Gerichtliche Anhörung

  • Hallo, meine Tochter soll zur gerichtlichen Anhörung zwecks Umgangsrecht. Das wird vermutlich auf ihren Geburtstag fallen, da der ursprüngliche Termin verschoben wurde. Wie sind eure Meinungen dazu? Warum soll dem Kind (7) der Geburtstag komplett vermiest werden? Es freut sich Wochen auf diesen und wird genau am Geburtstag vor Gericht geladen und spürt natürlich die negative Aufregung...


    Antrag kam vom Vater, es besteht seit einem Jahr kein Kontakt, da dieser bei einem Jugendamtsgespräch komplett ausgerastet ist. Da es keine neue Umgangsvereinbarung gab, gab es eben auch keinen Umgang. Ich bin und war bereit eine Regelung zu treffen, was ich ihm auch deutlich geschrieben habe. Er musste ja jetzt unbedingt das Gericht bemühen. Ist ja auch sein Recht, aber Jugendamt hätte vielleicht auch gereicht...

  • Gibt es schon einen Verfahrenspfleger?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja, er hat mir den neuen Termin mitgeteilt, er meinte er würde beim Gericht anfragen, ob eine Terminverschiebung erneut möglich wäre. Warum es die erste Verschiebung gab weiß ich nicht. Mein Anwalt hat an diesem Tag auch gar keine Zeit. Und die Jugendamtsmitarbeiterin bestimmt auch nicht...

  • Eine Anhoerung ist ja erst einmal nichts Schlechtes. Es kann halt nur zu etwas Schlechtem gemacht werden. Insofern sollte eine Anhoerung, selbst wenn sie am Geburtstag stattfindet, nicht den Tag vermiesen.

    Anwalt und Jugendamt werden bei einer Kinderanhoerung eigentlich nicht gebraucht. In der Regel spricht der Richter allein mit dem Kind.

    Inhalt des Gespraechs wird in der Verhandlung vom Richter vorgetragen und so ins Verfahren eingebracht.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Okay. Dann ist das ein ganz normaler Verfahrenstermin mit vorgeschalteter Anhörung des Kindes. Und Versoehnungstermin, der ggfls. nahtlos ins Hauptverfahren mündet ...

    Im Verfahren sind natürlich alle an Bord ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Natürlich kann man da den Antrag auf Verschiebung stellen. Andererseits ist das ja auch ein normaler Wochentag mit (irgendeiner Form von) Schule. Und vielleicht vielleicht einer Feier am Nachmittag.

    Da als Alternative morgens ausschlafen zu können, in Ruhe frühstücken und dann zwei Stunden aufs Gericht, sich von allen beglückwünschen zu lassen und dann in den Feiermodus endgültig einsteigen - das geht doch auch.

    Für Kinder ist so eine Anhörung kein großes Ding. Schwierig und belastend wird es erst, wenn die Eltern es draus machen. Da könnte der Geburtstag sogar eine Chance sein, die Anhörung in den Hintergrund zu rücken.


    Aber auch keine Frage: Wenn der Antrag auf Verschiebung gestellt wird, geht der im Normalfall anstandslos durch.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ich hoffe doch, dass er verschoben wird. Kind geht noch nicht zur Schule, und der Tag ist ein Brückentag...

    In meinen Augen ist das nicht Kindeswohlförderlich, zumal wir als Eltern seit fast einem Jahr kein Wort gewechselt haben, bis auf ein zwei SMS. Und jetzt steht das Kind zwischen beiden Fronten. Und ohne Anwalt und Jugendamt gehe ich mit einem sehr unwohlen Gefühl in die Anhörung. Das wird die Kleine sicherlich spüren. Er wird bestimmt mit Anwalt auflaufen und ich befürchte dass ich von ihm fertig gemacht werde. Immerhin kenne ich den Richter (aus einer ganz anderen positiven familiären Angelegenheit)


    Der Vater hat in seiner Stellungnahme durch den RA nur unwahres geschrieben, was ich alles widerlegen kann. Alles. Er greift mich in dem Schreiben massiv an, und beantragt eine Umgangsvereinbarung nach dem Projekt Elternkonsens. Das muss man sich erstmal trauen.


    Eine große Feier wird es nicht geben aufgrund der aktuellen Gegebenheiten. Dennoch hat sie jetzt schon gesagt, dass sie nicht zum Gericht hin will - bisher war sie dem nicht so negativ gegenüber gestellt. Habe ihr gesagt, dass soll sie dem Verfahrenspfleger sagen.

  • Das JA wird im Normalfall beigeladen zu der Sitzung, die sich der Kindesanhörung anschließt. Der Verfahrenspfleger wird dabei sein. Du bist also nicht "allein".

    Wenn Du einen Anwalt mitbringst, dann muss vorrangig eigentlich der für dich reden. Das hat in so Verfahren oft einen Nachteil: Schräge Aussagen, Falschinformationen, die von der einen Seite eingebracht werden, kann Dein Anwalt oft nicht erkennen. Er ist in der Materie schlicht nicht tief genug drin. Da ist es oft nicht schlecht, wenn man selbst reden kann.


