Lockdown - Corona - Vereisen

  • Naja, wenn du wirklich konsequent wärest, dann dürftest du den jungen Bengel auch nicht sehen. Um genau zu sein, gar niemanden mehr, denn da steckt man sich ja bekanntlich an. Da ich davon ausgehe, dass du nicht seit Wochen alleine Zuhause bist, finde ich deine Argumentationskette sehr sehr dünn...

  • Aha, du weißt, dass ich nicht seit Wochen, Monate nicht zuhause sitze...ich gehe zum Einkaufen, passe auf meine Enkelkinder auf, damit meine Tochter ihre Ausbildung zu Ende machen kann und ich bin Risikopatientin - mir geht der Arsch auf Grundeis...ansonsten habe ich absolut keine anderen Kontakte. Und stell dir vor, habe derzeit Streß mit Tochter, weil sie ihr 6 monatiges Praktikum beendet ist, sie gerne mal weggehen würde...bin sehr am Überlegen, ob ich den Kontakt abbreche, da ich sie in ihrer Dummheit nicht unterstützen werde. Und mit dem Bengel habe ich mich draußen oder in meiner Wohnung mit offenem Fenster und ich trage eine Maske, wasche mir die Hände, nutze Mundspülung.

    Und noch mal, warum ist der Vater nicht bereit 2 Wochen mit dem Kind zuhause zu sitzen?

    Aber wir drehen uns im Kreis, darum ist weiteres Schreiben sinnlos.

  • Und noch mal, warum ist der Vater nicht bereit 2 Wochen mit dem Kind zuhause zu sitzen?

    Weil da je nach Alter und Aktivität des Kindes und des Vaters beide wahnsinnig werden? Oder weil dann irgendwann zwangsläufig einer oder beide vor der Glotze landen. Und da gibt's dann sicher auch Beschwerden, wie man denn als KV nur so verantwortungslos handeln kann.

    "Wenn wir einfach alles anzünden, sparen wir uns viele Zwischenschritte.“ Marina Weisband

  • du, mir geht es ähnlich wie dir...aber das ist halt leider nicht die rechtliche Grundlage über die wir hier sprechen. Das sind ethische und moralische Gründe. Die kann man aber nur erhoffen, nicht erwarten.

    Ich habe ausser beruflicher Begegnungen, Kita und Einkaufen auch keine sozialen Kontakte. Trotzdem ist das was du hier rätst gefährlich für die TE. Das muss man differenzieren.


    Ein offenes Gespräch über Sorgen und Ängste wäre hier angebracht. Kommunikation unter Erwachsenen. Das ist schwer, wenn einer nicht mitzieht,keine Frage.

  • leslie_w...aber andere Elternteile müssen das doch auch wuppen, aber dieser Vater ist dazu nicht in der Lage? Das wir derzeit alle vor der Glotze oder PC hängen, ist nun mal so. Aber dieser arme Vater kann das natürlich nicht und das müssen eben alle anderen aushalten?

  • darüber kann man diskutieren, natürlich "sollte" er das auch können...aber es bietet halt nur die Grundlage für eine moralische Diskussion und um die geht es hier ja nicht. Du hast hier eine rechtliche "Beratung " losgetreten und die ist halt auf der moralischen Sichtweise begründet und wird zu großen Problemen führen.


    Ich verstehe immer ein bisschen das Hin und her nicht. Entweder der Vater kümmert sich nicht um Umgang, hat kein Interesse und ist unbrauchbar oder er möchte Umgang über das "normale" Mass hinaus und der ist dann auch nicht korrekt. So oder so, verlieren die Väter doch irgendwie immer...je nachdem, wie es gerade passt...

  • Es sind doch nicht nur Väter...ich kenne eine Mutter, diese Verzichtet aus Vernunft. Und schwere Zeiten erfordern nun mal Lösungen, die nicht jedem gefallen. Und auf der Seite vom Bundesministerium steht doch, dass man den Umgang im Zweifel schon aussetzen kann und kein Ordnungsgeld zu erwarten ist. Man besucht zu Coronazeiten keine Kumpels, auch wenn man sie lange nicht gesehen hat. Und ein Elternteil, dass in dieser Situation nicht in der Lage ist, mal 2 Wochen mit dem Kind Zuhause zu bleiben...ist ein Arschloch, egal ob männlich oder weiblich

  • Ok, er ist also ein Arschloch, weil er seinen Großeltern ermöglicht, ihr Enkelkind an Weihnachten zu sehen... auch wenn die zugestimmt haben und auf die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen achten. Du bist kein Arschloch, weil du einem jungen Bengel ermöglichst, sein Baby zu sehen und auf die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen achtest. :/


