OLG-Entscheid: Vater zum Umgang verpflichtet

  • Ob das, wie Volleybap beschrieben hat, dazu führt, dass Kinder mehr zu entscheiden haben, mag ich nicht beurteilen. Gleichzeitig denke ich das die Geschwindigkeit mit der sich die Welt von morgen verändert, es schon Sinn macht Kinder und junge Erwachsen mehr mit ein zu binden.

    Ich habe in meiner AE-Zeit noch erlebt, dass Familienrichter über den Verbleib von Kindern geurteilt haben, ohne diese Kinder je gesehen zu haben. Dann wurde postuliert, dass Kinder "ab zwölf" gehört werden sollten und es wurde der Beistand als "Anwalt des Kindes" standardmäßig eingesetzt. Ich habe dann auch erlebt, wie nicht nur meine größeren Kids, sondern auch mein damals Fünfjähriger der FamRichterin brühwarm die Kinderbuchgeschichte erzählt hat, die wir am Abend vorher beim "Ins-Bett-Gehen" gelesen hatten und ich fürs Protokoll den Namen der Autorin buchstabieren musste ...

    Ich habe erlebt, wie Empfehlung Jugendamt, Empfehlung Beistand, Empfehlung Gutachten gegen Kinderwunsch abgewogen wurden und der Kinderwunsch ("ganz knapp") nicht als Kinderwohl definiert wurde. Und ich sehe jetzt, wie in einem OLG-Entscheid der Kinderwunsch ("Teenagerwunsch?") als Kindeswohl definiert wird.

    Da ist in den letzten 20 Jahren eine deutliche Linie und Entwicklung zu sehen: Hin zum Kindesentscheid und weg von der "Erwachsenenmeinung".


    Gefühlt hatte ich im Laufe der Jahre den Eindruck, dass bei manchmal schwierigen und "unauflösbaren" Situationen sich die Gerichte "einen schlanken Fuß" machen: Wer will dagegen argumentieren, wenn dem Kindeswunsch stattgegeben wird? Wenn gesagt wird, man verhindert so den seelischen Schaden am Kind?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es ist ja wie gesagt im Prinzip nichts Neues, ein Umgangsrecht hatten auch schon meine Kinder, die Väter eine einklagbare Umgangspflicht.


    Unser Leben wurde übrigens deutlich leichter, als ich endlich aufgehört habe mit der Situation, das die Väter sich entsorgt haben, zu hadern.


    Nach dem Motto, es ist wie es ist und das ist gut so.


    Klar wäre/ist es toll, wenn nach Trennungen die Kinder beide Elternteile behalten können.

    Wenn Eltern es schaffen von der Paarebene auf die Elternebene zu kommen. Ich freue mich immer, wenn ich erleben oder auch hier lesen kann das es klappt.

    Welch ein Gewinn für die Kinder.


    Bei dem was ich auch erlebe und hier lese, welche Machtspiele u. ä auf den Rücken der Kinder unter dem Mantel Umgang um jeden Preis ausgetragen werden.

    Das Gezerre, ich weiß nicht wie oft mir dabei schon das Buch"Der Kaukasische Kreidekreis" in den Sinn kam.


    Beide Elternteile um jeden Preis ?


    Ich wäre schon glücklich wenn Jugendämter da mehr informieren würden.



    Ich hatte überlegt für den Burschen Nr 2 Umgang einzuklagen.

    Die Antwort vom JA, klar können sie machen, aber wenn der Vater nicht will es gibt immer Wege für ihn.

    Ach ja und die nette Aussage, das ginge da wohl eh nur um den Rachefeldzug einer Mutter, war sehr hilfreich

    Ich habe es gelassen.


    Ich hätte dafür gar nicht mehr die Kraft gehabt, zu viele Windmühlen.


    Es muss sich in den Köpfen der Eltern etwas ändern.

