Versorgungsausgleich

  • Ich habe schon viel recherchiert und meine Anwältin macht mir auch keine großen Hoffnungen, aber trotzdem versuche ich es hier noch einmal; vielleicht gibt es ja doch noch ein "Schlupfloch".


    Da ich mehr verdient habe als mein Noch-Ehemann, habe ich auch mehr in die Renten-, bzw. Pensionskasse eingezahlt.

    Nun ist es ja so, dass ich eigentlich beim Versorgungsausgleich mehr zahlen muss als mein Ex. Da ich aber durch die Trennung nun quasi komplett alleine für die Kinder zuständig bin und dadurch von Vollzeit auf 75% und dann auf 50% gegangen bin um den Kindern irgendwie gerecht werden zu können, wirkt sich das natürlich nicht besonders positiv auf meine Pension aus. Deshalb suche ich nach einer Möglichkeit um den Versorgungsausgleich herum zu kommen. Kennt jemand hier zufällig einen Weg, wie ich meine erarbeiteten Pensionsansprüche behalten kann?

    LG

  • Hallo Tini, zuerst einmal Welcome hier im Forum.

    Zu deiner Frage: Der Versorgungsausgleich ist gesetzlich geregelt. Für die Ehezeit wird jedem Ehepartner genau sie Hälfte der erworbenen Rentenpunkte zugeteilt. Die andere Hälfte bekommt der Expartner (und umgekehrt). Bei Betriebsrenten erfolgt ein haelftiger finanzieller Ausgleich.


    Das ist so gesetzlich festgelegt. Man kann nicht einmal freiwillig darauf verzichten, weil sonst ggfls. die Allgemeinheit dafür einstehen müsste. Eine Scheidung kann nur mit erfolgtem Versorgungsausgleich ausgesprochen werden ( nur in ganz besonderen Fällen darf er nachgeholt werden.)

    Die Rentenansprüche, die du vor oder nach der Ehe erworben hast, bleiben bei dir. Wenn besondere Gründe vorliegen, dass du deiner Arbeit nicht mehr nachgehen kannst, muesstest du das dem Expartner gegenüber einklagen ( die Chancen bestehen zB bei schwerer Erkrankung der Kinder). Ansonsten ist das halt durch den Kindesunterhalt rechtlich abgedeckt.

    Bei Pensionsansprüchen, also ÖD, solltest du nicht einmal daran denken, bei Gericht falsche Angaben einzureichen. Das könnte deutliche dienstrechtliche Folgen haben.

    Also kurz gesagt: Nein, es gibt keinen Weg, die Teilung der Pensionsansprüche zu verhindern.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielen Dank für die Antwort!

    Ich hatte nicht vor, falsche Angaben zu machen.

    Ich finde es einfach nur keine faire Regelung, dass ich durch die Trennung nun gezwungen bin meine Stunden zu reduzieren und dadurch natürlich auch weniger für meine Pension tun kann und ich obendrauf auch noch aus der Zeit der Ehe Ansprüche abgeben muss.

    So zahle ich an allen Stellen obendrauf, während er, der ein eigenes Haus besitzt und für den zu jedem Zeitpunkt voll in die Rentenkasse eingezahlt wurde, überall dazu gewinnt.

    Da stimmt die Rechtsprechung meiner Meinung nach nicht, bzw. weist Lücken auf und sollte hier individueller urteilen.

  • Keiner zwingt dich, die Arbeitszeit zu reduzieren. Keiner zwingt dich, die Kinder zu nehmen.

    Und es wäre die Frage einer Vereinbarung zwischen euch Eltern, abweichend von der Norm (Duesseldorfer Tabelle) einen finanziellen Ausgleich zu vereinbaren.


    Die Ehe hat Vor- und "Nach"teile. Aber gerecht ist das schon und ja auch vorher bekannt. Nur blöd für den Betroffenen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Um mich vernünftig um die Kinder kümmern zu können und auch noch Zeit für mich zur Erholung zu haben, bleibt mir keine andere Wahl als meine Stunden zu reduzieren, denn ich muss das hier größtenteils ohne Unterstützung und Vater-WE wuppen.

