Gerichtliche Anhörung

  • Da bin ich auch gespannt. Aber, ich habe das Gefühl, jetzt ist die Schwelle zum Gericht überwunden und nun werden wir alles über Gericht klären...

    KV wurde entsprechend darauf hingewiesen, seine Umgänge wahrnehmen zu müssen, weil er sich in der Vergangenheit nicht gekümmert hat. (Von wegen ich vereitele Umgänge...!) Auch hat der Richter gesagt, er kann keine Beeinflussung meinerseits erkennen, das Kind spricht offen und positiv über den Vater. Außerdem ist sie, als sie ihn gesehen hat, direkt zu ihm gegangen und hat ihn begrüßt. Da sagte sein RA er habe da schon andere Fälle gehabt, wo der BET das Kind nicht gelassen hat usw ...

    Für mich ist es selbstverständlich und ich lasse mich auch nicht vor dem Kind aus über KV.


    Dennoch ist es mir ein Dorn im Auge, dass KV nicht mit mir sprechen musste während des Termins. Das zeigt, dass er sich überhaupt nicht mit mir auseinander setzen kann und will. Und auch die Elterngespräche sind nicht verpflichtend. Also bedeutet das im Umkehrschluss, für einen geregelten Umgang, brauchen Eltern nicht miteinander zu kommunizieren....


    übrigens: Er kommt erst ein paar Mal in unsere Stadt und unternimmt was mit ihr, dann holt er sie 1 Nacht übers Wochenende und im November soll wieder der alte Rhythmus von alle 14 Tage/ 2 nächte beginnen. Ferien sind so gut wie hälftig aufgeteilt, im Sommer hat er nur nach 2 Wochen gefragt, keine Ahnung warum.


    Letztendlich hoffe ich, dass er sich an die Spielregeln hält, für mich ist das jedenfalls kein Problem :)

  • Da bin ich auch gespannt. Aber, ich habe das Gefühl, jetzt ist die Schwelle zum Gericht überwunden und nun werden wir alles über Gericht klären...

    Bist Du sicher? Ex müssen die Ansagen vom Gericht eigentlich nicht so sehr gepasst haben. Und die Rechnung seines Anwalts ruft vielleicht auch keine Freudigkeit hervor.

    Wie Du das beschreibst, ist Ex jetzt "auf Bewährung" und soll den Umgang auf die Reihe bekommen und auch "irgendwie" eine Basis zu Dir zur Kommunikation: Entweder "so" oder durch die Elterngespräche.

    Logischerweise ist dem Gericht das "Wie" schnurz. Aber wenn Ex nochmals vor den Kadi zieht und hat dann diese Dinge nicht abgearbeitet, wird ihn keiner mehr hören wollen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Was passiert denn, wenn KV nicht an einem Gespräch mit einer Beratungsstelle teilnimmt? Vom Richter her ist das nicht verpflichtend, bzw nicht vollstreckbar. Oder es sich dann so darstellt, dass kein vernünftiges Gespräch möglich ist bei der Beratung?


    Es kann ja wohl nicht sein, dass nur weil er aggressiv und ablehnend ist, es keine Kommunikation gibt.

  • Man muss ja auch nicht kommunizieren, wenn die Umgänge und die Abholzeiten usw. geregelt sind.


    Und wenn er eh ablehnend und aggressiv ist, ist es doch umso besser, wenn keine Kommunikation stattfindet. Braucht doch so keiner.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Ich habe heute bei meinem RA festgestellt, dass die gerichtliche Umgangsregelung in den Ferien Blödsinn ist. Kind darf 2 Wochen in den Sommerferien zu KV, sowie in anderen Ferien immer die erste Woche. Fällt sein Umgangswochenende auf das Wochenende vor dem ersten Ferientag, holt er sie Freitag, und bringt sie eine Woche später Sonntag zurück. So, bin ich der Meinung, wurde es nicht vor Gericht besprochen, sondern dass er sie Freitag zurück bringen soll. Also Freitag-Freitag. Wenn das Wochenende auf das Wochenende in den Ferien fällt, holt er sie Montags am ersten Ferientag und bringt sie Sonntag (nach seinem Wochenende) zurück. Das ist so korrekt.


    Nun ist ein Zusatz dabei: Von den jeweiligen Ferienumgängen bleibt der Umgangsrhythmus des Kindsvaters alle 14 Tage unberührt.


