Ich kann nur nochmals sagen: Erste Frage sollte sein, was derzeit Recht in dem Bundesland ist, in dem Olenka lebt. Es gibt m.W. Bundesländer, in denen in geschlossenen Räumen bei Treffen von Personen ab drei Haushalten Maskenpflicht besteht.
Da dies hier ein anscheinend über das Gericht angegeordneter Begleiteter Umgang ist, sind natürlich die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen - losgelöst von Befindlichkeiten der Mutter, des Vater, des Umgangsbegleiters. Jedenfalls sollte Olenka nicht von sich aus offensiv einen Gesetzesverstoß fördern.
Nur wenn sie in einem Bundesland lebt, in dem nicht die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen besteht, kann überhaupt eine Diskussion losgehen.
Aber auch hier läge es zuerst am Vater, einen Vorschlag zu unterbreiten, der auf der einen Seite die Mutter nicht ängstigt, auf der anderen Seite das Kind schützt.
Das kann "Maske" sein, das kann ein frischer Negativtest sein, ein Plastikvisier. Auf jeden Fall ein Signal, ein Zeichen des Vaters, dass ihm nicht alles schnurz ist. Ob und wie es dann bei weiteren Treffen aussieht, hängt sicherlich vom Vertrauen ab, das der Vater aufbaut.