    Ich bin da ganz bei Aywa: Erst mal anständig (d.h. ohne Vorwürfe) drüber reden, wie das aussehen und funktionieren kann, *dann* ggf. über den anderen urteilen. Im Moment steht doch hier immer noch nur die *Vermutung* der TE im Raum, dass er Freunde treffen will. Vielleicht "trifft" er die ja auch nur auf 2m Abstand im Freien mit Maske zum kurz "hallo" sagen, das wissen wir doch hier gar nicht. Und wenn selbst das schon Arschloch-Status verdient, dann ist jede/r, der/die einkaufen geht, auch ein Arschloch, genau so wie alle Paketboten etc., die gerade versuchen, ihren Job zu machen. Das mit der Vorsicht und Rücksichtnahme auf andere ist keine Einbahnstraße, das muss in alle Richtungen gehen und das erfordert nunmal auch, dass man erst mal vernünftig miteinander über solche Situationen redet, statt gleich mit Vermutungen, Vorwürfen und Verboten um die Ecke zu kommen.

    "Wenn wir einfach alles anzünden, sparen wir uns viele Zwischenschritte.“ Marina Weisband

  • Man hat als Elternteil das Recht, seinem Kind im gewissen Maß zu schaden.


    Man darf in der Wohnung rauchen, man darf es Tag und Nacht fernsehen lassen und man darf auch trotz Corona Freunde und Familie besuchen im Rahmen der Vorgabe.


    Der Papa dürfte also jeden Tag eine Gruppe von 4 anderen Menschen treffen.


    Du möchtest das nicht? Dein Problem.


    So einfach ist die Rechtslage.


    Mal abgesehen davon, dass ich verdtehen kann, dass man das nicht möchte, aber da sind wir leider nicht bei wünsch dir was, sondern bei so isses.

  • Hallooooo, es geht um die Besuche bei den Kumpels und schon die Aussage, ich bleibe doch nicht 2 Wochen mit Kind Zuhause...na der muss ja sein Kind dolle lieben. Und die TE hat doch versucht zu reden, darauf gabs ja die Antwort...ich bleibe doch keine 2 Wochen mit Kind Zuhause. Und das ganze mit dem Postboten zu vergleichen, ist ja wohl lächerlich. Das ist schließlich Arbeit und kein Vergnügen.

    Und wenn richtig gelesen wurde, fand ich den Umgang mit dem jungen Bengel auch zum Kotzen, der hat aber wenigstens den Arsch in der Hose gehabt, ehrlich zu sagen, dass er alles nicht Ernst nimmt...er hat ja die Quittung bekommen.

    Ich habe es gerade getan, meine Tochter soll zusehen, wie sie klar kommt. Ich bringe mich nicht mehr in die Gefahr, mich anzustecken, wenn sie der Meinung ist, durch die Gegend tingeln zu müssen.

  • Ich habe es gerade getan, meine Tochter soll zusehen, wie sie klar kommt. Ich bringe mich nicht mehr in die Gefahr, mich anzustecken, wenn sie der Meinung ist, durch die Gegend tingeln zu müssen.

    Das ist ja auch gut so und deine freie Entscheidung. Aber genau so ist es aktuell KVs freie Entscheidung, was er mit seiner Freizeit macht, solange er sich an die geltenden Regeln hält. Das kann man jetzt blöd finden, aber der Staat gibt ihm da aktuell erst mal unter Vorbehalt recht. Und ich sag's gern noch mal: Hier darüber zu spekulieren, was KV wohl denkt oder wie lieb er sein Kind hat, bringt überhaupt nichts, weil wir KV nicht kennen und auch bei den Gesprächen nicht dabei waren, ergo haben wir auch den "O-Ton" seiner Aussagen nur durch die TE bekommen. Und die hat ja zumindest augenscheinlich einen dem KV nicht unbedingt zum Vorteil gereichenden Bias.

    "Wenn wir einfach alles anzünden, sparen wir uns viele Zwischenschritte.“ Marina Weisband

  • Aywa, Befindet sich das Kind bei einem Elternteil und tritt vorübergehend ein Umstand ein, der dem Wechsel des Kindes zum anderen Elternteil entgegensteht, so kann es im Einzelfall an einer schuldhaften Verletzung der Umgangsregelung fehlen. Ein Ordnungsgeld wegen Umgangsverweigerung kann dann nicht verhängt werden. Der Elternteil, der von der Umgangsregelung abweicht, muss aber in einem Ordnungsgeldverfahren darlegen, dass er die Zuwiderhandlung gegen die Vereinbarung nicht zu vertreten hat. https://www.bmjv.de/DE/Themen/…na_Umgangsrecht_node.html


    Und hier kann das BET sehr wohl darlegen, dass das UET die Regeln nicht bereit ist, einzuhalten...hier das "herum reisen"

    Für mich würde der Vater sehr wohl die Regeln, welche zur Zeit eingehalten worden sollten, brechen und das sogar mit Ansage. Somit wäre für mich eine Aussetzung des Umgangs ok

    Ja. ganz genau. Nur anders, als du das interpretierst, Clara, befürchte ich. Das Justizministerium schreibt hier sehr deutlich "... kann es im Einzelfall an einer schuldhaften Verletzung der Umgangsregelung fehlen ..."

    und: ..." Der Elternteil, der von der Umgangsregelung abweicht, muss aber in einem Ordnungsgeldverfahren darlegen, dass er die Zuwiderhandlung gegen die Vereinbarung nicht zu vertreten hat."

