Kündigung und Wegzug

  • Hallo

    Ich bin zwar noch ganz neu aber ich wage es mal. Vllt auch noch für andere interessant.


    Ich bin alleinerziehende Mama eines 2-jährigen. Den KV verließ ich vor ca 1 Jahr, er hatte was gegen meine ges. Familie und wollte uns auseinanderbringen. Ich möchte von Stuttgart zurück nach Bayern ziehen. Dafür muss ich meinen Job (unbefristet) aufgeben und mein Sohn die Kita wechseln.


    Hat jemand Erfahrung wie das Gericht mit dem ABR und Betreuungsunterhalt bei sowas umgeht?


    Danke

  • Ich möchte von Stuttgart zurück nach Bayern ziehen. Dafür muss ich meinen Job (unbefristet) aufgeben und mein Sohn die Kita wechseln.


    Hat jemand Erfahrung wie das Gericht mit dem ABR und Betreuungsunterhalt bei sowas umgeht?


    Danke

    Hallo Kasa, da du schon das Gericht ins Spiel bringst, scheint die eigentlich zu erhoffende elterliche Absprache nicht möglich zu sein.

    Wie andere schon geschrieben haben, beinhaltet das Sorgerecht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Beide Eltern haben sich darüber zu einigen. Klappt das nicht - so scheint es bei euch zu sein - kannst du darauf klagen, dass dir das ABR übertragen wird und du umziehen darfst. Vor Gericht werden dabei die Argumente abgewogen. (Alternativ ziehen manche Betreuungselternteile einfach weg. Dagegen müsste dann der Umgangselternteil klagen.)

    Klassischerweise "starke" Argumente sind:

    * bessere familiäre Unterstützung am neuen Wohnort

    * (besserer) Arbeitsplatz

    * (bessere) Wohnsituation

    * Aufnahme einer neuen Partnerschaft/Zusammenzug etc.


    Sichergestellt werden sollte der Umgangskontakt des Kindes mit dem anderen Elternteil. Da spielt der Zeitfaktor und die Entfernung zum geplant neuen Wohnort eine Rolle. Als zumutbar gelten in der Regel Fahrzeiten von bis zu 90 Minuten und Entfernungen von rund 100 Km jeweils einfach. Was darüber hinaus geht, wiegt oft als Argument für die Seite des Elternteils, das sich für den Verbleib des Kindes am alten Ort ausspricht.


    Bei Euch scheint es so zu sein, dass der Vater neben dem Kindesunterhalt auch Betreuungsunterhalt für dich leistet. Gleichzeitig scheinst du (stundenweise?) deiner vorherigen (?) Tätigkeit nachzugehen. Der Vater ist also verantwortlich für die dir fehlenden Summe altes Gehalt - jetziges Teilzeitgehalt. Gibst du den Job jetzt auf, wird er eigentlich noch höheren Unterhalt leisten müssen. Dafür müsste anerkannt werden, dass du jetzt "überobligatorisch" arbeitest - also mehr, als du müsstest. Das ist vor Gericht oft wie ein Verhandeln auf dem sprichwörtlichen Basar. Spannbreite reicht vom völligen Wegfall des Betreuungsunterhalts bis hin zum vollständigen Ersatz des Einkommens vor der Elternzeit/Geburt. Die Extreme sind jeweils eher unwahrscheinlich, wo man sich aber trifft, ist ziemlich offen.

    In der Praxis ist es so, dass die Gerichte im gesetzlichen Rahmen eine gewisse Spannbreite in ihren Urteilen haben. Da kann es von Bundesland zu Bundesland schon gewisse Unterschiede geben, hat man den Eindruck. (So ist eine frühe Arbeitsaufnahme nach der Geburt eines Kindes in den gar nicht mehr so neuen Bundesländern viel eher "gesellschaftliche Norm" als in den sog. alten Bundesländern. Und in denen gibt es da auch gewisse Standardunterschiede, die sich auch ein bisschen auf die Gerichtsurteile auswirken. Da kann es interessant sein zu gucken, wo ggfls. der Gerichtsstandort liegt bzw. welches Jugendamt zuständig ist, das einbezogen wird. Das ist jeweils abhängig vom offiziellen Wohnort Kind/Kläger.)


    Egal wie - die wesentlich beste Lösung ist immer eine Einigung der Eltern. Wenn die irgendwie zu erzielen ist - vielleicht mit Hilfe Dritter -, dann hat das oft Auswirkungen auf eine Zukunft (ihr als Eltern müsst ja noch einige Jahre zusammenarbeiten, um das Kind groß zu bekommen ...).Auch ein eventuell eingeschaltetes Gericht wird immer versuchen (im sog. "Gütetermin"), euch zu einer gemeinsamen, einvernehmlichen Absprache zu bringen (juristisch der sog. "Vergleich"). Der ist oft in ein paar Minuten im Gerichtssaal zusammengeschustert worden. Da ist es oft besser, sich mit dem Ex-Partner in anderer Atmosphäre und länger durchdacht zu einigen - wenn das emotional möglich ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,

    Danke euch. Insbes. volleybap. Echt super.


