Auskunft vom JA über UV

  • Hallo!


    Bisher war ich der Meinung, dass ich vom JA eine Info bekomme, sobald sich was ändert und der KV sich am Unterhalt beteiligt.

    Da aber hier in ca. 2 Jahren nichts passiert ist, habe ich beim JA angerufen und nach dem Stand der Dinge gefragt. Dort wurde mir gesagt, dass sie mir nicht sagen dürfen, ob der KV zahlt oder nicht. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.


    Vielleicht kann mir hier jemand erklären, warum ich kein Recht habe zu erfahren, wer für den Unterhalt meiner Kinder aufkommt.

    Den KV direkt zu fragen ob er zahlt, kann ich mit sparen. In der Regel spricht er nicht mit mir.

    Meine Anwältin habe ich angeschrieben, hier warte ich noch auf Rückmeldung, ob sie eine Möglichkeit sieht, die Frage nach dem UV-Zahler zu beantworten.


    Wie sind eure Erfahrungen mit dem Thema?

  • Emma21

    Hat den Titel des Themas von „Ab wann Kindeswohlgefährdung?“ zu „Auskunft vom JA über UV“ geändert.
  • Moin


    Wenn du Unterhaltsvorschuss beziehst, dann sind die Zahlungen zwischen Vater und Jugendamt tatsächlich nicht dein Bier. Nur wenn du eine Beistandschaft hast, darfst du Einsicht verlangen.


    Solange du UHV beziehst, erhältst du staatliche Leistungen und das Jugendamt versucht sie sich vom eigentlichen UHpflichtigen zurück zu holen, ob und wie es das tut, liegt aber im Verantwortungsbereich des Jugendamtes. Sollte der Vater Geld an das Jugendamt zahlen, ist es kein laufender Unterhalt, sondern die Rückzahlung der Schulden, die er verursacht hat, weil du UHV beziehen musst.

  • Moin


    Wenn du Unterhaltsvorschuss beziehst, dann sind die Zahlungen zwischen Vater und Jugendamt tatsächlich nicht dein Bier. Nur wenn du eine Beistandschaft hast, darfst du Einsicht verlangen.


    Solange du UHV beziehst, erhältst du staatliche Leistungen und das Jugendamt versucht sie sich vom eigentlichen UHpflichtigen zurück zu holen, ob und wie es das tut, liegt aber im Verantwortungsbereich des Jugendamtes. Sollte der Vater Geld an das Jugendamt zahlen, ist es kein laufender Unterhalt, sondern die Rückzahlung der Schulden, die er verursacht hat, weil du UHV beziehen musst.

    Vielen Dank für die Erläuterung. So macht es natürlich Sinn.

    Auch wenn es mir weiterhin schwer fällt das zu akzeptieren, da ich der Meinung bin, auch wenn es sich dann um Schulden beim JA handelt, es letztlich ja auch der Unterhalt ist, der da abgezahlt wird und da finde ich es nicht unerheblich zu wissen, ob der Vater denn hier seiner Verantwortung nachkommt oder nicht. Immerhin hat er ja schon einmal durch seine Anwältin seine Zahlungsunfähigkeit nachweisen lassen, obwohl er durchaus zahlungsfähig ist.

    Meine Befürchtung ist, dass er weiterhin Schlupflöcher findet und den Staat dann weiterhin für seine Kinder zahlen lässt.

  • Besteht ein Titel?


    Bei mir war es so, dass die UVG-Kasse dann Auskunft geben musste, als ich mit dem Titel die Zwangsvollstreckung eingeleitet habe. Und man dafür ja die Forderungshöhe brauchte...das war dann ein Mischverhältnis zwischen Differenz aus UV/tituliert er MU und dann eben voller MU. Dafür war eine Titelteilung erforderlich, weil die UVG-Kasse ja ihren an mich ausbezahlten Teil vom Vater wollten. Ob die das damals dann gemacht haben, weiß ich nicht. Kann auch egal sein.


    Damals war es ja noch so, dass UVG nur 6 Jahre bezahlt wurde. Danach wurde die Beistandschaft aufgelöst und die UVG-Kasse hat ihr Ding gemacht oder auch nicht und ich meins.


    Wenn ein Titel besteht, würde ich nochmal anfragen, wenigstens die Auskunft wäre wichtig, ob der Schuldner nur UV zurückzahlt oder darüber hinaus, was ja dann laufender Unterhalt wäre. Und der steht Dir zu und nicht der Kasse.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Ein Titel besteht nicht, da zum Zeitpunkt der Trennung davon auszugehen war, dass der Vater den vollen Mindestunterhalt nicht würde leisten können und da dann die Kosten-Nutzen-Rechnung gegen die Erwirkung eines Titels gesprochen hat.

