlicher nicht möchte, daß seine Eltern von einer Behandlung erfahren, dann ist das verbindlich, jedenfalls, wenn der Arzt davon ausgehen kann, daß der Jugendliche die Konsequenzen überblickt.


    Daß das rein praktisch nicht immer machbar ist, weil zum Beispiel der Jugendliche privat versichert ist und die Eltern eine Rechnung bekommen, aus der die Erkrankung hervorgeht, oder daß es dem Elternteil auffällt, wenn Kind eine Woche lang nicht nach Hause kommt, ist eine andere Sache.


    Aber so prinzipiell kann man einen Jugendlichen ohne Einverständnis der Eltern auch stationär behandeln.

  • Und nein, die Eltern verlieren nicht das Sorgerecht, wenn ein Arzt einweist.


    Das geht gegen den Willen der Eltern ( bei Kindern unter 14 ) nur mit Polizei und Jugendamt.


    Das hab ich nun wirklich mehr als oft selber tun dürfen.


    Da kommt dann die Polizei ubd verhindert, daß Eltern und Kind sich entfernen und das Jugendamt redet mit den Eltern, entweder sie stimmen freiwillig zu, oder das ABR ist entzogwm, das geht dann ziemlich fix.


    Das ist dann quasi eine Inobhutnahme durch das Jugendamt.


    Die Hürden hierfür sind aber sehr hoch. Da muss schon akute Gefahr bestehen.

  • Bereite dich auf einen längeren Weg vor.

    Über (Akut) Arzt, Jugendamt und Polizei läuft wie beschrieben worden ist, nur eine kurzfristige Inobhutnahme (die dann von den Eltern oder dem FamGericht bestätigt werden müsste.) Da geht es nicht um das Sorgerecht, sondern wie von Anfang an benannt nur um Teile, hauptsächlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht(ABR).

    Das ist aber nicht der derzeit beschrittene Weg. Der ist die freiwillige stationäre Aufnahme auf .. Und da braucht es - die schriftlichen Unterlagen hast du bekommen - eine Zustimmung der Sorgeberechtigten. Und es wird wenig Ärzte geben, die sich nicht entsprechend absichern. Eine Gesetzesänderung diesbezüglich im FamGesetz nach der grossen Änderung von 2008 ist mir jetzt nicht bekannt. (Was es gibt, sind ein paar OLG-Entscheide zur Thematik).


    Du wirst weiterhin den Weg über den Vater gehen müssen. Und taktischerweise vielleicht so, dass du eine belegbare Stellungnahme von ihm hast. Der zerrissene Unterschriftenzettel hat da wenig Wirkung. Eine schriftliche Weigerung schon mehr. Oder eine Ablehnung eines Arztgespraechs zur Sache. (Oder es steigt tatsächlich ein Arzt in den Ring und macht den ja oben beschriebenen Notfall daraus. - Da hätte ich allerdings Sorgen, dass das einen zusaetzlichen Knoten in die Kinderseele bringen könnte.)


    Das Jugendamt kann dich einzig beraten bzw. zwischen den Eltern vermitteln. Mehr darf es nicht. Nur im Notfall halt eine Inobhutnahme vornehmen. Die in dem Fall dann medizinisch untermauert werden sollte, um vor Gericht Bestand zu haben. Da hier aber bereits Ärzte eingeschaltet sind und nicht die Notfalleinweisung ausgesprochen haben, wird sich ein JA- Mitarbeiter eher seltener über das medizinische Statement hinwegsetzen. Es würde ihm auf die Fuesse fallen.

    Quintessenz: Du wirst, wenn der Vater sich weiter ernsthaft sträubt und nicht ueberzeugt werden kann, auf einen langen Weg einrichten müssen und unterwegs gucken, ob du Verbündete findest, die bis zur äussersten Grenze ihres Spielraums gehen. Leider kein einfacher Weg.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bereite dich auf einen längeren Weg vor.


    Quintessenz: Du wirst, wenn der Vater sich weiter ernsthaft sträubt und nicht ueberzeugt werden kann, auf einen langen Weg einrichten müssen und unterwegs gucken, ob du Verbündete findest, die bis zur äussersten Grenze ihres Spielraums gehen. Leider kein einfacher Weg.

    Die Unterschrift des anderen ET kann bei klar nachgewiesener Notwendigkeit der Therapie gerichtlich ersetzt werden.

    Das dauert weder lange noch ist das kompliziert - nach meiner persönlichen Erfahrung mit einem FamG in NRW.

    Die Gerichtskosten waren nicht der Rede wert. Allerdings hat die Anwältin ca. 2.000 € gekostet.

    Sollte der verklagte ET ein Fass aufmachen, mit Gutachten usw., dann kann das richtig teuer werden.

  • Die Unterschrift des anderen ET kann bei klar nachgewiesener Notwendigkeit der Therapie gerichtlich ersetzt werden.

