Unterhalt nach Volljährigkeit des Kindes?

  • Liebe Forengemeinde,


    bald wird Tochterkind volljährig und der KV hat bekundet danach keinen Unterhalt mehr zahlen zu wollen. Nun ist es ja so, dass beide Elternteile nach der Volljährigkeit verpflichtet sind, weiterhin Unterhalt zu zahlen bzw. zu gewähren bis das gemeinsame Kind eine Ausbildung abgeschlossen hat. Seit Jahren läuft alles was den Unterhalt betrifft über meine Beistandschaft beim Jugendamt. Die zuständigen MA hat der Vater bereits per e-mail über seinen Entschluss informiert und mir diese e-mail im cc ebenfalls zukommen lassen. Bisher habe ich von der Beistandschaft noch nichts gehört. Ist diese überhaupt noch zuständig, wenn ein Kind 18 wird oder muss ich mich an einen RA wenden, um den KV an seine Pflichten zu erinnern?

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück. Schau nach vorn und nicht zurück. Tu was du willst, und steh dazu, denn dein Leben lebst nur Du.
    (altes Sprichwort)


    Das Leben ist das was passiert, während wir dabei sind, andere Pläne zu machen. (John Lennon)



  • Okay vielen Dank für deine Auskunft rainbowfish. Kann sie sich denn irgendwo Hilfe holen abgesehen von der Beratung durch "Das JA". Wer kann sie dort beraten, die zuständige SB oder die bisherige Beistandschaft?

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück. Schau nach vorn und nicht zurück. Tu was du willst, und steh dazu, denn dein Leben lebst nur Du.
    (altes Sprichwort)


    Das Leben ist das was passiert, während wir dabei sind, andere Pläne zu machen. (John Lennon)



  • In vielen JA ist es Standard, dass die bisherige Beistandschaft den angehenden Erwachsenen anschreibt mit einem Standardschreiben und die weiterführende Beratung anbietet. Der zuständige Sachbearbeiter ist in der Regel der bisherige Beistand.


    Wie lange dauert es denn noch bis zur Volljährigkeit?

    Zweite Frage: Gibt es einen Unterhaltstitel? Dann schau da mal rein. Ist der zeitlich begrenzt? Wenn nicht, läuft der weiter. "Kündigen" kann der Vater den nicht einfach. Er muss ihn weiter bedienen, hat aber Anspruch auf Neuberechnung. Da muss er in die Puschen kommen und die Neuberechnung einfordern. Genau so könnte man seine Mail verstehen: als Bitte, den Unterhalt ab 18. Geburtstag neu zu berechnen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.