Frage zu Unterhaltskürzung wegen Betreuung durch den KV

  • Hallo!


    Ich bin vor drei Monaten mit den Kindern (8 und 1) ausgezogen. Beide wohnen bei mir und werden von mir betreut. Da mein Mann nicht mit mir über Unterhalt reden will (alles was er sagte war: "Wieso, du hast du genug Geld!"), habe ich für beide jetzt eine Beistandschaft beantragt und gleichzeitig Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag.

    Wir wohnen nur 300m entfernt, so dass der Große nachmittags jederzeit zu seinem Papa gehen kann, wenn er möchte. Wir haben jetzt einen Papa-nachmittag vorgesehen, wo er nicht in den Hort, sondern nach der Schule gleich zum KV geht für 3 Stunden bis zum Sportverein. Zusätzlich meist am Wochenende einen Nachmittag. Er hat auch schon drei mal beim KV übernachtet. Der Kleine war bis jetzt immer nur mit mir gemeinsam bei seinem Vater zu Besuch (mein Mann will bis jetzt nicht in unsere neue Wohnung kommen), eventuell lass ich ihn bald mal eine Stunde mit seinem Bruder dort, viel länger kann mein Mann die beiden auch nicht beschäftigen. Es läuft dann immer schnell der Fernseher...


    Meine Frage ist: Wenn es um die Unterhaltsberechnung geht, wird mein Mann sicher argumentieren, dass er sich ja auch kümmert und zumindest den Großen auch betreut, bzw. öfter betreuen würde. Wie weit wird denn dann das Unterhalt reduziert? Prozentual?? Gibt es da einen "Schwellenwert", wie viel Umgang/Betreuung der KV leisten müsste?


    Und dann ist es so, dass ich voraussichtlich im Oktober mit dem Kleinen mehrere Wochen in eine Klinik gehe, die einige Fahrstunden entfernt liegt. Mein Mann will unseren Sohn in dieser Zeit bei sich betreuen. Er will das auch. Ich würde lieber meine Mutter bei uns einquartieren... Wie ist es denn mit der Unterhaltszahlung, wenn er unseren Großen einige Zeit allein betreut? Würde man für die Zeit die Unterhaltszahlung dann einfach aussetzen? Wäre ja logisch für mich, aber wie geht da das JA vor?

    Gib jedem Menschen die Chance dein bester Freund zu werden.

  • Ich möchte mich da nicht zu weit aus dem Fenster rauslehnen, aber Standard in D ist, dass der UE die Kinder jedes zweite Wochenende sowie die Hälfte der Ferien "betreut" = Umgang hat. Das hat üblicherweise auch keine Auswirkungen auf den Unterhalt.


    Im übrigen besteht der Unterhalt der Kinder nicht nur aus Essen, sondern auch Kleidung, Schulmaterial.... , welches im Normalfall der BET zahlt, da bleibt also selbst bei einem mehrwöchigen Umgang noch genug übrig.


    Anders wäre es, wenn ihr Euch auf 50/50 bzw. das Wechselmodell einigt, da müssen dann aber nicht nur die Zeiten, sondern auch die Verantwortlichkeiten und Pflichten geteilt werden. => für die meisten ein schwieriges Thema

  • Zuerst einmal ein herzliches Willkommen hier im Forum.


    Dann in aller Kürze zuerst einmal ein paar "Eckwerte".

    a) als Eltern (und anscheined verheiratet) habt ihr beide das gemeinsame Sorgerecht. Ihr habt anscheinend gemeinsam entschieden, dass du ausziehst, die Kinder mit dir gehen und bei dir leben. Das ist eine Entscheidung, die sich bei Trennungen durch das erfolgte Handeln beider Eltern manifestiert. Im Streitfall sagt man noprmalerweise, dass so eine Aufteilung sich nach ca. sechs monaten "verfestigt" hat. Bis zu diesem Zeitpunkt würdet ihr als Eltern im Streitfall in einer gleichstarken Position sein. Da wäre es egal, dass die Kinder (erst einmal) mit dir mitgekommen sind. Der Vater könnte die Betreuung der Kinder mit gleichem Recht wie Du für sich beanspruchen. Erst nach gut einem halben jahr wäere die Situation verfestigt. Da müsste der Vater nicht nur die kinder für sich beanspruchen, sondern auch nachweisen, dass es den Kindern bei ihm "erheblich" besser gehen würde als bei Dir.

    b) sind die kinder bei Dir, ist der Vater als Umgangselternteil unterhaltspflichtig. Es ist eine Selbnstverständlichkeit, dass der Umgangselternteil Umgang hat und die kinderbetreut und in der Zeit auch versorgt. Notwendige Gelder dafür sind in die Berechnung des Unterhaltshalts in der sog. "Düsseldorfer Tabelle" mit eingeflossen. Unterhalt zu kürzen, weil man (mal) das Kind betreut, ist also kein schlagkräftiges Argument. Das greift erst, wenn man ein Wechselmodell praktiziert - beide Eltern in hohem Abnteil - idealerweise 50% : 50% - die Kinder betreuen. Und dies regelmäßig, nicht auf Urlaub oder Krankheitstage/Kuren gerechnet.

    c) alles, was mit den Kindern zutun hat, könnt und sollt ihr als Eltern untereinander aushandeln. Was ihr einvernehmlich aushandelt, gilt. Das Elternrecht ist hohes Gut.

    Nur wenn Ihr Euch als Eltern nicht einig werdet, dann

    - kann zum Beispiel das Jugendamt beraten (aber hat keine Entscheidungskompetenz)

    - kann/muss im fortlaufenden Streitfall das Gericht angerufen werden.


    Die Beistandschaft ist eine vom Gesetzgeber bewusst gemachte Einrichtung, um den streit um Unterhalt zu beschleunigen und nicht so teuer zu machen. Die beistandschaft haben eine Verwaltungsprüfung, die ihnen das Berechnen des Unterhalts und auch die rechtlich wirksame Ausstellung eines "Titels" - einer rechtsverbindlichen Urkunde zum Unterhalt - ermöglicht und erlaubt. Geht die Sache vor Gericht mit Anwalt, entstehen Kosten rund in Höhe eines Jahresunterhalts. Das Geld ist in die Kinder besser angelegt ...


    Wenn irgend eine Chance besteht, solltet ihr als Eltern jetzt, kurz nach der trennung, möglichst einvernehmlich einigen. Streit, vielleicht sogar Streit vor Gericht macht euch eltern einen knoten in die Seele und den kindern erst recht. Ihr habt als eltern jetzt noch rund zwei jahrzehnte vor euch, wo ihr als Eltern für eure Kinder verantwortlicht seid. Wie das wird, die Basis dazu legt ihr letztlich jetzt gerade neu.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.