Muss man es schriftlich festhalten ,dass das Kind dauerhaft bei mir wohnt nach Trennung

  • Hallo ihr Lieben ,

    ich suche den Weg wieder zu euch um herauszufinden, ob es notwendig ist , mit dem KV schriftlich festzuhalten , dass das Kind hauptsächlich bei mir wohnt .

    Wie ihr aus meiner letzten Frage in dem Forum sehen könnt , haben wir , dass letzte Jahr absolut kein gutes Verhältnis gehabt und , weil ich ein gebranntes Kind bin , kann ich ihm in vielerlei Hinsicht nicht trauen und so sind bereits einige Leute , sowie zb die Tagesmutter an mich rangetreten und haben gefragt , ob ich etwas schriftliches darüber habe , dass mein Kind dauerhaft bei mir wohnt , was ich natürlich nicht habe , weil ich an sowas nicht gedacht habe und sie schon dauerhaft 1 Jahr bei mir wohnt und jedes zweite WE bei ihrem Vater ist.

    Also was sagt ihr ? Notwendig oder nicht relevant , weil sie den Hauptwohnsitz bei mir hat und das bei den Ämtern hinterlegt ist?

    Liebe Grüße und danke im Voraus <3

  • Hallo Unury12,


    nein brauchst Du nicht.

    Das Kind hat die gleiche Meldeadresse wie Du. das reicht.

    Das Aufenthaltbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts. Da der bisherige Aufenthalt bei Dir nicht strittig ist, müsste der andere Elternteil bei Uneinigkeit auf diesen Teil des Sorgerechtes im schlimmsten Fall klagen.


    Also alles gut.


    LG von overtherainbow

  • Wenn beide ET das Sorgerecht haben und es keinen Beschluss gibt, wonach nur du das ABR hast, wäre es sinnvoll, mit dem KV eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.


    Er kann nämlich auf die Idee kommen, das Kind auf seine Anschrift umzumelden.

    Das geht - entgegen der auch hier gerne behaupteten Ansicht - auch ohne Unterschrift des anderen ET.


    Ich habe genau den Fall selbst erlebt und sogar die Klage gegen den Landkreis verloren, der die Ummeldung vollzogen hat.

  • Hauptsache der KV kommt nicht durch die Vereinbarung erst auf die Idee.:saint:


    lg von overtherainbow

  • gerade , weil ich ihn nicht vertrauen kann und er schon genug „abgezogen“ hat , würde ich gerne etwas haben , wo steht , dass auch er damit einverstanden ist, damit er , wie du sagst nicht auf iwelche Ideen kommt oder gar behauptet , dass er damit nie einverstanden war und ich es durchgesetzt habe

  • Ich würde einen Text entwerfen, den KV darüber informieren, dass Du gerne etwas Schriftliches haben möchtest und dass Du planst, dieses Schriftstück beim JA zu u nterschreiben, sozusagen unter Zeugen.


    "Wir, KM und KV, Eltern des gemeinsamen Kindes K, sind uns darüber einig, dass unser Kind bei KM im Hauptwohsitz gemeldet ist und dort auch - wie schon seit (Monat, Jahr) im Alltag lebt.".


    Ist der Umgang des Kindes zwischen Euch geregelt? Wäre es sinnvoll, auch dies in diesem Schriftstück festzuhalten? Es soll ja nur den aktuellen Status dokumentieren, mehr nicht ...

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Ich würde einen Text entwerfen, den KV darüber informieren, dass Du gerne etwas Schriftliches haben möchtest und dass Du planst, dieses Schriftstück beim JA zu u nterschreiben, sozusagen unter Zeugen.


    "Wir, KM und KV, Eltern des gemeinsamen Kindes K, sind uns darüber einig, dass unser Kind bei KM im Hauptwohsitz gemeldet ist und dort auch - wie schon seit (Monat, Jahr) im Alltag lebt.".


    Ist der Umgang des Kindes zwischen Euch geregelt? Wäre es sinnvoll, auch dies in diesem Schriftstück festzuhalten? Es soll ja nur den aktuellen Status dokumentieren, mehr nicht ...

    Kann man natürlich machen, aber so ein Schriftstück hat vor Gericht keinerlei Relevanz. Dann müsste es schon notariell beglaubigt sein.


    Ich würde einfach erst mal gar nichts machen. Sollte der KV irgendwann an der aktuellen Situation was ändern wollen, dann kann man immer noch zum Anwalt gehen.

    Warum jetzt aus dem Nichts heraus einen Streit provozieren, wenn doch alles gut läuft?

  • Auch eine jetzt getroffene schriftliche Absprache wäre jederzeit aufkündbar. Davor kannst du dich nicht schützen.

