Trennung, Frau möchte ausziehen und das Kind mitnehmen

  • Was sollst du einklagen? Dass jemand in Zukunft sich gesetzeskonform verhält?




    Ich befürchte, Jugendamt und Caritas nehmen dich hier als Elternteil auf Augenhöhe nicht wahr, sondern als renitenten Vater, der der Mutter und dem Kind lauter Steine in den Weg legen will.

    Woran könnte das liegen? Sind die da mütterlastig - was häufig der Fall ist?

    Oder ist Deine Argumentation, dass Du gegen alles bist, was die Mutter will: "Keinesfalls will ich die Mutter mit Kind gehen lassen. Und ich will das ABR. Die Tochter bleibt bei mir. Die Mutter soll Trennungsunterhalt zahlen und Kindesunterhalt."


    Dazu gibt es eine Weisheitsgeschichte. Es treffen sich zwei Mönche im Kreuzgang. Der eine mit Zigarette im Mundwinkel und Rosenkranz in der Hand. Der andere staunend auf den Mitbruder guckend: "Du rauchst? Hat der Abt dir das erlaubt? Mich hat er ausdrücklich ermahnt, beim Beten nicht zu rauchen!


    Der andere lacht. "Du hast dein Anliegen falsch vorgetragen. Ich habe den Abt gefragt, ob ich beim Rauchen beten darf. Da hat er mich gelobt und voller Freude über meine Frömmigkeit ja gesagt."


    Genau so geht das. Bei Beratungsstellen und bei Gericht musst Du deine Botschaft anders verpacken. "Die Mutter verlässt die Familie. Kind ist jetzt schon traurig. Aber jetzt plant Mutter, sie auch noch aus ihrer Umgebung zu reißen und will Tochter zwingen, mit ihr mitzukommen. Obwohl Tochter das nicht will. Und obwohl ich sie gebeten habe, dass nicht zu tun. - Das stimmt doch. Wenn Mutter das gegen den Willen unserer Tochter und gegen den Willen von mir erzwingen will, dann müsste sie vor dem Familiengericht klagen, oder?"

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Du hattest jetzt 10 Tage Zeit angemessen zu reagieren. Leider kann ich Deinen posts nicht entnehmen ob das geschehen ist.

    Heute in einer Woche zieht Deine Exfrau mit Deiner Tochter aus.


    Ich denke es ist fünf vor zwölf.

    Hast Du kristallwasserklar mitgeteilt, im günstigsten Fall auch dem JA, der KM mit Brief vom Anwalt, dass Du der Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts der Tochter nicht zustimmst?

    Bei einem Brief vom Anwalt oder Notar im Nachgang zu sagen, habe ich nicht bekommen oder war nur ein leerer Zettel drin, ist dann doch nicht so einfach.


    Natürlich ist die alternative Lösung, den Weg so zu gehen wie es die Mutter vorschlägt und sich zu fügen auch in Ordnung.


    Was zu jetzigen Zeitpunkt nicht in Ordnung ist, in Gedankenspielen zu verharren. Diese Kreise im Kopf bringen dich zu nichts.


    Kopf hoch, Brust raus, Entscheidung treffen und umsetzen.


    Man sage nicht, das Schwerste sei die Tat,
    Da hilft der Mut, der Augenblick, die Regung:
    Das Schwerste dieser Welt ist der Entschluß.
    Mit eins die tausend Fäden zu zerreißen,
    An denen Zufall und Gewohnheit führt,
    Und aus dem Kreise dunkler Fügung treten,
    Sein eig'ner Schöpfer, zeichnen sich sein Los,
    Das ist's, wogegen alles sich empört,
    Was in dem Menschen eignet dieser Erde
    Und aus Vergang'nem eine Zukunft baut.

    Franz Grillparzer


    lg von overtherainbow





  • Hallo.


    Stimmt. 10 Tage sind vergangen.

    Beim JA habe ich sofort angerufen. Ich bekam keinen Termin, sondern nur den Hinweis: klagen Sie es ein.

    Beratungsstelle. Die sagten: Ich solle alles daran setzen, mich im Guten zu einigen. Denn wenn ein Gericht entscheidet, habe ich alles verloren.

    Mein Job habe ich umgestellt, so das ich 16 Uhr Feierabend mache.

    Nun kommt endlich der Termin beim Anwalt.


