Trennung, Frau möchte ausziehen und das Kind mitnehmen

  • Irgendwie schafft es deine Frau, die Diskussionen immer wieder "in deinen Vorgarten" zu verlegen und nicht in ihren, wo es eigentlich brennt.

    Sie darf die Tochter ohne deine Einwilligung nicht mitnehmen. Punkt.

    Reden könnt ihr darüber, wie sie ihren Umgang gestalten will, nachdem sie ausgezogen ist...

    Und wie sie ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen will. Sie wird ja mit als Mieterin im Mietvertrag für die Wohnung stehen.


    Die Kindermoebel gehören uebrigens dem Kind und haben da zu sein, wo das Kind lebt - also bei dir, wenn du dich nicht anders einigst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Irgendwie schafft es deine Frau, die Diskussionen immer wieder "in deinen Vorgarten" zu verlegen und nicht in ihren, wo es eigentlich brennt.

    Sie darf die Tochter ohne deine Einwilligung nicht mitnehmen. Punkt.

    Wolfi, hast Du denn der KM das im Gespräch auch klipp und klar gesagt und auch, dass Du Deine Einwilligung nicht geben wirst? Hast Du das auch schriftlich festgehalten, dass Du Deine Einwilligung nicht gibst?


    Ach ja, und sie hat übrigens nicht das Recht, den Umgang mit anderen zu reglementieren. Das geht sie gar nichts an.


    Ich hoffe, dass Du nach allen freundlichen Hinweisen in diesem Thread verstanden hast, dass Du agieren musst, nicht auf die KM reagieren.


    Zieht sie trotzdem mit der Tochter aus, dann würde ich sie verklagen, denn das ist dann Kindesentzug. Auf irgendwelche mündlichen Zusagen ihrerseits würde ich mich gar nicht einlassen.


    Ich verstehe zwar, dass sie eine Einigung möchte bezüglich der während der Ehe erworbenen Gegenstände, das ist auch richtig, wichtig und sinnvoll, aber eine andere Angelegenheit. Da bestehe bitte darauf, Fragen des Aufenthaltsorts, des Umgangs und sonstiger Dinge ganz klar auseinanderzuhalten.


    Aber handeln musst Du. Andere können das nicht für Dich tun. Die Zeit läuft Dir tatsächlich gerade davon, so scheint es mir.

    A smile a day sweeps the sorrows away


  • Sie hat mir mit ihrem Blick mitgeteilt, daß sie felsenfest davon überzeugt ist: Wechselmodell oder alle 14 Tage.



    Wenn sie wieder auf 6 Std arbeiten geht und ich mal 400 € Zins und Tilgung abziehe, dann hat sie noch1300 - 1400 zur Verfügung, damit ist sie nich Ehegattenunterhaltspflichtig. Das wäre nämlich der Teil, den ich gegen das ABR eintauschen würde.


    LG Jens

    Dann nimm das WM und zieh es durch.

    Den letzten Satz verstehe ich nicht - ein Kind ist kein Kuhhandel.

  • Den letzten Satz verstehe ich nicht - ein Kind ist kein Kuhhandel.

    Da geht tatsächlich einiges durcheinander. Ihr habt gemeinsames Sorgerecht, man kann aber das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Gericht beantragen. Ob man das dann zugesprochen bekommt oder nicht, entscheidet ein Richter beim Familiengericht. Da kann man als Elternteil nichts handeln und auch nichts eintauschen. Heißt: Keiner von Euch beiden hat das Recht, darüber zu verhandeln!


    Über grundsätzliche Rechte würde ich deshalb auch gar nicht mit der KM verhandeln. Die hat jeder von Euch beiden. Punkt. Ende der Diskussion.


    Wolfi, wenn Du jetzt nicht endlich Rückgrat zeigst, dann wirst Du nichts erreichen, allen guten Plänen und Absichten zum Trotz.

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Naja, so viel kann er im Moment ja gar nicht tun. Außer Vorbereitungen treffen.


    Er wird ja verlassen. Ansage, Tochter bleibt an Ex ist/scheint erfolgt.

