Nachname, Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht

  • Hallo,

    ich stell mich mal kurz vor.


    Ich bin 26 j. und noch schwanger. Der KV und ich sind nicht zusammen und haben dies auch nicht vor. Die Vaterschaftsanerkennung wurde auch noch nicht durchgeführt. Wir hatten uns jedoch entschlossen, das Ganze so harmonisch wie möglich anzugehen. Der erste Streit kam jetzt als ich den Nachnamen des Kindes ansprach.
    Da das Kind mit mir leben wird, fand ich das nur logisch, dass es auch meinen Nachnamen trägt. Der KV ist komplett dagegen und fühlt sich so sozusagen wie ein Samenspender und wird so keine Bindung zum Kind aufbauen können.


    Jetzt möchte er alles anfechten. Das Sorgerecht und auch die Vaterschaftsanerkennung.

    Ich habe so an sich kein Problem mit der Vaterschaftsanerkennung. Allerdings wollte ich vorerst das alleinige Sorgerecht behalten, bis wir beide ein funktionierendes System finden, womit beide Parteien und zufrieden sind und wobei das Wohlergehen des Kindes im Vordergrund steht. Ich wäre dann auch bereit das Sorgerecht zu teilen.


    Da ich num merke, dass der KV sich stur stellt und auch nicht mehr mit sich reden lässt und schon ohne meine Einwilligung einen Termin zur Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt gemacht hat, frage ich mich ob es überhaupt vorteilhaft wäre ihm die Vaterschaft zu gewähren bzw. mich überhaupt auf den Streit mit ihm einzulassen.


    Mein Ziel ist es keineswegs ihm den Kontakt zu seinem Kind zuverbieten und bisher hab ich auch alle Entscheidungen mit ihm im Voraus besprochen aber wenn jetzt schon so Probleme auftauchen, denke ich es wäre vielleicht einfacher, wenn alles bei mir bleibt...


    ich freue mich über jeden Rat


    LG

  • Naja, so lange du das ASR hast, bestimmst du auch den Nachnamen.


    Allerdings finde ich das Argument "der KV bekommt das GSR, wenn er auch entsprechend brav ist und sich beweist" unter aller Kanone. Dir wird das SR ja auch nicht erst gegeben, wenn du dich als fähige Mutter erweist. Das er da angefressen ist, ist denke ich durchaus verständlich.


    Du "gibst" ihm auch keiner Vaterschaft. Er ist schlicht und einfach Vater. Ihr könnt das entweder gemeinsam beim JA angeben oder er geht alleine hin erkennt seine Vaterschaft an und du wirst dann vom JA dazu aufgefordert diese per Unterschrift zu bestätigen. Das kannst du natürlich eine Weile hinauszögern und auch verweigern, dann wird aber evtl. ein Gericht darüber entscheiden müssen. Und solange wirst du keinen Unterhalt von ihm bekommen und wahrscheinlich auch keine staatlichen Leistungen, da du ja die Forderung an den Vater verhinderst.


    Ich würde die Vaterschaft anerkennen, aber das ASR erstmal so behalten, bis das Kind geboren ist und deinen Nachnamen trägt und ihm dann das GSR einräumen (er kann es auch einklagen, was aber euer Verhältnis sicher nicht bessern wird)

  • Erstmal lieben Dank für deine Antwort :)


    Ich muss nich hinzufügen, dass er mich drei Monate lang versucht hat zu einer Abtreibung zu überreden, dies ist der Grund weshalb ich wegen dem GSR so vorsichtig bin


    Um den Unterhalt geht es mir nicht, finanziell bin ich recht unabhängig und ich wünsche mir dass das Kind eine Beziehung zu ihrem Vater. Ich will nur verhindern, dass es in Zukunft zu unnötigen Streitigkeiten kommt, weil wir uns auf nichts einigen können.

  • Da ich num merke, dass der KV sich stur stellt und auch nicht mehr mit sich reden lässt und schon ohne meine Einwilligung einen Termin zur Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt gemacht hat, frage ich mich ob es überhaupt vorteilhaft wäre ihm die Vaterschaft zu gewähren bzw. mich überhaupt auf den Streit mit ihm einzulassen.

