Titelabänderung bezüglich Ausbildungsbeginn?

  • Hallo,


    wie ist die Vorgehensweise bezüglich Unterhaltsminderung, weil Kind eine Ausbildung beginnt?


    Eckdaten:

    Ausbildungsbeginn: 01.09.2020

    Titel besteht und wird auch bedient (100%).

    Die Unterhaltsberechnung selbst ist weniger das Thema, im Grunde haben wir die schon gemacht, wird aber nochmal von der Anwältin selbst erfolgen und offiziell zugestellt werden.


    Fragen:

    Kann der Unterhalt aufgrund der Berechnung der RAin ab September einfach gemindert werden oder muss der Titel bei Gericht abgeändert werden bis dahin?

    Wie ist da die Vorgehensweise?

    Die Unterhaltsberechnung selbst kann erst in wenigen Wochen erfolgen, da die RAin im Krankenstand noch für 4 Wochen ist. Die Zahlen liegen jetzt aber endlich seit 1 Woche vor (war ein ewiges HickHack, bis man da letztlich zu einer Kopie vom Vertrag gekommen ist).

    Kann man (falls die RAe sich bis dahin nicht "einigen") erstmal eine Art Pauschale überweisen ab September und ggf. nachzahlen, falls der geschuldete Unterhalt dann doch höher ist?


    Es ist davon auszugehen, dass da auch von der Gegenseite natürlich eine Unterhaltsberechnung erfolgen wird, die wahrscheinlich nicht deckungsgleich mit der unserer RAin ist ;)

    Also weiterer Zeitverzug.



    Wie geht man da am besten vor - gerade im Hinblick auf den Titel?

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Der Titel muss bedient werden, sonst kann jederzeit gepfändet werden.


    Wenn man sich nicht einvernehmlich einigt auf die neue Zahlsumme ind gar keinen Titel erstellt, ist das die uebliche Vorgehensweise: Vorlage Unterlagen, Berechnung(en), Einigung (oder Urteil),

    Ausstellung neuer Titel.


    Um einen (nicht zeitlich befristeten) Titel zu beenden, wird diese Urkunde dem Zahlungspflichtigen "zurückgegeben" (obwohl der die Urkunde in der Praxis nie hatte ...). Damit kann dann der Gerichtsvollzieher nicht mehr geschickt werden. Jeder Anspruch müsste dann erst wieder geklärt werden.


    So, wie ihr jetzt vorgeht, verbrennen uebrigens beide Seiten viel Geld durch die Anwaltskosten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke Bap,


    es bräuchte ja eigentlich gar kein neuer Titel erstellt werden, weil es eh nur noch um 1 Jahr Unterhaltszahlung geht (2. LJ braucht man nicht mehr rechnen, da ist das Einkommen dann zu hoch). Aber einigen...freiwillig - wäre nett. Ne, davon ist nicht auszugehen, nachdem man jetzt monatelang umeinanderkaspern musste, um zu erfahren, dass überhaupt ne Ausbildung begonnen wird (Kind sollte eigentlich noch 1 Jahr in die Schule) und dann auch noch wo. Letztlich musste mein LG selbst dem Personaler noch sagen, dass er unterschreiben muss auf dem Vertrag (diesem wurde nämlich gesagt, dass die Mutter ASR hat und hat auch schon im März den Vertrag unterschrieben, wie jetzt vorliegt, LG hat jetzt im Juni unterschrieben, weil er vorher schlicht nicht wusste, dass und wo)…..nur ein kleiner Auszug...also freiwillige Einigung....ne, können wir an der Stelle abhaken.


    Klar können wir die Unterhaltsberechnung auch selbst hinschicken, aber das Hin und Her wird deshalb nicht ausbleiben und das Hinausschieben über den Zeitpunkt (September) eben auch nicht. Man kann das ja als Unterhaltsempfänger schön aussitzen, wenn ein Titel bedient werden muss. Rückerstattung ist ja in dem Fall nicht, deshalb erstmal der Gedanke mit der "Pauschale" und dann ggf. noch ne Nachzahlung nachdem die "Einigung" erfolgte.


