Ich möchte mich trennen und habe viele Fragen dazu

  • Kann man vielleicht beim Jugendamt einen Termin für ein Gespräch ausmachen, in dem du ihm das mit dem Umzug erzählst? Ich weiß nicht ob das geht, und ob die Idee gut ist - aber alleine zu sein und dann berichten was du vorhast, würde ich nicht.

  • Ganz so, wie hier das Drohszenario aufgebaut wird, ist es nicht. Weder rein juristisch, noch in der Praxis.


    Es fängt an damit, dass man zu einer Ummeldung nicht die Unterschrift eines anderen Elternteils braucht. Laut Meldegesetz wird der reine Istzustand mit der Meldung dokumentiert. Leben Kinder in meiner Wohnung, hat das die Behörde schlicht zu dokumentieren.


    Beim Umzug ist die Gretchenfrage: Ist der andere Elternteil Willens und in der Lage, die Kinder zu betreuen? Wenn er das nicht erklärt, würde ich mich sogar strafbar machen, wenn ich die Kids alleine zurück lasse...

    Oder andersherum: Teilst du deinem Mann mit, dass du mit Kindern ausziehen willst, müsste der dir gegenüber erklären, damit nicht einverstanden zu sein. Macht er das allerdings, wird es schwierig.


    Aber es gilt auch: Ziehst du mit den Kids weg, wird die Polizei nicht die Kids bei dir rausholen. Dazu braucht es einen Gerichtsbeschluss. Oder das JA sieht einen Grund für eine Inobhutnahme.


    Es ist ein bisschen ein Eiertanz. Aber nichts ist so richtig eindeutig, dass man nicht dies oder das machen kann. Aber: Wenn beide Eltern den Hut in den Ring werfen, dann muss irgendwie (vom Gericht) eine Entscheidung herbeigeführt werden. Und die geht in der Regel eng aus.

    Fakt ist aber: Seit langen Jahren bleibt das Verhältnis AE Väter zu AE Müttern gleich: 10 zu 90.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Beim Umzug ist die Gretchenfrage: Ist der andere Elternteil Willens und in der Lage, die Kinder zu betreuen? Wenn er das nicht erklärt, würde ich mich sogar strafbar machen, wenn ich die Kids alleine zurück lasse...

    Wer will das denn beurteilen? Die KM? Der KV? Wie realistisch ist es (bezogen auf diesen Fall), dass der KV von sich aus erklärt, nicht in der Lage zu sein, die Kinder zu betreuen? Es mag Einzelfälle geben, wo die Kinder verwahrlosen würden, wenn sie einem Elternteil überlassen würden ... aber ich halte das doch für sehr an den Haaren herbeigezogen.


    Und warum ist wohl das Verhältnis AE Väter zu AE Mütter so, wie es ist (ein Verweis auf eine Quelle wäre auch ganz interessant, sonst bleibt es für den Leser eine nicht verifizierbare Behauptung, aber das nur am Rand)? Was soll uns diese Zahl sagen?


    Ich halte im übrigen das, was vorher geschrieben worden war, nicht für ein Drohszenario, sondern im Gegenteil für sehr hilfreich in diesem Fall, um dem Eindruck entgegenzuwirken, der einseitig beschlossene und geplante Wegzug mit den Kindern sei ganz natürlich und kein Problem. Das ist für mich eindeutig zu kurz gedacht und lässt vermuten, dass eben nur am Rande an das Wohl der Kinder (auch mittelfristig) gedacht wurde.

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Musica, es tut mir Leid, dass ich meine Aussagen nicht verständlich genug gemacht habe. Gern gebe ich dir auch die gewünschte Quelle.

    Letzteres zuerst: Das Statistische Bundesamt erhebt standardmäßig alle zwei Jahre Daten zu Familiengröße, -zusammensetzung und auch die Zahl der AE-Familien in Deutschland. Veröffentlich in der Datenbank des Bundes-Amtes und in den amtlichen Mitteilungen unter dem Stichwort.


    Und ansonsten: Du zitierst ja sehr richtig, was ich über den Vater geschrieben habe: "Wenn er das nicht erklärt..." (also die Kinder betreuen zu wollen und zu können ...)


