Nachname, Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht

  • Hallo Temi1,


    es ist ja schon viel geschrieben worden, daher nur ein kurzer Gedanke. :-)

    Ihr müsst beide alles lernen.

    Also nicht nur der Vater, Vater zu sein, was getrennt lebend sicherlich nicht einfacher ist.

    Auch Du musste lernen Mutter zu sein.

    Und ihr beide habt die Möglichkeit Eltern zu sein.


    Das eigene Ego zurück zu stellen, die eigenen Ängste und Sorgen und die des anderen Elternteils im Blick zu behalten ist sicherlich herausfordernd, aber machbar.


    LG von overtherainbow

  • Na ja ... das jüngste Posting der Fragestellerin klingt angenehm reflektiert.

    Zitat: "Ich bin selbst ohne den anderen Elternteil aufgewachsen und weiß wie es ist und das wollte ich für meine Tochter auf kein Fall."

    Das ist doch schon mal eine sehr gute Ausgangsbasis. Denn genau darum geht es: dem Kind die Eltern zu erhalten. Auch wenn man nicht zusammen lebt.

    Zitat: "dass ich nichts dagegen habe wenn wir zusammen die Vaterschaft anerkennen lassen bevor die kleine zur Welt kommt und dass ich was das Sorgerecht angeht, diese erstmal hätte, bis wir ein stabiles Fundament aufbauen in dem wir beide und das Kind sich wohlfühlen. Klar war mir bewusst, dass ich dann Kompromisse eingehen muss und auch mein Ego zur Seite schieben muss."

    Also, das mit der Vaterschaft ist nicht deine Entscheidung. Der Kindesvater IST der Kindesvater. Und deshalb gehört er in die Geburtsurkunde. Spätestens nach der Geburt des Kindes. Darüber diskutiere ich jetzt auch nicht mehr.

    Und das mit dem gemeinsamen Sorgerecht ist letztendlich auch unstrittig. Ihr seid die Eltern, und deshalb, sollten BEIDE ein Mitspracherecht haben, wenn es um wesentliche Belange des Kindes geht. Das Sorgerecht einbehalten zu wollen, sozusagen als Faustpfand gegen den Kindesvater, ist eine etwas überkommene Geisteshaltung.

    Eine der großen Errungenschaften der Reform des Kindschaftsrechts war es, dass auch nichteheliche Kindesväter die gleichen Rechte haben wie eheliche Väter ! Und das ist auch gut so.

    Aber es ist schon so, dass es keinen Automatismus gibt, der das gemeinsame Sorgerecht zuteilt. Sonst würde man kein Familiengericht benötigen, sondern da würde ein schlichter Verwaltungsakt ausreichen. Aber ... wenn der Kindesvater seine Pflichten wahrnimmt, sich für sein Kind engagiert ... dann wird er das gemeinsame Sorgerecht auch durchsetzen können. So ist die Gesetzeslage.

    Allerdings sei eins angemerkt: man kann einem Kindesvater den Umgang so sehr verleiden, dass er eines Tages resigniert abtaucht und sein Leben anderweitig neu organisiert ! Dann hat die Kindesmutter einen kolossalen Sieg errungen ... und das Kind hat einen liebenden Vater verloren.

    Vernunft kann man nicht einklagen. Und selbst die beste Reform des Kindschaftsrechts kann solche tragischen Fälle nicht verhindern ...

  • Hallo zusammen,


    natürlich wäre es optimal, wenn da immer bei beiden Elternteilen die Vernunft, so ganz rational siegen würde.

    Ich finde es da schon schwierig, wenn ein Elternteil da „vernünftige“ Entscheidungen treffen soll, also weg von den eigenen menschlichen Emotionen und neutral aus Sicht des Kindes.


    Also ein ET über den Grad der Vernunft des Anderen bestimmt und daraus dann Rechte ableitet.


    LG

    von overtherainbow