    Da muss es doch was geben, was den Unterhaltszahler schützt? Vollstreckungsschutz beantragen? Wie geht das?


    Letztlich geht die Mutter eh zum Anwalt, weil sie sich nicht knapp 300 EUR Unterhalt kürzen lässt - und bekommt noch PKH. Trotz den vorliegenden Fakten und Unterlagen. So viel Spielraum "sich zu einigen" ist ja auch nicht, weil das Brutto- und auch das Nettoeinkommen bereits bekannt ist, sowie die evtl! enstehenden Fahrkosten und deren Rückerstattung bzw. Eigentanteil Berufsschule usw.

    Es ist jetzt halt ne Zeitfrage, das hinzubekommen bis September. Weil ja schon wieder so viel Zeit verbrannt wurde ihrerseits. Und klar, warum das so ist.


    Also muss der Titel zwingend geändert werden bei Gericht, auch in so einem Fall, wo offensichtlich ist, dass der geschuldete Unterhalt lt. Titel durch Einkommen des Kindes schlicht nicht mehr geschuldet wird. Verstehe ich das richtig?

    Den jetzigen Unterhaltstitel wird sie nicht rausrücken - zumal ja auch generell ne Unterhaltsplicht bis Abschluß der Erstausbildung besteht.


    Wenn wir das selbst machen bestehen ja auch die 2 Möglichkeiten:

    Einfache Berechnung mit 90€ ausbildungsbedingtem Mehrbedarf oder mit tatsächlichen Fahrtkosten (Differenz sind ca. 10 EUR). Wobei sie da mit der 90EUR besser fährt.


    Hm...aus Zeitgründen wärs natürlich einen Versuch wert. Besser als nichts tun und einfach warten. Von selbst kommt da jedenfalls nichts ^^

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Ihr fahrt ja jetzt auf jeden Fall günstiger durch die Ausbildung. Nach altem Plan wäre noch Jahr Schule und dann Ausbildung.

    Wenn ihr da auf den noch kommenden Vorschlag der Gegenseite eingeht für diese 12 Monate und dann ist der Kaes gegessen? Ihr zahlt ja auf jeden Fall weniger. Frage ist nur, wie viel weniger. Da kann man sich doch großzügig zeigen.

    (Und spart die ganzen Kosten und ein bisschen was vom Ärger.)


    (Gegen Titel kann man sich zwar mit aufschiebender Wirkung versuchen! zu wehren. Ist aber großes juristisches Trara und maximiert Kosten und Ärger. )

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ihr fahrt ja jetzt auf jeden Fall günstiger durch die Ausbildung.

    Ja um knapp 300 EUR. Was ja auch belegbar und Fakt ist.


    Nein, da kommt kein "Vorschlag", wenn dann ein Gegen"vorschlag" vom Anwalt. Es muss offiziell berechnet sein, damit man darauf zurückgreifen kann. Ein Vorschlag hätte ja schon längst kommen müssen, weil das Ausbildungsgehalt seit März bekannt ist (ihr zumindest). Das wird ausgesessen. Von diesem "neuen" Plan hat mein LG durch Zufall von anderen Leuten erfahren und war jetzt über Wochen damit beschäftigt, rauszufinden, wo denn die Ausbildung gemacht wird. Und wurde dann noch angelogen im April, dass es noch keinen Vertrag wegen Corona gibt. Blöd, dass man das Datum ihrer Unterschrift vom März sehen kann. Das ist jetzt aufgeflogen. Die Kopie des Ausbildungsvertrages hat er sich bei seiner Unterschrift jetzt im Juni mitgeben lassen.


    Da ist nix mit Info oder dergleichen. GSR hin oder her. Wer nicht will, macht das nicht. Ich verweise auch gerne auf meinen Thread von vor 3 oder 4 Jahren bezüglich des Schulwechsels. Da hat sich nichts geändert an ihrer Vorgehensweise. Und die Kinder sind brav und machen da mit. Immer noch.


