Kündigungsfrist? Zweittätigkeit? Wie im TVöD geregelt?

  • Hallo zusammen,


    Weiß zufällig jemand, wie das geregelt ist, wenn keine Kündigungsfrist im Vertrag steht und man quasi auf Stundenbasis angestellt ist? In meinem Fall steht da, dass ich ausschließlich Bereitschaftsdienste zu einem gewissen Stundensatz (berechnet nach TVöD) ableisten muss.


    Gilt da dann trotzdem die Regel 3 Monate zum Quartalsende (ich bin seit 8 Jahren im Betrieb)? Oder kann ich die quasi ausschleichen, also meinetwegen ab Januar einfach keine mehr machen und dafür schon einen neuen Job antreten? Im Vertrag ist keine Klausel, die mir eine Zweittätigkeit verbietet. Steht dazu auch was im TVöD, das ich überlesen habe?


    Vielleicht kennt sich ja da jemand aus.

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...

  • Neben dem Arbeitsvertrag könnte es auch noch einen Tarifvertrag geben - falls der AG Tarif gebunden ist.

    Ansonsten gilt für dich Paragraf 622 BGB. Also eine vierwöchige Kündigungsfrist als Arbeitnehmer.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also, da ich bereits mehrfach in der Lage war, kann ich Dir sagen, wie ich es gemacht habe:


    Sind denn Mindeststunden verenbart? Wenn nicht, dann mußt Du garnix machen, denn dann kannst Du einfach sagen, Du machst keine Stunden. Wenn Du es gerne glatt haben möchtest. dann bitte um einen Auflösungsvertrag.


    Die können Dich nicht zum Arbeiten zwingen, wenn Du keine Mindeststundenzahl vereinbart hast, selbst WENN du das hast, können die Dich nicht zu bestimmten Diensten verpflichten, der Dienstplan muß sich auch nach Dir richten, die können, gerade bei Teilzeitkräften oder Aushilfen, nicht Dein komplettes Leben bestimmen.


    Ich habe teilweise auch mit 2 50% Verträgen gleichzeitig gearbeitet, das geht ohne Probleme, wenn man sie Stunden gut verteilt, bzw. Resturlaub nimmt.


    Beim neuen Arbeitgeber habe ich gesagt, daß ich den alten Arbeitgeber nicht von heute auf Morgen ganz im Stich lassen möchte und es sein kann, daß es in der Übergangszeit noch Einschränkungen in meiner Verfügbarkeit gibt und ich das schon so regeln möchte, daß meinem alten AG kein Problem entsteht, das kam jetzt beim neuen AG nicht schlecht an, warum auch.




    Wenn der alte AG Dich sehr geärgert hat, dann schreibst Du, daß Du gerne den Resturlaub ausgezahlt haben möchtest, oder dann halt nimmst...und JA auch Aushilfen steht Urlaub zu, das wissen die Weinigsten, der richtet sich nach der durchscnittlichen Arbeitszeit...also, wie viele Tage Du im Monat so im Schnitt gearbeitet hast.


    Eine "Nebentätigkeit" müsstest Du anmelden, der AG kann aber nur ablehnen, wenn Du dadurch Deinen Vertrag nicht mehr bedienen kannst, also, wenn Du einen 100% Vertrag hast und einen 50% Vertrag unterschreibst, wäre das so, da Du aber keine feste Stundenzahl hast, oder weniger als 50%, kann er schonmal GARNICHT argumentieren, daß Du dann nicht mehr ausreichend verfügbar bist, ist unglaubwürdig, es sei denn, er zahlt Dir 100%.


    Wenn die Tätigkeit betriebsschädigend wäre, Du also als VW Mitarbeiter im Design von Neuwagen bei BMW in der Entwicklung jobben würdest, dann geht das nicht.


    Aber gerade im Pflegebereich arbeiten alle möglichen Leute woanders nebenbei.


    Es gibt also KEINERLEI Argument, daß Du nicht woanders arbeiten darfst, als Teilzeitkraft schonmal überhaupt nicht.



    Achso, wenn ihm irgendetwas nicht passt, dann kann er Dich schlimmstenfalls rauswerfen...OMG, das wäre natürlich schlimm ;)

  • *hust* und wenn Du mit Deinem alten AG sprichst, daß Du gerne weiter Dienste machen würdest, aber dann zu einem Tarif von 30% mehr pro Stunde, dann kann er Dir einen Vertrag ganz ohne Sozialabgaben anbieten, der ist dann auf Lohnsteuerklasse 6, darf nöchstens ein Jahr befristet sein und ist auf 70 Tage im Jahr beschränkt.


    Bei einem AG habe ich nämlich genau das ghemacht, nahc Vertragsende nur noch BD zu doppeltem Stundensatz ohne Sozialabgaben, das hat sich dann schon gelohnt, wobei man dann darauf achten muß, daß die Abgaben zur Rentenversicherung und der Sozialversicherung beim Hauptarbeitgeber hoch genug ist und mindestens eine Arbeitszeit von 15 Stunden pro Woche vereinbart ist, ansonsten ist man in seinen Nebentätigkeiten nicht von der Sozialversicherungspflicht befreit.


    Und mit einem solchen Vertrag, den Du jederzeit kündigen kannst, wirst Du plötzlich GANZ anders behandelt, da wirste auf Händen getragen, weil Du nicht mehr MUSST, sondern KANNST....Du darfst Dir Dienste aussuchen, bekommst den eigenen Parkplatz, suchst Dir Deine Dienste zuerst aus, musst lästige Arbeiten nicht mehr machen, sondern nur Dienstaufgaben, keine Sonderaufgaben wie Medikamente sortieren, Abrechnung machen usw...

  • Also ich bin ja „nur“ RS und auf 50%. Da werde ich hin gesteckt, wo grad wer gebraucht wird. Alles zwischen keiner und vier Schichten die Woche, früh, spät, Nacht, RTW, KTW.... Der Dienstplan(er) bestimmt sehr wohl mein Leben...., gibt auch keine festen freien Tage fürn Nebenjob, den muss ich da dazwischen pressen.


    Aber jetzt genug OT, Zurück zum Thema

  • Nun, dann würde ich an Deiner Stelle Struktur verlangen.


    Es kann nicht angehen, dass Du für einen50% Stelle allzeit bereit sein sollst. Klar möchte der AG das, ich möchte auch gerne 150€ die Stunde verdienen...im festen Angestelltenverhältnis bekomme ich die nicht.


    Ich arbeite eine Woche voll ubd hab eine Woche frei. Da Du ja vermutlich auch ganze Schichten fährst, wäre das ja auch eine Option.


    Natürlich kann man auf Anfrage, wenns gerade man knapp ist, davon abweichen, aber es muss doch eine Grundstruktur geben!


    Und nur so als Tipp: Der Arbeitgeber wird sich nicht für Deine Rechte einsetzen, der macht das, was ihm passt. Für Deine Rechte musst Du selber einstehen!


    Und gerade im Rettungsdienst kann man wunderbar freiberuflich dür den doppelten Stundensatz als Aushilfe arbeiten, besonders, wenn man in einem Bundesland mit Sanktionen bei Missachtung der Bereitstellungspflicht arbeitet.


    In Hessen zu Beispiel zahlen die 10.000€ Strafe für das Abmelden eines RTW, da werden dann auch für RA / RS bis zu 50-80€ pro Stunde gezahlt.


    RLP hat das nicht in dem Maße, aber jeder Wagen, der steht, bringt halt nix ein...


    Gibt es die Option, daß Du den NS machst?