    Ich finde schon die Formulierung "Vaterschaft zu gewähren" abwegig. Entweder, man ist der Vater, dann sollte man auch dazu stehen und die Vaterschaft anerkennen lassen. Wenn der Vater sich um das gemeinsame Kind kümmern will, was spricht denn tatsächlich dagegen, das Sorgerecht gemeinsam auszuüben? Andererseits hast Du natürlich recht: wenn Ihr nicht miteinander verheiratet seid, dann liegt das Sorgerecht alleine bei Dir. Bei den Angelegenheiten des täglichen Lebens kann der Kindesvater sich so einbringen, wie er das möchte und es ihm seine zeitlichen Ressourcen erlauben.


    Meiner Meinung nach solltest Du trennen zwischen Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht. Ob er die Vaterschaft anerkennen möchte oder nicht, hängt meiner Meinung nach von ihm ab. Was hast Du Deiner Meinung nach damit zu tun (unter der Voraussetzung natürlich, dass er tatsächlich der Vater des Kindes ist)?


    Edit: rainbowfish war schneller ...

    A smile a day sweeps the sorrows away

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  • ... ich wünsche mir dass das Kind eine Beziehung zu ihrem Vater. Ich will nur verhindern, dass es in Zukunft zu unnötigen Streitigkeiten kommt, weil wir uns auf nichts einigen können.

    Hast Du Dir schon einmal überlegt, dass Eure Streitigkeiten das Potenzial haben, zu verhindern, dass er eine vernünftige Beziehung zum gemeinsamen Kind entwickeln wird? Und da geht es nicht darum, wer am jeweiligen Streit Schuld hat oder angefangen hat damit - es kann durchaus hilfreich sein, für Absprachen die Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen, die eher neutral sind, als Ihr als Eltern es nun mal sein könnt.

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Erst einmal Welcome hier im Forum, Temi1.


    Es ist ja oft so: Ein Kind zu bekommen, Mutter zu werden, Vater zu werden ist eine höchst emotionale Angelegenheit. Und wo Emotionalen mitspielen, kommt es schnell einmal zu überschäumenden Reaktionen.


    Es ist letztlich so: Wenn er der Vater ist, hat er die Wahl: entweder die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen. Oder aber im schlimmsten Fall vom Gericht nach Vaterschaftstest zum Vater erklärt zu werden.

    Du bist als Mutter verpflichtet, den möglichen Vater zu benennen. Gibst du "unbekannt" an, dann ist das ein Straftatbestand, also im üblen Falle auch strafbewehrt. Abgesehen davon, dass es fürs Kind eine mehr als schwierige Situation an verschiedensten Stellen im Leben sein wird.


    So lange ihr nicht verheiratet seid, könnte das Kind nur dann den Namen des Vaters bekommen, wenn er von Dir das Sorgerecht zugestanden bekommenn hat. Diese Sorgerechtserklärung muss im ersten Monat der geburt erfolgen von deiner seite und vom vater angenommen werden. Dann könnte fürs Kind der Vatername festgelegt werden beim Standesamt. Allein die Vaterschaftserklärung ermöglicht dem Vater noch nicht, den eigenen Nachnamen dem Kind zu geben. Ohne Sorgerechtserklärung wird automatisch Dein Nachname eingetragen.


    Du sagst, ihr wollt als Eltern nicht zusammenziehen, also keine übliche Familienform begründen. Das deutet darauf hin, dass hier zumindest für Dich eine Möglichkeit für eine Heirat mit einem anderen Partner im Raum steht. Dort könnte das Kind auf den Stiefelternteil einbenannt werden, wenn es nicht zur übernahme deines Familiennamens kommt. Hat Kind den väterlichen Namen, geht das nur mit Einwilligung des leiblichen Vaters.

    Und es gibt noch mehr komplizierte Konstellationen.


