Trennung, Frau möchte ausziehen und das Kind mitnehmen

  • :/ also wäre, wenn Jens nicht darauf angewiesen ist, eine räumliche Trennung der Eltern mit Verbleib der Tochter beim Vater, also auch dort gemeldet, für die Mutter unter Umständen rechnerisch „günstiger“, weil kein oder weniger Trennungsunterhalt durch sie zu leisten wäre?


    lg von overtherainbow

  • Und wie sieht das aus, wenn sie die Stunden reduziert? Wenn das Kind bei ihm bliebe und sie Unterhaltspflichtige würde, dürfte sie nicht reduzieren , oder?
    vorausgesetzt er macht den KUH geltend.

    Wenn sich dadurch der KUH reduzieren würde, wsl. nicht. Ermessensfrage.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • :/ also wäre, wenn Jens nicht darauf angewiesen ist, eine räumliche Trennung der Eltern mit Verbleib der Tochter beim Vater, also auch dort gemeldet, für die Mutter unter Umständen rechnerisch „günstiger“, weil kein oder weniger Trennungsunterhalt durch sie zu leisten wäre?


    lg von overtherainbow

    Anfangs ja. Allerdings ist ja KUH i.d.R. wesentlich länger zu zahlen als TUH. Und beschränkt sich nicht notwendigerweise auf den Tabellenunterhalt :/


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Und wie sieht das aus, wenn sie die Stunden reduziert? Wenn das Kind bei ihm bliebe und sie Unterhaltspflichtige würde, dürfte sie nicht reduzieren , oder?
    vorausgesetzt er macht den KUH geltend.

    Meine Ex durfte damals mit gerichtlicher Billigung in Teilzeit gehen, um neben dem 14tägigen Wochenendumgang ein Kind zum Fußballtraining zu begleiten.

    Gleichzeitig wurde mir auferlegt, dass ich mit drei Kids alleinerziehend keine Arbeitszeitverkürzung vornehmen dürfe, um die bisherige finanzielle Versorgung der Kids weiter auf gleichem Niveau aufrecht zu erhalten. Hinzu kam, dass ich der Co-Trainer der Fußballmannschaft war und - als der Trainer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr konnte - das Training alleine weiterführen "durfte", damit die Mutter den Trainingskontakt mit dem einen Kind hatte.

    Will sagen: Es gibt die schrägsten Variationsmöglichkeiten, wenn erst einmal Gerichte in Absprachen hineinentscheiden.

    Beim "alten Standard" - Mutter hat Kind, Vater Umgang und Unterhaltspflicht - ist eigentlich alles ziemlich ausgeurteilt und es gibt recht eingefahrene Strukturen (zB, dass die Arbeitszeit nicht auf Kosten der Unterhaltshöhe verringert werden darf). Geht es aber in den Bereich Wechselmodell oder gar alleinerziehender Vater, gibt es "alles". Leicht gemacht wird es AE-Vätern nicht ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Anfangs ja. Allerdings ist ja KUH i.d.R. wesentlich länger zu zahlen als TUH. Und beschränkt sich nicht notwendigerweise auf den Tabellenunterhalt :/


    LG

    Na ja, „teuer“ ist eine Trennung immer.

    Ein BET der unter Umständen nur in TZ arbeiten kann, wird dadurch ja auch nicht reicher. Von Rentenpunkten rede ich lieber erst gar nicht...

    Wäre mir als Alternative zu alle 14 Tage Spaßonkel und trotzdem pleite aber jede Summe ich die aufbringen kann wert.


    lg von overtherainbow

  • Ein BET der unter Umständen nur in TZ arbeiten kann, wird dadurch ja auch nicht reicher. Von Rentenpunkten rede ich lieber erst gar nicht...

    Heißt ja nicht, dass das für immer und ewig sein muss. Gerade in diesem Fall - Tochter ist ja schon 9 Jahre alt - wäre es sicher machbar, nach einer gewissen Zeit, wo sich die Dinge wieder normalisiert haben, seine Arbeitszeit wieder zu erhöhen. Wenn der TS jemanden einstellen kann, der zumindest einen Teil der anfallenden Tätigkeiten übernehmen kann, dann muss das auch gar nicht zu Lasten des wirtschaftlichen Erfolgs gehen. Hier ist der TS wohl nicht so einfach in der Lage, sich die Rolle aussuchen zu können ... vermute ich jedenfalls.