    Mit dem KV ist es schwierig. Er will nicht verstehen dass wir ihn nicht mehr wollen. Umgang hat er wöchentlich aber auch das reicht ihm nicht. Ich mag nicht mehr reden. Ich hab genug.


    Die Gründe sind schon alle so, insbesondere wegen Familie. Job weiss ich nicht sicher. Ich will auf jeden Fall nicht riskieren dass er meinen Sohn bekommt.


    Was kann ich machen um mehr Chancen zu haben?

  • Mit dem KV ist es schwierig. Er will nicht verstehen dass wir ihn nicht mehr wollen...

    Ich will auf jeden Fall nicht riskieren dass er meinen Sohn bekommt.


    Was kann ich machen um mehr Chancen zu haben?

    sorry, aber das erste was du tun solltest, ist deine Perspektive zu ändern.


    DU willst ihn nicht mehr. Für euren Sohn hast du nicht das Recht zu entscheiden. Er sollte Mama und Papa haben dürfen, auch wenn die beiden nicht zusammenleben.


    Es ist euer Sohn, nicht nur deiner. Er ist kein Möbelstück das einem von euch beiden zugesprochen wird.


    Deine Chancen erhöhen wird mit Sicherheit, wenn du an deiner Bindungstoleranz arbeitest und ein gutes Konzept anbieten kannst, wie sich der Vater und euer Sohn auch nach einem Umzug weiterhin sehen können. Z.B. du übernimmst einen Teil der Fahrten, beteiligst dich somit an den zusätzlich entstehenden Kosten, verzichtest auf mehr Betreuungsunterhalt falls du dort erstmal keinen Job hast. Das würde aber auch den Verzicht auf Sozialleistungen bedeuten.

    Aber an erster Stelle wirst du lernen müssen, dass euer Kind das Recht auf beide Elternteile hat.

  • Ein irgendwie "besserer" Job am neuen Ort wäre ein starkes Argument. Parallel dazu ein gutes Betreuungskonzept fürs Kind unter Einbezug der Verwandtschaft.


    Dass das Kind per Gerichtsanordnung zum Vater wechselt, da müsste schon viel passieren.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mit dem KV ist es schwierig. Er will nicht verstehen dass wir ihn nicht mehr wollen. Umgang hat er wöchentlich aber auch das reicht ihm nicht. Ich mag nicht mehr reden. Ich hab genug.

    Nur weil du dich getrennt hast, bedeutet das nicht, dass euer Kind sich auch vom Vater getrennt hat. Ich denke, es ist wichtig, dass du die Paarebene von der Elternebene trennst.

    Erst mal finde ich es sehr positiv, dass der KV viel Kontakt zum Kind haben möchte. Du möchtest dein Kind ja auch viel bei dir haben. Nur weil dich der Kontakt zum Vater stört, kannst du dem Kind nicht seinen Vater vorenthalten.

  • Hallo Kasa1,


    wöchentlich mit Übernachtung? Ein paar Stunden? Alleine oder mit Deiner Anwesenheit?


    In dem Alter Eures Kindes sind längere Abstände ja nicht unbedingt förderlich.

    Könnte der Vater sich vorstellen auch Betreuungselternteil zu werden?

    Also nur um mal ein zu schätzen, ob Du wirklich etwas verhindern musst.


    lg von overtherainbow

  • Er will nicht verstehen dass wir ihn nicht mehr wollen

    Ein Kind hat Recht auf eine Beziehung mit beiden Eltern. So, wie ich es lese, klingt es für mich so, als wolltest Du den Vater einfach durch Wegzug entsorgen. Als wäre Deiner Meinung nach Euer gemeinsames Kind Dein Eigentum. Ist es aber nicht. Das Kind ist ein eigenes Individuum mit eigenen Rechten.


    Ich will auf jeden Fall nicht riskieren dass er meinen Sohn bekommt.

    Ich denke, Du solltest erst einmal arbeiten, dass Ihr eine gemeinsame Elternschaft leben könnt. Das ist das Beste für das Kind. Nichts schadet nachhaltiger, als wenn Eltern nicht mehr reden können oder sich bekriegen.

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Ich bin alleinerziehende Mama eines 2-jährigen. Den KV verließ ich vor ca 1 Jahr, er hatte was gegen meine ges. Familie und wollte uns auseinanderbringen. Ich möchte von Stuttgart zurück nach Bayern ziehen. Dafür muss ich meinen Job (unbefristet) aufgeben und mein Sohn die Kita wechseln.


    Mit dem KV ist es schwierig. Er will nicht verstehen dass wir ihn nicht mehr wollen. Umgang hat er wöchentlich aber auch das reicht ihm nicht. Ich mag nicht mehr reden. Ich hab genug.


    Die Gründe sind schon alle so, insbesondere wegen Familie. Job weiss ich nicht sicher. Ich will auf jeden Fall nicht riskieren dass er meinen Sohn bekommt.


    Sorry Volleybap , ich kann wirklich nicht verstehen wie Du hier "starke Argumente" mit auf den Weg geben kannst.