    In der Sache ist es so: Kommt Ihr als Eltern nicht auf einen grünen Zweig, dann kannst Du derzeiut alles entscheiden. Das deutsche Familienrecht ist schon so angelegt, dass in Eurer Konstellation du erst einmal "die Macht" hast. Ob man sich da - gerade jetzt in der Schwangerschaft - streiten muss, ist die große Frage. Es liegt am Vater, ein Klima zu schaffen, dass Dir Gespräche und Klärungen einfach macht. Schafft er das nicht, ist der Weg - die Namensgebung - automatisiert ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Temi,


    wie oben zu lesen sitzt Du gerade am gaaaanz langen Hebel. Der Vater Eueres Kindes ist zunächst mal auf Dein Wohlwollen angewiesen. Gibst Du ihm das nicht, muss er sich so ziemlich alles in Bezug auf das Kind mühsam erstreiten. Rainbowfish hat es schon geschrieben, Euerer gemeinsamen Elternschaft wird das sicher nicht zuträglich sein.


    Wie es letztlich laufen wird, kann jetzt noch niemand vorhersagen. Für Dich, den Vater und das Kind ist ein brauchbares Verhältnis als Eltern auf jeden Fall sehr erstrebenswert. Dementsprechend würde ich an Deiner Stelle nicht nur vom Vater erwarten Männchen zu machen, sondern auch selber Kompromissbereitschaft signalisieren und praktizieren.

  • Erstmal muss er die Anerkennung unterschreiben. Bis dahin ist er offiziell kein Vater und kann garnix fordern.

    Die Anerkennung muss er unterschreiben, ob er will oder nicht. Wenn er das nicht freiwillig tut, dann kannst Du kostenfrei über das Jugendamt auf Anerkennung klagen.

    Also für den Fall, dass er der Vater ist natürlich nur.


    Das GSR...klar KANNST Du ihm das gewähren, genauso, wie Du dem Kind seinen Nachnamen geben kannst.


    Das würde ich mir gut überlegen.


    Wie wahrscheinlich ist es, dass er die nächsten 18 Jahre für das Kind da sein wird? Sich kümmert, Verantwortung übernimmt, Kindkrank nimmt, wenn Kind mal krank ist?


    Aus meinem Erfahrungsschatz...da würde ich erstmal abwarten wollen.


    Den Namen...Kind kann gerne seinen Namen haben, wenn es bei ihm wohnt und er sich hauptsächlich kümmert. Da das scheinbar aber Deine Aufgabe sein wird, wäre es für mich klar dass es Deinen Namen trägt.

  • Achso, dieser ganze Erpressungsbullshit, ich kümmere mich nur, wenn Du meine Bedingungen erfüllst...ne, ehrlich nicht.


    Entweder er möchte Papa sein, dann hängt das sicherlich nicht am Namen, GSR, oder ( auch beliebt ) ob er Unterhalt zahlen muss, Du mit ihm schläfst oder das Murmeltier gegähnt hat.


    Du kannst es ihm anbieten, Papa zu sein, er kann es annehmen, oder halt nicht.

  • Hm . die Begründung vom KV er könnte aber keine Beziehung zu dem Kind aufbauen, wenn das Kind nicht seinen Nachnamen trägt und die für mich heftigen Reaktionen des KV darauf , finde ich aber auch merkwürdig.

    Das ist ja von seiner Seite auch kein gutes Einigen, sondern nun noch fordern und anfechten, "milde" Form von Erpressung

    Gehe davon aus , dass der Vaterschaftstest positiv sein wird, er ist der Vater und wird trotzdem nicht seinem Kind seinen Nachnamen geben oder

    das GSR haben. Bei so Differenzen am Anfang wäre ich vorsichtig und würde ihm nicht das gemeinsame Sorgerecht geben.


    Hier sagte mal unser Kind, als er überlegte seinen Nachnamen zu ändern, der Vater würde es doch sicher nicht an dem Nachnamen festmachen, ob er ihn liebt oder nicht (Beide Seiten)

  • Da das Kind ja garantiert bei dir aufwächst und es keine Beziehung mit dem Vater gibt, klar sollt die Maus deinen Namen tragen.