    Es wäre alles gut, wenn meine Tochter das ABR bei mir hat und bei mir gemeldet ist. Meine Frau läßt sich darauf nicht ein, da sie dann nicht die Steuerklasse 2 bekommt. So sagte sie.

    Dort, wo das Kind gemeldet ist, geht das Kindergeld hin. Wo das Kindergeld hinfließt, dort ist auch die Lohnsteuerklasse 2. Weil das Wechselmodell noch neu ist und noch nicht so eindeutig im Gesetz geregelt ist, habe ich beim Finanzamt, auf anraten einer Mitarbeiterin, ein Antrag auf Prüfung gestellt, ob es möglich ist die Steuerklasse 2 zu beantragen, wenn das Kind an andere Anschrift gemeldet ist.


    Meine Frau möchte unsere Tochter mitnehem, weil sie schon 9 Jahre für das Kind da war. Sie weiß aber auch, daß die Kleine lieber bei mir bleiben möchte. Sie hat bei mir auch keilnerlei Einbußen, also sie hat es weiterhin genau so gut.

    Also geht es um das liebe Geld und nicht um das Kind.


    Ich hoffe nur, daß ich keinen Denkfehler habe und mich zu sehr auf das ABR versteife. Der Anwalt sollte mir jetzt mein weiteres Vorgehen und die Konsequenzen aufzeigen.


    LG

    Jens

  • Über ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) kann gerichtlich entscheiden werden, wenn der Wohnort des Kindes strittig ist. Damit kein Missverständnis entsteht, deine Tochter hat kein ABR irgendwo sondern ein Elternteil könnte nachdem er das ABR alleine hat, alleine entscheiden, wo das Kind lebt.

    Eine friedliche Lösung hieße ihr einigt auch darauf, wo das Kind lebt und behaltet beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

    Also es nicht so, dass der Elternteil, bei dem das Kind lebt automatisch das ABR bekäme. Exilein und ich teilen uns beispielsweise auch nach über 13 Jahren diesen Teil des Sorgerecht, ohne dass es deswegen Probleme gibt oder geben hätte.

    Edit:Für mich bedeutet das, dass ich nicht spontan 100erte Kilometer wegziehen könnte, das möchte ich aber auch gar nicht. Ich habe hier meinen Job und mein sozialens Netzwerk, die Kinder ebenfalls... Es gibt also keinen Grund, warum ich weg wollte und alleine von Vorne anfangen. Die Kinder würden mir tatsächlich auch nen Vogel zeigen. Lange Rede kurzer Sinn : Wenn ich mich richtig erinnere war deine Hauptangst, dass deine Frau mit dem Kind wegzieht. Wie realistisch ist diese Gefahr tatsächlich?

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

    Einmal editiert, zuletzt von campusmami ()

  • Schlag ihr doch dann vor, mal den Rechner zu benutzen, um den Unterschied zwischen Steuerklasse I und II zu ermitteln. Sie wird feststellen, dass es der Unterschied nicht riesig ist. Das wird immer ein bisschen überschätzt. Wenn alle Stricke reissen, könnte man ja unterhaltstechnisch entgegenkommen....


    Kindergeld steht eh jedem zu. Der Unterhaltszahler zieht ja seine Hälfte vom Unterhalt ab. Also da hat sie zumindest finanziell auch keinen Vorteil.


    Was bleibt also über?

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Wenn ihr tatsächlich ein Wechselmodell wollt und durchzieht, könntet ihr den offiziellen Wohnort des Kindes abwechselnd/jährlichen ändern... Da gibt es schon ein paar Möglichkeiten, wenn man möchte...

    Durch das Konjunkturpaket ist die Steuerklasse 2 momentan tatsächlich attraktiver als gewöhnlich... Aber das ist ja 2022 auch wieder vorbei 8).

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


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  • Was bleibt also über?

    Jens Angst, dass die Trennung ihm die Tochter nimmt, mit der er keinen Alltag leben wird.


    Ausgestalten und absprechen können die Eltern natürlich alles wie sie meinen.

    In der Hand hat er nix.

    Das JA rät ihm zu klagen, wenn es drauf ankommt. Klingt nicht nach Unterstützung.


    Gleichzeitig habe ich aber auch für mich das Gefühl, dass der TE gar nicht so richtig weiß, was er denn nun will. Wenn er weiter in dieser Schockstarre bleibt, muss er sich das auch nicht mehr überlegen, geschweige denn einen Entschluss finden.


