Kieferorthopäde - Eigenanteil

  • Hallo,


    nach neuer Post vom gegnerischen Anwalt kommt eine neue Frage 😬


    Tochter ist noch familienversichert über meine Frau, ursprüngliche kieferorthopädische Behandlung ist abgeschlossen, Töchterchen mit dem Ergebnis ein Jahr später aber unzufrieden. Also ab zu einem anderen Kieferorthopäden- klare Meinung: Weiterbehandlung !


    Erste Rechnung bezüglich des Eigenanteils von 20 Prozent ging an meine Noch - möchte nicht zahlen und stellt die Rechnung als Sonderbedarf dar und möchte Aufteilung nach Quote


    Jetzt die Frage: da die 20 Prozent ja nach erfolgreichem Abschluss erstattet werden, sehe ich da keinen Sonderbedarf ?!


    Seh ich das richtig ? Bitte nicht falsch verstehen, würde es auch vorzahlen, weiß aber, dass ich bei der Erstattung der Krankenkasse leer ausgehen werde !

  • Hi, bisher wurde noch kein Vertrag abgeschlossen, es wurde der Status erhoben und über Krankenkasse abgerechnet - alles fein, geht nur um den erstattungsfähigen Eigenanteil ?!


    Wenn Zusatzvereinbarungen mit dem KFO getroffen werden, die über die kassenärztliche Versorgung hinaus gehen, ist klar, wer die Musik bestellt, bezahlt 👍

  • Rein rechtlich liegen diese Kosten beim Betreuungselternteil. Sie sind voll erstattungsfaehig.

    In zweiter Stufe bei demjenigen, über den das Kind familienversichert ist.


    Als Sonderbedarf könnte es gerechnet werden, wenn Tocherkind die Behandlung abbricht ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das kannst du nicht. Vertragspartner sind Mutter und KK.

    Für die Weiterleitung muesstest du sicherheitshalber einen Vertrag schließen ... Oder einen Darlehensvertrag mit der Mutter ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Aber warum weigert sich denn die Mutter das zu bezahlen, wenn sie es doch eh von der KK zurück bekommt?

    Muss man denn zwingend in Vorkasse gehen, oder kommt vielleicht die Erstattung von der KK so schnell, dass es noch im Rahmen der Zahlungsfrist liegt?

    Vielleicht lässt sich aber auch mit der Arztpraxis reden, dass man das Geld erst dann bezahlt, wenn man es von der KK bekommen hat.

    Ich bin privat versichert und gehe nur selten in Vorkasse, sondern zahle immer erst dann, wenn das Geld von Beihilfe und KK da ist. In der Regel ist das immer innerhalb der Zahlungsfrist. Und sollte es doch mal länger dauern, lassen die Praxen/ Abrechnungsstellen eigentlich immer mit sich reden.

  • Das wird bei den gesetzlichen nicht funktionieren. Es gibt da quartalsweise eine Rechnung über den Eigenanteil.

    Die Rückerstattung durch de KK erfolgt erst nach erfolgreicher Beendigung der gesamten Behandlung und einer Wartezeit (bei uns damals 1 Jahr). Damit möchte die KK erreichen, dass solche Behandlungen eben auch durchgezogen werden.


    Andere Frage. Wenn schon eine Behandlung stattgefunden hat, warum dann noch mal? Und hat die KK dem Behandlungsplan denn schon zugestimmt? Sollte das Kind Ü18 sein, dann ist de KK eh raus.


    Ich würde erst mal die Rahmenbedingungen klären. Warum war die erste Behandlung nicht erfolgreich und dann weitersehen. Evtl. würde es noch nicht mal Sonderbedarf sein, wenn ja eigentlich schon vorher was gemacht worden war

  • Vielleicht ist es aus der Fragestellung nicht ganz hervorgegangen....Tochter 15 lebt bei mir, versichert aber über die Mutter....erste Untersuchung bei neuem KO um zu klären, ob Weiterbehandlung erforderlich ist, Rechnung ( 20 Prozent Eigenanteil ) ging über Krankenkasse an KM - diese möchte nicht zahlen - ich zahle gerne, möchte aber dann auch nach erfolgreicher Behandlung den Eigenanteil erstattet bekommen !


    Ginge der erst an die KM werde ich von der Erstattung nichts mehr sehen.......

  • Die Frage ist noch nicht geklärt, die letzte Behandlung wurde letztes Jahr „erfolgreich“ abgeschlossen, der jetzige KO ist Gutachter und eindeutig der Meinung, dass eine Weiterbehandlung erfolgen muss! Die Unterlagen, Abdrücke und Co. wurden beim alten KO angefordert, dann wird ein Heil und Kostenplan erstellt und der KK zugeleitet......also ist gegenwärtig außer Befund erheben noch nichts passiert!

  • Die Frage ist noch nicht geklärt, die letzte Behandlung wurde letztes Jahr „erfolgreich“ abgeschlossen, der jetzige KO ist Gutachter und eindeutig der Meinung, dass eine Weiterbehandlung erfolgen muss! Die Unterlagen, Abdrücke und Co. wurden beim alten KO angefordert, dann wird ein Heil und Kostenplan erstellt und der KK zugeleitet......also ist gegenwärtig außer Befund erheben noch nichts passiert!