    Damit ist eigentlich alles gesagt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es war sicher nicht meine Absicht, hier ein Drohszenario aufzubauen und möchte die Schilderung meiner Erfahrungen auch so nicht verstanden wissen.


    Zur Anmeldung:


    Als meine Ex Karl an ihrem neuen Wohnort anmelden wollte, wurde ihr gesagt, sie benötigt meine Unterschrift.

    Sie konnte Karl an dem Tag nicht anmelden.

    In dem später geführten Verfahren wg. erfolgter Anmeldung ohne meine Unterschrift wurde das auch zweifelsfrei vom Gericht bestätigt.

    Funktioniert hat die Anmeldung wenige Tage nach dem ersten Versuch, weil:

    a. mein Schwiegervater seine Kontakte ins Spiel brachte

    und

    b. weil meine Ex behauptete, es habe Fälle von häuslicher Gewalt gegeben.


    In diesen Fällen hat die Behörde nämlich einen Ermessensspielraum.


    Auch hier in NRW, das haben damals die Recherchen meiner Anwältin ergeben, wäre eine Anmeldung ohne die Unterschrift beider ET unmöglich gewesen.


    Zum Verhältnis 10 zu 90, was den Verbleib der Kinder bei der KM betrifft:


    Deine Angaben stimmen. Der Grund ist: 90 % der Väter verzichten auf die Kinder. Das ist im Fall der betroffenen Userin nicht so. Daher sollte man gerade mit dieser Angabe vorsichtig sein. Wer sich nämlich wg. dieser Angaben in Sicherheit wiegt, kann eine böse Überraschung erleben.

  • Paragraf 2.1 des aktuellen Bundesmeldegesetzes beschreibt eindeutig, dass die Behörde den Ist-Zustand zu dokumentieren hat.

    InnerfamiliaererStreit ueber den Aufenthalt eines Kindes müssen die Eltern, nicht die Behörde klären.


    Ansonsten sage ich es gern auch noch ein drittes Mal: Wenn der Vater auf Nachfrage den Hut in den Ring wirft, die Kinder im Trennungsfall allein betreuen zu können und wollen, dann ist es ggfls. im gerichtlichen Streit eng. Wirft er aber nicht seinen Hut in den Ring, dann wird er einen Auszug der Mutter mit den Kindern nicht verhindern können.

    Die Aussage, ich will die Trennung nicht oder die Kids sollen nicht wegziehen, reicht nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Aussage, ich will die Trennung nicht oder die Kids sollen nicht wegziehen, reicht nicht.

    Ich denke, die meisten von uns kennen das und haben das auch verstanden. Einmal etwas zu schreiben reicht wohl für die meisten von uns völlig aus. Natürlich muss der KV ein Betreuungskonzept haben und vorlegen können ... also einen konstruktiven Vorschlag machen können. Nur defensiv zu reagieren - da gebe ich Dir recht - reicht definitiv nicht.


    Und sicher, lieber Volleybap, muss ich Dir nicht erklären, dass es zwischen der Theorie (also dem genannten Paragraph) und der Praxis durchaus Unterschiede geben kann. Will heißen: der eine Angestellte dokumentiert eben den Ist-Zustand (auch wenn der erst für einen halben Tag gilt), der andere Angestellte fragt nach und verweigert die Ummeldung. Ob und wie man dann juristisch dagegen vorgehen kann und sollte mit Verweis auf ebenjenen Paragraphen, ist eine andere Frage, die ich an dieser Stelle weder erörtern kann noch möchte.


    Wenn der KV also um die Kinder kämpft und sich da auch juristisch klug beraten lässt, dann kann es in der Tat eng werden. Es hängt eben oft davon ab, an welchen Anwalt und welchen Verfahrensbeistand man gerät - natürlich auch vom Gutachter, wenn es denn soweit kommt. Für mich ist das keine graue Theorie, sondern ich habe das zweimal selbst erlebt, im Positiven wie im Negativen.

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Paragraf 2.1 des aktuellen Bundesmeldegesetzes beschreibt eindeutig, dass die Behörde den Ist-Zustand zu dokumentieren hat.