    Die Mutter möchte das Kind mitnehmen, weil sie schon 9 Jahre für das Kind da war.

    Wenn dann plötzlich alle bisherigen Absprachen und Regelungen der Vergangenheit zu Deinem Nachteil ausgelegt werden, kann ich den „Schock“ schon verstehen.


    Aber das will Jens ja jetzt anders machen. Ich hoffe er bekommt die Gelegenheit dazu.

    Das er dafür auf Harmonie verzichten muss und kämpfen ist vielleicht nicht schön oder fair. Ist halt leider so...


    lg von overtherainbow

  • Ich glaube wirklich, der erste Schritt ist, ganz klar kundzutun, und zwar nachweisbar, dass Du mit einem Umzug der Tochter nicht einverstanden bist. Sollte Deine Frau sie dann mitnehmen, sofort dagegen per Rechtsanwalt und Gericht angehen.

    Die ganze Argumentation von wegen Steuerklasse ist unerheblich für das Kindeswohl und nur danach sollte es gehen. Und das ist auch Dein Hebel: was ist am besten für das Kindeswohl.


    Es ist jetzt sicher eine extrem stressige Zeit für Dich, aber jetzt gilt es, den Ar... zu heben und Dich einzusetzen für das, was das Beste für Deine Tochter ist.


    Jugendamt kannst Du in der Sache vergessen, glaube ich. Du brauchst einen kompetenten Anwalt und höre auf die Erfahrungen hier aus dem Forum. Da sind Leute, die sowas schon hinter sich haben...

  • Jens Angst, dass die Trennung ihm die Tochter nimmt, mit der er keinen Alltag leben wird.

    ja schon klar....ich meinte damit eher, was als Argument für die Mutter dann übrig bleibt, wenn man ihr sagt, dass sie eh das halbe Kindergeld abdrücken und die Lohnsteuerklasse II auch ned so der Burner ist.


    Das sind ja ihre (scheinheiligen) Argumente, warum alles über sie laufen soll und sie damit quasi das Kind fast mitnehmen muss....


    Letztlich sind das keine Argumente. Sie zielt auf Anderes ab. Das sind alles Nebenschauplätze und Jens lässt sich davon abhalten, tätig zu werden.


    Für ihn bleibt nur der Gang zum Anwalt. Und ich hoffe für ihn, dass er damit nicht schon zu spät dran ist...

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Das sind alles Nebenschauplätze und Jens lässt sich davon abhalten, tätig zu werden.


    Für ihn bleibt nur der Gang zum Anwalt. Und ich hoffe für ihn, dass er damit nicht schon zu spät dran ist...

    Besser hätte ich es nicht sagen können. Der Mutter geht es sehr wohl ums Kind, aber nicht notwendigerweise aus Gründen, die mit dem Kindeswohl zu tun haben. Die von ihr genannten Gründe würde ich mir gut merken und dem Anwalt als Argument an die Hand geben


    Das JA hat natürlich grundsätzlich recht, setzt aber vieles voraus, was hier nicht gegeben ist.

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Stimmt.


    Er kennt ja seine Frau ein paar Tage und seine Angst ist daher nicht unbegründet.


    Gut, dass er hier nachfragt. Aber da könnte seinerseits schon mehr passiert sein für meinen Geschmack.

    Grüsse Tani :wink



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  • Noch ist aus Wolfis Position alles in Ordnung. Der Umzug mit der Mutter ist abgelehnt. (Um rechtskonform mit der Tochter wegziehen zu können, müsste die Mutter einen juristisch verwertbaren Beleg haben, das schriftliche Einverständnis von Wolfi ... Rechtlich braucht die Mutter eine Zustimmung, um den bisherigen Aufenthalt der Tochter zu verändern).

