Hallo zusammen,
bevor ich den ganzen Krams zum Anwalt gebe, hätte ich gerne vorab Infos. Vielleicht könnt ihr mir ja Tipps geben?!
Die Fakten sind:
Herr Noch-Ehemann und ich haben 2 ETW, die aktuell miteinander verbunden sind, so dass sie als Einheit genutzt werden. Die ETW laufen allerdings getrennt, es gibt 2 Grundbücher, die Finanzierung ist ebenfalls getrennt aufgestellt.
Alleine verkaufen geht momentan nicht, obwohl ich nichts lieber tun würde. Aber dagegen könnte Herr Ex rechtlich vorgehen. Das ist bereits anwaltlich geklärt. Darüber hinaus habe ich ihm ein Schreiben vom Anwalt zukommen lassen, in dem ich ihm 12 Monate Zeit gebe, seine Möglichkeiten zu klären: will er das Ganze komplett halten und mir meine ETW quasi abkaufen, verkaufen wir gemeinsam oder drücke ich dann durch, dass ich alleine verkaufe. Das sind die Optionen.
Als Gegenleistung hat er zugesichert,dass er in diesem einen Jahr meine Kreditraten übernimmt. Er möchte jedoch 2 Zimmer meiner ETW untervermieten. Meine Ansage ist, dass die Zimmer - wenn er untervermietet - Ende Juni 21 frei sein müssen, damit der Preis der Immobilie dann nicht unnötig gedrückt ist. Es läuft also auf Zeitverträge hinaus.
Wie geht man da (an diese zeitlich befristeten Mietverträge) dran? Welche Stolperfallen gibt es? Vermietet man dann besser möbliert oder unmöbliert? Habt ihr Erfahrungen?
Danke im Voraus und viele Grüße
Maumau