    Der Vater ist nicht dazu in der Lage und auch nicht gewillt sich um seine Kinder zu kümmern, daher stellt sich die Frage nicht, wo sie wohnen.


    Ich bin der Meinung, dass, wenn der Mann ein eigenes Haus hat und zu jeder Zeit voll in die Rentenkasse einzahlen konnte, dass er dann schon ganz gut vorgesorgt hat und der Gesetzgeber dann nicht auch noch die besser verdienende Ehefrau zur Kasse bitten muss.


    Beim Zugewinnausgleich gehe ich übrigens leer aus, denn der Mann hatte "ganz vergessen" zu erwähnen, dass ihm das Haus noch gar nicht von seinem Vater überschrieben wurde, obwohl die beiden zu einem Notartermin gefahren sind, wo das gemacht werden sollte.

    Ich habe dann viele Investitionen für das Haus mit-, bzw. allein getragen, da mir suggeriert wurde, dass das Haus ihm gehört und stehe nun mit leeren Händen, bzw. zum Zeitpunkt der Trennung noch mit vielen Schulden da.


    Alles in allem ist das schon so, dass er sich auf meine Kosten sehr bereichert hat und ich in allen Punkten draufzahlen, während er eigentlich nur die Hände aufhalten muss.

    Den Unterhalt für seine Kinder zahlt er natürlich auch nicht.

  • hey Tini, ich weiss, dass fühlt sich unfair und hart an. Aber anders geht es nicht. Du kannst dich jetzt nur darum kümmern, dass der Unterhalt für die Kinder sicher ist, indem du Unterhaltsvorschuss beantragst oder über das Jugendamt in Form der Beistandschaft Unterhalt einfordert.


    Und auch wenn es unfair ist, vielen Expartnern geht es so, ob Mann oder Frau, der besser Verdienende muss halt mehr abgeben. Macht ja auch Sinn...übrigens gibt er auch Punkte an dich ab...nur halt weniger....und du kannst, in ein paar Jahren, deine Arbeitszeit wieder aufstocken und somit etwas Boden in der Pension gut machen. Vielen Müttern, die Zuhause bleiben und danach in Teilzeit gehen, droht das gleiche Problem. Sich um Kinder zu kümmern ist halt ein Posten, an dem der "Kümmerer" draufzahlt. Rein rechnerisch betrachtet.


    Sich da aufzuregen kostet im Moment nur Kraft. Lass ihm all sein Zeug, das macht auch nicht glücklicher....

  • Den Unterhalt zahlt bereits das Jugendamt.


    Ja, es ist richtig, dass ich versuchen sollte, mich nicht mehr darüber zu ärgern, dass er mich auch finanziell komplett ausgenommen hat, denn letztlich werde ich das nicht mehr ändern können.

    An manchen Tagen klappt das besser, an manchen weniger gut.

  • ja, das ist normal...es geht halt allen so...Scheidung ist immer ein teures Pflaster und es dauert seine Zeit, bis man damit halbwegs gelassen umgehen kann. Ich sag immer, hauptsache den Kindern geht es gut und du kannst eine gute Basis für sie sein.

  • ja, das ist normal...es geht halt allen so...Scheidung ist immer ein teures Pflaster und es dauert seine Zeit, bis man damit halbwegs gelassen umgehen kann. Ich sag immer, hauptsache den Kindern geht es gut und du kannst eine gute Basis für sie sein.

    Naja, teuer ist es halt nur für mich. Für ihn ist es recht lukrativ.


    Die Kinder leiden sehr unter dem Verhalten ihres Vaters. Es ist nicht immer ganz einfach das alles aufzufangen.

  • Natuerlich ist hier vieles ungerecht. Aber weniger der Versorgungsausgleich als all die anderen Dinge.