    Mein LG wird nur das zahlen, was er auch wirklich muss. Und so viel Spielraum hat man da ja nicht, wenn man um den Verdienst weiß.


    Das mit dem Vollstreckungsschutz....ich habs ja fast befürchtet...niemals gar nie nicht würde ich nochmal jemanden raten, freiwillig nen Titel zu unterschreiben.


    Die Frage ist halt, ob die künftigen Zahlbeträge dann auch verbindlich sind im Hinblick auf den Titel. Denn: das Gericht bzw. der Gerichtsvollzieher hat ja von der Einigung keine Ahnung.


    Konkret ist die Befürchtung: sie vollstreckt, sowie ein geringerer Unterhaltsbetrag eingeht als tituliert.


    Leider muss man bei denen immer noch vom Schlimmsten ausgehen.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Erst einmal: Kind hat Anspruch auf einen Titel. Verweigert man, wird der Unterhalt vom Gericht festgelegt und der Titel ausgefertigt.

    Titel zu verweigern ist in der Form nicht gut.


    Jetzt in der Situation kann man die Rückgabe des Titels fordern und Neuberechnung ab Ausbildungsantritt. Besteht dann ein neuer Titel oder eine rechtsfähige Vereinbarung, dann ist der alte Titel hinfällig. In der Phase der Klärung ist sicherheitshalber der alte Unterhalt zu leisten. So schauts aus.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ihr habt nicht wirklich bei der Personalabteilung des Betriebes angerufen wegen dem Vertrag?

    Wieso nicht?! Wenn anders nicht an diese Info zu kommen ist? Mal was anderes: Ist das “Kind“ eigentlich noch minderjährig?


    Ist bei GSR nicht zumindest mal beiden Sorgeberechtigten der Vertrag zur Unterschrift vorzulegen?


    Auch bei Minderjährigen ist doch eigenes Einkommen zur Hälfte anzurechnen, bei Volljährigen gänzlich wie kann es sein, dass so ein Titel keinen Verweis darauf enthält?! Das ist doch eigentlich Rechtsbeugung?


    Das mit dem Titel sehe ich ähnlich. Nicht freiwillig. Und schon gar nicht unbefristet.


    LG


    Ach und das “Kind“ würde ich mal dezent darauf hinweisen, wie sich das anfühlt, wenn man als Elternteil vom eigenen Kind hinters Licht geführt wird. Geht gar nicht, so was.


    Hier wurde der Ausbildungsvertrag (des volljährigen Kindes) von diesem von sich aus vorgelegt. So gehört sich das auch und alles andere hätte ich seltsam gefunden.

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Da Mutter den Ausbildungsvertrag gepinselt hat, ist Kind zumindest bei Vertragsabschluss noch nicht volljährig gewesen.

    Sobald Kind volljährig ist, muss ja sowieso neu gerechnet werden, da dann beide Eltern barunterhaltspflichtig sind.


    Dass der Vater hier auf die Mitunterschrift bestanden hat, mag kleinlich erscheinen. Ist andererseits aber notwendig: Nur so ist der Vertrag rechtssicher. Würde in der Ausbildung eine Problematik aufkommen, könnte der AG den Vertrag sehr einfach für nichtig erklären lassen. Oder sollte es zu einem Unfall kommen, könnten sich die Versicherungen des AG aus der Verantwortung drücken (wollen). Das sieht auf den ersten Blick schräg aus, sich um die Unterschrift zu bemühen, aber es ist schon wichtig. Und der Vater hier hat ja nicht die Unterschrift verweigern wollen.


    In klassischen Titeln ist sehr bewusst weder eine zeitliche Begrenzung enthalten noch jeder mögliche Fall schon inkludiert. Das ist keine Rechtsbeugung. Sondern vor allem der Praxis geschuldet: * Alles kriegt man eh nicht rein. * Meistens löst sich das Streitpotential, wenn das Kind 18 wird und mit beiden Eltern eigenständig die Dinge klären muss. (Yogi nennt ja für den zweiten Teil das persönliche Beispiel.)