    Das würde laut Vereinbarung folgendes bedeuten: wie oben beschrieben: Fällt sein Umgangswochenende auf das Wochenende vor dem ersten Ferientag, holt er sie Freitag, und bringt sie eine Woche später Sonntag zurück. Das heißt er hat 2 Wochenenden hintereinander, eins seins, eins nicht seins, sondern Ferienumgang. Da die 14 tägige Regelung ja bestehen bleibt ist das folgende Wochenende auch seins. Also hat er 3 (!) Wochenenden hintereinander. Und ich habe keine Chance 1 Woche mit ihr wegfahren zu können. Das wiederspricht sich damit, dass mir eine Woche Ferien zusteht! (Anmerkung: Diese verworrenheit betrifft erstmal nur 2-wöchige Ferien an denen sein Wochenende das vor dem ersten Ferientag ist)


    Das kann doch nicht wahr sein oder?

    Kann mir jemand helfen? Mein RA sagte das sei nun halt so. Ich will das aber nicht hinnehmen!


    Achso und in den Sommerferien soll es auch so sein, Kind ist 14 Tage bei Vater und danach läuft die 14 tägige Regelung weiter, so dass wir als Familie ihn fragen müssen ob wir denn 12 (oder mehr Tage) wegdürfen, weil mindestens eins seiner Wochenenden betroffen sein würde. Das ist doch komplett ungerecht??!! Ich dachte, dass es normalerweise so gehandhabt wird, dass theoretisch 3 Wochen dem Vater und 3 Wochen der Mutter gehören. In unserem Fall bin ich von 2 Wochen KV und 4 Wochen wir ausgegangen. Da ich mir unsicher war hatte ich nochmal Kontakt zu meinem Anwalt aufgenommen.

    In der Ruhe liegt die Kraft


    :-)

    Einmal editiert, zuletzt von celin91 ()

  • Nach meiner Erfahrung machen es sich Richter da bisweilen sehr einfach, dann kommt ein Beschluss heraus (Urteile gibt es beim Familiengericht nicht), der auf hälftige Ferien und Umgang alle 14 Tage hinausläuft, mal mit der einen oder anderen Anpassung. Ich vermute einerseits, dass dies daran liegt, dass Richter sich oft keine Zeit nehmen, tiefer in die jeweiligen Fälle einzusteigen und andererseits aber solche Beschlüsse ja längerfristig gültig sein sollen und nicht anfechtbar sein sollen. Man wirft also letzten Endes einen Haufen Geld hinaus, nur um eine wasserdichte Regelung zu haben. Vorteil ist, dass da niemand herumdiskutieren kann, Nachteil, dass man eben ziemlich unflexibel wird. In der Theorie können die Eltern ja machen, was sie wollen, wenn sie sich einig sind, aber genau das ist ja oft nicht gegeben. Und gerade dann, wenn die Beziehung zum Umgangselternteil problematisch ist, ist ein Umgang ohne Anbahnung vielleicht nicht so ganz im Sinne des Kindeswohls, auch wenn grundsätzlich regelmäßiger Umgang der Kinder mit ihrem Vater natürlich sinnvoll sind.

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Lena_1977 es bezieht sich auf die Sommerferien nächstes Jahr. Die 2 Wochen Regelung ist aufgrund der Empfehlung des Verfahrenspflegers entstanden. "Ein längerer Umgang könnte problematisch werden".

    Da steht weder Urteil noch Vergleich. Da steht "Vermerk".


    Emma21 das weiß ich nicht. Bisher war er eher unkooperativ. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass er diese 3 Wochenenden überhaupt die Kleine nehmen könnte. Bis zu den Herbstferien (diese Ferien sind von diesen 3 Wochenenden betroffen) ist ja noch ein wenig hin. Und ich hoffe, dass wir das entweder so klären können oder über die Elternberatung. Ansonsten werde ich da Beschwerde einlegen müssen. Heißt das so? Oder ist das der falsche Begriff? Mal sehen was das noch gibt. X/


    Und so ganz unter uns, ich glaube nicht, dass er weiß was die Regelung in den Ferien konkret bedeutet. Das werde ich ihm Mal wieder unter die Nase reiben müssen.

  • Die Alternative zur Beschwerde könnte sein: Abwarten und Tee trinken.

    Soll Ex doch erst einmal den Umgang leisten.


    Wenn es klappt, Kind es schön findet, froh ist und es gut läuft - das wäre doch für Dich und Kind prima.

    Aber Du erwartest und befürchtest ja anderes. Wenn die Befürchtungen eintreffen, dann ist der Augenblick, die Reißleine zu ziehen und am konkreten Beispiel zu sagen: Hier hat die Vereinbarungen nicht geklappt. Hier muss dringend geändert werden. Und dann sollte man einen gut begründeten, auf den gemachten Erfahrungen beruhenden, ausgefeilten Alternativplan vorlegen.


    Steigst du jetzt bereits in den Ring, dann kommst du in den Ruf einer Nörglerin, die beständig über ungelegte Eier schimpfst. Und bestätigst in der Außenwirkung auf Gericht und Verfahrenspfleger den Vorwurf vom Ex: Die Mutter versucht mit allen Tricks, den Umgang zu verhindern und einzuschränken.