    Wichtig ist allein, dass nach der Trennung das kind bei dir gewohnt hat und sich dieser zustand verfestigt hat. Dazu gibt es keine wörtliche Gesetzesregelung, sondern nur Gerichtsurteile. Und die zeigen, dass man nach ungefähr sechs Monaten von einer "verfestigten Situation" ausgeht.

    Wenn also das Kind über einen längeren Zeitraum und unwidersprochen durch den anderen Elternteil bei dir gewohnt hat, dann liegt

    das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei dir. Der andere Elternteil darf nicht einfach gegen deinen Willen den Aufenthalt ändern. Im Streitfall muss er klagen.


    Und bezüglich solcher Klagen hat das OLG Hamm entschieden, dass der Aufenthalt des Kindes nur dann von einem Elternteil auf den anderen wechseln das andere wechseln darf, wenn sich das Wohl des Kindes dadurch "erheblich" verbessert. Das ist eine hohe Latte. Wenn man ein durchschnittliches und normales Elternteil ist, müsste der Ex-Partner schon ein Superheld sein, damit der Kindeswohlabstand zwischen den Eltern erheblich ist ...

    Also keine Sorge.

    in der Praxis kann es natürlich sehr trickreiche Methoden geben. ZB die Ummeldung des Kindes. Tatsächlich ist es so, dass das Einwohnermeldeamt nicht nach Zustimmung beider Eltern fragt. Sondern es dokumentiert einzig und allein den Ist-Zustand. Meldet Ex also das Kind einfach um, dann prüft das Amt nicht. Allerdings kannst du genauso auch wieder zurück melden. bis irgendwann ein Sachbearbeiter keine Lust mehr hat ... oder der Vermieter, der ja jeweils eine Bestätigung vorlegen muss.

    Unangenehm kann die Sache vor allem werden, wenn sich durch den Wohnsitz die zuständige (Grund)Schule ändert, die halt meist nach Wohnort zugeordnet wird.

    Und sehr unangenehm, wenn der andere Elternteil das Kind einkassiert, mitnimmt oder nach Umgang nicht wieder herausgibt. Dann kann der andere Elternteil natürlich das kind bei sich anmelden - und es wohnt ja auch dann bei diesem Elternteil. Das dokumentiert das Meldeamt. Dagegen zu klagen hilft wenig. Klagen müsste man, dass der andere Elternteil einem das Kind entzieht. Und auf Feststellung des ABR.

    Da ist man dann in einer richtig heftigen Familienrechtsauseinandersetzung. Aus der kommt man aber nicht zwingend besser heraus, wenn man eine (dann alte) Vereinbarung hat. Die braucht man nur als Beleg, wenn Ex behaupten würde, Kind hätte nie bei mir gewohnt, sondern immer bei Ex. .

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Kann man natürlich machen, aber so ein Schriftstück hat vor Gericht keinerlei Relevanz. Dann müsste es schon notariell beglaubigt sein.

    Da hast Du natürlich recht, das hatte ich auch im Hinterkopf. Da es hier ja aber nach meinem Verständnis nicht um ein Gerichtsverfahren geht, welches unmittelbar bevorsteht, aber um eine Sicherheit, zu welcher der TS geraten worden ist (und welche ich verstehen kann), ist es vielleicht ausreichend, erst einmal keine notarielle Beglaubigung anzustreben.


    Übrigens hatte ich die TS so verstanden, dass aus ihrer Sicht eben nicht alles gut läuft. Deswegen ist mir nicht klar, was Deine Einschätzung mit dem Anliegen der TS tatsächlich zu tun hat.

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Wenn also das Kind über einen längeren Zeitraum und unwidersprochen durch den anderen Elternteil bei dir gewohnt hat, dann liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei dir.

    Seit wann ändert sich das Aufenthaltsbestimmungsrecht automatisch ohne explizite rechtliche Übertragung auf einen Elternteil?

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • gerade , weil ich ihn nicht vertrauen kann und er schon genug „abgezogen“ hat , würde ich gerne etwas haben , wo steht , dass auch er damit einverstanden ist, damit er , wie du sagst nicht auf iwelche Ideen kommt oder gar behauptet , dass er damit nie einverstanden war und ich es durchgesetzt habe

    Hallo Unury12,


    bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann (!) so ein Dokument durchaus Gewicht haben.

    Mein Wissensstand wäre allerdings, das Du da keinen Handlungsbedarf hast. Wenn der ET bei dem das Kind nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, mit der bisherigen Regelung nicht mehr einverstanden ist, müsste dieser Einvernehmen über den weiteren Aufenthalt mit dir herstellen.

    Siehe auch: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1687.html


    Sprich: Wenn ihr Euch gut versteht und das nicht zusätzlich Konfliktpotenzial bringt, ist das sicher eine Dich beruhigende Lösung. Aber eben nur solange, bis es sich der andere ET anders überlegt. Wenn bisher der gewöhnliche Aufenthalt (ist ja bei Dir gemeldet) nicht strittig ist, geht der Gesetzgeber davon aus, das sich der auf den Weg macht, der mit guter Begründung den Status quo ändern will.