    Eltern und junge Erwachsene sollen miteinander reden und alles klären.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wie geschrieben: Wenn das hier in dem Fall von Mutterseite nicht funzt, muss man schon zum Schutz des Kindes vielleicht direkt an den Ausbildungsbetrieb. Das hat der Vater ja erst gemacht, wie ich es verstehe, nachdem die Mutter nicht reagiert hat (und sogar gelogen).


    Oder andersherum gesagt: So ein Ding mit falschen Angaben der Mutter und des Kindes bei Vertragsunterschrift Ausbildungsvertrag würde in hohem Prozentsatz zur fristlosen Auflösung des Vertrages führen. Berufsbeginn mit Urkundenfälschung - wo sollen wir den Mitarbeiter zukünftig einsetzen können? Zumindest Abmahnung käme mit Sicherheit in die Personalakte. (Ich kanns nicht ganz sicher sagen: Wir nehmen keine Auszubildende, die bei Ausbildungsaufnahme noch nicht volljährig sind.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Oh vielen Dank für die Antworten!

    Erst einmal: Kind hat Anspruch auf einen Titel. Verweigert man, wird der Unterhalt vom Gericht festgelegt und der Titel ausgefertigt.

    Titel zu verweigern ist in der Form nicht gut.

    Im Nachhinein muss man sagen: lieber vom Gericht festsetzen lassen - da wird wenigstens gerechnet. Ok kostet, aber auf die Jahre gesehen, dann doch wieder günstig, vor allem, weil man dann ja so leicht nicht mehr raus kommt und wegen dem Titel unterm Strich evtl. mehr zahlen muss, als dem Kind noch zusteht. Auf die Befristung würde man heute mehr als bestehen.

    Ja das hört sich fies an. Aber unter diesen Umständen zahlt man vielleicht doch nicht mehr so gerne. Und schon gar nicht mehr als sein muss. Ich kann ihn da jedenfalls verstehen.

    Ihr habt nicht wirklich bei der Personalabteilung des Betriebes angerufen wegen dem Vertrag?

    Ein Ausbildungsvertrag ist NICHTIG, wenn bei GSR nicht beide unterschreiben. Wie sich im Nachhinein herausstellte, war das genau die richtige Aktion. Und effektiv. Jedenfalls liegt jetzt die Kopie vom Vertrag vor und es konnte der Unterhalt BEIZEITEN berechnet werden.


    Ach und das “Kind“ würde ich mal dezent darauf hinweisen, wie sich das anfühlt, wenn man als Elternteil vom eigenen Kind hinters Licht geführt wird. Geht gar nicht, so was.

    Der Junge hat dementsprechend eine Nachricht aufs Handy bekommen, ja.

    Ja, Eltern und Kinder - aber da würde ich keine Dritten (Ausbildungsbetrieb) mit beschäftigen.

    Und was machst, wenn Du keine Auskunft bekommst? Und zur Vertragsunterschrift muss man nunmal den AG behelligen. Wie soll das anders gehen? Der war ja eigentlich ganz froh, dass man hier noch die Kurve bekommen hat sozusagen.

    Wie geschrieben: Wenn das hier in dem Fall von Mutterseite nicht funzt, muss man schon zum Schutz des Kindes vielleicht direkt an den Ausbildungsbetrieb. Das hat der Vater ja erst gemacht, wie ich es verstehe, nachdem die Mutter nicht reagiert hat (und sogar gelogen).


    Mein LG hat sich an den AG gewandt, nachdem dieser bekannt wurde. Gleich am nächsten Tag. Vorausgegangen ist aber ein deftiger Brief (der 2.) an die Mutter unter Androhung von RA dann, wenn sie nicht sofort sagt, wo das Kind die Ausbildung macht. Letztlich kam als Antwort ne WA vom Sohn, wo er ab September anfängt. Aber es gäbe ja noch keinen Vertrag....hm...war nicht so ganz richtig, wie sich dann herausstellte.

    Belogen wurde der AG mit der Aussage ASR bei Vertragsunterzeichnung und der Vater sowieso von hinten und vorne.