    Wenn dazu so ein Urteil beiträgt 👍


    Liebe Grüße


    Ute

  • Gefühlt hatte ich im Laufe der Jahre den Eindruck, dass bei manchmal schwierigen und "unauflösbaren" Situationen sich die Gerichte "einen schlanken Fuß" machen

    Ganz meine Erfahrung. Es wird ein Gutachten für teures Geld beauftragt, und da es ja so viele Anträge gibt, wird erst probiert, ob die Eltern sich auf einen Vergleich einlassen (aber dazu bräuchte es kein Gericht). Ich habe der Richterin im letzten Verfahren auch ganz deutlich meine Vermutung mitgeteilt, es ginge wohl darum, den Fall schnell zu bearbeiten und nicht so sehr, einen dem Kindeswohl entsprechenden Beschluss zu finden. Wie gut, dass es damals eine kompetente Verfahrensbeiständin gab, sonst wäre der Beschluss vermutlich noch schlechter ausgefallen. Nicht auszudenken, was wäre, wenn ich jetzt UET wäre und die Kinder bei jeder Psychose der Mutter auf sich gestellt wären ... da die KM kein stabiles soziales Umfeld hat und auch keinen Plan B hat, falls sie mal ausfällt ... aber ich schweife ab.

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Meines Erachtens hat schon mindestens ein Elternteil versagt wenn sich überhaupt Gerichte mit solchen Dingen beschäftigen müssen, tatsächlich kranke Elternteile mal ausgeschlossen.


    Und dass die Gerichtsbeschlüsse am Ende zumindest der beste Kompromiss für die Kinder sind, das glaubt doch keiner ernsthaft. Wie auch?

  • Wie ist denn eine Situation zu bewerten wenn sich ein Elternteil mit Duldung oder sogar auf Wunsch des anderen Elternteils vom Acker macht?


    Bei Kenntnis einer solchen Situation (habe ich zum Beispiel in meinem weiteren Bekanntenkreis) müsste man ja dann als Außenstehender das Jugendamt informieren. Wäre ja dann zum Wohl der Kinder.

  • Es geht doch einfach darum zu sagen: "es ist falsch, dass du deinen Kind den Umgang verweigerst"


    Auch für die Kinder. Ich würde niemals das Verhalten von KV schönreden. Es ist falsch und basta. Kinder sollen ja nicht damit aufwachsen, dass es richtig wäre. Natürlich erkläre ich. Ihr, dass es nicht an ihr liegt (ja Mama, das weiss ich doch, das sagst du mir immer)

  • Naja, ich denke schon, dass die Elternteile, die sich verziehen, es schon "wissen", dass ihr Verhalten nicht toll bzw. "falsch" ist. Aber zwischen Wissen und Handeln liegen bekanntlich Welten.


    Andererseits: mir ging es tatsächlich so, dass ich zeitweise dachte: "Weniger ist mehr" - auch wenn für mich als AE Mutter es natütlich wesentlich leichter und einfacher gewesen wäre, wenn die Umgänge regelmäßig stattgefunden hätten oder wenn der Papa eben nicht alleine mit seiner neuen Frau dreimal im Jahr in den Urlaub gefahren wäre, sondern auch unsere gemeinsamen Kinder mitgenommen hätte. Es wäre sicher schön für die beiden gewesen - hat er aber nicht.


    Die Begründung, warum ich das gedacht habe: speziell, als mein (wobei, man muss ja sagen "unser") Sohn noch deutlich jünger war (8-12) war er nach jedem Umgang ziemlich "durch" und hat ein paar Tage gebraucht, um wieder zuhause "anzukommen". Man hat ihm (aber auch unserer Tochter) den Wechsel sehr deutlich angemerkt. Und da stellt sich dann für mich tatsächlich die Frage: Was ist besser?!


    Und natürlich hab ich geredet - zumindest bis zu der Zeit, als wir an den See gezogen sind. Und selbst von hier aus habe ich anfangs die Flüge zwischen Bodensee und Köln (die es damals noch gab) aus eigener Tasche bezahlt, um die Umgänge zu ermöglichen. Man kann mir also beim besten Willen nicht vorwerfen, ich hätte die Kinder dem Vater "entfremdet", Umgänge verhindert oder was auch immer.