    Ich würde nur über den Kindsvater Namen nachdenken, wenn eine Beziehung und gemeinsames Wohnen bestünde.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Hm . die Begründung vom KV er könnte aber keine Beziehung zu dem Kind aufbauen, wenn das Kind nicht seinen Nachnamen trägt und die für mich heftigen Reaktionen darauf , finde ich aber auch merkwürdig.

    Schon merkwürdig - erst versucht er, die TS zu einer Abtreibung zu bewegen, als wäre ein werdendes Kind ein Ding, was man so mal eben wegmachen sollte, wenn es nicht passt - und dann möchte er eine Beziehung zu einem solch "unerwünschten Ding" aufbauen? Und das soll am Namen hängen? Ich habe den Eindruck, da geht es dem Erzeuger eher um andere Dinge, über die ich aber hier weder mutmaßen möchte noch muss ... und nachdenken schon gleich gar nicht.

    A smile a day sweeps the sorrows away

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Hallo,


    als ich damals über den Nachname meines Sohnes nachgedacht habe, hat mir ein Gespräch mit einem Mitarbeiter vom Jugendamt sehr weiter geholfen.


    Er hat mir geraten , dem Kind erstmal meinen Nachnamen zu geben, da er täglich erlebt, dass Mütter weinend an seiner Tür stehen, da sie den Nachnamen wieder ändern lassen wollten. Das geht aber dann nicht!!


    In meinem Falle ein guter Rat , da sich der Kindsvater komplett aus dem Leben seines Sohns verabschiedet hat und keine Lust hat sein Recht auf Umgang wahr zu nehmen. Er interessiert sich nicht mehr für Junior und kümmert sich lieber um seine Yacht.

    Also lieber alles ruhig angehen und abwarten. Ich hätte auch nicht gedacht, dass mein Ex sich so scheusslich verhält. Aber man lernt nie aus.

    :sonne :sonne :sonne :sonne :sonne

  • Da gibt es schon einige grundlegende Missverständnisse.

    Was spricht denn dagegen, erst mal die Geburt des Kindes abzuwarten, ehe man sich wie die Kesselflicker streitet ?

    Das Kind muss einen Nachnamen haben. Und da das Kind bei der Kindesmutter leben wird, ist das doch völlig in Ordnung, dass dies deren Nachname sein wird. Und nach Lage der Dinge entscheidet die Kindesmutter das halt so.

    Es gibt die biologische und die rechtliche Vaterschaft. Die biologische Vaterschaft dürfte wohl unzweifelhaft sein. Und die rechtliche Vaterschaft ist weder ein Wahlrecht, noch etwas, das die Kindesmutter gewährt ! Die rechtliche Vaterschaft wird festgestellt ! Notfalls per Gerichtsentscheid basierend auf einem Abstammungsgutachten. Was hier auch übersehen wird: die Feststellung der Abstammung ist vor allem ein Recht des Kindes, mit weitreichenden Konsequenzen.

    Also sowohl der Kindesvater wie auch die Kindesmutter sollten den Blödsinn vergessen und nach der Geburt des Kindes die Vaterschaft korrekt beim Jugendamt eintragen lassen. Was gibt es denn da groß zu diskutieren !

    Der Kindesvater sollte daran erinnert werden, dass er verpflichtet ist, mit dem Kind regelmäßigen Umgang zu pflegen. Und die Kindesmutter sollte wissen, dass sie verpflichtet ist, den Umgang mit dem Kindesvater zu fördern. Ein Kind ist nämlich keine Puppe, die man mal eben so hin und her schieben kann. Ein Kind benötigt zum gesunden Heranwachsen eine vernünftige Beziehung zu BEIDEN Elternteilen. Und darauf hat es ein Anrecht ... auch wenn das manche Eltern in der Hitze des Gefechts gelegentlich übersehen.

