Nächste Woche ist es endlich so weit. Es geht um den Antrag der KM auf Abschaffung unseres WM zugunsten des RM bei dem gerechnt auf 14 Tage die Kinder 12 Tage bei ihr und 2 bei mir sind.
Im Schriftsatz der Gegenseite steht:
"Ob ein Wechselmodell eine sorgerechtliche Regelung darstellt oder eine Gestaltung des Umgangs ist, wurde bisher in der Rechtsprechung wie auch in der Literatur uneinheitlich gesehen. Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 14.09.2017 nunmehr entschieden, dass bei gemeinsamer elterlicher Sorge die Anordnung des Wechselmodells eine Regelung des Umgangs darstellt."
Hat jemand eine Idee, weshalb die Anwältin dies so hervorhebt? Das würde doch nichts ändern, egal ob die Richterin ihre Entscheidung so oder so begründet, praktisch kommt es doch aufs Gleiche raus, oder macht das einen Unterschied?