Die KM hat Mitte Februar das ASR und Auflösung des WM zugunsten des RM bei ihr und Besuch der Kinder bei mir alle 14 Tage für jeweils 48 Stunden beantragt.
Wegen unsrer Kur und Corona läuft das Verfahren etwas schleppend, aber es läuft.
Die Verfahrensbeiständin kennt die Kinder ohnehin schon vom letztenVerfahren; sie hat sie bei der Mutter Zuhause zum diesem Verfahren bereits im März befragt. Für Anfang Juni bin ich mit den Kindern zu ihr in die Kanzlei geladen, damit sie die Kinder auch befragen kann, während meiner Betreuungszeit.
(Zwischenzeitlich hat die KM ihr 4tes Kind entbunden; Der KV des 3ten Kinds hat wohl auch diese Vaterschaft anerkannt.)
Die KM hat mir gegenüber vor ca. 14 Tagen behauptet, dass sie die Kinder schon gefragt habe, wo sie leben wollen und sie hätten sich vehement gegen mich und ganz klar für die KM ausgesprochen.
Unabhängig davon, dass ich verurteile, die Kinder zu einer Entscheidung zwischen ihren Eltern zu drängen, muss ich die Kinder auf den Besuch bei der VBSin vorbereiten, und ihnen ja wohl auch den Grund der Befragung nennen.
Deshalb meine erste Frage, wie gehe ich vor, darf ich die Kinder fragen, wie die KM sie befragt, und wie weit sie das Verfahren begründet hat. Und wie weit lege ich meinen eigenen Wunsch offen?