    Und natürlich könntest du - bei offenem Ausgang - einiges juristisch in die Wege leiten.

    Der Vater wäre zB zu höherem Einkommen verpflichtet. Reicht sein Einkommen nicht, sollte er einen Nebenjob annehmen. Das kann man versuchen einzuklagen.

    Die Investitionen ins Haus könntest du einklagen vom Vater bzw. rueckbauen oder mitnehmen. Schwieriges Gebiet, aber immerhin eine Drohung wert und dann Verhandlungsbasis.

    Der fehlende Kaufvertrag ist eine grobe Täuschung. Hier kann man ansetzen und zumindest verlangen, dass deine Hausinvestitionen trotz fehlendem " Besitz" als Zuerwerb in der Ehe gerechnet wird.

    Alles Ansatzmoeglichkeiten mit wahrlich offenem Ausgang.

    Hier ist über lange Jahre mutmaßlich (ihr habt vier Kids?) auf vieles nicht geachtet worden. Ob es vorbereitet zu deinem Nachteil eingestielt worden ist, wäre schwierig nachzuweisen. Ihr habt wohl eine längere Ehezeit.


    Will sagen: Hier ist im Moment ganz viel Frust bei dir, weil der Vater sich aus allem rauszieht und sich den schlanken Fuss macht. Ethisch verwerflich. Aber wohl vieles im Rahmen der Gesetze. Schwer zu ertragen. Die Grundsatzentscheidung, die man treffen muss: Lasse ich das alles hinter mir oder versuche ich den Streit mit offenem Ausgang.

    Wie und wo wirst du die größere Chance haben, wieder ein bisschen Lebensglück zu erreichen. Das könnte ein Denkansatz sein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volleybap:

    Ja, den Versorgungsausgleich an sich finde ich nicht falsch, nur in meinem Fall eben recht nachteilig und gemessen an der Gesamtsituation einfach unfair.

    Es ist sehr schwer den Mehrwert des Hauses nach der Renovierung (barrierefrei, behindertengerecht) festzulegen. Da wäre dann ein jahrelanges Verfahren anhängig. Ob es mir das wert ist, weiß ich nicht. Ich empfinde schon die Scheidung, bzw. den Vorlauf dazu sehr anstrengend, da der (leider) Noch-Ehemann natürlich auch sämtliche Fristen bis zum geht nicht mehr ausreitzt und somit die Scheidung nicht vollzogen werden kann.

    Eine kriminelle Energie lässt sich durchaus erkennen. Allerdings wird auch immer alles so gedreht, dass es entweder nicht nachweisbar ist, oder aber noch so gerade im Rahmen der Gesetze.

    Alles in allem sehr anstrengend. Eigentlich möchte ich nur meine Ruhe haben.


    Er geht voll arbeiten, aber seine Anwältin hat berechnet, dass er kein Unterhalt zahlen kann und das Jugendamt hatte in 1,5 Jahren noch keine Zeit das zu überprüfen....

  • Den Unterhalt zu überpruefen, ist kein Hexenwerk. Hat man das Einkommen vorliegen, reicht erst einmal ein Blick in die Düsseldorfer Tabelle. Den Mindestkindesunterhalt für vier Kinder zu erarbeiten, ist allerdings ne Menge Holz.


    Ihr seid natürlich derzeit euch gegenseitig auch zu Trennungsunterhalt verpflichtet, was die Situation für dich als Einkommensstaerkere nicht besser macht.

    Wichtig wäre, (vielleicht mit der Anwältin) einmal den gesamten Überblick zur finanziellen Situation wie Einkommen, Unterhalt Kinder und Trennung, Schulden, "Haus" etc. zu notieren und dann einzeln zu prüfen, was zu machen wäre mit welcher Durchsetzungschance.

    Um dann zu entscheiden, ob man etwas unternimmt, wo und was.

    Du kannst dann befreiter durchatmen, wenn du bestimmte Bereiche abschließen tust. Und kannst zielgerichtet Kraft in jene stecken, die erfolgversprechend aussehen.