    Deine Kompetenz in solchen Dingen in allen Ehren, aber hier finde ich die Anregungen der meisten anderen doch angebrachter.

  • Sorry Volleybap , ich kann wirklich nicht verstehen wie Du hier "starke Argumente" mit auf den Weg geben kannst.

    Deine Kompetenz in solchen Dingen in allen Ehren, aber hier finde ich die Anregungen der meisten anderen doch angebrachter.

    Naja, ich verstehe das eher als Beschreibung der Situation, wie sie sich nun mal darstellt. Dass die Situation nach dem Umzug v.a. für den Umgang nicht förderlich sein dürfte, steht ja außer Frage. Aber das muss die TE mit sich ausmachen und ich glaube, da sind die Würfel wohl bereits gefallen.


    Auf erfreute Kooperation des KV in Hinblick auf den auch noch anstehenden BUH würde ich dann aber wohl nicht allzu viel Hoffnungen setzen.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Was passt Dir daran nicht, Aquintus?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Teil ist prima.



    Es geht mir um Teile die Du nicht zitiert hast. Vorausgeschickt dass die TE aus meiner Sicht den Vater ihres Kindes klassisch "ausbremsen" möchte sind Deine Tips (siehe unten), wiederum aus meiner Sicht, eine Anleitung dazu.


    Vermutlich hat ein Großteil von Fachanwälten nicht Deine Erfahrung und Dein Wissen zu diesem Thema. Deine Tips sind also sehr wertvoll und ein sehr langer Hebel, das meine ich ohne jede Ironie. In diesem Fall hier werden sie jetzt wohl dazu genutzt den Vater des gemeinsamen Kindes auszutricksen. Augenhöhe gibt es jetzt zwischen den Elternteilen nicht mehr. Höchstens wenn der Vater zufällig mitliest. Genau die würde ich aber HIER für wichtig halten, denn die TE möchte den Vater einfach los werden, das schreibt sie ja fast wörtlich. Und das passt mir daran nicht.



    Ein irgendwie "besserer" Job am neuen Ort wäre ein starkes Argument. Parallel dazu ein gutes Betreuungskonzept fürs Kind unter Einbezug der Verwandtschaft.


    Dass das Kind per Gerichtsanordnung zum Vater wechselt, da müsste schon viel passieren.

  • Ihr seid zu krass. Ich denke da mal drüber nach. Danke

    Drei Stunden ohne mich und klar ohne Übernachtung. Der KV will auf jeden Fall auch betreuen. Warum will ich gar nicht wissen.

  • Ohne Einwilligung des Vaters darfst du nicht einfach wegziehen. Du kannst da massive Probleme bekommen. Kind und Vater haben ein Recht auf Umgang. Ziehst du einfach um, kann es sein, dass das Kind zum Vater ziehen muss, wenn das Gericht der Meinung ist, du kannst das Kind nicht einfach aus seinem gewohnten Umfeld holenDir kann Erziehungsunfähigkeit unterstellt werden, weil du dem Vater das Kind entziehst...so etwas kann man dann Umgangsboykott nennen.

  • Hallo Kasa1,


    na so klar ist das nicht, „ohne Übernachtung“. Mein Gold hat auch unter zwei schon bei der Oma geschlafen ;).


    Ich bin jetzt AE seit meine Tochter 2,5 ist. Übernachtungen waren glaub ich so ab 3,5/4 Jahre bei der Mutter. Sicherlich hätte ich mir gewünscht dass das früher geklappt hätte.


    Ich glaube aus der Perspektive der betroffenen Trennungskinder ist eine Entfernung gut, die nicht weiter ist, als sie ein Grundschulkind zu Fuß bewältigen kann.

    Die Entfernung die Dein Umzug schafft, erschwert Eurem Kind Eltern zu haben und Euch Eltern zu werden.

    Ganz wertfrei, weil es ja Gründe gibt warum Du zurück ziehen willst, finde ich es angemessen mal zu überlegen, ob es nicht andere Lösungen gibt für Eure erwachsenen Probleme.

    Bis Dein Sohn Danke sagt für die richtige Entscheidung, wird ja noch ein paar Jahre dauern. :)


    lg von overtherainbow

  • Nicht umsonst gibt es die Empfehlungen vom Kinderschutzbund. ;) Was hab ich damals immer mim Kopf geschüttelt über KV, als Sohnemann erst 1 bzw. 2 Jahre alt war und KV in diesem Alter ihn schon 14-tägig über Nacht bei sich haben wollte. :rolleyes: War auch ein Kampf dagegen usw., eben zum Wohle des Kindes.

    "Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar" (Antoine de Saint-Exupéry)

  • Naja, meine Enkeltochter ist 14 Monate und hat schon bei mir geschlafen. Klar, sie kennt mich. Aber könnte/würde man mehrmals die Woche Kontakt zum Vater haben, wäre das auch bei anderen möglich. Ich treffe mich ja zwecks Umgang mit dem Vater. Und ich merke, selbst nur alle 14 Tage...die gehen immer so schnell rum und ich habe immer gar keinen Bock.