    Mal eben ummelden mag funktionieren, fällt dem UET aber dann auch auf die Füße.

    Behaupten kann der andere dann viel.


    lg von overtherainbow


    p.s.: ...wir übrigens auch gerade in einem anderen Themenstrang diskutiert.


    Nachtrag: musicafides : das ABR, als Teil der gemeinschaftlichen elterlichen Sorge ändert sich in der Tat nicht. Zugleich festigt sich der gewöhnliche Aufenthalt über die Unterscheidung zwischen Entscheidungen des Alltags und denen von weiter Tragweite, zu der die Veränderung des Lebensmittelpunktes wohl unstrittig gehört, also bei GSR nicht mehr von einem allein getroffen werden kann

  • Seit wann ändert sich das Aufenthaltsbestimmungsrecht automatisch ohne explizite rechtliche Übertragung auf einen Elternteil?

    Das habe ich mich auch gefragt. Das geht nämlich gar nicht, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht sich ohne rechtliche Übertragung einfach mal eben so ändert. Dazu muss man schon zu einem Rechtspfleger und es müssen Gründe gegeben sein, dass es auch seiner Wege gehen kann so eine Übertragung.

    "Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar" (Antoine de Saint-Exupéry)

  • Das Problem, das sich bei einer Ummeldung des Kindes durch den UET auf seine Anschrift ergibt, ist:

    Als BET kriegt man das überhaupt nicht mit.

    Man wird über den Vorgang nicht informiert. Das Amt geht davon aus, daß das so zwischen den Eltern besprochen ist.


    Meine Ex kam auch auf die Idee und hat Karl einfach umgemeldet. Ich wusste von nix und hätte damit nie gerechnet.

    Auf dem Papier lebte Karl bei ihr.


    Eines Tages brachte sie ihn nach dem Umgang nicht zurück.

    Es war ein WE.

    Mir blieb nichts anderes übrig, als die Polizei einzuschalten.

    Die Polizei setzte sich aber nicht in Bewegung, was man sonst in solchen Fällen durchaus macht.

    Mit der Begründung, der Junge ist bei seiner Mutter gemeldet und dort ist er auch angetroffen worden.


    Genutzt hat dieser Schachzug der KM natürlich nichts.

    Gleich am Montag hat meine Anwältin das FamG eingeschaltet und binnen einer Woche war Karl wieder hier.

    Ich habe sofort die Ummeldung vorgenommen und inzwischen hat das Einwohnermeldeamt am Wohnort der KM eine Nachricht bekommen, wer das ABR hat.


    Es gab dann noch Zirkus mit dem Kindergeld, weil die KM inzwischen beantragt hatte, es an sie auszuzahlen, da der Junge ja bei ihr gemeldet sei.


    Viel unnötiger Ärger.

    Hohe, unnötige Kosten.

  • Es gab dann noch Zirkus mit dem Kindergeld, weil die KM inzwischen beantragt hatte, es an sie auszuzahlen, da der Junge ja bei ihr gemeldet sei.

    Genau, weil die Familienkasse automatisch ab Zeitpunkt der Ummeldung zurück rechnet und dann einfach der Meinung ist weil es auf dem Papier so steht hätte man keinen Anspruch auf die Auszahlung des Kindergeldes (hier zwar Wechselmodell, aber ich wusste ein Jahr lang nicht, dass das Kind umgemeldet worden ist). Und das wo ummelden ja theoretisch jeder kann wie er lustig ist, eine tatsächliche Prüfung wird nicht gemacht ob es dem Sachverhalt entspricht.


    Um den Amtsschimmel weiter zu füttern muss man dann vom anderen ET bestätigen lassen dass man das Geld nicht einfach vereinnahmt hat sondern weitergeleitet hat. Ansonsten wäre ordentliche Rückzahlung auf mich zugekommen.

  • Seit wann ändert sich das Aufenthaltsbestimmungsrecht automatisch ohne explizite rechtliche Übertragung auf einen Elternteil?

    Lieber Musica, lies einfach den Satz vor und nach dem von dir gezogenen Zitat und die Sache ist erklärt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Lieber Musica, lies einfach den Satz vor und nach dem von dir gezogenen Zitat und die Sache ist erklärt.

    Nein, ist sie nicht. Denn juristisch gesehen ist das, was Du geschrieben hast, einfach nicht zutreffend. Natürlich habe ich Deinen Beitrag in Gänze gelesen und verstanden. Gerade im Zusammenhang mit diesem Thread denke ich, dass es angeraten ist, nicht nur sinngemäß, sondern auch juristisch präzise zu argumentieren.

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