Titel / 18 Geburtstag

  • Hallo,

    Ich frage nicht für mich, sondern wegen einer Bekannten.

    Ihr Sohn ist letztes Jahr 18 geworden.

    Es liegt ein Titel vor, der aber jahrelang nicht richtig bedient wurde.

    Es wurde mit dem Vater ein neuer Zahlungsbetrag ab den 18 Geburtstag vereinbart, basierend auf beide Gehälter.

    Der Titel wurde nicht abgeändert.

    Jetzt möchte der Vater den Titel abändern lassen.

    Das möchte die Mutter aber nicht, weil er ja teilweise nicht richtig bedient wurde. Sie meint, dass sie ihrem Sohn damit die Möglichkeit nimmt, die fehlenden Beträge einzuklagen. Stimmt das? Kann der Sohn das? Danke für eure Rückinfo.

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  • Wenn der Titel nicht (richtig) bedient wurde, sind Schulden aufgelaufen. Die kann der Betreuungselternteil, hier also die Mutter, dem Vater gegenüber geltend machen im Namen des minderjährigen Sohnes.

    Nun ist der Sohn volljährig. Die aufgelaufenen Schulden muss nun der Sohn dem Vater gegenüber geltend machen.

    Durch eine Abänderung des Titels verfallen nicht die Ansprüche auf die alten Zahlbeträge.


    Empfehlung: Titel umändern auf neuen Zahlbetrag. Mit hinein nehmen die aufgelaufenen Schulden. Und Vater soll erklären, wie er die zahlen will. Da der vater "an der sache dran ist", ist es vielleicht günstig, die Gesamtsache zu klären ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.