Muss man es schriftlich festhalten ,dass das Kind dauerhaft bei mir wohnt nach Trennung

  • Ich kenne auch eine Fall aus meinem Umfeld, da kam es zu einer kurzen Anhörung vor Gericht und die Elternteile wurden gefragt


    Hauptwohnsitz

    Krankenkassen-Versicherungsnehmer

    Kindergeldbezieher

    Kita Vertragsinhaber

    Vereinsanmeldung


    ... da hat die Gegenseite schnell klein beigegeben - es war immer die Adresse des ETs bei dem das Kind die letzten 2 Jahre verbracht hatte.

    Damit wurde der Antrag zurückgezogen und beide Parteien haben erkannt wo Hauptwohnsitz des Kindes ist - dem anderen ET wurde freigestellt

    eine Änderung einzuklagen - fand dann aber nicht mehr statt.

  • Lieber Musica, dann haben wir da unterschiedliche juristische Auffassungen. Meine Argumentation beruht auf dem Grundsatzurteil des OLG Hamm und den seitdem sämtlich im Tenor erfolgten Urteilen weiterer OLG: Lebt das Kind unwidersprochen über einen längeren Zeitraum - in der Regel sechs Monate - dann gilt dies als einvernehmliche Anerkennung über den Aufenthalt des Kindes. Hier im Fall kann der Vater nicht einfach den Wechsel in seinen Haushalt mit "seinem" ABR begründen. Er müsste das ABR einklagen.


    Geht die Threadstarterin in dieser Situation hin und stellt die Verfestigung der Aufenthalts Situation infrage, indem sie jetzt erst einen Vertrag verlangt, dann oeffnet sie Tür und Tor, dass der Vater behauptet, die Situation wäre immer offen und ungeklärt gewesen. Der Versuch, jetzt eine schriftliche Absprache zu treffen, macht die Position der Mutter nicht stärker, sondern schwächt sie schlicht. Sie sollte auf keinen Fall eine schriftliche Regelung machen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Lebt das Kind unwidersprochen über einen längeren Zeitraum - in der Regel sechs Monate - dann gilt dies als einvernehmliche Anerkennung über den Aufenthalt des Kindes.

    Genau dies. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erklärt sich mit dem Hauptwohnsitz des Kindes einverstanden. Aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht ändert sich dadurch nicht. Der Elternteil könnte zwar die Änderung des Aufenthalts einklagen, hätte aber keine Chance. (Außer theoretisch, er könnte nachweisen, dass es einen erheblichen Vorteil im Hinblick auf das Kindeswohl gibt. ). Das ABR hat man dann zwar noch, aber es nützt faktisch nicht mehr viel.


    Objektiv gesehen würde ich - von mir aus gesehen - auch keinen Grund für eine schriftliche Absprache sehen, aber ich verstehe nicht, warum die TS ihre Position dadurch schwächt. Es ist doch klar, dass sich die Situation verfestigt hat und der KV damit, dass er in dem Jahr nicht widerprochen hat, sich faktisch einverstanden erklärt hat. Aber subjektiv kann ich verstehen, wenn die TS gerne eine schriftliche, dokumentierte Einigung hätte.

    A smile a day sweeps the sorrows away

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  • Kann ich nicht beurteilen.

    Ich hatte das vorläufige ABR zu dieser Zeit.


    Bei meiner Klage gegen den Landkreis, weil sie ohne meine Zustimmung die Ummeldung vorgenommen haben, hätte eine schriftliche Vereinbarung mit der KM definitiv nicht geholfen.


    Der Landkreis in Meck. - Pom. benötigt zwar die Unterschrift beider ET bei einer Ummeldung, aber es gibt Ausnahmen.

  • :/ mmh, dann verstehe ich nicht, warum man:


    a) bei aus Erfahrung in der Masse der Fälle klarer Rechtslage schlafende Hunde wecken sollte


    bei


    b) einem Elternteil welches eh schon unter Kontrollverlusten leidet und von der Mutter eine Anwesenheitsliste über den Verbleib des Kindes bei der Tagesmutter verlangt


    da so ein brüchiges Stöckchen hinhalten sollte.


    Klingt für mich wie eine Anleitung zum Öl ins Feuer gießen.


    Wenn ich mir bestätigen lassen muss, was unbestritten ist, stelle ich grundlos eine Position zur Disposition.

    Dafür das diese, wenn der andere ET dem denn schriftlich zustimmt, keine unwiderrufliche Gültigkeit hat, ein hoher Preis.

    Die gewünschte Sicherheit bietet der Schrieb er TE letztlich nicht. Also warum nicht ehrlich sein und sagen: „Brauchste nich, hasse schon. Jeder Tag der vergeht macht den Verbleib des Kindes bei dir sicherer.

    Sowohl der BET, als auch das Kind später mal, können sich das im Leben ja mal anders überlegen. Da hilft auch keine im Heute geschlossene privatrechtliche Vereinbarung.

    Das muss man als AE aushalten lernen.“


    lg von overtherainbow