    In der Masse der Baustellen bei einer Trennung flutscht einem einerseits schnell etwas durch und andererseits ist es schwierig, die jeweilige Wichtigkeit bewusst vor Augen zu haben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das sieht nach einem etwas verknoteten Ding aus.

    Wenn die Anwälte sich nach Berechnung geeinigt haben, dass kein Trennungsunterhalt fließen muss, ist der Kindesunterhalt eigentlich mit einem Knopfdruck im Programm berechnet.

    Dann läge die Sache beim Anwalt.


    Beistandschaft kann nur beauftragt werden, wenn fuer Kindesunterhalt kein Anwalt beauftragt wurde. Bei Ex ist Anwalt aktiv (was keine Auswirkung auf Beistandschaft hat). Der Anwalt jedoch hat behauptet, Ex sei nicht leistungsfaehig. Aufgrund wessen Zahlungsaufforderung? Von Tini? Von Tinis Anwaeltin? Von der Beistandschaft? Von der Unterhaltsvorschusskasse?


    Zwingend tätig sein muss die Unterhaltsvorschusskasse. Die hat direkt mit Zahlung an Tini Unterlagen von Ex anzufordern und zu berechnen.


    Wenn Ex' Anwalt der Beistandschaft (auch) die Unterhalts Berechnung zugeschickt hat, müsste die Beistandschaft längst aktiv sein. 18 Monate keine Bearbeitung reicht für heftigsten Ärger der vorgesetzten Behoerde, also der Stadtregierung oder dem Landratsamt ...

    Ist aber Anwalt aktiv, ist die Beistandschaft draussen und macht nix ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Meine damalige Anwältin hat den Kindesunterhalt berechnet und ihre Forderung an die Anwältin vom Ex geschickt. Die Anwältin vom Ex hat eine andere Berechnung aufgestellt, nach der ihr Mandant nicht zahlungsfähig sei. Meine Anwältin hat hier widersprochen und falsche Punkte der Berechnung der Gegenseite widerlegt. Die Gegenseite hat darauf dann einfach nicht mehr reagiert (so läuft es eigentlich bei allen strittigen Punkten in den vergangenen 2 Jahren -die Gegenseite ignoriert einfach alles).

    Meine Anwältin hat mir daraufhin geraten, mich ans Jugendamt zu wenden und den Vorschuss dort zu beantragen. Das habe ich getan und der Ex musste auch Angaben dort machen, denke ich. Das war im Oktober 2018. Ich habe dann zwischendurch immer nochmal nachgefragt, ob denn der Vater der Kinder schon zur Kasse gebeten wurde. Mir wurde dann erklärt, dass die sehr weit zurückhängen mit ihren Anträgen und das ich einfach abwarten und von weiteren Anrufen absehen sollte, so fern sich nicht irgendwelche Veränderungen beim Ex ergeben haben, die eine höhere Zahlungsfähigkeit bedeuten würden...


    Mit Vollzeitjob und mietfrei im Eigenheim kann auch niemand verlangen, dass auch noch für die eigenen Kinder aufgekommen werden muss...

  • Das heißt, es ist keine Beistandschaft im Boot, sondern die Abteilung für den Unterhaltsvorschuss fragt bei Gelegenheit beim Vater mal an, ob er denn zu zahlen gedenkt. Ansonsten bist Du in deren Augen ja versorgt und für den gezahlten Unterhaltsvorschuss laufen für den Vater weiter Zinsen auf, aber sonst kratzt das wohl keinen. Dass Du vielleicht mit richtig berechnetem Unterhalt mehr Geld bekommen würdest, ist auch eher Dein "Problem", also aus Amtssicht.

    Entweder machst Du Deiner Anwältin nochmal Dampf oder entbindest die vom Thema Kindesunterhalt und richtest eine Beistandschaft ein.

    Ob die schneller arbeiten als ihre Kollegen ist die Frage