    Viel deutlicher kann eigentlich nicht ausgedrückt werden, dass "mit Corona" eine Umgangsverweigerung tunlichst nicht versucht werden sollte. Im juristischen Streitfall "muss" ein Ordnungsgeldverfahren eröffnet werden durch das Gericht und der den Umgang ablehnende Elternteil ist in der juristischen Beweispflicht.

    Eine vage Vermutung, der andere Elternteil würde sich nicht an Gesetzesvorgaben halten, ist da weiterhin ein sehr dünnes Argument. Das Justizministerium warnt selten so offen davor wie hier.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also die gerichtliche Umgangsregelung (mit Ordnungsgeld) bezieht sich nur auf die Feiertage die jährlich im Wechsel stattfinden, die restliche Zeit war ein entgegenkommen von mir weil ich ihm und seinen Eltern die Zeit mit seinem Kind auch gönne. Und es geht nicht nur um die Besuche oder Freunde treffen sondern eher darum das in der aktuellen Situation die Gefahr besteht das ihm so weit entfernt etwas passiert ob nun Corona oder sonst etwas was einen Krankenhausaufenthalt notwendig macht. Und seine Aussagen nicht zu meiner Beruhigung beigetragen haben. Soetwas kann ihm natürlich auch hier passieren aber da ist er nicht 500/600km entfernt von zuhause. ein Krankenrücktransport bei der derzeitigen Überlastung des medizinischen Personals ist einfach nicht zwangsläufig durchführbar und steht verständlicherweise auf der Prioritätenliste nicht weit oben.


    Ich halte vereisen für ein Kind einfach für keine gute Idee in der jetzigen Situation. Nur weil es nicht verboten ist sondern nur eine Empfehlung muss man dies nicht auf biegen und brechen auch tun. Niemand geht auf einem halb zugefrorenen See Schlittschuhlaufen, nur weil es nicht verboten ist. Und vereisen dieses Jahr ist eben nicht empfohlen und Weihnachten ist schließlich jedes Jahr. Und der kleine ist noch jung es wird noch jede Menge Weihnachten/Silvester mit seinen Großeltern geben.


    Ich bin ihm schon soweit entgegengekommen dass man sich auf eine Woche (Weihnachtensfeiertage plus 2-3 Tage vorher bzw. nachher) einigt damit er die Strecke nicht nur für 2 Tage fährt auch wenn mir dabei auch nicht wohl ist. Nachdem keinerlei Kompromissbereitschaft bei ihm vorhanden war vor Silvester zurück zu kommen, blieb mir nichts anders übrig als als letztes Mittel auf die gerichtliche Umgangsregelung zu bestehen- (heißt Heiligabend bis 2. Weihnachtsfeiertag.) Plötzlich war er doch bereit darüber zu reden. Und er bleibt eine Woche mit ihm und wir treffen uns auf halber Strecke ich nehm dann mit nachhause und er fährt wegen Silvester allein wieder zurück.
    Nochmal es ging mir wirklich nie darum den Umgang ausfallen zu lassen, aber das Kind 2 Wochen soweit entfernt zu wissen in dieser Situation geht für mich einfach nicht. Wenn er hier geblieben wäre und nicht wegfährt wären die 2 Wochen auch kein Thema. Da weiß ich wo er ist und das es kein logistisches Problem wird ihn abzuholen oder da zu sein wenn Ernstfall gibt.

  • Ja, Monsterkrümel, du springst wahrscheinlich auch vom Kirchturm, wenn es alle tun?

    Nun, sagen wir so, wenn etwas normal ist, dann muß man es hinnehmen, auch wenn man es nicht als gut empfindet.


    Es ist normal, ohne Fahrradhelm Fahrrad zu fahren. Nicht gut, aber ist so. Deswegen kann man den Eltern nicht das Kind wegnehmen.


    Es ist normal, knöchelfrei oder Bauchfrei durch die Gegend zu laufen. Es ist normal, geschminkt zu sein, es ist normal, hochhackige Schuhe zu tragen, es ist normal, Hochleistungssport zu machen, es ist normal, ein Kind taufen zu lassen. Es ist normal, am FKK Strand nackt zu sein.


    Alles Dinge, die ich für mein Kind NICHT möchte.


    Dennoch muß ich akzeptieren, daß andere Menschen das als gut empfinden.


    Man muss einfach akzeptieren, dass beim anderen Elternteil andere Regeln gelten.


    Das muss man nicht gut finden, aber man kann es nicht ändern.