Hallo, ihr Lieben, ich habe einen Jahr zurück die Themen angeschaut und leider nicht passendes gefunden.
Ich wurde aufgefordert im Mai meine Tochter (12) zum Richter zum Gespräch zu bringen, es darf nur ihre Anwältin dabei sein. Wie lange dauern solche Gespräche? (Möchte kein Urlaub für so was nehmen) Was wird da gefragt? Hat jemand Erfahrung?
Wir haben bei uns die folgende Situation:
Letztes Jahr habe ich mit einer Anwältin vom Weißen Ring die Kontaktsperre für mich und meine große Tochter durchgesetzt. Für die Kleine haben wir versucht das so zuregeln: für KV galt zwei mal die Woche anrufen und an einem Sonntag ein mal in zwei Wochen 7 Stunden abholen. Wir müssten die Anrufe regeln: er konnte am Sonntag um 7 Uhr anrufen, konnte bis 46 Mal am Tag anrufen, ich konnte dieses Psychoterror nicht mehr tolerieren. KV hat geschimpft, aber akzeptiert, nie abgeholt, aber kontinuierlich das Kind mit seinen Problemen belastet. (Führte ausschließlich die Erwachsenengespräche mit ihr, als wäre sie seine Freundin und nicht seine Tochter)
Sie weinte oft nach den Gespächen, hatte Schlafstörungen. Ich habe mich überall beraten lassen: JA, Erziehungsstelle, Psychologen.
Ich habe viel mit der Kleine gesprochen über ihre Grenzen und die Schuldgefühle (KV arbeitet sehr gerne damit)
Da die kleine die Schule gewechselt hat, waren die praktische Einsatzmöglichkeiten von den Gesprächen enorm.
Aus meinem kleinen, unsicheren, mit allem einverstanden Mädchen wurde langsam eine selbstsichere Kämpferin, die ihre Meinung sagt und auch begründet
Das ist zwar nicht immer bequem im Leben, aber es soll sie von den Menschen schützen, die ihr nicht gut tun.
Sie hörte immer noch brav bei den Gesprächen mit Papa zu, aber oft kamen die Fragen, auf die ich richtig stolz war.
" Papa, wenn du sagst, dass du mich lieb hast, warum drohst du, den Kontakt mit mir abzubrechen? Papa, ich liebe meine Oma, ich mag nicht, wenn du schlecht über sie sprichst!"
KV hat diese Warnsignale immer ignoriert und Anfang des Jahres hat sie nach einem Telefonat gesagt:" Ich möchte nicht mehr mit Papa sprechen!"
Bald flatterte auch Gerichtpost zum Umgangsrelelung rein. Die Anwältin von der Kleine (Beistand vom Gericht) hat mit allen Beteiligten gesprochen und empfohlen(!) der Kontakt weiter einzugrenzen: auf nur 30 Minuten zwei mal die Woche per Telefon und bis Herbst kein persönlicher Kontakt. Die Kleine darf Telefonat jederzeit abrechnen, wenn KV sich nicht an die kindergerechte Themen hält.
Jetzt möchte der Richter mit der Kleine sprechen. Der KV behauptet gerne, dass ich das Kind entfremde, versteht aber nicht, dass er selbst sehr lange daran gearbeitet hat, dass sie keine Lust auf Kontakt hat.
So ist die Lage. Für ein Paar Erfahrungsberichte über solche Befragungen würde ich mich freuen.