Ich brauche Unterstützung- wie das alles durchstehen? Was tun?

  • OK, Unsinn,ich hab ja nicht gesagt in rechtlicher Hinsicht...........sondern zwischenmenschlich

    sie erklärt also ab jetzt, du bist nicht der Vater,..ganz einfach..

    nein biologischer Vater aber ohne Rechte


    aber Vaterschaftsanerkennung möchte Desperate ja auch nicht


    eigentlich möchte sie gar nichts , nur begleiteten Umgang und Unterhalt

  • Ich würde ihm sagen, dass er, so lange er die Vaterschaft nicht anerkennt, nicht der rechtliche Vater ist und die gleichen Rechte hat, woe der Postbote.


    Aber da Ich die Bindung zum Kind zum Papa stärken möchte, bin ich damit einverstanden, dass er Kontakt zum Kind haben darf.


    Fertig.


    Er kann natürlich das Geld einstellen und nix mehr zahlen, aber ich qürde mich nicht durch Geld erpressbar machen, man kann jederzeit UHV beantragen.


    Man kann übrigens auch dafür sorgen, dass der KV als Vater in der Geburtsurkunde steht, das macht das Jugendamt umsonst ubd das schafft klare Verhältnisse.


    Auch den Unterhalt kann man umsonst vom Jugendamt klären lassen



    Ich würde mir den gabzenStress garnicht machen und die Vaterschaftsanerkennung nicht als Damoklesschwert sehen.


    Wenn Du nicht willst, dass er der Vater ist, dann lass halt den Vater als unbekannt stehen. Er hat keine Möglichkeit, sich ohne Dein Einverständnis als Vater eibtragen zu lassen.

  • zu blau:


    das geht allerdings nicht. Sobald die TE Leistungen der öffentlichen Hand in Anspruch nimmt ist sie in der Regel immer per Sgb zur Mitwirkung verpflichtet. UHV und den Vater nicht angeben ist da nicht so klug...


    Wenn sie den Vater als unbekannt angibt, fallen Erbrecht, Unterhalt, Umgang weg.


    Aber mal davon abgesehen, dass sie dann ihr und das Leben des Kindes auf einer Lüge aufbaut und jetzt schon psychisch nicht stabil ist, ist das a. zu spät und schafft b. wenn der Vater vor Gericht zieht maximal Zeit, dann aber eine sehr sehr schwache Position.

    Im ungünstigsten Fall, also mit Blick auf die Stabilität der Mutter, interveniert das Jugendamt schon lange vorher.


    Alles nicht der Regelfall und die Mutter zu Straftaten anstiften will ja nun auch niemand.


    Wie bereits erwähnt. Wenn die Mutter nicht selber aus dem Quark kommt, entscheiden andere, stellen andere fest und bestimmen.

    Und da dann auch im Bezug auf Umgang.


    zu rot:

    Er kann sich zwar nicht eintragen lassen ohne Zustimmung der Mutter, aber die Zustimmung durch ein Gericht ersetzen lassen.


    lg von overtherainbow

  • zu rot:

    Er kann sich zwar nicht eintragen lassen ohne Zustimmung der Mutter, aber die Zustimmung durch ein Gericht ersetzen lassen.

    Nuja, rechtlich gesehen kann er ohne Mama garnix, denn sie kann behaupten, jemand Anderer sei der Vater und dann hat er NULL Chancen, vor allem, wenn sie jemand Anderen als Vater eingetragen hat. Un dÄrger? Von WEM solll sie denn bitte Ärger bekommen, wenn sie behauptet, sie hätte in der Zeugungszeit keinen Sex mit dem KV gehabt, sondern lediglich mit einem Fremnden in der Disko? Wer will ihr das Gegenteil beweisen? Und NEIN, auch bei einem positiven Vaterschaftstest passiert da garnix, außer, daß sie die Kosten einer Vaterschaftsfeststellungsklage zahlen darf. Die Klage wird aber NUR zugelassen, wenn es noch keinen Vater gibt und die Mutter einräumt, daß der KV der KV sein kann.


    MORALISCH ist das natürlich eine ganz andere Nummer. Ich glaube, die Mehrheit hier befürwortet, den Vater auch als Vater eintragen zu lassen, mit allen Konsequenzen. Er ist nunmal der Vater.