    Ich weiß nicht, ob sich mittlerweile was geändert hat. Möglicherweise ist seine Lebensgefährtin seit geraumer Zeit schon eingezogen, was ja sein Leistungsvermögen steigern würde. Aber das wird er dem JA wohl kaum freiwillig mitteilen und mir erst recht nicht.

  • OK. Da du anwaltlich vertreten bist, besteht also keine Beistandschaft, die ja u.a. für die Unterhaltsberechnung zuständig wäre dann. Das sollte deine Anwältin jetzt machen, wenn das schon evl. Jahre? so läuft...mal die Einkommensnachweise anfordern usw. und ggf nen Titel erwirken. Sonst läuft das ja ewig so, der Vater zahlt brav seine verminderten Unterhaltsschulden an die UVK und ggf könnte er zwischenzeitlich evtl. sogar MU oder gar mehr zahlen. Die Vorschusskasse interessiert das nämlich nicht. Die zahlen an dich den Vorschuss aus und der Vater zahlt denen dann wiederum was ab oder gar den kompletten Vorschuss. Der Vater und die Kasse sind damit bestimmt zufrieden bis zum jetzt 18. LJ des Kindes....

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Wenn der Vater nicht leistungsfähig ist, wirst du bzw. die Anwältin gar keinen Titel bewirken können. Oder über eine Summe, die durch Unterhaltsvorschuss aufgestockt wird.


    Das kann sich durch Gehaltserhöhungen, Zusammenzug und halt auch durch Berufseinstieg/Volljährigkeit der Kids aendern.


    Wichtig für dich zu "merken" ist, dass die Unterhaltsvorschusskasse nicht das " Jugendamt" ist. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung der politischen Gemeinde. Oft allerdings ist die Unterhaltsvorschussstelle an (Mitarbeiter des) JA delegiert. Die dürfen aber nicht die Daten mit der zwingend beim JA angesiedelten Beistandschaft mixen.


    Für dich wäre es - soweit von außen zu sehen - gut, eine Beistandschaft einzurichten. Die arbeitet kostenlos für dich und würde den Vater regelmäßig auf das Einkommen überprüfen. Der Anwalt kostet jedesmal.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Für dich wäre es - soweit von außen zu sehen - gut, eine Beistandschaft einzurichten. Die arbeitet kostenlos für dich und würde den Vater regelmäßig auf das Einkommen überprüfen. Der Anwalt kostet jedesmal.

    Danke für den Tipp.

    Was genau ist eine Beistandschaft und wie richte ich eine solche ein? Kann das jeder beantragen, oder ist das an bestimmte Bedingungen geknüpft?

  • Beistandschaft ist eine vom Gesetzgeber eingesetzte Einrichtung beim Jugendamt, die sich um Belange eines Kindes kümmert (dessen Eltern getrennt sind).

    In der Praxis ist das meist Unterhalt.

    Die Beistandschaft ist der gern so bezeichnete "Königsweg" für die Unterhaltsberechnung. Die Beistandschaft - beauftragt vom Betreuungselternteil fürs Kind- kann wie ein Anwalt Einkommenseinkuenfte einfordern, den Unterhalt berechnen und ihn - da geht es über die anwaltlichen Möglichkeiten hinaus - auch rechtsverbindlich titulieren.

    Sollte der Unterhaltspflichtige die Titulierung verweigern, kann die Beistandschaft als staatliches Organ klagen. Bedeutet: Wenn die Gegenseite keine neuen Fakten einbringt oder offensichtliche Berechnungsfehler nachweist, entscheiden im statistischen Wert die Gerichte über 95% wie von der Beistandschaft vor entschieden. In nur fünf Prozent anders. Davon ungefähr hälftig zu höheren Zahlungen als die Beistandschaft...

    Wichtig ist: Beistandschaft kostet nichts. Und agiert, so nicht gekündigt wird, bis zum 18. Lebensjahr des Kindes und beratend darüber hinaus.

    Beistandschaft geht jedoch nicht parallel zum Anwalt. Ist der Anwalt mit der Wahrnehmung der Rechte des Kindes beauftragt, darf die Beistandschaft nicht aktiv werden.

    Ob deine Anwältin den noch laufenden Auftrag hat, den Unterhalt regelmäßig zu prüfen und Einkommensauskuenfte zu holen und neu zu berechnen, muesstest du prüfen. Dazu muesste eine schriftliche Beauftragung von dir vorliegen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.