Pro und Kontra Beistandschaft

  • Guten Morgen!


    Meine Frage steht ja im Prinzip schon im Titel.

    Welche Argumente gibt es für oder gegen die Einrichtung einer Beistandschaft, wenn der Unterhalt vom JA gezahlt wird (in wie fern der KV sich hier beteiligt, ist nicht bekannt).

  • Ich bekomme für die Kinder auch nur UVS und habe die Beistandschaft nur weil man nachweisen muss dass man sich darum kümmert vom anderen ET eventuell Unterhalt zu bekommen. In dem halbjährlichen Fragebogen vom UVS gibt es die Möglichkeit 1. Anwalt, 2. Beistandschaft, 3. eigene Initiative ( vermutlich mit Nachweis)

    Vermutlich werde ich nie auch nur einen Cent Unterhalt von der KM bekommen, aber ich muss mich nicht selbst darum kümmern und auch keinem Anwalt Geld dafür zahlen.


    Das ist mein Pro für die Beistandschaft.


    Wenn der andere ET genug verdient kann es sein dass ein Anwalt mehr Unterhalt rausholt. Das wäre dann ein Contrapunkt.


    Mehr fällt mir dazu nicht ein.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Meine Beistandschaft hat mir auch schon öfter die Kündigung angeboten da es aussichtslos ist jemals Unterhalt für 2 Kinder von meiner Ex Frau zu bekommen. Zwischenzeitlich war sie auch nicht auffindbar und die Briefe gingen zurück an die Beistandschaft. Mittlerweile hat sich die Beistandschaft schon lange nicht mehr bei mir gemeldet. Ob meine Ex Frau mittlerweile wieder eine Meldeadresse oder einen Job hat weiß ich auch nicht. Ist mir aber auch ziemlich egal da eh kein Kontakt besteht.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Wahrscheinlich. Muss dann dennoch die Beistandschaft beibehalten werden, damit ich den UVS Anspruch nicht "versaue"- nicht dass die stur nach Checkliste gehen und mir ihn versagen.

    in deinem speziellen Fall kannst du ja vielleicht die Unterhaltsvorschussstelle fragen ob du dich um Unterhalt bemühen musst. Es ist ja nicht davon auszugehen dass dein Ex jemals fähig ist Unterhalt zu zahlen.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • in deinem speziellen Fall kannst du ja vielleicht die Unterhaltsvorschussstelle fragen ob du dich um Unterhalt bemühen musst. Es ist ja nicht davon auszugehen dass dein Ex jemals fähig ist Unterhalt zu zahlen.

    Dazu sagen sie Nichts, sondern nur dass sie dies erst bei der nächsten Prüfung des UVGs ein Thema sein könnte- und es mir ggf. negativ ausgelegt wird.

  • Siri, du hast ein Recht auf Beistandschaft. Die kann auch von der Beistandschaft nicht einseitig gekündigt oder beendet werden. Wenn Du auf deren Schreiben zur Beendigung schlicht nicht reagierst, kann Dir auch die Unterhaltsvorschusskasse nicht dazwischengrätschen.


    Soll die Beistandschaft halt alle zwei Jahre - wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben - den Vater kontrollieren. (Die bekommt ein nicht zu schlechtes Gehalt für ihren Job.) Und ob da wirklich nie etwas kommt - dazu müsste man prophetische Gaben haben. Und wenn dies sicher wäre, müsste die Beistandschaft eigentlich gucken, ob nicht die Großeltern leistungsfähig sind.


    Es wäre Sache der Beistandschaft, mit dem eingesetzten Betreuer dessen gesetzliche Verpflichtung nochmals deutlich zu besprechen, dass der sich im Namen des Betreuten melden muss, wenn wirtschaftliche Änderungen beim Vater sich ergeben sollten.

    Hier scheinen sich alle einen schlanken Fuß machen zu wollen. Das solltest du nicht einfach abnicken ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Guten Morgen!


    Meine Frage steht ja im Prinzip schon im Titel.

    Welche Argumente gibt es für oder gegen die Einrichtung einer Beistandschaft, wenn der Unterhalt vom JA gezahlt wird (in wie fern der KV sich hier beteiligt, ist nicht bekannt).

    Das soll nicht kleinkariert sein, sondern ist wichtig für das Verständnis des Gesamtzusammenhangs: "Das Jugendamt" zahlt dir keinen Unterhalt. Du bekommst mutmaßlich Unterhaltsvorschuß nach dem Unterhaltsvorschussgesetz von der Unterhaltsvorschusskasse ausgezahlt. Die Unterhaltsvorschusskasse ist oft (muss aber nicht) beim Jugendamt angesiedelt. Die Beistandschaft ist aber eine andere Einrichtung und mit anderen Aufgaben betreut. Die beiden Abteilungen dürfen auch keine Daten untereinander ohne besondere Anfrage austauschen. Hast du den einen beauftragt, ist noch lange nicht der andere beauftragt. Allerdings kann es sein, dass der Sachbearbeiter in der Praxis für beide arbeitet.


    Die genaue Aufgabe der Beistandschaft ist im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert: Ich stelle hier mal einen Link auf den Paragrafen 1712 ein. Die Paragrafen bis 1717 (glaub ich) gehören ebenfalls dazu. https://dejure.org/gesetze/BGB/1712.html

    . In den einzelnen Bundesländern gibt es dann noch Ausführungsbestimmungen. In der Beistandschaft arbeiten Mitarbeiter, die für ihren Bereich eine Verwaltungsprüfung abgelegt haben, die sie (mindestens für diesen Bereich) qualifizieren wie ein Anwalt.