    Dennoch gibt es nicht wirklich viele Konsequenzen, selbst, WENN er als KV eingetragen ist. Die Chancen, daß das Kind zu ihm zieht, ist nahe Null in der derzeitigen Situation. Wenn Kind mal in der Pupertät ist udn das Gras auf der anderen Seite grüner ist, dann vielleicht, aber jetzt? Aus welchem Grudn denn? Vermöbelst Du das Kind, oder verkaufst es an pädophile Männer? Nein, dann mußt Du keine Sorgen haben.


    Ein Umgangsrecht kann ein eingetragener KV allerdings einklagen, aber auch der wird sich am Kind orientieren, ein gestilltes Kind wird höchstens 2-3 Stunden Umgang haben. Allerdings auch ohne Mama, denn das sollte man einem Vater zutrauen, ein Kind kann 2-3 Stunden ohne Mama sein, wenn es frisch gestillt ist und die Windel neu ist, wobei zumindest die Windel auch der Papa wechseln kann.


    Man muß ja auch bedenken, der muß sich ja auch erstmal in seine Rolel einfinden und dazu gehört, das Kind alleine händeln zu können, da muß er durch und das verträgt auch ein Kind. Ganz ehrlich, wer von uns hat denn bittenach der Geburt gedacht: Oh, das ist ja alles einfach, das mach ich mit links und Fragen hab ich keine!??? Also ICH nicht! Für mcih war das eine ganz schöne Umstellung und ich hab mir das Mamasein nicht so schwer vorgestellt.


    Man muß sich da erst einfinden und das muß man dem Papa auch zugestehen. Und irgendwann wirst Du es geniessen, wenn der Papa mit dem Kind 3 Stunden unterwegs ist, diese Freiheit!

  • Ich muss also aus der Opferrolle raus. Selbstbewusst sagen was ich möchte. Grenzen setzen. Zur Oma sagen, dass ich nicht komme? Wenn sie fragt warum, sagen, dass es Differenzen gibt. Dann sagt sie, ist mir doch egal, nur das Kind will sie. (so war es bisher) wie soll ich dann agieren?

    Wenn ich sage, kein Umgang. Morgen ist er beim RA. Das sind keine Zukunftsspinnereien meinerseits, das wird Fakt sein.

    Ich nehme keine rechtlichen Leistungen in Anspruch.

    Wie soll ich denn innerlich frei werden wenn ich ihm so Hürden auflege? Also anders gefragt, wie wuerdet ihr denn dann mit den Konsequenzen leben. Denn wir sind uns doch sicher. Wenn ich so ein radikales Verhalten an den Tag lege, forder ich ihn heraus und dann geht er zum RA. Allein weil er sich über mich ärgert...

  • Möchte sie nicht, Papa hat das andere nicht leibliche Kind "psychisch" misshandelt ihren Angaben nach, deswegen versucht sie Kontakt auf ein Minimum zu begrenzen oder es einschlafen zu lassen, damit nicht Situation Vater und Kind irgendwann allein eintritt


    Kann der Vater Vaterschaftstest einfordern?

  • @ monterkruemel

    Mit einer Tatsache hab ich hinter dem Berg gehalten, weil ich dachte, dass ihr euch dann verschaukelt vor kommt. Die Beratung hat mir gesagt, dass ich einfach einen anderen eintragen lassen sollte. Ich sollte mich informieren. Sie dürfte da nichts mehr zu sagen.

    Ich finde es moralisch nicht in Ordnung und er täte mir auch leid. Aber sachliche bitte weil ihr es anspricht.

    Wäre es im absoluten Katastrophenfall eine Option die mich retten könnte?

    Bitte sachlich bleiben. Nur weil ihr es jetzt erwaehntet.

  • Falls es zur VA vor Gericht geht, dann müsste ich die Kosten tragen und er würde eingetragen werden bzw ein anderer wuerde ausgetragen werden. Nur um es zu verstehen. Was aus einer grossen Liebe mal werden kann, mich macht das so traurig alles :(

    Monsterkrümel Und dann werden aus diesen 3 Stunden mehr. Reichst du einen kleinen Finger... (trifft auch auf die Oma zu)

  • Zur Oma sagen, dass ich nicht komme?

