Ob das, wie Volleybap beschrieben hat, dazu führt, dass Kinder mehr zu entscheiden haben, mag ich nicht beurteilen. Gleichzeitig denke ich das die Geschwindigkeit mit der sich die Welt von morgen verändert, es schon Sinn macht Kinder und junge Erwachsen mehr mit ein zu binden.
Ich habe in meiner AE-Zeit noch erlebt, dass Familienrichter über den Verbleib von Kindern geurteilt haben, ohne diese Kinder je gesehen zu haben. Dann wurde postuliert, dass Kinder "ab zwölf" gehört werden sollten und es wurde der Beistand als "Anwalt des Kindes" standardmäßig eingesetzt. Ich habe dann auch erlebt, wie nicht nur meine größeren Kids, sondern auch mein damals Fünfjähriger der FamRichterin brühwarm die Kinderbuchgeschichte erzählt hat, die wir am Abend vorher beim "Ins-Bett-Gehen" gelesen hatten und ich fürs Protokoll den Namen der Autorin buchstabieren musste ...
Ich habe erlebt, wie Empfehlung Jugendamt, Empfehlung Beistand, Empfehlung Gutachten gegen Kinderwunsch abgewogen wurden und der Kinderwunsch ("ganz knapp") nicht als Kinderwohl definiert wurde. Und ich sehe jetzt, wie in einem OLG-Entscheid der Kinderwunsch ("Teenagerwunsch?") als Kindeswohl definiert wird.
Da ist in den letzten 20 Jahren eine deutliche Linie und Entwicklung zu sehen: Hin zum Kindesentscheid und weg von der "Erwachsenenmeinung".
Gefühlt hatte ich im Laufe der Jahre den Eindruck, dass bei manchmal schwierigen und "unauflösbaren" Situationen sich die Gerichte "einen schlanken Fuß" machen: Wer will dagegen argumentieren, wenn dem Kindeswunsch stattgegeben wird? Wenn gesagt wird, man verhindert so den seelischen Schaden am Kind?