    InnerfamiliaererStreit ueber den Aufenthalt eines Kindes müssen die Eltern, nicht die Behörde klären.


    Ansonsten sage ich es gern auch noch ein drittes Mal: Wenn der Vater auf Nachfrage den Hut in den Ring wirft, die Kinder im Trennungsfall allein betreuen zu können und wollen, dann ist es ggfls. im gerichtlichen Streit eng. Wirft er aber nicht seinen Hut in den Ring, dann wird er einen Auszug der Mutter mit den Kindern nicht verhindern können.

    Die Aussage, ich will die Trennung nicht oder die Kids sollen nicht wegziehen, reicht nicht.

    Ich bin heute beim Meldegesetz nicht mehr voll im Thema, müsste mir die Akten ziehen und nachlesen. Ich weiß noch, dass das Bundesmeldegesetz alleine nicht zur Anwendung kam. Da waren auch die Verordnungen der einzelnen Bundesländer, die nämlich nicht alle gleich sind, zu beachten.


    Ich habe damals wegen der Ummeldung ohne meine Zustimmung gegen die Meldebehörde geklagt und verloren. Die einzige Klage, die ich in all den Verfahren mit der KM verloren habe!

    Natürlich hätte ich nicht geklagt, wenn die Sachlage so klar gewesen wäre, wie du es darstellst.

    In erster Instanz hat die Meldebehörde verloren.

    In zweiter Instanz bemühte die Behörde einen externen Anwalt und der kam plötzlich mit dem Ermessensspielraum bei häuslicher Gewalt.


    Jahre später erfuhr ich von der KM, wie sich die Angelegenheit tatsächlich zugetragen hat.


    Die Anmeldung von Karl wurde klar ohne meine Unterschrift verweigert. Ihr Vater hatte Beziehungen zur Meldebehörde und dann ging es plötzlich doch. Von häuslicher Gewalt hat die KM gegenüber der Meldebehörde kein Wort gesagt.

    Erst als die Behörde das Verfahren mit eigenen Juristen in erster Instanz verloren hatte, bemühte man einen externen Anwalt. Und dieser Anwalt hat der KM nahegelegt, bei der Ummeldung gegenüber dem Sachbearbeiter von häuslicher Gewalt gesprochen zu haben, was dem Sachbearbeiter den Ermessensspielraum eröffnet hätte.....wenn es die Wahrheit gewesen wäre.


    Es gab aber weder häusliche Gewalt bei uns noch hat die KM davon bei der Ummeldung gesprochen.


    Ich belege meine Aussagen gerne jederzeit mit den entsprechenden Akten, falls jemand daran Interesse hat!


    Etwas Grundsätzliches zu Aussagen, die man hier im Forum macht:


    User fragen hier nach Erfahrungen und bitten um Rat. Dabei handelt es sich häufig um User in schwierigen Situationen.

    Wir alle hier können im Endeffekt nur mit der Summe unserer eigenen Erfahrungen ein wenig Hilfestellung leisten.


    Meine Ex hat bei der Trennung auch Rat gesucht und landete beim Verein "Frauen helfen Frauen".


    Auf diesen Rat hin hat sie den Umzug in der Weise vollzogen, ohne meine Zustimmung, wie er sich hier abgespielt hat.


    Heute sagt sie, dieser Weg war der größte Fehler, den sie je gemacht hat. Sie sagt, sie hätte nie so gehandelt, hätte sie auch nur leise geahnt, welche Konsequenzen daraus erwachsen. Sie meint nicht die Trennung, die ging ja von mir aus.


    Die Konsequenzen waren:

    1. Sie musste schon in der ersten Verhandlung unseren Sohn sofort an mich übergeben und fuhr ohne Sohn zurück nach Hause.

    2. Das eingeführte WM war nach knapp 6 Wochen Geschichte, weil Karl es ablehnte, alle 2 Wochen den Haushalt zu wechseln.

    3. Das Gericht bestellte ein Gutachten und die KM durfte zu jedem Gespräch hier antanzen, über Monate hinweg.

    4. In sämtlichen Verfahren, die zeitgleich liefen, hatte die KM vor Gericht eine denkbar schlechte Ausgangsposition. Das Jugendamt, der Verfahrenspfleger von Karl, alle waren - um es milde auszudrücken - nicht gerade auf Seiten der KM.