    Wir hatten jedoch von Anfang an das absolute Glück, dass die Kinder ein sehr gutes, enges Verhältnis zu meinen Schwiegereltern hatten und haben. Dorthin sind sie - zumindest in den Ferien (sie wohnten auch vom Rheinland eine gute Strecke entfernt) immer für ein paar Tage gefahren.


    Aber wie schon gesagt wurde: Einzelfall-Entscheidungen ;)

  • Ich würde niemals "unseren" KV gerichtlich zum Umgang zwingen wollen. Klar wäre es für unsere Tochter schön, wenn sie ihn öfter sehen könnte als ca. 5 Wochen im Jahr. Aber es ist ihm ja schon in dieser wenigen Zeit oft zu viel, sich mit ihr zu beschäftigen. Ich glaube, dass mehr Zeit bei ihm keinen Mehrwert für das Kind hat, solange der Wunsch nicht ausdrücklich von ihm kommt.


    Andersrum finde ich aber auch, wenn unsere Tochter aus irgend einem Grund nicht mehr hinfahren möchte, muss sie auch das Recht haben, eben nicht hinfahren zu müssen. Wenn er sich dafür entscheiden darf, sein Sorgerecht nicht auszuüben (das er ja hat) und dem Kind keine verlässliche Bezugsperson zu sein, muss es unserer Tochter auch gestattet werden, ihr Umgangsrecht nicht wahrzunehmen, wenn sie das irgendwann nicht mehr möchte.

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...

  • Also ich glaube nicht, dass ein U-Boot Elternteil denkt, dass er etwas falsch macht. Und dafür lese ich auch hier genug Ausreden vorallem von Nextes. Jannne und ich glaube, kannst du dich vor deiner Trennung auch nicht freischreiben. (Ich habe jetzt keine alten Beiträge gelesen, aber habe es noch in Hinterkopf, vll verwechsel ich was)


    Ich bin ja nur für die Erziehung meines Kindes zuständig und da ist es wichtig, dass sie weiss "es ist falsch". In der Gesellschaft bekommen die U-Boote sehr schnell vor allem von anderen Frauen einen Freibrief. Unverständlich für mich .


    Würde ich mein Kind zu erzwungen Umgang bringen?


    Ich glaube ja einmal im öffentlichen Raum und für weniger als 2 Stunden. Warum? Damit der fehlende Mehrwert von ihr erkannt wird und sie das Thema abhacken kann. Wir hatten das jetzt übrigens. Kind wollte nach dem Schulanfang KV nach 4,5 Jahren sehen. Zweimal gefragt ob sie sicher ist, sie musste die Sprachnachricht verfassen und dann habe ich ihn die geschickt. Hat er schnell geantwortet . Nein ich habe ihm auf jedem weg geschrieben er soll antworten. Damit sie weiss, er will nicht und sich nicht irgendwelchen Fantasien hingeben muss und ewig wartet. Er hat dann nach der Überweisung von einem Cent mit dem Betreff melde dich bei xy geantwortet und sie haben sich getroffen. Sie waren zwei Stunden in unseren Garten ohne mich . Sie fand es gut, sie haben auch gekuschelt. Aber sie haben nichts neues ausgemacht. Mein Kind hat ihr Bedürfnis nach "wer bist du gestillt"und konnte in der Schule sagen, ich habe ihn getroffen (ich glaube darum ging es ihr) . Seitdem sagt sie nix zu dem Thema ausser erstmal passt es und er ist wieder U-Boot. Obwohl er sie richtig gut fand.