    Nö, warum? Sie ist die Oma, es ist doch prima, daß sie das Enkelkind sehen möchte! Seh das doch nicht so negativ. Genau wie dem KV würde ich ihr einen Rahmen geben. Pass auf Oma, wie wäre es, wenn Du jeden Montag um 15 Uhr kommst und Kind besuchst?

    DAs setzt aber voraus, daß sie sich Dír gegenüber vernünftig verhält. Wenn sie frech wird oder unverschämt, dann würde ich ihr sagen: Pass auf, ich mag es nicht, wenn man so mit mir umgeht, ich bin auch ein Mensch. Entweder wir finden einen vernünftigen Umgang miteinander, oder Du musst mit Deinem Sohn regeln, wann und wie Du Kind siehst.


    Bei mir hat die Oma das Kind ab Geburt regelmäßig gesehen, während der KV noch behauptet hat, er sei nicht der Vater. Trotz positivem Vaterschaftstest hat er weiter behauptet, wir hätten seit 3 Jahren keinen Sex gehabt, das interessiert keinen, auch wenn es offensichtlich gelogen ist.

    Wobei, er hat ja behauptet, ich hätte sein Sperma geklaut.

    Morgen ist er beim RA. Das sind keine Zukunftsspinnereien meinerseits, das wird Fakt sein.

    Ja, und? Möchtest Du erpressbar sein? Gib mir Kind mit, sonst gehe ich zum Anwalt, schlagf mit mir, sonst gehe ich zum Anwalt, gib mir das Kind übers Wochenende mit, sonst gehe ich zum Anwalt!!! Möchtest Du das??? Wirklich??? In Angst leben und ja ruhig sein? DAs ist keine positive Umwelt für das Kind.

    Monsterkrümel Und dann werden aus diesen 3 Stunden mehr. Reichst du einen kleinen Finger.

    Ja klar, aber das ist doch auch gut so. im ersten Jahr wird das Kidn sicherlich nicht länger als ein paar Stunden am Tag Umgang haben, aber mit 2-3 Jahren kann man schonmal probieren, daß das Kind auch mal ne Nacht beim Papa schläft ( wenn alles gut läuft und ein guter Kontakt zum PApa besteht )...letztendlich wird es darauf hinauslaufen. daß spätestens in der Grundschulzeit das Kind jedes zweite Wochenende beim Papa ist.


    Also alles nur, wenn es keine großen Probleme gibt und Kind das problemlos mitmacht.


    Was spricht denn dagegen? Zum einen ist er der Vater, zum Anderen ist das auch etwas Schönes. Du hast ein Wochenende frei und Kind hat ihren Spaßpapa.


    Und damit Kind zu ihm möchte, muß er sich schon mit ihr beschäftigen und ihr Gutes tun. Ich würde ihm die Chance nicht verwehren ein guter Papa zu sein.

  • Oh mann, liest Du eigentlich, was die Leute hier schreiben?


    Dir sind NICHT die Hände gebunden. Du entscheidest. Kein Umgang, Punkt.


    Ich würde aber an Deiner Stelle diplomatsicher sein.


    Gib die Regeln vor, bring der Oma bei: Wer vögeln will, muß freundlich sein. Isso.


    Soll heissen, reiche ihr die Hand, aber sage ihr deutlich, Du bist nur bereit mit ihr zu reden, wenn sie die Höflichkeitsformen einhält. Wenn Du sagst, daß da der Zug schon abgefahren ist, dann verweise sie and en Sohn, wenn sie Kind sehen möchte, soll sie sich an ihren Sohn wenden.


    Ich würde da aber gucken, daß ich die Wogen glätte, es ist fürs Kidn schöner, wenn man sich nicht streitet. Und Du bist nicht unschuldig am Streit, Du hast ja bisher so mit Dir umgehen lassen, das werden die nicht so schnell verstehen, warum Du plötzlich nicht mehr kuscht.


    Dem KV kannst Du natürlich Umgang verwehren und ihm sagen, er soll erstmal die Vaterschaft anerkennen und dann den Umgang mit Hilfe des Jugendamts klären.


    Du kannst auch einfach nen anderen MAnn als Vater eintragen und den KV nie wieder sehen, ob das das Richtige ist? Meins wäre es nicht. Aber es ist Deine Entscheidung. Wäre noch di eFrage, wer so dämlich ist, ein fremdes Kind anzuerkennen mit allen Verpflichtungen, derjenige darf dann nämlich Unterhalt zahlen, das Kind wird Erbe und theoretisch kann derjenige Umgang fordern.