    5. Das Gutachten kam und die KM verlor das ABR.

    6. Karl, der ja durch die Aussetzung des WM eh nur noch in meinem Haushalt lebte, blieb also nun endgültig bei mir.

    7. Die Fahrkosten, die durch den geforderten Umgang entstehen, sind von der KM zu tragen.

    8. Der Weg der KM vor das OLG war erfolglos.

    9. Eine neue ABR-Klage der KM, nun wieder vor dem FamG, mit anderer Begründung, ging ebenfalls in die Hose.


    All die Klagen und Verfahren hat die KM finanziell restlos ruiniert. Die Ersparnisse waren futsch, sie konnte die Rechnungen der Anwälte nicht mehr bezahlen, war verschuldet und ging in die Privatinsolvenz.

    Überstanden hat sie diese gesamte Zeit nur mit Hilfe eines Psychologen, der ihr schwere Antidepressiva verschreiben musste.

    Als Folge dieser Medikamente machte sie schwere Fehler am Arbeitsplatz, was sie mehrfach den Job kostete.

    Sie kämpft noch heute mit den Folgen dieser Medikamente und ist immer noch in Behandlung bei dem Psychologen.


    Bei ihrem letzten Besuch über 4 Tage; sie hat hier bei uns gewohnt und wir haben lange und ruhig reden können; habe ich ausführlich geschildert bekommen, wie es ihr in all der Zeit ergangen ist. Wie sie das Zusammenleben mit unserem Sohn vermisst, wie sie abends alleine in ihrer Wohnung sitz und weint.


    Angefangen hat dieses ganze Elend mit der blöden Idee und dem schlechten Rat, ein Umzug mit Kind ist möglich, kann zwar u.U. problematisch werden, aber im Grunde hat der KV die schlechteren Karten.


    Mich hat anfangs niemand gefragt, ob und wie ich Karl betreuen will und kann. Das war erst beim Gutachten Thema.


    Meine Ex würde diesen Fehler nie mehr im Leben machen und Personen, die nicht ausdrücklich vor den Konsequenzen warnen, gerne einen Einblick in ihre Erlebniswelt gestatten, sagt sie.

  • Das klingt wirklich furchtbar.


    Ich habe eigentlich nicht vor, die Kinder einfach umzumelden, wobei ich auch nicht glaube, dass das ein Problem wäre.

    Bevor wir in den Heimatort des KV gezogen sind, habe ich 20km entfernt mit K1 und K2 alleine gewohnt und als ich sie im neuen Ort angemeldet habe, hat auch niemand nach dem KV gefragt.


    Ich möchte wirklich erstmal das Gespräch mit dem KV suchen und dabei so "vorsichtig" wie möglich vorgehen. Leider bin ich gar nicht gut darin schwierige Diskussionen zu führen ohne dass ich gleich in Tränen ausbreche und meinen "roten Faden" verliere.

    Ich brauche eher Tipps, wie ich dem KV mitteilen kann, dass ich hier nicht mehr weiter wohnen möchte und die Kinder gerne alltags betreuen möchte, ohne direkt zu forsch und überrumpelnd zu sagen: "Ich ziehe aus und nehme die Kinder mit."


    Ich möchte die Kinder ja auch wirklich nicht von ihrem Papa entfremden, das ist nicht in meinem Interesse.

  • Hallo NC2006,


    ich glaube völlig unabhängig von dem vielleicht und könnte sein, ist das wie und unter welchen Umständen Du mit dem Vater sprichst, nebensächlich, wenn die Einstellung und Nachricht sich nicht ändert.

    Meine persönliche Meinung: Jede Entfernung die ein Grundschüler in der 1. Klasse nicht alleine bewältigen kann, verlangt die Kooperation der Eltern.

    Ist das erreichbar für Dich und den Vater?


    vg von overtherainbow