  • Ich würde niemals "unseren" KV gerichtlich zum Umgang zwingen wollen. Klar wäre es für unsere Tochter schön, wenn sie ihn öfter sehen könnte als ca. 5 Wochen im Jahr. Aber es ist ihm ja schon in dieser wenigen Zeit oft zu viel, sich mit ihr zu beschäftigen. Ich glaube, dass mehr Zeit bei ihm keinen Mehrwert für das Kind hat, solange der Wunsch nicht ausdrücklich von ihm kommt.


    Andersrum finde ich aber auch, wenn unsere Tochter aus irgend einem Grund nicht mehr hinfahren möchte, muss sie auch das Recht haben, eben nicht hinfahren zu müssen. Wenn er sich dafür entscheiden darf, sein Sorgerecht nicht auszuüben (das er ja hat) und dem Kind keine verlässliche Bezugsperson zu sein, muss es unserer Tochter auch gestattet werden, ihr Umgangsrecht nicht wahrzunehmen, wenn sie das irgendwann nicht mehr möchte.

    Das war bei uns damals so. Und das Recht wurde meiner Tochter auch zugestanden.


    Meiner Tochter hat diese Unterbrechung des Umgangs gut getan. Es hat viel Druck rausgenommen, den sie sich selbst gemacht hat. Für meinen Sohn war es eher nicht gut, denke ich heute. Aber ich habe es ehrlich gesagt damals auch nicht eingesehen, ihm entgegenzufahren, sorry. Auch das hatte Gründe (was hier aber zu weit weg vom Thema führen würde, das hier jetzt ist eh schon sehr oT). Nach einer gewissen Zeit (3 oder 4 Jahre) fand dann erneut ein Kontaktaufbau statt, heute ist das Verhältnis zwischen ihr und ihrem Vater recht gut - meines Erachtens.


    anitadr: Was meinst du mit "freischreiben"? Natürlich hatte ich meine Anteile am Scheitern der Beziehung / der Ehe. Bingo spielen immer zwei, da ist niemals einer alleine dran "schuld". Wir wissen das beide... vielleicht ist auch das mit einer der Gründe, warum wir trotzdem immer reden konnten, auch wenn wir auch nach der Trennung absolut nicht immer einer Meinung waren.

  • Ich hasse den Begriff Umgang. Aber wenn's denn wirklich nur um Umgang geht und nicht um gemeinsame Aufzucht muss man doch bescheuert sein selbst den zu verweigern.

    Man bespaßt die Brut alle 14 Tage ein Wochenende und stellt sie dem anderen Elternteil sonntags wieder vor die Türe. Ist doch genial, keine Alltagssorgen, keine Schule, nur Spaß.


    Der Begriff ist doch garnicht so schlecht... ich werde Umgangs-Opa! :evil:

  • :/ mmmhh ...sicherlich, und ganz besonders hier, hat da jeder so seine persönliche Geschichte.

    Trotzdem würde ich es gutheißen, wenn Eltern ihrer per GG definierten Pflicht einfach mehr nachkommen würden.

    Dafür wäre für mich schon mal ein Schritt, beide Elternteile auch gleich in die Pflicht zu nehmen aus Sicht des Kindes. Da gibt es ja nun ein breites Feld, auf dem Eltern sich nicht einig werden.

    Da reicht mir weder das Klischee der umgangsverweigernden geldgierigen Mutter, noch das des desinteressierten emotionslosen Vaters...

    Ich denke im KleinKlein betrifft es die Kinder getrennt lebender Eltern auch in allen Grautönen dazwischen.


    lg von overtherainbow

  • Nein ich meinte die Ausreden, warum es schwer war Umgang für deinen noch- Ehemann durchzuführen. Ich kann dich aber auch verwechseln.

    Du, eigentlich war das nicht mein Problem, ich hab es nur zu meinem gemacht. Ich fand es krass und irgendwie auch "falsch", dass er seinen Sohn, als dieser im Alter von 9 Monaten bis knapp 5 jahre war, komplett ignoriert hat. Darüber hinaus hat er mich damals gebeten, ihn zu unterstützen. Daher dieses "Wenn jemand WIRKLICH nicht will...".

