Alles anzeigenSchau mal hier:
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.04.2015 - 2 LB 27/14 -
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.10.2004 - 1 S 681/04 -
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 21.03.2006 - 2 K 1862/04 -
Vor kurzem habe ich irgendwo gelesen, dass ein Enkel die Bestattungskosten tragen musste, weil er den Bestatter beauftragt hat. Die Kinder der verstorbenen Person lebten noch und haben (wenn ich mich recht erinnere) geerbt. Leider finde ich das Urteil nicht.
Zu Blau:
Auch hier wieder "Wer die Musik bestellt, muss sie bezahlen"
Der Enkel kann sich bei den Kindern der verstorbenen Person anteilig die Kosten der Beerdigung "wiederholen" dass natürlich auf juristischem Weg.
Aussicht je nach Falllage.....schlecht bis aussichtslos.
Was den Enkel aber nicht davon befreit, die Rechnung des beauftragten Institutes fristgerecht zu bezahlen.