Düsseldorfer Tabelle 2021

  • Es gibt ja nun seit gestern die neue DDT. In der letzten wurde ja die Kindergelderhöhung zum Januar nicht berücksichtigt, wenn ich mich recht erinnere. Ist das diesmal anders?


    Und wenn ich einen Titel habe aus 2013, der den Unterhalt auf 105% regelt, welche Stufe ist das dann nach der aktuellen Tabelle? Der KV zahlt derzeit einen Betrag, der nicht zur aktuellen Tabelle passt. Und wenn er die Stufe 1900-2300 hätte, dann wären es wohl 35 Euro mehr Unterhalt für ihn im nächsten Jahr. Ich möchte ungern neu berechnen lassen.

  • Es gibt ja nun seit gestern die neue DDT. In der letzten wurde ja die Kindergelderhöhung zum Januar nicht berücksichtigt, wenn ich mich recht erinnere. Ist das diesmal anders?


    Und wenn ich einen Titel habe aus 2013, der den Unterhalt auf 105% regelt, welche Stufe ist das dann nach der aktuellen Tabelle?

    Die 105% beziehen sich auf den Mindestunterhalt der jeweils gültigen DüTa.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Und was ist der Mindestunterhalt? Immer der kleineste Betrag der jeweiligen Altersgruppe?


    Ich habe jetzt entdeckt dass hinten die Beträge mit den Prozenten doch stehen, das hatte der Computer leider vorhin verschluckt. Demnach wäre es bei mir tatsächlich 35 Euro im Monat mehr Unterhalt. Na mal sehen ob er das zahlt oder prüfen läßt.

  • Die Stufe 1. Also neu 393,- Euro bis fünf Jahre, wenn ich es jetzt recht im Kopf habe. Und da bzw. auf die jeweilige Altersstufe 5% drauf.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es gibt ja nun seit gestern die neue DDT. In der letzten wurde ja die Kindergelderhöhung zum Januar nicht berücksichtigt, wenn ich mich recht erinnere. Ist das diesmal anders?


    Und wenn ich einen Titel habe aus 2013, der den Unterhalt auf 105% regelt, welche Stufe ist das dann nach der aktuellen Tabelle? Der KV zahlt derzeit einen Betrag, der nicht zur aktuellen Tabelle passt. Und wenn er die Stufe 1900-2300 hätte, dann wären es wohl 35 Euro mehr Unterhalt für ihn im nächsten Jahr. Ich möchte ungern neu berechnen lassen.

    Mindestunterhalt ist 100%. 105% entspricht Stufe 2


    “Die Anhebung der Bedarfssätze der ersten Einkommensgruppe führt zugleich zu einer Änderung der Bedarfssätze der folgenden Einkommensgruppen. Sie werden wie in der Vergangenheit ab der 2. bis 5. Gruppe um jeweils 5 % und in den folgenden Gruppen um jeweils 8 % des Mindestunterhalts angehoben.“


    Wenn KV einen abweichenden Betrag zahlt kann das 35, 50 oder 100 EUR oder x EUR sein, das kann niemand beantworten der den bisher gezahlten Betrag nicht kennt ;)


    Zu 1) Gehe ich mal von aus. Das war eine Unregelmäßigkeit.


    https://www.haufe.de/recht/fam…d-seit-17_220_496992.html


    Zu 2) KV hat wsl nur dieses Kind? daher wird in Stufe 2 (105%) hochgestuft. Der Zahlbetrag muss noch um das 1/2 Kindergeld bereinigt werden. Das Kindergeld steigt auch jedes Jahr, der Selbstbehalt jedoch nicht dadurch steigt fast immer auch der Zahlbetrag.


    Da der Titel auf % lautet und nicht auf EUR ist keine neue Berechnung notwendig.


    Je nach Alter sind das dann ab Januar 21 für Stufe 2

    in EUR


    303,50 / 364,50 / 445,50 / ü18


    https://www.google.com/url?sa=…Vaw1Itz9yO6R855n27i6ZKPzw


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Danke euch beiden. Er hat 2019 317 Euro gezahlt und in diesem Jahr 330 Euro. Mein Kind ist 9.


    Er hat noch ein zweites Kind, das jetzt 3,5 Jahre alt ist. Da zahlt er 323 Euro.


    Ich werde es ihm mal mitteilen und dann schauen was passiert.

  • Er hätte dann als Zahlbetrag (hälftiges KiGeld runtergerechnet) für Dein Neunjähriges 364,50 Euro zu zahlen.


    Zusatzfrage ist, ob er seit 2013 durch Lohnerhöhungen ggfls. über die "bereinigte Nettoeinkommensgrenze" von 2300 Euro gerutscht ist. Dann könnten dir 23 Euro mehr zustehen. In der Sache hast du alle zwei Jahre ein Auskunftsrecht über das Einkommen. In der Regel reicht da der Einblick in den letzten Steuerbescheid, wenn Ex angestellt ist. Das ist noch keine Klage auf Neuberechnung. Die (Klage auf) Neuberechnung würde man erst vornehmen, wenn man die Einkommensauskunft hat und konnte sich mit Ex nicht auf die Einordnung in die Einkommensstufe einigen.

    Einfachste Lösung wäre, eine Beistandschaft beim Jugendamt zu beauftragen. Die würde sich um die regelmäßige Mitteilung an Ex über Veränderungen des Zahlbetrags kümmern und auch die regelmäßige Einkommensüberprüfung. Das ist kostenlos für alle Beteiligten. Wenn man das Ex erklärt, ist das eigentlich eine gute Lösung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Reden geht nicht, das probiere ich auch nicht mehr. Grundsätzlich steht der Unterhalt dem Kind zu, aber ich glaube, ich lasse es dabei. Ohne Neuberechnung und somit ohne Beistandschaft. Ich teile mal den Betrag mit und warte ab was passiert.


    Ich bin ja nun schon echt lange im Thema, aber manchmal komme ich dann doch nicht klar. Vielen Dank für die Hilfe!