Hallo,
nach neuer Post vom gegnerischen Anwalt kommt eine neue Frage 😬
Tochter ist noch familienversichert über meine Frau, ursprüngliche kieferorthopädische Behandlung ist abgeschlossen, Töchterchen mit dem Ergebnis ein Jahr später aber unzufrieden. Also ab zu einem anderen Kieferorthopäden- klare Meinung: Weiterbehandlung !
Erste Rechnung bezüglich des Eigenanteils von 20 Prozent ging an meine Noch - möchte nicht zahlen und stellt die Rechnung als Sonderbedarf dar und möchte Aufteilung nach Quote
Jetzt die Frage: da die 20 Prozent ja nach erfolgreichem Abschluss erstattet werden, sehe ich da keinen Sonderbedarf ?!
Seh ich das richtig ? Bitte nicht falsch verstehen, würde es auch vorzahlen, weiß aber, dass ich bei der Erstattung der Krankenkasse leer ausgehen werde !