    Alles andere kann er nur vorbereiten, vorbesprechen. Wenn es, wie befürchtet, streitig ausgeht, müssen die möglichen Szernarien halt durchgespielt werden: Mutter könnte Tochter einfach "einpacken" und mitnehmen. Oder in den Tagen nach nach dem Umzug einfach in die neue Wohnung holen und nicht mehr zu Wolfi lassen. Da kann Wolfi nur vorher drüber mit der Tochter sprechen und ggfls. das Umfeld so organisieren, dass diese Konstellation nicht läuft. Absolut sicher verhindern kann er das aber nicht. Hier mit einem Anwalt vorab zu sprechen und eine Reaktion vorzubereiten, ist sicherlich möglich. Mehr ist aber nicht sinnstiftend. Natürlich kann auch der Anwalt noch einmal schreiben. Das ist aber juristisch (und darum geht es, wenn man nicht gegenseitig mit irgendwelchen Schlägertrupps aufrüsten will und mit Gewalt Kind rausholen oder dabehalten will, um es auf die Spitze zu treiben) auch nicht mehr wert als die Umzugsablehnung von Wolfi.


    Oder die Mutter beschreitet den Rechtsweg und führt ein Eilverfahren herbei um einzuklagen, dass die Tochter mitziehen darf/soll/muss. Da wäre dann tatsächlich der Anwalt gefragt. Der weiß, ob soetwas im Gerichtsbezirk funktioniert oder ob so ein Verfahren nicht zur Anhörung umgewandelt wird. Ist in dem Bezirk ein Eilverfahren ohne Anhörung der Gegenseite machbar, dann könnte klassischerweise eine Schutzschrift vom Anwalt hinterlegt werden.


    Ansonsten ist halt aktiv derzeit wenig zu machen. Wolfi kann in seiner Position nur reagieren bis auf die Dinge, die er bereits veranlasst hat: Mutter weiß um seine Umzugsablehnung für die Tochter. Betreuung ist organisiert bis hin zur Umstellung Arbeitszeit. Zur Befriedung sind JA und Caritas angesprochen worden. Anwalt für den Fall des Gaus ist ausgesucht und Vorgespräch wird gemacht.


    Mehr ist eigentlich nicht im Vorlauf machbar. Zeit, die jetzt ist, sollte er mit der Tochter verbringen und möglichst "Normalität" herstellen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • War mir so nicht klar, dass der Mutter nachweislich und damit schriftlich der Umzug des Kindes bereits untersagt wurde. Das hab ich wohl überlesen. Ich hatte auf dem Schirm, dass er jetzt erst einen Termin beim Anwalt hat, aber noch nicht dort war.


    Nun gut. Trotzdem hätte ich an seiner Stelle bereits ganz andere Vorkehrungen getroffen. Ich würde das schlicht so darstellen, als würde die Mutter alleine ausziehen. Heisst: Unterhalt für das Kind fordern, EMA Bescheid geben und Schule - schriftlich. Das können die nicht ignorieren. Umgangsregelung schriftlich zustellen. Alle 14-Tage. So als wollte sie das Kind gar nicht mitnehmen. Kindergeldkasse anrufen dann anschreiben...ach ich wäre da so aktiv, das die Frau überall gegen die Wand fährt. Jeden Tag Kind zur Schule bringen und wieder holen usw ...


    Und dann kann man ja entspannt auf den Gerichtstermin warten, den sie dann anzetteln müsste. Abwarten bis andere die Dinge in die Hand nehmen und ich kann dann nur noch schauen und vielleicht noch reagieren ....ne nix für Muddi.


    Problem wird sein: sie hat das alles schon längst vor Jens erledigt.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Das Jugendamt, der entsprechende Sachbearbeiter, hat mir soeben telefonisch,wegen Corona geht es nur mit Termin, mitgeteilt, daß er mir nicht helfen kann und ich mir einen Anwalt nehmen muß. Der soll beim Familiengericht den Aufenthaltsbestimmungsrecht entsprechenden Antrag stellen.

    Volleybap : Das hat das involvierte JA dem TE am 14.09. geraten.

    Das er nicht klagen kann, ohne „Rechtsbruch“ der Mutter ist mir schon klar.

    Aber er kann doch begründet beantragen und hat so seine Willensäußerung belegbar manifestiert.


    Ich kann eben nur in keinem Post des TE entnehmen, dass er seiner zukünftigen Exfrau belegbar den Auszug der gemeinsamen Tochter untersagt hat. Auch nicht dass er das ABR beantragt hat.

    Ich mag also etwas überlesen haben oder falsch aufgefasst, aber meine Wahrnehmung ist:

    Stand jetzt zieht die KM aus, richtet die Wohnung ein inklusive Kinderzimmer (wenn nicht schon geschehen) und nimmt die Tochter mit und meldet sie um.

