Unterhalt bei Kurzarbeit und 300 Euro Bonus

  • Jetzt soll es ja den Bonus geben. Muss man da dem UET die Hälfte abgeben?


    Und wie ist das, wenn der UET in Kurzarbeit ist. Kann er dann einfach den Unterhalt kürzen, wenn es keinen Titel gibt? Ich bin ja der Meinung, dass bis 6 Monate weiter zu zahlen sind, auch ohne Titel. Aber wie ist es wirklich?

  • Schwierig. Ihr habt euch auf einen Unterhalt geeinigt. Diese Absprache ist jederzeit kündbar und ihr muesst reden. Einigt ihr euch nicht, laeuft das am Ende über Beistandschaft oder Kadi.

    Ob deren Berechnung mit eurer Berechnung übereinstimmt?

    Bei der Einmalzahlung müsste man wissen, wie das Geld rechtlich definiert ist. Ist es rechtlich Kindergeld oder wird es nur über die Famkasse ausgezahlt ...

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    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe einen Titel. Und der Vater meiner Tochter ist auch nicht in Kurzarbeit. Aber es interessiert mich, falls es doh mal so ist. Ich weiß das ich 6 Monate weiter den festgelegten Unterhalt bekomme. Nur wie es ohne Titel ist weiß ich nicht.


    Und der Bonus soll ja mit dem Kindergeld gezahlt werden. Dann soll er über den Kinderfreibetrag verrechnet werden. Das heißt ja, dass man den über die Familienkasse bekommt (bei mir über den Arbeitgeber, weil öffentlicher Dienst). Steht den Vater dann vom Bonus die Hälfte zu, sprich kann er einmalig quasi eniger Unterhalt zahlen?

  • Wie oben geschrieben. Ohne Titel müssen sich die Eltern einigen.

    Und bei der Bonuszahlungen muss man abwarten, wie der Betrag rechtlich definiert wird./ist. Da gibt es unterschiedliche Aussagen, aber m. W. nix offizielles.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Dann habe ich es falsch gelesen, sorry.


    Und mit dem Bonus bin ich mal wieder zu schnell :-). Ich gehe eh davon aus, dass ich den nicht bekomme. Ich gehe aber davon aus, dass der KV meint, dass ihm die Hälfte zusteht. Ich übe mich in Geduld und hoffe, dass ich dann hier was erfahre.

  • Wie ist es denn jetzt. Frau Giffey hat gesagt, der Bonus steht demjenigen zu, bei dem die Kinder wohnen. Der VamV setzt sich gerade dafür ein dass der Bonus nicht geteilt wird, also der Unterhaltspflichtige Elternteil die Hälfte vom Unterhalt abziehen kann.


    Gibts da schon was neues?

  • Im Entwurf, der wohl noch durch Bundestag und Bundesrat muss, wird die Zahlung als ein- bzw. zweimalige Kindergeld-Sonderzahlung definiert. Geld bekommt damit der Kigeldempfaenger. Aber laut Giffey könne der andere Elternteil dann diese Summe vom Unterhalt abziehen.

    Spannend, wie das sauber passieren soll. Ein Teil der Unterhaltszahler wird schlicht den Dauerauftrag laufen lassen.

    Manche werden es abziehen.

    Spannend, wenn dann ein "Titelbesitzer" den Gerichtsvollzieher beauftragt.

    Und umgekehrt, wie das aussieht im Mangelfall. Wird dann die Zahlung erhöht in den zwei Monaten, der Mangelfall vermindert?

    Und wie mag die Summe steuerrechtlich zu behandeln sein?


    Es ist nix so ganz klar geklärt und wird ziemlich deutlich mit Konfliktpotential den Eltern überlassen. Laut Ministerin Giffey ist die Anrechnung der halben Summe für den Umgangselternteil konfliktlindernd. Das kann man auch genau umgekehrt sehen.

    Wenn das Gesetz noch durch den Bundesrat muss, wird vielleicht noch was geändert.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Puh, na toll. Also wirds ne Nullnummer wie immer. Das mehr an Bonus relativiert sich durch das Minus an Unterhalt. Konfliktmildernd ist da gar nichts.


