Trennung Harz Vier

  • Hallo,

    ich hab da mal eine Frage, die betrifft mich zwar nur indirekt.

    Aber meine erwachsene Tochter- hach also mich halt doch...

    Also meine erwachsene Tochter lebte bisher mit ihrem Mann und der 1 Jahr und 4 Monate alten Tochter in einer Wohnung.

    Vor ca 3 Monaten mußte er durch die Umstände zur Zeit sein Gewerbe abmelden und damit waren die drei im Harz Vier.

    Jetzt sind sie in Trennung und meine Tochter rief heute das Jobcenter an, um das mitzuteilen.

    Die haben die Zahlungen auf 0,00 Euro gestellt und ihr wohl neue Anträge zu geschickt?

    Bitte dürfen die das?

    Weil ja jetzt erstmal mögliche Unterhaltszahlungen geprüft werden müssen????

    Der ist ja selber im Bezug und damit doch eh nicht Leistungsfähig????

    Sie soll mit dem Vermieter sprechen das die Miete wohl nachgezahlt wird? (Wohnung für zwei zu teuer und zu groß)

    Und ansonsten hat sie noch die Nummer der Tafel bekommen

    Bin grad ein wenig platt

    Mein Gedanke war Unterhaltsvorschuss soll verrechnet werden...so weit ja auch ok

    Aber deswegen die Zahlungen auf 0,00?

    Danke für jeden hilfreichen und fundierten Tip!

    Liebe Grüße

  • Ja, das es neu beantragt werden muß ist logisch, ist ja einer raus, aus der Bedarfsgemeinschaft

    nur am 1. wird Miete fällig unter anderem, Strom und Kinder kosten

    aktuell brauchen die für die Bewilligung so 2-3 Monate und bis dahin?

    Dachte die dürfen niemand obdachlos werden lassen?

    Hatte die Hoffnung, wird übergangsweise gezahlt damit Wohnung erhalten bleibt z.B. und verrechnen dann

    den Unterhaltsvorschuss könnten die doch mit den Leistungen fürs Kind verrechnen

    Kann man von Seiten des Amtes tatsächlich eine Mutter mit noch ziehmlich kleinem Kind auf null setzen?

    Hab da selber halt keine Erfahrung

    Kindergeld wäre aktuell das einzige, wird am 10. gezahlt....

  • Klar geht das. Wenn die Umstände sich geändert haben wie hier. Allerdings ist die Bearbeitung der Anträge offiziell schneller fällig. Wenn es um Monatsleistungen geht eigentlich innerhalb eines Monats.

    Die Verwaltungen halten sich allerdings nicht zwingend dran. Kann man gegen protestieren, hilft aber nicht immer.

    Die Bearbeitung des Neuantrags müsste eigentlich so schnell gehen wie die Nullstellung des alten Antrags. Wenn man allerdings die Unterlagen nicht vollständig geschickt hat, hat man ein Problem.

    .

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ok, puh

    sie hat heute angerufen und bekommt die Anträge, naja das geht in die interne und wird sicher nicht vor Montag da sein

    und die Frist hab ich mir nicht ausgedacht, haben die nach Gewerbeabmeldung so erlebt. Bewilligung und Geld nach zwei fälligen Mieten

    wurde damals von den Geschenken zur Geburt der Lütten genommen. Ergo hoffen ist alles schnell da und so schnell wie möglich mit Bestätigung über Eingang wieder hin?

    krass echt, sorry er wurde immer gewalttätiger und ich war so erleichtert als sie sagte: jetzt aber und nunsteht se ohne Geld mit nem kleinen Kind da :(

  • Verstehe ich das richtig, dass das Geld nicht ausgezahlt wird, solange die Unterlagen nicht da sind, weil einer auszieht? Bei was für nem Amt seid ihr denn? Bevor irgendwelche Zahlungen auf 0 gestellt werden, muss der Bescheid die Bedarfsgemeinschaft zurückgenommen werden, das ist nichts, was einfach mit einem Anruf passiert. Das ist ein Verwaltungsakt. Es müssen Nachweise erbracht werden, dass einer ausgezogen ist. Gab es echt nur das Telefonat zwischen ihr und dem Amt?

  • Ja das Ganze ist ja noch recht frisch und nachdem er jetzt seine Sachen endlich gepackt hat und den Schlüssel abgegeben hat, wollte sie halt anfangen das ganze zu regeln und bescheid sagen.

    Vielleicht ist die Post ja doch schon heute da und man kann mal sehen was die schicken.