    Das dauert weder lange noch ist das kompliziert - nach meiner persönlichen Erfahrung mit einem FamG in NRW.

    Die Gerichtskosten waren nicht der Rede wert. Allerdings hat die Anwältin ca. 2.000 € gekostet.

    Sollte der verklagte ET ein Fass aufmachen, mit Gutachten usw., dann kann das richtig teuer werden.

    Wenn "alles klar ist", wird das Gericht so entscheiden. Aber ob es das ist und die Notwendigkeit einer stationären Behandlung als Fortsetzung der im Moment stattfindenden ambulanten Behandlung, ist die große Frage. Klage oder gar Eilantrag werden in der Regel tatsächlich schnell entschieden. Was es aber vorher braucht, ist die eindeutig nachgewiesene Notwendigkeit. (Eine Notfall-Op, die umgehend durchgeführt werden muss, ist offensichtlich. Bei einer Mandel-Op kann das schon schwierig sein. Bei einer stationären Aufnahme wegen psychischer Probleme braucht es eine deutliche Empfehlung und Begründung der Ärzte. Sonst hat man auf einmal eine Ablehnung der Einweiligen Anordnung auf dem Tisch und wird Kind über lange Zeit nicht mehr stationär unterbringen können. Und Ex sagt noch: Ich habe sogar vor Gericht gewonnen.) Ich persönlich würde nur klagen, wenn die Sache wirklich einwandfrei ist und die Ärzte absolut in der Aussage. Ansonsten würde ich alles probieren, Ex mit ins Boot zu bekommen.

    Wenn die Behandlung wichtig ist, darf es einfach nicht passieren, dass ich vor Gericht scheitere.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke nochmal euch allen!


    Beim JA ist der Zuständige erst morgen da, der sozialpsychiatrische Dienst des Kreises hat mir empfohlen, 1. dass mein Kind der Klinik selbst nochmal versichert, dorthin zu wollen, damit die evtl. aufgrund des Alters sie dann so aufnehmen und 2. mit dem JA im Rücken das alleinige SR zu beantragen, um langfristig auch für Führerschein etc. sicher zu sein.
    Nun, dann mal auf.

  • Wenn die Klinik das Kind aufnimmt, dann werden di emit der Krankenkasse abrechnen, damit hat man als Patient nix zu tun. Und glaub mir, gerade diese Kliniken nehmen nur auf wenn die Kostenübernahme gesichert ist.


    Und wenn eine Klinik aufnimmt, dann gibt es IMMER einen Arzt, der die Aufnahme als Notwendig empfindet.


    Die Krankenkasse kann vielleicht den Aufenthalt nicht zahlen, das wäre dann aber das Problem der Klinik nach Entlassung. Und Krankenkassen machen das ganz gerne mal...bekommt man aber als Patient nichts von mit.

  • Gibt es denn eine Einweisung vom Doc? Abgesehen vom Theater mit dem KV evtl. noch die Krankenkasse kontaktieren wg. Kostenübernahme, besonders, wenn Kind sich sozusagen "selbst einweist".

    Verordnung Krankenhausbehandlung ist mit genauer Klinikbenennung vom Pädiater gemacht plus Bericht vom Therapeuten. Es geht ja weder um eine Psychiatrie noch um Reha, die Psychosomatische und psychologische Klinik liegt dazwischen sozusagen.


    Volleybap: Langer Weg muss dann wohl, wenn es nicht anders geht. Mit KV zusammen ginge erst, wenn er selbst wieder durch Psychiatrie durch wäre, sein Zustand derzeit ist so, dass die Realität nicht mehr in seine Sicht passt und er nicht mal mehr ansatzweise erreichbar scheint für Bedürfnisse seines Kindes. Im Gegenteil, leider.
    Letzte Hoffnung vor dem rechtl. Weg ist da seine Next, doch ich vermute, dass ihr Einfluss begrenzt ist.

  • Etwas spät, aber hier die versprochene Rückmeldung zum weiteren Gang der Dinge:

    Mit Brief durch RA haben wir die Zustimmung bekommen, das Gericht hat der KV dann wohl doch vermeiden wollen und ich tippe mal, dass er mir schlicht nicht geglaubt hat, dass ich ernst mache, sonst hätte er vermutlich schon früher eingelenkt. Jetzt warten wir auf die Rückmeldung der Klinik, wann das Kind hinkommen kann. Und ich hoffe sehr, dass der KV zumindest gelernt hat, dass ich sozusagen bereit bin zu beißen und nicht bloß zum Spaß knurre, wenn es um die Gesundheit unseres Kindes geht...


    Da sich die rechtl. Dinge erst einmal erledigt haben, lasse ich diesen Faden ruhen. Für den anderen Haufen psychischer Belastung(sgefühle) mache ich dann einen neuen Faden auf, wenn ich genug Schwung habe, das mal aufzuschreiben und mir Feedback einzuholen. Bis dahin lese ich mit und lerne "am Modell".