Unterhalt volljähriges Kind mit eigenem Haushalt

  • Ich brauche mal euer Schwarmwissen...


    Tochterkind, 19J., lebt mit ihrem Freund zusammen und macht ab 01.08.20 ein FSJ, für das sie 445€ mtl bekommt.


    Wenn ich richtig recherchiert habe, steht ihr Unterhalt in Höhe von 860€ zu. Darauf würde ihr Einkommen von 445€ angerechnet, so dass für uns Eltern ein Restbetrag von 415€ anfällt, der entsprechend unserer Einkommen prozentual aufgeteilt wird. (werden würde, wenn der KV mitmacht)

    Richtig?

    Ich bin ab August wieder Kindergeldberechtigt - wie wird dies in die Gesamtberechnung eingearbeitet?


    Danke für eure Antworten!

    Am Ende stellt sich die Frage: Was hast du aus deinem Leben gemacht? Was du dann wünscht getan zu haben, das tue jetzt. - Erascus von Rotterdam

  • Meines Wissens wird KG ab dem 18. LJ voll angerechnet. Unabhängig, ob daheim oder auswärts wohnend.

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    If you want to change the world, do it while you are single.
    Once you are married you can't even change the TV channel.

  • Summerjam danke für deine Antwort.


    Voll angerechnet heißt, dass es vom Restbetrag von 415€ auch noch 'abgerechnet' wird?

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  • Genau. Kindergeld wird voll als Einkommen des Kindes und damit in Gänze bedarfsdeckend angerechnet.

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  • Das Kigeld ist letztlich nur ein durchlaufender Posten bei Dir. Das volljährige Kind hat da den vollen Anspruch drauf bzw. auf die von dir genannte Unterhaltssumme, in die das Kigeld bereits einberechnet ist. (Kigeld kommt also nicht etwa auf die 860,- Euro drauf).


    Ob beim FSJ allerdings tatsächlich elterlicher Unterhalt geleistet werden muss, ist derzeit umstritten. Bis 2018 war eindeutige Rechtssprechung, dass Unterhalt nur in der Ausbildungsphase zu leisten ist. Dann zogen die OLG Frankfurt und Celle das neue FSJ-Gesetz zu rate und sahen, dass der Gesetzgeber das FSJ als Persönlichkeitsbildung sieht und Orientierungsphase. Daraufhin wurde einem minderjährigen FSJler (bzw. der klagenden Mutter ...) Unterhalt zugebilligt vom Vater in einem Urteil. Kind wollte Altenpflegerausbildung machen (was noch nicht ging altersmäßig). Geraten wurde ihm vom Ausbildungsbetrieb - DRK - ein FSJ zu machen, um sich über die Ausbildung sicher zu werden. Das sah das OLG Frankfurt als hinreichend an, Unterhaltszahlungen anzusetzen. Allerdings wurde ausdrücklich die Revision zugelassen. (Ob die der Vater gegangen ist oder zwischenzeitlich sonst jemand das durchklagt - keine Ahnung).


    Bei einem volljährigen Kind und eventuell nicht direkt verknüpft mit einer nachfolgenden Ausbildung ist der Anspruch auf Unterhalt nicht ganz so eindeutig.

    Ist jetzt nicht der Rat, dass dem Kind zu streichen. Aber es ist manchmal ganz gut, dem Kind sagen zu können, das finanzielle Füllhorn ist nicht sein gutes Recht und eine Selbstverständlichkeit ... Zumal es sich eigentlich selbst um diese Sache mitkümmern müsste und sollte ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich meine gelesen zu haben, dass der Anspruch besteht und bin auch gerne bereit, meinen Teil dazu beizutragen, wenn Tochterkind sich wieder engagiert.

    Falls ich wirklich Kindergeld bekomme, ist die Summe überschaubarer, als ich befürchtet hatte...das schaffe ich notfalls auch ohne KV.

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  • PS: Tochterkind hat in den letzten Monaten nur das absolute Minimum von mir bekommen, als sie 'in Limbo/Findungsphase' war. Corona-bedingt sind ihr Jobangebote durch die Lappen gegangen (Bodenstewardess bzw Gastronomie), so dass ihre Pause länger als geplant war. Ich bin heilfroh, dass sie sich jetzt wieder um eine Perspektive bemüht hat - und auch ihren dad auf Unterhalt angesprochen hat. Das FSJ könnte tatsächlich mit einer sich anknüpfenden Ausbildung einhergehen.


    Dankeschön für eure Antworten!

    Am Ende stellt sich die Frage: Was hast du aus deinem Leben gemacht? Was du dann wünscht getan zu haben, das tue jetzt. - Erascus von Rotterdam

  • Ist absolut klar und sollte nicht Argumente liefern, ToKi austrocknen zu lassen ...

    Sie aber wissen zu lassen, dass du - wenn sie verstärkt einsteigt - auch fördernd über ein "Muss" einsteigst, ist ja auch eine erzieherische Botschaft und vielleicht sich selbst gegenüber verantwortlicher werden lassend.

    Liebe Grüße



    Bap



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