    Da Mutter den Ausbildungsvertrag gepinselt hat, ist Kind zumindest bei Vertragsabschluss noch nicht volljährig gewesen.

    Genau, er ist 16.

    o ein Ding mit falschen Angaben der Mutter und des Kindes bei Vertragsunterschrift Ausbildungsvertrag würde in hohem Prozentsatz zur fristlosen Auflösung des Vertrages führen. Berufsbeginn mit Urkundenfälschung - wo sollen wir den Mitarbeiter zukünftig einsetzen können?

    Richtig. Das war auch die Angst, die man dann hatte, nachdem rauskam, was die für nen Bullshit erzählt hat. Von sowas konnte man ja nicht ausgehen. Ach man denkt immer zu positiv in dem Zusammenhang....


    Aber gut, das ist schon wieder Vergangenheit:

    1. rausgefunden, dass Kind arbeitet

    2. rausgefunden, wo -

    3. Vertrag unterschrieben

    4. Kopie erhalten

    5. Unterhalt berechnet


    Das Problem jetzt und Baustelle Nummer 6 ist dieser Scheiß-Titel und wir nicht wissen, wie man am besten aus der Nummer rauskommt ab September, weil man davon ausgehen kann, das die Mutter das aussitzt und gar aus diesem vollstrecken wird.


    Dass der Junge den titulierten Unterhalt bis einschl. August bekommt, ist ja klar. Es geht um ab September.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • “Das Problem jetzt und Baustelle Nummer 6 ist dieser Scheiß-Titel und wir nicht wissen, wie man am besten aus der Nummer rauskommt ab September, weil man davon ausgehen kann, das die Mutter das aussitzt und gar aus diesem vollstrecken wird.“


    Bin kein Experte,

    aber Ich denke mal, wenn die KM nicht mitspielt, den Titel beim JA quasi freiwillig abzuändern, muss der KV wohl auf Abänderung klagen.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • aber Ich denke mal, wenn die KM nicht mitspielt, den Titel beim JA quasi freiwillig abzuändern, muss der KV wohl auf Abänderung klagen.

    Ja darauf wird's wohl hinauslaufen. Aber das kostet wieder Zeit. Das wird bis September ja gar nicht realisierbar sein. Das Ding ist, das holt einen immer wieder ein: heuer mit dem verminderten Betrag, nächstes Jahr dann mit gar keinem Unterhalt mehr und dann mit 18 ja wieder.....also warum nicht gleich abändern lassen, diesmal befristet für 1 Jahr mit dem geminderten Unterhalt....


    Aber nach wie vor sehe ich da ja gar nicht großartig nen Spielraum, um sich zu einigen. Es sind Zahlen, die nunmal Fakt sind. Und ich finds echt schlimm, dass da der Unterhaltszahler so im Regen stehen gelassen wird.


    Freiwillig kann man es zwar versuchen, wird aber wahrscheinlich wieder eher zur Lachnummer für sie.

    Aber einen Versuch ist es schon wert, stimmt schon.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • wir haben damals, als die Große zu uns gezogen ist, da das gleiche Spiel gehabt. Wir sind damit zum Jugendamt gegangen, haben um eine Herausgabe des Titels gebeten und dann nach längerem Hin und Her, diesen dann auch erhalten. Allerdings ging das hauptsächlich deswegen, weil wir einen guten Kontakt zur Bearbeiterin hatten und eine eigene im neuen Jugendamt, da die Tochter zu uns gezogen ist.


    Ich würde die Mutter per Einschreiben in Kenntnis setzen, dass ab September sich die Umstände zum Erhalt des Unterhaltes nachhaltig ändern und eine Titelabänderung bzw. Herausgabe und Neuerstellung unabdingbar ist. Ich würde des Weiteren sie zur Herausgabe des Titels auffordern und ihr gleichzeitig die neue Berechnung zustellen mit der Möglichkeit der Überprüfung. Somit sichert ihr euch ab, dass ihr rechtzeitig informiert habt und könnt unter diesen Umständen tatsächlich Unterhalt zurückfordern. Ihr muss der Zeitpunkt und die voraussichtliche Höhe der Änderung bekannt sein und sie muss erläutert bekommen, dass sie die Differenz bis zur Anerkennung des neuen Titels beiseite legen und vor dem Ausgeben schützen muss, da sie sonst im Namen des Kindes Gelder veruntreut. Wie gesagt, alles per Unterschrift/Einschreiben. So haben wir das damals gemacht. Dann bezahlt ihr unter dem genannten Vorbehalt den Titel weiter und erstellt gleichzeitig eine Übersicht über den Differenzbetrag, der sich ergibt, damit sich nicht auf die Entreicherung berufen werden kann.