    Offen vorgehen kann er erst, wenn der Auszug erfolgt ist: Beistandschaft einrichten, Unterhalt einfordern geht erst, wenn die Situation eingetroffen ist.


    Vorbereiten kann und tut er die Betreuung nach dem Auszug (und bitte: da kann er jetzt sehr wohl die Großeltern mit einsetzen. Ändert sich deren Situation, kann man immer noch gucken. Und Tochterkind wird ja auch älter ...)

    Vorbereitet werden muss vielleicht eine Umstellung bezüglich der Arbeit. Da ist Wolfi dran und hirnt. Gut so. Muss und kann aber nicht übers Knie gebrochen werden.

    Finanzierung der Wohnung wird zum Problem. Kann aber jetzt auch nicht gelöst werden, erst nach Auszug der Mutter. Denn jetzt ist wichtig: Mutter zieht aus, Vater und Tochter bleiben Zuhause zurück. Für mindestens ein halbes Jahr sollte diese Situation Bestand haben.


    Juristisch aktiv werden ist derzeit nicht ratsam. Wolfi braucht nichts zu klären. Wenn, dann muss da die Mutter ran, wenn es um den Aufenthalt der Tochter geht.


    Raten kann man ihm derzeit nur, alles vorzubereiten: Papiere sichern oder Kopien anlegen von Einkommen der Mutter, Verträgen, Kinderausweis, Impfheft, Schulunterlagen, KK der Tochter, Kreditverträge, Versicherungsverträge, Sparbücher, Stammbuch ... Halt alles, was immer mal wieder gebraucht wird. (Ab damit und in der Firma oder bei den Großeltern einlagern ...).Sind so Sachen "weg", braucht es einen Riesenaufwand, um überhaupt wieder an die Sachen zu kommen - wenn man überhaupt weiß, was es alles gab.


    Derzeit kann man sich vor allem nur gut vorbereiten auf den Tag X und muss nervenzerreibend zugucken, wie der andere handfest agiert. Erst dann kann man in den meisten Fällen reagieren.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Raten kann man ihm derzeit nur, alles vorzubereiten: Papiere sichern oder Kopien anlegen von Einkommen der Mutter, Verträgen, Kinderausweis, Impfheft, Schulunterlagen, KK der Tochter, Kreditverträge, Versicherungsverträge, Sparbücher, Stammbuch ...

    Wenn er da überhaupt Zugriff hat. Scheint ja so zu sein, dass die KM bei einigen dieser Unterlagen nichts herausrückt. Aber genau in die Richtung ging mein Rat. Nicht soviel reden, sondern jetzt die richtigen Dinge tun. Auf Mündliches ist kein Verlass, da die Botschaft beim Empfänger entsteht und je nach Erinnerungsfähigkeit und -wiligkeit beliebig anderes herauskommen kann. Ich würde jetzt alles schriftlich fixieren, was von Belang ist, also etwa

    • Weigerung, die Zustimmung zum Auszug der Tochter zu erteilen
    • Änderung der regulären Arbeitszeiten, um zwecks Betreuung der Tochter unabhängig von der KM zu sein
    • Absprachen mit regelmäßigen Bezugspersonen treffen und fixieren

    Schriftlich festhalten hilft nicht nur, Struktur ins eigene Denken zu bringen, sondern die richtigen Unterlagen parat zu haben zeigt auch nach außen hin, dass man ein Konzept hat, was Hand und Fuß hat. Braucht man aber natürlich erst herzeigen, wenn es erforderlich ist.


    Wenn die KM dann trotzdem immer noch mit Tochter ausziehen möchte, kann sie ja einen Eilantrag bei Gericht stellen. Braucht man ihr aber nicht zu sagen.

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Deshalb bietet sie mir auch das Wechselmodell14 tägig oder wöchentlich an. Aber nur unter der Bedingung, daß cih mein Geschäft früher schließe und die Kleine darf nicht zu Oma und Opa (evtl mal eine Stunde in der Woche, damit ich mich um sie kümmere). Ich sagte, daß ich dann um 16 Uhr schließe und ich müsse mir das jetzt erstmal durch den Kopf gehen lassen.