  • Also, da mein Sohn auch so ein U- Boot Vater/ Erzeuger hat, habe ich mich tatsächlich mit der Frage auseinander gesetzt, den KV auf Umgang zu verklagen. Mehrmals und natürlich nach diesem OLG Spruch noch einmal. Ich bin zu keinem Ergebnis gekommen. Denn ich kann wirklich nicht beurteilen, ob es für mein Kind gut ist, wenn er zu einem erzwungenen Termin mit dem KV muss und der darauf gar keine Lust hat .

    Das er keine Lust hat seinen Sohn zu sehen, habe ich mehrmals schriftlich nach diversen Anfragen meinerseits .


    Daher werde ich ihn nicht verklagen, bis Junior wieder den Wunsch hegt. Dann unterstütze ich ihn dabei natürlich. Aber aktuell hat er die Frage, ob er den KV sehen möchte, mit "Nein" beantwortet. Also lass ich ihm seine Entscheidung. KV hat ihm ja auch mehrmals die gleiche Antwort gegeben.


    Im Grunde weiss ich, der Mann verpasst eine Menge. Aber das ist sein Problem.

    :sonne :sonne :sonne :sonne :sonne

  • Ich habe den KV auf Umgang verklagt.


    Er hat zwar immer behauptet, er wolle Umgang, hat den aber dazu genutzt, mich zu ärgern.


    Er wollte rumdiskutieren, alles bestimmen, eine Woche vor Ferienbeginn hat er angefragt, wann er Kind denn holen könne, als ich ihn Monate vorher angeschrieben hab, wie es mit Umgang ist, hat er sich nicht gemeldet. Ich hatte ihm jahrelang Kind gebracht. Natürlich war das auch nicht recht, da ich kein Geld dazu getan habe..."immerhin bekommst Du 133€ Unterhaltsvorschuß, da steht mir was von zu, wenn ich Umgang habe!!!"


    Einen Schlussstrich habe ich gezogen, als ich wegen eines Todesfalls die 400km nach KV Stadt gefahren bin und ihm angeboten habe, er könne Kind imnTestaurant, wonwir gegessen haben, 3km entfernt von ihm, 3 Haltestellen mit der Bahn abholen und er gesagt hat, das passt ihm nicht. Ich habe dann seine Mutter angerufen, damit sie ihm das Kind bringt. Da hat er Kind und Mutter vor der Tür stehen lassen, weil er nicht wollte, dass seine Mutter das Kind bringt.


    Seit dem Tag habe ich ihm das Kind nicht mehr gebracht, da gab es erstmal keinen Umgang. Ich habe dann Kinds Psychiaterin um Vermittlung gebeten, habe dem KV massig Umgangstermine angeboten, davon hat er 5 angenommen, einen dann aber doch wieder abgesagt, er hätte einen Termin...nicht, dass er arbeiten würde, aber gut.


    Als er dann in den Sommerferien das Kind zu spät zurück gebracht hat...ich sag mal, erst eine Stunde vor Abflug nach Südafrika, mich erpresst hat, ich müsse erst bitte bitte sagen, sonst nimmt er Kind wieder mit und wir können ohne sie in den Urlaub fliegen, habe ich geklagt.


    Auf regelmäßigen Umgang. Mit Umgangspflegerin. Mit 25.000€ Strafandrohung.


    Kind hatte sich nach mehr Papa gesehnt, er hat es als Kriegsschauplatz genutzt und mich zu nerven.


    Ich bin da jetzt völlig raus, Kind hatte jetzt ne Überdosis Papa und ist jetzt desilliusioniert.


    Aber er muss sie jetzt alle Ferien nehmen. Und auch rechtszeitig zurück bringen.


    Ich glaube übrigens, dass die meisten Väter schon gerne Umgang hätten, aber mein KV ist schon mit seinem Leben überfordert...alleine Körperhygiene scheibt schon eine unlösbare Aufgabe für ihn zu sein. Den Umgang muß er jetzt aber auf die Reihe kriegen, sonst wirds teuer für seine Ische...

