Ich brauche Unterstützung- wie das alles durchstehen? Was tun?

  • Wenn man selber mal in der Situation war, in einer unerträglichen Beziehung zu verharren oder Nägel mit Köpfen zu machen und dann eben durch den in allen Einzelheiten nicht vorherzusehenden Krieg zu ziehen und für das Kind zu kämpfen, kommt einem dieses hier allerdings mehr als schräg vor.

    Darf man fragen warum?

    Frage für den die Studienarbeit betreuenden Direktor ;)

  • Warum klagen? Er hat das SR und ein Umgangsrecht.

    Bist du dir sicher dass er nicht klagt oder zittert du?

    Ich hoffe die Fragen sind ok. Sonst beantworte sie bitte nicht.

    Ich suche nur nach einem Weg

    Er hat weder SR, noch Umgangsrecht. Er ist nichtmal Vater.


    Wenn Du nicht willst ubd er auf Vaterschaftsanerkennung klagt, dauert alleine das ein Jahr. Dann könnte man beim Jugendamt Umgang vereinbaren, wenn man möchte.


    Wenn nicht, müsste er auf Umgang klagen und auch da würde ein Jahr ins Kand ziehen, mindestens. Da könntest Du dann Deine "Kindswohlgefährdung" anbringen, wenn qirklich so eindeutig ist und von allen offiziellen Stellen auch so gesehen wird, wird es keinen ( unbegleiteten ) Umgang geben.


    Wenn die Kindswohlgefährdung nachweisbar ist, alle Stellen auch in schriftlichen Stellungnahmen vom Umgang abraten, wird es keinen gebwn. Punkt.


    Deswegen fragen alle, ob die Stellen Dir das aich schriftlich geben. Ob das Ganze nachweisbar ist, oder nur auf Deiner Aussage beruht. Wenn nur DU behauptest, da wäre was vorgefallen ( unabhängig ob es stimmt oder nicht ) dann siehst Du alt aus.



    Aber wenn Dir ja alle Ämter zustimmen, dann sollte da kein Problem sein, es wird keinen Umgang geben, wenn die eine Kindswohlgefährdung sehen. Die DÜRFEN dann garkeinen Umgang zulassen.

  • Ich hab jetzt ein Konzept und werde es machen.

    Ich bitte euch trotzdem auf ein Gedankenspel mitzukommen. Wie wuerdet ihr nach der Trennung agieren und euch fühlen, wenn ihr wisst, was bereits vorgefallen ist und man trotzdem auf die Situation zusteueet, das Kind mitgeben zu müssen.

    VA mal vorausgesetzt. Man also Angst um sein Kind hat.

    Kindswohlgefährdung ist ein Wort.

    Danke

    da gibt es auch Lösungen nur wichtig ist das du endlich den 1. Schritt gehst bevor es immer mehr ein Kreislauf ...... Also Schritt für Schritt gehen

  • Ich hab jetzt ein Konzept und werde es machen.

    Wirklich? Was spricht denn dann dagegen, mal vom Konjunktiv in den Indikativ zu wechseln? Höre mal auf Dein Bauchgefühl und gehe dann mit Vertrauen den allerersten Schritt, anstatt Dich vorher noch an x vielen Stellen rückversichern zu wollen ... das wird nicht funktionieren.

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • +

  • Es gibt manchmal durchaus Beweise. Blaue Flecke, gebrochene Knochen, Hirnblutungen, Krankenhausaufenthalte, Nachbarn, die die Schreie vom Kind mitbekommen haben, Videos vom Missbrauch.


    Das ist das, qas gerichtsverwertbar ist.


    Daß er DICH schlägt würde übrigens nicht zählen.


    Daß er Kind 1 geschlagen hat, müsstest Du nachweisen, sollte es um Missbrauch gehen, würde man eher Dir beide Kinder wegnehmen. Zu Recht.


    Psychische Gewalt zählt nicht. Egal, in welcher Form.

  • Dann hab ich nichts in der Hand und dann wird es so kommen mit den Umgangs Wochenenden. Ein Hoch auf Deutschland. Psychische Gewalt scheint total egal zu sein. Ironie off.

  • Dann hab ich nichts in der Hand und dann wird es so kommen mit den Umgangs Wochenenden. Ein Hoch auf Deutschland. Psychische Gewalt scheint total egal zu sein. Ironie off.

    ...und deswegen Angst, dass der KV seine Rechte auch bekommt und das mit Recht.


    Also alles nur Schall und Rauch von wegen Kindswohlgefährdung.

    Hingegen eine massive Abwehrhaltung der KM gegenüber dem KV.

    Beginnend mit der Nichteintragung der Vaterschaft obwohl der KV bekannt ist.


    Mal sehen wie lang der Anwalt des KV braucht um das gerichtlich wieder gerade zu biegen.

  • Auch psychische Gewalt wird beim Jugendamt und vor Gericht sehr wohl bedacht...man müsste dafür nur Tatsachen schaffen.

    Das ist schwierig, nachzuweisen. Denn wenn es keinem Dritten auffällt, dann kann das leicht unter "persönliche Wahrnehmung der Realität" verbucht werden.


    Frage an die TS: um welche objektive Nachweise psychischer Gewalt geht es denn? Wer sonst außer Dir hat von dieser Kenntnis?

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Da projiziert einer wohl seine eigenen Probleme. Dein Beitrag ist eine Unverschämtheit. Der KV hat kein Interesse die VA anzuerkennen. Du hast die KWG nicht mitbekommen.

  • Das ist schwierig, nachzuweisen. Denn wenn es keinem Dritten auffällt, dann kann das leicht unter "persönliche Wahrnehmung der Realität" verbucht werden.


    Frage an die TS: um welche objektive Nachweise psychischer Gewalt geht es denn? Wer sonst außer Dir hat von dieser Kenntnis?


    Ich muss das sicher vor Gericht belegen und frage mich daher wie man psychische Gewalt belegen könnte.

  • Desperate23


    sagtest du nicht, deine Tochter redet auch darüber? vielleicht ihre Aussagen beim JA festhalten lassen.


    Auch psychische Gewalt wird beim Jugendamt und vor Gericht sehr wohl bedacht...man müsste dafür nur Tatsachen schaffen. Und zum 100sten Male...so lange er die Vaterschaft nicht anerkannt hat, musst du ihm das Kind nicht mitgeben

    Das ist mir sonnenklar von Anfang an, aber ich denke eben daran was ist wenn er die VA hat

  • Da projiziert einer wohl seine eigenen Probleme. Dein Beitrag ist eine Unverschämtheit. Der KV hat kein Interesse die VA anzuerkennen. Du hast die KWG nicht mitbekommen.

    Du schreibst seit 15 Seiten, dass du Angst davor hast, dass der KV das gemeinsame Sorgerecht beantragt, wenn du dich von ihm trennst (obwohl du auch immer wieder mal schreibst, dass ihr gar nicht zusammen seid und er nur wegen dem Kind zu euch kommt) und nun schreibst du hier, dass der KV gar kein Interesse hat die Vaterschaft anzuerkennen?


    So langsam komme ich hier nicht mehr mit. Für mich sind hier sehr viele Widersprüche.

    Mal seid ihr zusammen, dann doch nicht. Dann kommt er nur wegen dem Kind, dann musst du plötzlich dafür sorgen, dass er sein Kind sieht.

    Dann droht er dir das Kind wegzunehmen, dann will er die Vaterschaft nicht anerkennen.