  • Es läuft auf Übernachtung in 3-4 Jahren hinaus, wenn der Papa sich als brauchbar herausstellt, wo ist da das Problem?


    Und mit Herauszögern und verqehren schiesst Du Dir ins eigene Knie, denn vor Gericht wirst Du dann zu Recht als Umgangsverweigerin dastehen.


    Einen Grund, warum Du den Umgang verweigerst, hast Du bisher nicht angegeben. "Der Papa ist blöd" ist kein gerichtsverwertbarer Grund.


    Du solltest da schon bessere Argumente haben, warum Du nicht willst, dass er das Kind sieht. Und zwar nachweisbare und nicht gefühlte.

  • Meiner Meinung nach ist es nicht möglich feste Eckdaten zu haben, da das Endergebnis von vielen Faktoren abhängt. Wenn der KV Sorgerecht, Umgang etc. haben möchte, werden weitere Personen in die Sache mit einbezogen (Anwalt, Jugendamt, Beistandschaft, Richter,...) Da ist es schwer vorauszusagen, was passieren wird.

    Besonders wenn der KV eine entsprechende Blockadehaltung der KM anführen kann.

    Aber:

    Sicherlich hat eine KM einige Möglichkeiten selbst gerichtlich geregelten Umgang zu verhindern.

    Ist dann zwar nicht so ganz legal aber wenn KM beim JA nur genug jammert und heult.....klinkt sich das System schon ein.

    Kind hat Magen-Darm, Kind hat HustiHusti und ähnliche sind gern genommen kurz vor dem Umgang, der dadurch ja nicht stattfinden kann.

    Der KV sollte dann leicht entsorgbar sein.

    ...und wenn er schon als KV in der Geburtsurkunde steht, dann gibt es sogar noch Geld dafür.

    Nur mal so als Gedanke.


    Gutes Gelingen :thumbup:

  • @ monterkruemel

    Mit einer Tatsache hab ich hinter dem Berg gehalten, weil ich dachte, dass ihr euch dann verschaukelt vor kommt. Die Beratung hat mir gesagt, dass ich einfach einen anderen eintragen lassen sollte. Ich sollte mich informieren. Sie dürfte da nichts mehr zu sagen.

    Ich finde es moralisch nicht in Ordnung und er täte mir auch leid. Aber sachliche bitte weil ihr es anspricht.

    Wäre es im absoluten Katastrophenfall eine Option die mich retten könnte?

    Bitte sachlich bleiben. Nur weil ihr es jetzt erwaehntet.

    Also mal so sachlich wie möglich:


    BGB § 1600 Anfechtungsberechtigte der Vaterschaft

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 1600 Anfechtungsberechtigte

    (1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind: 1.der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht,
    2.der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben,
    3.die Mutter und
    4.das Kind.



    Dafür hat er so ungefähr zwei Jahre Zeit.

    Wenn kein anderer Vater eingetragen ist, wird es leichter.


    Als bei allem Respekt davor die TE hier psychisch aufbauen zu wollen, ist das eben schlicht falsch, zu behaupten der biologische Vater hätte keine Möglichkeiten.


    Frag doch gerne nochmal Deinen RA, als juristischer Laie kann ich nur meine Meinung sagen und die stellt ja keine Rechtsberatung dar.


    Wenn sie einen anderen Mann als Vater angibt, sollte der übrigens, wenn er nicht der Vater ist, unbedingt die deutsche Staatsbürgerschaft haben, sonst hat sie nicht nur gelogen, sondern sich auch noch strafbar gemacht.


    Mal spitz formuliert: Wenn mir als Mann eine Verurteilung wegen falscher an Eides Statt gegebener Versicherung egal ist, kann so ziemlich jeder versuchen die Vaterschaft an zu fechten. Der biologische Vater kann das nicht nur, er hat auch größte Aussichten auf Erfolg....aus meiner Sicht.


    Das der, der die Vaterschaft anerkennt nicht der biologische Vater sein muss, ist schon richtig.

    Gleichwohl ist der eingetragene Vater sowohl berechtigt die Vaterschaft an zu fechten, oder eben mit allen Rechten und Pflichten zu leben.