    Die Beistandschaft prüft kostenlos für dich, ob der andere Elternteil Unterhalt leisten kann. Und überprüft das alle zwei Jahre erneut. Ist der andere Elternteil zahlungsfähig, setzt die Beistandschaft die Unterhaltszahlung durch - zur Not unter Einschaltung des Gerichts. Ist der andere Elternteil nicht zahlungsfähig, bekommst du darüber auch ein Dokument (was ggfls. gebraucht wird bei anderen Ämtern).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für die ausführliche Antwort, Volleybap.

    Ich hatte es bisher so verstanden, dass das JA selber prüft, ob der KV zahlungsfähig ist. Daher war ich mir nicht sicher, ob es sinnvoll ist, dann zusätzlich noch eine Beistandschaft einzuschalten.

    Offensichtlich lag ich da wohl falsch.

  • "Das Jugendamt" als solches prüft nicht. Sondern a) die Beistandschaft (eine Abteilung im Jugebndamt), wenn du sie beauftragt hast und b) die Unterhaltsvorschusskasse (die meist beim Jugendamt angesiedelt ist), so du sie beauftreagt hast. Kommt die Beistandschaft zum Schluss, der andere Elternteil ist in der Lage, Unterhalt zu leisten, dann sorgt die Beistanbdschaft für die Zahlung.

    Duie Unterhaltsvorschusskasse - wie der Name bereits sagt -, sorgt für die Zahlung eines deutlich geringeren Betrags als der Mindestunterhalt ist, damit man "wenigstens etwas" hat. Als "Voirschuss", bis die Unterhaltszahlung von Beistandschaft oder Gericht berechnet und durchgesetzt worden ist. Die Unterhaltsvorschusskasse schreibt den Unterhaltspflichtigen auch an und holt sich dort ggfls. das Geld zurück. Das teilt sie dir aber im Normalfall nicht mit und auch nicht, wenn sie bei der Überprüfung feststellen sollten, dass der Unterhaltspflichtige deutlich mehr als den Unterhaltsvorschuss leisten könnte.


    Wichtig ist: Man muss zwei Beauftragungen unterschreiben. "Eine Unterschrift für beides" gibt es nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Nunja, es steht ja indirekt drin, dass der Vater hier wohl niemals Unterhalt leisten können wird. Ich kann nur vermuten, dass er wohl nun doch endgültig verrentet wurde. Er hat ja einen Platz in der behinderten Werkstatt.

    Wegen dem Großelternunterhalt, ich persönlich glaube nicht, dass die Beistandschaft sich hier die Arbeit machen wird. Vorallem seit der UVG- Bezug verlängert wurde.

    Auch wie sieht hier die Berechnung aus? Ich muss ja im Grunde den kompletten Unterhalt selbst erwirtschaften und das egal wie. Ich glaube diese Komplexität überfordert die Beistandschaft.

  • Siri, von "indirekt" hast du nichts. Die Beistandschaft hat schon direkt zu schreiben, wenn sie irgendetwas konkret weiss.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Siri, von "indirekt" hast du nichts. Die Beistandschaft hat schon direkt zu schreiben, wenn sie irgendetwas konkret weiss.

    Nunja, die schreiben immer so "schwammig". Leider erreiche ich seit Monaten niemanden um das abklären zu können. Ex hat ja selbst bereits gesagt, er sei auf Dauer unterhaltsunfähig lt seinem Betreuer.

    Ich habe das Geld eh abgeschrieben und sorge selbst für Kinds zukünftige Barschaft, die halt nicht so üppig ausfallen wird wie ich erhofft habe.

  • Wenn Ex auf Dauer arbeitsunfähig ist, dann hat der Betreuer dieses Dokument der Beistandschaft vorzulegen und die dir. Alles andere ist erst einmal heisse Luft.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wie ist denn eigentlich der Ablauf, wenn man eine Beistandschaft beantragt?

    Das man den Antrag ausfüllen und abschicken muss, ist klar. Aber wie geht es dann weiter? Meldet sich dann irgendwann das Jugendamt oder direkt der beauftragte Anwalt beim Antragsteller, oder wendet sich der Anwalt direkt an den ET, der Unterhalt leisten muss?

  • Ich habe telefonisch einen Termin mit der zuständigen Beiständin ausgemacht und vor Ort die Anträge unterschrieben. Sie hatte dann noch ein paar Fragen bzgl. Lebensumstände des Vaters. Da schaltet sich kein Anwalt ein. Die Beistandachaft handelt direkt. Du bekommst , so wie beim Anwalt, eine Kopie der Schreiben, die sie dem KV schicken , zur Kenntnisnahme.
    Ob sie in Coronazeiten persönliche Termine vergeben ist fraglich. Ruf doch einfach an und frage nach.

  • Die Beistandschaft klärt mit dir, was zu klären ist ... ZB Elternschaftsanerkennung in die Wege leiten. Oder Unterhalt.

    Adressermittlung etc.


    Und dann tritt sie an den säumigen Elternteil heran und fordert auf, den Pflichten nachzukommen. Beim Unterhalt heißt das zB, erst einmal Mindestunterhalt zu zahlen, aber auch, das Einkommen offen zu legen, damit eine Unterhaltsberechnung stattfinden kann.


    Einen Anwalt braucht die Beistandschaft nicht. Die Beistandschaft ist qua Amtes gesetzlich befugt, in Rechtsfragen zu agieren.

    Liebe Grüße



    Bap



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