    Bei mir wirds wohl eher der Fall sein, dass der Unterhaltsdauerauftrag einfach weiterläuft. Das tut er aber auch wenn sich der Unterhalt lt. DDT erhöht. Das heißt, ich muss dem KV 150 Euro zurücküberweisen. Und was ist dann mit UET die keinen Unterhalt zahlen. Muss man denen trotzdem die Hälfte überweisen?


    Und wie ist das mit dem Freibetrag? Wird bei uns dann auch nur der halbe Betrag angerechnet oder alles, weil wir alles augezahlt bekommen? Oder habe ich da was völlig falsch im Kopf.

  • Zurück überweisen? Zumindest anfordern müsste das der Umgangselternteil. Sonst kann man stillschweigend davon ausgehen, dass das Geld dahin soll, wo das Kind ist.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ich werde einen Teufel tun und irgendwohin etwas überweisen. Und warum 150,-? Man weiß ja erst mit dem Steuerbescheid für 2020, wie viel Steuern man auf den Bonus zahlt. Überweist der UET dann zu viel Bonus wieder zurück?


    Das ist doch alles nicht durchdacht!

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Naja, klar ist das nicht bis ins letzte Detail zu Ende gedacht.


    Aber Eltern die nicht in der Lage sind sich selbst darüber zu einigen wären als Maßstab das KO für solche Entscheidungen. Dann käme die Soforthilfe in 5 Jahren.

  • Naja. Von rund 8 Millionen Familien in Deutschland betrifft es in irgendeiner Form die 1,3 Millionen AE-Familien.


    Und es heißt ja nicht wie bei den schnellen Unterstützungen für die Betriebe und die Selbstständigen, dass es ein Schnellschuss sei mit vielleicht einigen handwerklichen Problemen in der Ausführung. Sondern es wird gesagt, die kundgetane Entscheidung sei bewusst, also durchdacht getroffen worden.

    Egal, wie rum man es dreht: Es ist eine ganze Menge Streitpotential in den Gesetzesvorschlag eingebaut worden. Oder was zumindest Verärgerung auslöst bei denen, die eigentlich unterstützt und motiviert werden sollten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sondern es wird gesagt, die kundgetane Entscheidung sei bewusst, also durchdacht getroffen worden.

    Wurde auch durchdacht! AEs sind nun mal keine Familien sonst wären sie ja auch steuerlich eben diesen gleich gestellt was wir nicht sind (die LSK 2 ist ein Witz).

    Also ist doch alles Prima.

    Ich gehe mal fest davon aus, das dieser "Bonus" mit der Halbwaisenrente meine Königs verrechnet wird und wir keinen Cent mehr haben.

    Gut zugegeben ich bin weder richtig AE noch steht mir sowas wie ein Bonus zu da ich ja genug Geld scheffel und nur aus Gier in VZ arbeiten gehe.

    Lieber armen Familien geben.

    SPD Klientelpolitik halt :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von Agrippa ()

  • Naja. Von rund 8 Millionen Familien in Deutschland betrifft es in irgendeiner Form die 1,3 Millionen AE-Familien.

    Klar, schwierig eine Grenze zu ziehen, aber wie hoch schätzt Du den Anteil der "zerrütteten" getrennten Eltern denn?


    Hier im Forum ist er sicherlich hoch, in meinem Umfeld wüßte ich nur wenige die sich wegen der Bonuszahlung nicht alleine einig werden.

  • Klar, schwierig eine Grenze zu ziehen, aber wie hoch schätzt Du den Anteil der "zerrütteten" getrennten Eltern denn?


    Hier im Forum ist er sicherlich hoch, in meinem Umfeld wüßte ich nur wenige die sich wegen der Bonuszahlung nicht alleine einig werden.

    Die Lobbyarbeit der Umgangselternteile war auf jeden Fall so gross, dass das FamMin nicht hingegangen ist und hat gesagt: 300 Euronen an den Kindergeld Empfänger für das Kind und Punkt. Sondern die Türe aufgemacht hat für jedwede Auseinandersetzung.

    Und die Erfahrung sagt: Wo eine Möglichkeit zum Streit ist, wird sie genutzt ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.