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Na ja, „teuer“ ist eine Trennung immer.

    Ein BET der unter Umständen nur in TZ arbeiten kann, wird dadurch ja auch nicht reicher. Von Rentenpunkten rede ich lieber erst gar nicht...

    Wäre mir als Alternative zu alle 14 Tage Spaßonkel und trotzdem pleite aber jede Summe ich die aufbringen kann wert.


    lg von overtherainbow

    Ja, stimme ich uneingeschränkt zu, insb. dem letzten Satz, aber das war ja weniger die Frage.


    Als “Spaßonkel“ ist man eh am A*sch, zumindest wenn man unter Vater sein mehr als nur Unterhalt zahlen verstehen möchte. Schreibe ja aus eigener leidvoller Erfahrung.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Ja, stimme ich uneingeschränkt zu, insb. dem letzten Satz, aber das war ja weniger die Frage.


    Als “Spaßonkel“ ist man eh am A*sch, zumindest wenn man unter Vater sein mehr als nur Unterhalt zahlen verstehen möchte. Schreibe ja aus eigener leidvoller Erfahrung.


    LG

    Ich formuliere also nochmal neu.

    Wenn(!) die Mutter auch monetär orientiert ist, sich Jens oder beide das leisten können, sollte jeder Gedanke der das Kind beim Vater einvernehmlich mit der Meldeadresse belässt, dem Vater helfen.


    Je länger umso besser...


    lg von overtherainbow

  • Hallo,


    nach meiner ersten Beratung bin ich wieder ernuchtert worden.

    Zusammengefaßt erhielt ich einen Rat. Solange wie Gesprächsbereitschaft vorhanden ist, alles ohne Anwalt klären und Kompromisse machen. Denn sollte einer klagen, dann entscheiden andere Menschen über das Schicksal unserer Tochter und über mich.

    Auch beim ABR, um das es mir hauptsächlich hier ging, soll ich nachgeben. Es ist nicht mehr so, daß man einfach umziehen kann und die Unterschrift, die Erlaubnis, nur Formsache.


    Um auszurechnen, ob und von wem ich finanzielle Hilfe bekomme solle ich zu einer Schuldnerberatung gehen. Die ist kostenlos und berät, damit man nicht in eine Schuldenfalle gerät.


    Meine Frau möchte gern, daß die Kleine bei ihr gemeldet ist, damit sie in einer besseren Steuerklasse bleiben kann. Ansonsten soll alles geteilt bleiben (Sorgerecht, ABR).

    Jetzt hätte ich wieder eine Frage. ABR und gemelddeter Wohnsitz, gehört das immer zusammen? Wäre es machbar, daß ich das ABR bekomme, aber die Kleine bei meiner Frau gemeldet ist?


    Vielen Dank

    Jens

  • Hallo Jens,


    mit Ummeldung der Tochter, geht mal allgemein davon aus, dass nach einer gewissen Zeit (6 Monate) über den Teil ABR der gemeinschaftlichen elterlichen Sorge einvernehmen besteht.

    Damit bist Du aus allen Entscheidungen des täglichen Lebens raus und es geht nur noch um Art und Umfang des Umgangs.


    LG von overtherainbow

  • Vieles ist möglich. Aber nichts von dem, was jetzt abgesprochen wird, muss "auf ewig" ausgerichtet sein. Das funktioniert nicht, weil die Erde sich dreht. Deiner frau ist das klar. Die hat gerade ihre Ehe aufgekündigt - das war auch mal "bis das der Tod euch scheidet". Sie hat das verinnerlicht. Da ist sie dir logischerweise voraus. Sie hat an dem Thema ja früher gearbeitet. Du musst das für Dich jetzt rasant schnell einordnen, um nicht auf mittelfristig unhaltbaren Positionen hängen zu bleiben, aber auch, um Chancen für dich und Tochter zu ergreifen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Solange wie Gesprächsbereitschaft vorhanden ist, alles ohne Anwalt klären und Kompromisse machen

    Gesprächsbereitschaft ist so ein abstrakter Begriff. Wenn es Kommunikation auf Augenhöhe ist, wo die beteiligten Partner (also Deine Frau und Du) ihre Erwartungen frei äußern und verhandeln können und im Ziel gute Kompromisse erreichen, ist alles gut. Du bist aber, so habe ich den Eindruck, um des lieben Friedens willen zu allem ja und amen zu sagen, was die Frau so vorbringt. So wird sie sich durchsetzen und Du bzw. Eure Tochter haben das Nachsehen.