    Und was das Sorgerecht betrifft, so kann der Kindesvater das gemeinsame Sorgerecht gerichtlich einklagen. Wenn es keine gravierenden Einwände gibt und der Kindesvater das wirklich will, dann wird dies heute in den meisten Fällen Erfolg haben. Denn schließlich ist das Kind ja weder "Eigentum" der Kindesmutter, noch des Kindesvaters. Warum sollte also eine Seite von allen Befugnissen, die das Wohl des Kindes betreffen, ausgeschlossen werden.

    Na, vielleicht ist es mir ja gelungen, einige der Missverständnisse auszuräumen.

  • Bennie,


    das ist sicher den meisten hier klar, und die meisten würden für eine nette Umgangsform miteinander plädieren,

    die Frage ist aber, ist das auch dem KV klar?

    Da es ihm scheinbar nicht klar ist, bricht er einen Streit wegen dem Nachnamen vom Zaun

    und wenn das schon so anfängt, haben viele hier erlebt, dann sollte man besser dem KV gegenüber vorsichtig sein.

  • Das GSR zu erhalten ist nicht so ein Automatismus, wie manche hier denken.


    Gerade, wenn man sowas sagt wie : Ich hab nur Interesse fürs Kind, wenn... dann sind die Chanceb ein GSR zu erhalten nicht sehr hoch.


    Entweder man HAT Interesse am Kind und möchte am Leben teilhaben, oder halt nicht.


    Wenn man schon vor Geburt anfängt ( idiotische ) Forderungen zu stellen, wie soll das dann werden, wenn Kind da ist und wirkliche Entscheidungen getroffen werden sollen.


    Mein KV meinte vor Geburt auch, er unterschreibt die Anerkennung nur, wenn er das GSR bekommt. Dann ist er erstmal 2 Jahre in der Versenkung verschwunden.


    Da musste ich die Anerkennung erklagen.


    Nach 2 Jahren hab ich ihm Umgang angeboten, so richtig wollte er auch nicht. Auf GSR geklagt hatte er dann, als ich wegziehen wollte.


    Er hat es nicht bekommen, weil es kaum Umgang gab, er kein wirkliches Interesse hatte und krude Forderungen gestellt hat.

  • Erstmal Danke ich euch allen für eure Antworten und auch Kritik.


    Ich bin selbst ohne den anderen Elternteil aufgewachsen und weiß wie es ist und das wollte ich für meine Tochter auf kein Fall. Ich war auch extrem getroffen, als es hieß, er will das Kind nicht. Aber als er anfangs seine Meinung änderte, habe ich locker gelassen und ihn auch an der Schwangerschaft teilhaben lassen zumindest soweit er es selbst wollte. Deshalb war ich wieder enttäuscht als er sich wegen des Namens wieder zurückziehen wollte.


    Wie gesagt, für mich hat es auch kein Sinn gemacht dem Kind seinen Nachnamen zu geben, obwohl sie hauptsächlich bei mir leben wird. Ich habe ihm gesagt, er ist ganz egal was passiert der Vater des Kindes aber ich kann ihm nicht beibringen ein Vater zu sein. Alles was ich tun kann, ist ihm Raum zu lassen auch einer zu sein. Von Beginn an habe ich ihm gesagt, dass ich nichts dagegen habe wenn wir zusammen die Vaterschaft anerkennen lassen bevor die kleine zur Welt kommt und dass ich was das Sorgerecht angeht, diese erstmal hätte, bis wir ein stabiles Fundament aufbauen in dem wir beide und das Kind sich wohlfühlen. Klar war mir bewusst, dass ich dann Kompromisse eingehen muss und auch mein Ego zur Seite schieben muss. Ich wollte aber auch vorsichtig sein bevor ich Entscheidungen treffe, weshalb ich mich auch hier angemeldet habe und mal zu lesen, was ihr so für Erfahrungen gemacht habt und halt auch Ratschläge.


    Ich denke ich werde dem Kind meinen Nachnamen geben, die Vaterschaft anerkennen lassen und erstmal auf das alleinige Sorgerecht bestehen, bis wir auf einen Nenner kommen. Ich hoffe, dass ich hinkriege es mit dem KV vernünftig zu kommunizieren.

    PS: Zu denen die fragen, ob er denn auch der Vater ist. Er ist es zu 100%