    Dann kam noch wenn, ich alles so lassen würde, bekomme ich sie alle 14 Tage am Wochenende und sie könne mich täglich im Geschäft besuchen. Das heißt vielleicht mal 5 Minuten.

    Das zeigt mir, dass sie Eure Tochter als ihren Besitz und Dich als Bittsteller ansieht. Diese Rolle würde ich gar nicht erst annehmen. Es steht ihr schlichtweg nicht zu, Dir solche Dinge vorzuschreiben.

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Sie darf die Tochter ohne deine Einwilligung nicht mitnehmen. Punkt.

    Ich glaube es ja, aber merkwürdig finde ich es schon.


    Dreh- und Angelpunkt ist also die akutelle, noch gemeinsame Wohnung? Derjenige der bleibt, dem "steht das Kind zu"?


    Wie ist die Situation denn wenn man gemeinsam mit Kind in einem Haus oder einer Wohnung lebt das/die aber einem alleine gehört? Wäre ja dann eine einfache Lösung: man schmeißt den ungeliebten Partner raus und hat bei ansonstiger Chancengleichheit automatisch den AE-Status erlangt?

  • Und soweit ich informiert bin bekommst du doch beim Wechselmodel keine Unterhalt.

    DAs ist nur dann der Fall, wenn Beide gleich viel verdienen, sollte einer mehr verdienen ist es durchaus so, daß derjenige auch beim Wechselmodell Unterhalt zahlen muß. Ist ja auch logisch.


    Wolfi, nochmal Hast Du ein Betreuungsmodell, wo Du Kind alleine betreuen kannst? Nicht erst: Ich könnte, wenn ich muß!!! Wenn Du die Wohnung alleine nicht zumindest für ein halbes Jahr halten kannst, sehe ich schwarz, denn dann zählt das Argument: Kind zieht nicht aus! Leider nicht.


    Entweder, Du schlaffst jetzt Fakten ( Arbeitszeit reduzieren, Betreuung möglich machen, Auszug vom Kind widersprechen ), oder Du nimmst einfach hin, was Frau Dir hinwirft. Aber Du wackelst ja immer noch wie ein Fähnchen im Wind...

  • Sie hat mir mit ihrem Blick mitgeteilt, daß sie felsenfest davon überzeugt ist: Wechselmodell oder alle 14 Tage.

    Aber wäre das Wechselmodell nicht der Kompromiss, den du selbst in Erwägung gezogen hast? Und damit tatsächlich der Weg zu einer friedlichen Lösung, in der das Kind beide Eltern hat? Du kannst Ihr ja eine schriftliche Umgangsvereinbarung dazu vorschlagen. Die ersten 14 Tage sind bei dir, damit Sie Zeit hat die neue Wohnung einzurichten, dann wird getauscht.

    Jetzt habe ich die Wahl alles auf eine Karte zu setze nund zu gewinnen oder die Kleine für immer zu verlieren.

    Verstehe ich nicht... Wechselmodell wäre doch eine Option, ohne alles zu verlieren.

    Wenn sie wieder auf 6 Std arbeiten geht und ich mal 400 € Zins und Tilgung abziehe, dann hat sie noch1300 - 1400 zur Verfügung, damit ist sie nich Ehegattenunterhaltspflichtig. Das wäre nämlich der Teil, den ich gegen das ABR eintauschen würde.

    Hä? Das verstehe ich auch nicht. Ist das nicht egal, weil du sowieso keinen Ehegattenunterhalt wolltest? Außerdem wundert mich der Betrag, wenn Sie doch einen so Bombenjob hat und es ja etwas wir kalte Progression gibt. ... Egal, bei Finanzen bin ich sowieso keine gute Ratgeberin...

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

    Einmal editiert, zuletzt von campusmami ()

  • Hallo Jens,


    das ist schlecht.

    Die Mutter hat von außen betrachtet alles richtig gemacht.

    Wenn sie in 14 Tagen auszieht, müsste sie ja zum 01.10. eine Wohnung haben.

    Hat sie gesagt wo?