    Ich habe den Eindruck, Du verhältst Dich gerade nicht so, als seiet Ihr auf Augenhöhe. Und vermutlich weiß das Deine Frau auch und wird sich folglich mit allem durchsetzen können.

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Das Kind


    - wird bei ihr gemeldet

    - den AE Freibetrag auf ihrer Steuerkarte

    - die Krankenversicherung über sie

    - das Kindergeld an sie

    - Anmeldung Kindergarten/Schule über Ihre Adresse


    und schon bist du raus - nicht nur im Alltag, sondern auch auf dem Papier - das wird schwer bei Streitigkeiten zu argumentieren das ihr euch gleichwertig gekümmert hat.

    Du bekommst keine aufstockenenden Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, Ermäßigung Kindergarte/Hort-Betreuung wenn du nur der Umgangselternteil auf dem Papier bist.


    Ihr solltet dringend, mit Hilfe des Jugendamtes, eine gemeinsame Elternvereinbarung abfassen, die könnt ihr dann auch vom Familiengericht billigen lassen, nur so ist sie im zweifelsfall bindend und vollstreckbar.


    Ich hab das gefühl sie hält dich schön hin - alle paar Tage ein Happen übder den du nachdenken kannst und sie schafft immer mehr Fakten ....

  • Du hast auch Steuervorteile, wenn Kind bei Dir gemeldet ist...alles, was sienals Vorteil anbringt, ist auch Dein Vorteil.


    Und bei getrennten Eltern kann man sehr vohl das Kind gesetzlich über den Elternteil versichern lassen, bei dem es lebt.


    Wolfi, Du bist gesetzlich versichert? Ich habs nicht mehr auf dem Schirm. Ne, ich glaube privat...dann würde ich anführen, dass einw PKV vorteilhaft fürs Kind ist und es nur bei Dir versichert werden kann, wenn es bei Dir wohnt.

  • So gut die Argumente der Mutter klingen: Wenn sie dich über den Tisch ziehen und kalt abservieren will, müsste sie ganz genau so vorgehen, wie sie es jetzt tut.

    Irgendwoher muss also ein Vertrauensbeweis kommen - oder du riskierst gerade dein(e) Leben(squalität) und das vom Tochterkind mit dir bei einer Fifty-fifty-Chance.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Meine Frau möchte gern, daß die Kleine bei ihr gemeldet ist, damit sie in einer besseren Steuerklasse bleiben kann.

    Es bleibt sowieso keiner in seiner Steuerklasse. Ihr werdet jetzt wahrscheinlich Steuerklassen 3 + 5 haben. Spätestens nach der Scheidung habt Ihr 1 + 2.


    Steuerklasse 2 bekommt derjenige, bei dem das Kind lebt, alles andere wäre sowieso Trickserei. Und die Definition von Steuerklasse 2 ist ALLEINERZIEHEND. Eine bodenlose Unterverschämtheit den anderen Elternteilen gegenüber, die sind dann ja per Steuergesetzgebung schon abgeschrieben. Diese Fakten würde ich Deine Noch-Frau an Deiner Stelle also nicht schaffen lassen.

  • Wenn Du möchtest, dass Dein Kind bei Dir lebt kann die Mutter es nicht bei sich anmelden. Das geht nur, wenn die Tochter mit ihr zusammen auszieht. Also genau das passiert, was Du verhindern möchtest.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Zu Blau:

    Auch ein Argument X/:S


    Bei wem hattest du denn die Beratung? JA oder wo?

    Deine Situation bedarf umbedingt kompetenter juristischer Hilfe. Ohne Anwalt wird das nix.