    Es muss alles schriftlich erfolgen, sie muss wie ein kleines Kind über alles mehrfach informiert werden und dann habt ihr eine Chance auf Rückzahlung der überbezahlten Summe...

  • Danke Aywa,


    ja hier läuft eh alles nur schriftlich - das letzte Schreiben ging auch unter Einschreiben/Rückschein raus. Anders funktioniert nichts.

    Wir sind damit zum Jugendamt gegangen, haben um eine Herausgabe des Titels gebeten und dann nach längerem Hin und Her, diesen dann auch erhalten.

    Der Titel hier ist nicht beim JA, sondern bei der Mutter. Zumindest die vollstreckbare Ausfertigung.


    Ich würde die Mutter per Einschreiben in Kenntnis setzen, dass ab September sich die Umstände zum Erhalt des Unterhaltes nachhaltig ändern

    Haben wir gemacht.

    eine Titelabänderung bzw. Herausgabe und Neuerstellung unabdingbar ist. Ich würde des Weiteren sie zur Herausgabe des Titels auffordern und ihr gleichzeitig die neue Berechnung zustellen mit der Möglichkeit der Überprüfung.

    Ok, so in etwa hatte auch Bap und Yogi gemeint. Diesen Part hätten wir halt dem Anwalt übergeben zusammen mit der Unterhaltsberechnung, dass das einen offiziellen Charakter hat. Wenn sie auch zum Anwalt geht - umso besser (der wird dann auch nicht vollstrecken, wenn die Berechnung läuft, so die Hoffnung).

    sie muss erläutert bekommen, dass sie die Differenz bis zur Anerkennung des neuen Titels beiseite legen und vor dem Ausgeben schützen muss, da sie sonst im Namen des Kindes Gelder veruntreut. Wie gesagt, alles per Unterschrift/Einschreiben. So haben wir das damals gemacht. Dann bezahlt ihr unter dem genannten Vorbehalt den Titel weiter und erstellt gleichzeitig eine Übersicht über den Differenzbetrag, der sich ergibt, damit sich nicht auf die Entreicherung berufen werden kann.

    Das wollte man hier eigentlich vermeiden, den Unterhalt mit der überholten Summe bezahlen. Das Geld sieht man nie wieder.

    Aber danke dafür! Erstmal ohne Anwalt versuchen, macht auch wieder Sinn - aus Kostengründen jedenfalls.


    Woher hast Du diese Infos? RA oder JA?

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Man kann das so schreiben. Fakt ist aber: Erst im September aendern sich frühestens die Umstände. Vorher muss die Mutter gar nix. Auch nichts vorbereiten. Erst im September, wenn nachweislich die Arbeit aufgenommen worden ist, besteht der Rechtsanspruch auf Titelaenderung.

    Das ist anders als bei euch, Aywa. Da bestand der Rechtsanspruch in dem Augenblick, als Tochterkind zu euch gewandert ist.


    Hier muss man halt gucken, dass die Sache dann schnell durchgezogen wird. Damit nicht zu viel Geld als Ueberzahlung verbrannt wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ja, das mit den Umständen stimmt...wir haben damals in der Beratung durch den Anwalt diese Infos bekommen. Er meinte, wenn man den Anspruch auf Überzahlung und damit eine Rückforderung erhalten will, muss man mehrfach schriftlich darauf hinweisen, dass diese Umstand in der definierten Höhe eintreten wird.