    Ich bin bei meinen Kids ganz gut damit gefahren, die über solche Anhörungen erst knapp vor dem Termin zu informieren. Das gar nicht hoch zu hängen und damit es wichtig (und vielleicht beängstigend) zu machen, war immer gut.


    Bei uns - die Ex hatte mehr Kontakt - hat dann manchmal die Mutter den Kindern den Termin gesteckt und sich auch einmal vor Gericht beschwert, ich hätte die Kinder nicht rechtzeitig auf die Anhörung vorbereitet und das hätte sie dann als verantwortliche Mutter machen müssen. Das kam dann als gewaltiges Echo vom Richter zurück, der in dem Beschluss ausführte, die (Umgangs)Mutter hätte ohne zwingenden Grund die Kinder über den Termin informiert und offensichtlich versucht, die zu beeinflussen.

    In Deiner Konstellation kann das so nicht passieren. Soll aber aufzeigen, dass die Richter mittlerweile an der Stelle sehr sensibel sind und es gar nicht mögen, wenn Eltern auch nur unbewusst an der Stelle Druck auf die Kinder aufbauen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Naja knapp vor dem Termin, als "Geburtstagsüberraschung", das wollte ich definitiv nicht meinem Kind antun... Ich versteh es einfach nicht, wie man ausgerechnet am Geburtstag des Kindes strittige Eltern inklusive Kind lädt.... Ich könnte mir den Gedanken nicht verkneifen, dass KV da seine Finger im Spiel hat, für mich ist er so oder so daran schuld, dass Kind vor Gericht muss. Ich wollte eine Einigung übers JA, er hat's nicht geschafft sachlich und ruhig zu bleiben und getönt "mit der muss ich nicht reden"....


    Wut hin oder her, am Ende soll das Kind wieder Umgang haben. Immerhin haben wir das selbe Ziel vor Gericht.

  • Ich denke nicht, dass das Gericht Geburtstagsdaten abgleicht wenn es terminiert. Die schauen eher auf Fristen. War halt Zufall. Und ich glaube auch nicht, dass der Vater da die Finger im Spiel gehabt hat....


    Stell doch einfach den Antrag auf Verschiebung. Begründung Geburtstag Kind. Das winken die doch durch.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Der Verfahrensbeistand hat Falsches in die Stellungnahme geschrieben, so habe ich das jedenfalls nicht gesagt. Kommt sowas öfters vor, dass der VB Falschinformationen einbringt?


    Der Termin ist verschoben, zum Glück. Und der KV macht natürlich einen auf nett und akzeptiert plötzlich das, um was ich vor einem Jahr gebeten habe... Warum braucht er dazu das Gericht? :/ Es geschehen Wunder und Zeichen.


    Kann ein Gericht Elterngespräche anordnen, wenn ich das als nötig empfinde? Oder woran bemisst das der Richter, dass Eltern in eine Beratung sollen? Ich sehe bislang noch nicht, dass dem KV die Bedürfnisse des Kindes wichtig sind.

  • Fehler bei Gespraechszusammenfassungen passieren ueberall. Einfach an Verfahrenspfleger und Gericht schreiben: ...Teile ich Ihnen mit Bedauern mit, dass ich mich wohl undeutlich ausgedrückt habe. Tatsächlich wollte ich sagen ...


    Und gut ist ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Das war ja dein Wunsch und Antrag, den du über den Verfahrenspfleger ans Gericht gebracht hast, oder?

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Nein, er wurde nun abermals verschoben. Also nun zum 3. Mal verschoben. Das erste Mal konnte der VB nicht, das 2. Mal war es mein Wunsch (mein Anwalt konnte nicht und Mausi hatte Geburtstag) und das 3. Mal wieder der VB...

    Ich will das endlich geklärt haben... :rolleyes:

  • Termin ist endlich durch, wir haben eine gute Lösung gefunden. Streitereien o.ä. dürfen wir bei einer Beratungsstelle austragen, an diesem Termin wurde nicht auf irgendwas in die Richtung eingegangen.


    Ich habe mir das irgendwie schlimmer vorgestellt. Übrigens habe ich irgendwie überwiegend mit dem RA von Ex gesprochen, Ex hat nur wenige Worte mit mir gewechselt... Mein RA hat glaube ich gar nichts gesagt. Und ich hab gesagt, wenn wir denn schon hier sind, dann können wir das ja alles ganz genau aufschreiben. Gesagt getan...


    Ich finde es nicht toll, dass es übers Gericht nun ablief, aber letztendlich wird sich zeigen ob er sich daran hält. Der Richter ließ wirklich gut mit sich reden. Ich dachte da wird was einem übergestülpt und das ist dann so und es gibt kein murren und zurren.


    Naja, ich bin zufrieden, außer eben, dass er es übers Gericht machen musste. Hätte auch ohne geklappt und es wäre wohl ein ähnliches Ergebnis herausgekommen.

  • Dann kehrt ja vielleicht jetzt Ruhe ein ...

    Liebe Grüße



    Bap



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