    Der TE sagt: Dem habe ich nicht zugestimmt.

    Die KM sagt: Doch Du wolltest doch ein WM.


    Dann muss die KM nur noch ein zwei Wochen Zeit schinden und der Drops ist gelutscht.

    Wie lange dauert dann ein Eilantrag?

    Hat die Mutter vielleicht schon das ABR beantrag?

    Hat bei GSR und ungeklärtem ABR irgendeine Handhabe?

    Wie groß ist dann noch sein Spielraum deeskalierend zu reagieren?


    Der Antrag auf das ABR ist ja durchaus durch nicht bestehende Einigkeit begründet.


    lg von overtherainbow

  • Die Mutter zieht aus. Sie muss eindeutig und nachweisbar kommunizieren, dass sie auch das Kind mitnehmen will. Und das Einverständnis des Vaters herbeiführen.


    Alle anderen Sachen greifen offiziell erst bei Vollzug: Anspruch auf Unterhalt, Unterhaltsvorschuss besteht erst, sobald die Mutter ausgezogen ist.


    Vorab und heimlich kann das auch die Mutter nicht mit dem JA /Beistandschaft / Unterhaltsvorschusskasse klären. Jedenfalls waerexdas ein Rechtsbruch des Jugendamtes. Und spätestens beim Kontakt von Wolfi mit JA hätte es heißen müssen: Wir sind in der Sache bereits aktiv (Treffen wir uns zu einer Mediation). Das JA sorgt zumindest formal dafür, dass die Eltern nicht unterschiedlich behandelt werden.


    Es sei denn, es hat eine Anhörung der Tochter gegeben und die hat erklärt, mit der Mutter wegziehen zu wollen. Und Wolfi sagt sie aus Eigenschutz, dass sie bei ihm bleiben will. Da wären wir aber jetzt bei Spitzfindigkeiten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Mutter zieht aus. Sie muss eindeutig und nachweisbar kommunizieren, dass sie auch das Kind mitnehmen will. Und das Einverständnis des Vaters herbeiführen.

    Genauso wenig wie der Vater das nachweislich kann, kann es die Mutter.

    Es sei denn sie hat schon einen Antrag auf das ABR gestellt.

    Das sie das Kind mitnehmen will ist doch unstrittig und hat sie doch so kommuniziert. :/


    Wieso sollte die Mutter das Einverständnis schriftlich brauchen, der Vater nicht?


    Und was ist denn die Erfahrung aus der Realität?

    Die Mutter zieht aus,, nimmt das Kind mit und sagt der Vater war einverstanden.

    Wem wird man glauben und wo lebt das Kind bis zur Klärung?


    Das wäre mit alles zu viel Konjunktiv.

    Anwalt anspitzen, Antrag stellen, fertig.


    lg von overtherainbow

  • Antrag auf was?

    Auf ABR, weil die Mutter mit Kind ausziehen will? - Gibt es keine Rechtsgrundlage für. Denn beim gemeinsamen Sorgerecht kann der Vater jetzt bereits verhindern, dass die Tochter auszieht. Da greift kein Richter ins Sorgerecht ein. (Auch, damit Wolfi in sechs Wochen nicht mit Tochter nach Timbuktu zieht ohne die Zustimmung der Mutter.)


    Nochmals: Mutter will die Tochter mitnehmen. Sie kann und muss auf ABR klagen, weil sie eben nicht einfach mit Tochter umziehen kann. Hat sie bereits geklagt, hat Wolfi am Montag die Klage im Briefkasten ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • War mir so nicht klar, dass der Mutter nachweislich und damit schriftlich der Umzug des Kindes bereits untersagt wurde. Das hab ich wohl überlesen. Ich hatte auf dem Schirm, dass er jetzt erst einen Termin beim Anwalt hat, aber noch nicht dort war.


    Ich kann eben nur in keinem Post des TE entnehmen, dass er seiner zukünftigen Exfrau belegbar den Auszug der gemeinsamen Tochter untersagt hat.


    Geht mir auch so.


    wolfi hast Du zumindest in einem Gespräch mit der Mutter mal ganz deutlich gesagt, dass Du nicht möchtest, dass sie Eure Tochter beim Auszug mitnimmt? Das müsste ich dann auch überlesen haben. Oder habt Ihr nur darüber gesprochen, dass die Tochter nicht mit zur Mutter möchte?

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~