    Also auf gut Deutsch, ab dem 1. September hat Kind nur noch Anspruch auf 50 Euro, bis der Titel geändert ist, werden weiterhin 300 bezahlt. Die Differenz zum neuen Titel von 250,- auf die Kind durch eigenes Gehalt keinen Anspruch mehr hat, müssen dann zurück gehalten und zurückgezahlt werden.


    Er meinte, es muss idiotensicher ausformuliert und vorgerechnet werden. Dann greift der Entreicherungsparagraph nämlich nicht mehr, denn der basiert auf der Unwissenheit des Empfängers, in dem Fall Kind und stellvertretend die Mutter. Wenn sie nicht wissen, dass da eine Summe x wegen rechtlicher Umstände zu viel gezahlt werden muss, obwohl der Anspruch deutlich geringer ist, dann gilt es als verbraucht. Wenn sie aber bereits jetzt in Kenntnis gesetzt werden und das mehrfach, gibt es eine Grundlage auf der man zivilrechtlich zurückfordern kann. Dann wissen sie um den veränderten Umstand und es wird eine Absicht unterstellt. Die Mutter darf nämlich auf den Namen des Kindes keine Schulden machen.

  • Danke Aywa.


    wir haben jetzt auch nen Anwaltstermin vereinbart. Erstmal nur Beratung, auch um bestimmte Vorgehensweisen abzuchecken. Gerade was den Titel anbelangt. Dieses Jahr, nächstes Jahr....Affentanz halt.


    Meine Idee wäre halt auch gewesen, die nicht mehr geschuldete Summe ab September auf eine Art Treuhandkonto zu zahlen. Der Mutter also nur den Rest, der noch an sie zu zahlen ist. Sollte es dann doch noch zu einer höheren monatlichen Unterhaltsschuld kommen, weil die Gegenseite sicherlich auf nen höheren Rest kommt, könnte das ja aus dem Pott nachbezahlt werden. Klar muss man das kommunizieren und zwar sehr deutlich, aber vielleicht besteht ja die Möglichkeit. Es hat auch keiner Lust hinterher auf nen Zivilprozess. Deshalb auch hier die Devise, vermeiden anstatt hinterher dem Geld nachzulaufen.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Update und Endstand des Titel-Dramas:


    Am Montag wäre jetzt der Eilantrag zur Titeländerung raus. Die Anwältin hatte 2 Schreiben verschickt. Letztem eine vorgefertigte Erklärung, dass sie auf die Zwangsvollstreckung aus dem Titel bis zum berechneten Betrag ab September verzichtet und ihr bewusst ist, dass ab dem 2. Lehrjahr dann gar kein Unterhalt mehr fällig ist. 2 Fliegen mit einer Klappe.


    Die Anwältin hat gestern nochmal angerufen dort und scheinbar wollte die Mutter ihr Geld sparen für den Anwalt und den Gerichtstermin, denn letztlich hat sie jetzt die Erklärung wie gefordert unterschrieben und sogar den Titel selbst mitgeschickt 🙄 Hab ihn und die Erklärung heute in der Kanzlei abgeholt.



    Der Titel ist durch diese Erklärung rechtswirksam herabgesetzt. Und anstellen kann sie damit eh nix mehr. Bleibt nur zu hoffen, dass der Junge auch die Ausbildung durchzieht. Sonst fängt der Scheiss von vorne an. Und dann gleich übers Gericht. Denn mein LG unterschreibt im Leben keinen Titel mehr freiwillig.


    Gestern hatten wir noch geredet...also wir hätten 2 Herabsetzungen machen müssen. Jetzt die größere bis September und dann nächstes Jahr bis September auf Null sozusagen. Ich finde das echt krass, was man so einem Unterhaltsschuldner zumutet. Das könnte man wirklich anders lösen. Wenn's ums Titel unterschreiben geht, soll man ganz fix mal und umsonst am Vorbeilaufen quasi beim JA nen Titel machen, wenn's aber andersrum gehen muss, ist das ein Theater mit Gerichtstermin auch noch...bis gestern dachte ich, das wird wenigstens im schriftlichen Verfahren gemacht....der Wahnsinn.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!