    Zum Rest:

    Natürlich hat der eine dem anderen nicht vor zu schreiben, wie er die Betreuungszeit ausfüllt. Weder für das Fitnessstudio, noch in welchem Umfang Du oder sie „fremd“ betreust.

    Ist aber auch wieder uninteressant, weil: Gesagt hat die Mutter für mich als Außenstehender:

    „Ich bin zu der Lösung Wechselmodell bereit, eine Woche Du, eine Woche ich, wenn Du das denn leisten kannst, weil das ja bis jetzt wegen der Selbstständigkeit nicht ging.

    Wenn das nicht geht, dann natürlich alle 14 Tage und in der Woche, so oft es geht“


    Aus meiner Sicht die einzig richtige und zeitnahe Antwort:

    „Du, ich möchte auch das wir unserer Tochter als Eltern erhalten bleiben. ich finde es gut, dass Dir das auch wichtig ist. Wir machen das mit dem Wechselmodell. Gleichzeitig bitte ich aber auch um Verständnis, dass ich durch unsere Erfahrungen und als Vater das ABR geregelt haben muss. Tochter bleibt hier gemeldet!

    Brauchen wir dann zwei Krankenkassenkarten? Denk bitte daran die nötigen Unterlagen noch raus zu legen.“


    Dann merkst Du sehr schnell ob Deine zukünftige Exfrau es ernst meint oder es nur eine Taktik ist um Zeit gewinnen und dich von wesentlichen Punkten abzulenken.


    lg von overtherainbow

  • Wir machen das mit dem Wechselmodell. Gleichzeitig bitte ich aber auch um Verständnis, dass ich durch unsere Erfahrungen und als Vater das ABR geregelt haben muss.

    Kommt drauf an, was die KM hört. Wechselmodell ja, der KV ist aber ja sowieso Bittsteller, ich kann eh machen, was ich will. Um Verständnis bitten bei jemandem, der eh sein Ding durchzieht, hat keinen Effekt. Die Reihenfolge ist auch verkehrt, meiner Meinung nach sollte TS sich sinngemäß so äußern: Tochter bleibt hier gemeldet (ohne Wenn und Aber). Über Umgang können wir noch verhandeln, WM könnte ich mir vorstellen. Vorher müssen wir aber auch noch X, Y und Z regeln (also Krankenkasse, Ausweis, Sparbuch, ...)

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Wie ist die Situation denn wenn man gemeinsam mit Kind in einem Haus oder einer Wohnung lebt das/die aber einem alleine gehört? Wäre ja dann eine einfache Lösung: man schmeißt den ungeliebten Partner raus und hat bei ansonstiger Chancengleichheit automatisch den AE-Status erlangt?

    Nein, man kann niemanden "einfach rausschmeissen", der bei einem wohnt und auch dort gemeldet ist. Dann WOHNT man dort. Da wäre ich in 10 Minuten mit Hilfe der Polizei wieder in meiner Wohnung. Nur, weil man nicht Eigentümert ist, ist man nicht kein Besitzer.


    Man ist quasi Mieter der Wohnung, wenn man beim Lebensgefährten in der Wohnung wohnt, schliesslich ist man dort ja auch gemeldet.

  • Ich glaube es ja, aber merkwürdig finde ich es schon.


    Dreh- und Angelpunkt ist also die akutelle, noch gemeinsame Wohnung? Derjenige der bleibt, dem "steht das Kind zu"?


    Wie ist die Situation denn wenn man gemeinsam mit Kind in einem Haus oder einer Wohnung lebt das/die aber einem alleine gehört? Wäre ja dann eine einfache Lösung: man schmeißt den ungeliebten Partner raus und hat bei ansonstiger Chancengleichheit automatisch den AE-Status erlangt?

    Nein. Dreh- und Angelpunkt ist die gemeinsame Entscheidung der gemeinsam das Sorgerecht ausübenden Eltern über den Auifenthalt des Kindes. Der ist im Familienrecht eher an den Ort als an die Person gebunden. Geändert werden kann der einvernehmlich. Ist kein Einvernehmen herzustellen, gilt die bisherige Vereinbarung.