  • Krass. Und das Ergebnis ein disillusioniertes Kind, was das Ergebnis des Zwanges ist, vermute ich mal.


    War es Dir das wert jetzt zurück blickend? Und ist es Dir das wert, zu wissen, dass der Vater das Kind ja offensichtlich nur deshalb nimmt, weil's sonst teuer für ihn und/oder seine LG könnte?

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Und das Ergebnis ein disillusioniertes Kind, was das Ergebnis des Zwanges ist

    Ich glaube das es oft besser ist, wenn ein Kind desillisioniert ist, weil es mal den Realitätscheck machen kann, als das es jahrelang einen Vater, der sich nicht kümmert idealisiert und in den Himmel hebt.


    Bei dem Vater meiner Töchter war es ja so, das er beschlossen hat sich komplett aus dem Leben unserer Kinder herauszunehmen. Daher hab ich nach einigen Versuchen den Umgang anzuleiern, auch über das JA (dem er dann mit dem Anwalt gedroht hat, sollten sie ihn nochmal anschreiben), mich dazu entschieden, dass es keinen Sinn machen würde. Aber sie konnten ihn nie idealisieren, weil eben gar kein Kontakt bestand.

    Es gibt aber denke ich auch viele Fälle, wo der Vater irgendwie präsent ist. Sei es durch Telefonate, Karten, unregelmäßigen Kontakten und dann Versprechungen und Dinge in Aussicht stellt, die in dem Kind Hoffnungen wecken ,die dann nicht erfüllt werden. In solchen Fällen ist es sich nicht schlecht, wenn der Umgang durch Urteil regelmäßig sein muss und das Kind die Chance hat Illusion und Realität prüfen zu können.
    Und manchmal bietet es sicher auch die Chance, dass sich tatsächlich etwas ändert und sich Kind und Vater annähern können und ein gutes Verhältnis entsteht. Und ich glaube diese Chance sollte man nicht leichtfertig vertun.

  • Oh, für das Kind war es super. Der KV hat ja jahrelang behauptet, er würde ja ALLES fürs Kind tun, die böse böse Mama verhindert das aber leider.


    Das Kind hat den Papa idealisiert und auf einen Sockel gestellt.


    Jetzt war sie mehrfach mehrere Wochen da und hat halt Alltag bei Papa gehabt. Alltag bedeutet, er liegt bis 15 Uhr im Bett ( auch mal bis 19.30 Uhr ) und sie daddelt den ganzen Tag am Tablett / Handy.


    Das Haus wird nur zum Einkaufen verlassen...und das mit 4 Personen auf 60qm...und bei meinem Energiebündelkind.


    In den 5 Wochen, in denen sie jetzt im Sommer da war, hat sie 20% Gewicht zugenommen, ihr passten keine Klamotten mehr. Mal eben von 35kg auf 42kg. Das fand ich schon krass.


    Beim nächsten Besuch gab es wohl dauernd Streit und sie wollte abgeholt werden. Sie will momentan garnicht mehr hin.


    Aber sie hat vor Gericht gesagt, sie will alle Ferien komplett zu Papa, nun muß sie lernen, daß es Konsequenzen hat, wenn man sich etwas wünscht, es könnte wahr werden.


    Auch wenn es für sie jetzt superätzend ist, da Weihnachten komplett zum Papa zu müssen, egal, ob sie will oder nicht, lernt sie eine wichtige Lektion.


    Ich habe mehrfach vor Gericht gesagt, ich finde es wichtig, daß Kind an Weihnachten bei beiden Eltern ist, Kind und KV haben gesagt, ne, Weihnachten komplett beim KV, das ist jetzt so.


    Abgesehen davon finde ich das inzwischen richtig gut. Ich habe lernen müssen loszulassen und freue mich, daß Urlaube ab demnächst wieder richtig günstig werden :)