    Mit Ex wirst du aber langfristig zutun haben. darum denke und plane auch langfristig. Ideal wäre, wenn sich die holprige Situation glättet, Beziehung zum kind klappt. Geht das aber schief, dann sollte absolut offensichtlich sein, dass es an Ex liegt und keinesfalls an dir.

    Der Gang vors Gericht schürt bei Richtern, Jugendamt und Verfahrenspfleger immer auch den Verdacht von elterlicher Inkompetenz

    In den Ruf sollte man nicht kommen. Schaltet man bei nicht lebenswichtigen, grundlegenden Familiendingen das Geruicht ein,

    sollte man sicher sein, dass man eindeutig "obsiegt" und die Sache ganz klar ist. Empfindet sich der Richter als Streitschlichter, dann ist man bei etwaigen nächsten Anliegen in einer deutlich schlechteren Position.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Und es geht direkt weiter....


    Er schrieb 5 Minuten vor dem ursprünglichen treffen dass er 15 Minuten später kommt.


    Es kam 15 Minuten später kein Zug an laut Plan und es gab laut App keine Verspätungen, also muss er einen Zug später genommen haben und hat seit 2 Stunden gewusst, dass er später als die vereinbarte Zeit kommt! Und dafür lässt er uns 30 Minuten warten, obwohl er es schon längst wusste!(er ist letztendlich 30 Minuten später als vereinbart gekommen) Unverschämt. Was schreibt man ihm denn da? Warum müssen wir denn wegen ihm warten, obwohl er längst wusste, dass er später kommt? Wieder Mal ein Aufreger des Tages... Hätte er es schon vorher geschrieben, dass er später kommt, wären wir auch später von zu Hause losgefahren.


    So lässt er sie einfach warten und nimmt das auch so hin. Wir vermuten dass er das geplant hat, denn wenn er den Zug nimmt, der ihn pünktlich zu dem Treffpunkt bringt, dann kommt der etwa 40 Minuten vorher an und er müsste warten. Er hat es schon Mal gesagt, dass er keinen Bock hat so lange zu warten...


    Ihm ist es egal wenn die Kleine wartet... Hauptsache er muss nicht warten, aber wir müssen ja pünktlich sein, also kann er sicher sein, dass wir soweiso am vereinbarten Treffpunkt sind...


    In 14 Tagen wird genau das Gleiche passieren. Er wird sicher nicht um 7 Uhr morgens von zu Hause losfahren um um die vereinbarte Uhrzeit da zu sein. Er schafft es ja nichtmal um 12 da zu sein. Vor Gericht hat er laut zugestimmt, dass es für ihn möglich sei... :D

  • Ich würde wohl schreiben, ob es für ihn ok ist, die Zeit auf Ankunft des nächsten Zuges zu setzen. Also das er nicht 30 Minuten warten muss.

    Gleichzeitig: Sitzt er nicht in dem Zug, würde ich wieder gehen.


    Kann das Probleme mit evtl. gerichtlichen Vereinbarungen geben?


    lg von overtherainbow

  • overtherainbow gute Idee, diese Vereinbarung galt allerdings nur noch heute.


    Laut Richter können wir auch einvernehmlich andere Vereinbarungen treffen. Aber ich bin der Ansicht, dass es von ihm kommen muss, wenn er es anders haben möchte. Ich will/sollte ja nicht die Nörglerin sein, haben wir ja in vorherigen Posts festgestellt. 8o


    Vielleicht kommt er ja in 14 Tagen pünktlich. Und natürlich die anderen 4-Mal dann hoffentlich auch.... Ich glaube es halt nicht...:/

  • Ich finde, und ja sogar bei Eurer Vorgeschichte, wenn es eine Uhrzeit gibt, bei der niemand +/- 15 warten muss, dann solltet ihr die nehmen.

    Du bist kooperativ und Deine Tochter lernt wie Erwachsene überflüssige Konflikte lösen.


    Aber eben mit der Konsequenz, wenn nicht im Zug, dann ab nach Hause.

    ...das schließt natürlich höhere Gewalt, Verspätungen der DB, also was nicht in der Verantwortung des UET liegt aus.


    lg von overtherainbow

  • Ich hab jetzt Mal angedeutet, er soll doch bitte Mal nach den Fahrzeiten schauen, denn zu der Uhrzeit die wir ausgemacht haben, kommt kein zug an, entsprechend muss er früher ankommen (glaube 40 Minuten) oder er kommt Ninja wieder diese 30 Minuten später. Das würde ich halt gerne vorher wissen. Aber selbst wenn ich es ihm jetzt gesagt habe, heißt das noch lange nicht, dass er sich kümmert....