    Bei der konstruierten Situation mit Wohnungsbesitz kann es geschehen (und ist auch schon geschehen), dass im juristischen Streitfall der Wohnungsbesitzer vom Gericht der Wohnung verwiesen wurde. Nichteigentümer durfte als Betreuungselternteil und vom Gericht mit einem (zumindest vorläufigen) ABR ausgestattet, wohnen bleiben mit Kind. (Oft kommt dann in so einer Situation ganz schnell die Zustimmung des wohnungsbesitzenden Elternteils zu einem Umzug unter Mitnahme des Kindes. Aber das ist schon wieder eine andere Sache.)

    Das Problem von Mietzahlungen können die Eltern dann zivilrechtlich zu klären versuchen ... Dem FamGericht ist das egal.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich weiß nicht, was die KM hört.

    Und das ist mir auch wurscht.

    Ich weiß was sie gesagt hat.


    Das ist der Wunsch nach friedlicher am Kind orientierter Einigung.

    Ob sie das so meint oder ganz andere Pläne hat, wissen wir nicht.


    Sicherlich kann ich den Reflex einer konsequenten „ne so nicht, das Kind bleibt hier und fertig Reaktion verstehen.“


    Übrig bleibt dann aber beim JA und Gericht: „Ich als Mutter, die bisher auch zeitlich in allem die Hauptbezugsperson war, wollte dem Kind die Eltern erhalten und habe das Wechselmodell vorgeschlagen. Leider hat der Vater, der bisher die meiste Zeit in seiner Firma verbracht hat, nicht mal im Ansatz lösungsorientiert darauf reagiert. Seine Reaktion war: Du darfst Deine Tochter alle 14 Tage sehen, leg die KK Karte und die restlichen Unterlagen auf den Küchentisch. Das Kind bleibt hier und basta.“


    Würde mir im Falle der Mutter sehr gelegen kommen.

    Um genau zu sein:

    Als Mutter wäre ich schon beim Jugendamt gewesen, sehr kooperativ.

    Auto, Job und Betreuung hat sie schon geregelt.

    Wohnung ist schon da.


    Ich würde da schon bei der Methodik der Mutter bleiben wollen und mir nicht noch den Schuh: “Mama hat Papa vorgeschlagen, aber der wollte ja nicht...“ anziehen lassen.


    Was der Wolfi dann im Hintergrund macht, ob er auch nochmal eine Beratung beim JA versucht, eine Mediation vorschlägt, schriftlich den Verbleib des gemeinsamen Kindes beim Vater organisiert oder beim JA/Ra eine Regelung fixiert, schließt das ja nicht aus.


    lg von overtherainbow

  • Nein. Ummeldung ist Dokumentation des Ist-Zustandes. Dem Meldegesetz ist das Sorgerecht egal.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nein. Ummeldung ist Dokumentation des Ist-Zustandes. Dem Meldegesetz ist das Sorgerecht egal.

    ...was zwar nicht jede Meldestelle so handhabt, aber ich mich in Jens Geschichte nicht darauf verlassen würde.


    Könnte er, oder wäre es sinnvoll, das ABR im Eilverfahren zu beantragen?

    Er hat ja jetzt Kenntnis, dass die Mutter das bisherige Einvernehmen verlässt.


    lg von overtherainbow

  • Könnte er, oder wäre es sinnvoll, das ABR im Eilverfahren zu beantragen?

    Er hat ja jetzt Kenntnis, dass die Mutter das bisherige Einvernehmen verlässt.

    Wenn Jens das Bisherige aufmerksam gelesen hat, wird er auch gesehen haben, dass ich ihm genau das vorgeschlagen habe. Ob das taktisch klug ist, weiß ich allerdings nicht. Ich denke, da sollte er sich möglichst zeitnah mit seinem Rechtsbeistand beraten. Ich denke, es ist wichtig, dass er der KM ganz klar mitteilt (so er dies möchte), dass er dem Auszug der Tochter nicht zustimmt (gerne unter Angabe plausibler Gründe). Mir ist nicht klar, ob der KM das so deutlich gesagt wurde.

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