    Kommt Geld ins Spiel, ist es sittenwidrig.


    Hättest Du denn ja jemanden zur Verfügung desperate23?


    lg von overtherainbow

  • Wenn mir als Mann eine Verurteilung wegen falscher an Eides Statt gegebener Versicherung egal ist, kann so ziemlich jeder versuchen die Vaterschaft an zu fechten.

    Nein, dem ist nicht so, es gibt genügend Menschen, die versuchen REichen / Berühmten Menschen ein Kind anzuhängen, so schnell gibts da keinen Vaterschaftstest, wenn jemand behauptet, der ist der Vater.


    Und wenn der KV behauptet, der Vater zu sein, die Mutter aber behauptet, nie mit ihm geschlafen zu haben, dann gibts dennoch nicht automatisch einen Vaterschaftstest.


    Als ich auf Anerkennung geklagt habe, hat der KV ja behauptet, er sei nicht der Vater, es hätte KEINEN Test gegeben, hätte er nicht auf EXPLIZITE NAchfrage der Richterin nicht noch eingeräumt, daß es möglich sei. Und der KV war ja nicht nur mit mir zusammen, sondern hat ja auch bei mir gewohnt....alles rein platonisch natürlich :D UND er war letztendlich einverstanden mit dem Test.


    DAs ist nicht mal "einfach so", daß man Männer zwingt, sich testen zu lassen. Alleine hier im Forum schafft es ein KV schon seit fast 2 Jahrzehnten die Vaterschaftsanerkennung nicht zu unterschreiben, sich der Anerkennung zu entziehen. Ganz legal. Da gibt es viele legale Möglichkeiten, sich diesem zu entziehen. Zuständigkeitsbereiche durch Umzug wechseln zum Beispiel.


    Notfalls hätten wir dann nachgewiesen, daß die Mutter des KV die Oma ist. Das wäre eine Anerkennung über Umwege gewesen, geht aber auch.


    Aber es propagandiert hier ja niemand, ihm den Weg zum Kind zu verwehren, glaube ich.


    Aber ich würde es als wichtig empfinden, den Rücken gerade zu machen und Regeln aufzustellen. DAs ist für alle Seiten gut, da es dann verlässlichen Umgang gibt. Hoffentlich.

  • wenn man das Ganze noch komplizierter machen möchte und noch jemand da mit reinziehen möchte mit möglichen Konsequenzen für den anderen, kann man natürlich jetzt noch einen falschen Vater eintragen.


    Denke auch, dass ein biologischer Vater normalerweise begründete Rechte hat und diese durchsetzen kann.


    Das damalige Verhalten des Vaters gegenüber deinem ersten Kind ist doch der ausschlaggebende Punkt für deine Bedenken bzw. deine Ängste.

    Vielleicht solltest du hier Ansetzen. Mit dem Mann darüber reden , deine Bedenken ,Befürchtungen ,

    Mit einem Psychologen über diese Verhaltensweisen reden, fragen was sie/er dazu sagt. und (zum 1000ten Mal) mit Beratungsstellen Kontakt aufnehmen, die sich auf häusliche Gewalt oder emotionale Gewalt spezialisiert haben.

    Es gibt doch auch den Kinderschutzbund.

  • Hallo Monsterkrümel,


    ich kann natürlich nicht sagen wieviele Anträge nach BGB §1600d jedes Jahr gestellt werden, wieviele davon von Vätern, wieviele davon mit Erfolg.


    Aber ich kann mit Sicherheit sagen, dass er als Vater auf Feststellung der Vaterschaft klagen kann. Punkt.

    Der normale Weg wäre als die Mutter zur Zustimmung auf zu fordern und wenn sie dem nicht zustimmt nehmen die Dinge ihren Lauf.


    lg von overtherainbow

  • Nun, es sollte vor allem deutlich werden, daß die KM nun die Chance hat, dem Kind den Kontakt zum Vater zu ermöglichen, dazu gehört zuallererst die Vaterschaftsanerkennung. Sie kann das auch boykottieren, das mag ihr als der leichtere Weg erscheinen, ich denke aber, daß das sehr zum Schaden des Kindes sein wird.


    Moralisch verwerflich und illegal auf jeden Fall.