Unterhalt USA

  • Hallo,


    hat irgendwer Erfahrungen mit dem Eintreiben von Unterhalt in den USA. Ich lebe in Deutschland, der KV in den USA. Vaterschaftsanerkennung und Titel existieren nicht.


    lg

  • Hallo Maranja,


    das ist eine nicht ganz einfache Sache. Vorweg: Rechtsanspruch auf Unterhalt besteht nur bei einer Vaterschaftsanerkennung. Dann ist gegebenenfalls Unterhalt auch zwangsweise in (manchen) US-Staaten einzutreiben. Offiziell kannst Du dabei Unterstützung durch die Beistandschaft an deinem Wohnort bekommen, die sich wiederum Unterstützung holt von einer Bundeseinrichtung. Das ist aber alles nicht ganz so einfah. Du findest über die Suchfunktion den ein oder anderen Thread aus vergangenen Jahren, wo vergleichbare "Fälle" diskutiert und mit eigenem Erleben gefüllt wurden.

    Der erste Schritt ist also (und das ist unabhängig von den USA) eine Vaterschaftsanerkennung durchzusetzen.


    Aber um einen - offiziellen - Überblick zu bekommen, hier erst einmal zwei Hinweise:



    Unter http://www.bundesjustizamt.de findest Du eine pdf-Datei zum Thema Unterhalt aus dem Ausland.

    Weitere spezifische Informationen gibt es unter der Adresse der Deutschen Botschaft in New York:


    https://www.germany.info/us-de…gen/new-york/uhalt/904558


    Vielleicht hilft das erst einmal.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Ich danke dir. Ich werde mich einmal durch deinen Link lesen.


    Das mit der Vaterschaftsanerkennung ist nicht so einfach, weil der Vater in den USA lebt und sich seine Zahlungsmoral in Grenzen hält. Freiwillig anerkennen wird er nichts. Die Beistandschaft des Jugendamtes würde sich darum kümmern, allerdings würde durch das Jugendamt das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrechte e.V. in Heidelberg beauftragt werden. Dieses kassiert eine Fangprämie von 10 % der eingetriebenen Unterhaltsleistungen. Das finde ich irgendwie frech, denn bei Erfolg kommt damit über die Jahre ein ganz schönes Sümmchen zusammen.


    Von daher hatte ich gehofft, dass hier irgendwer ist, der die Prozedur schon im Alleingang durchgezogen hat.

  • Na, da hast Du Dich ja schon ganz gut eingearbeitet in die Materie.


    Dazu dann nur der Hinweis: In Deutschland unterliegt so eine Vaterschafts- und Unterhaltsklage auch der Anwaltspflicht. Da zahlst Du im Schnitt ca. einen Jahresunterhalt für die Unterhaltsklage. Mit zehn Prozent monatlich bist Du da nicht furchtbar schlecht gestellt. Mindestens zwölf Jahre wärst Du in D dran, danach zahlst Du drauf im Vergleich - wenn der US- Anwalt nicht teurer ist ...

    Ohne Anwalt, der in den USA zugelassen ist, kommt man wohl kaum durch. Und kostenlos gibt es den da nicht. (Hausnummer: Bei den Abgasskandalen haben US-Anwaelte 30% von der erstrittenen Summe genommen, ging durch die Medien ...)

    Wenn zu den 10% Vereinskosten nichts dazu kommt, bist Du eigentlich ganz gut gestellt.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Kennst Du die Adresse des KV's? Ich würde ggf. überlegen, ob Du Dir einen Anwalt vor Ort nimmst und den Kindesunterhalt auf US Basis einklagst bzw. recherchierst welche Hürden aus US Sicht zu nehmen sind. Dieser Kindesunterhalt ist weitaus höher als der deutsche Unterhalt und ggf. sind die Hürden nicht ganz so bürokratisch. Du könntest ihm dann immer noch anbieten, die "günstigere" deutsche Variante zu wählen. Sollte der KV im Militär sein, dann gibt es immer noch die Schiene über das Militär Unterstützung einzuholen. Hier könntest Du den Commanding Officer oder Ombudsmann des Commands involvieren.


    Die Anerkennung ist wichtig damit Du Unterhalt erhält und Dein Kind eines Tages die US Staatsbürgerschaft bekommen kann, wenn es möchte. Ich würde über diese letztere Ebene gehen. Insbesondere falls der KV im Militär ist und sich dem Land sehr verbunden fühlt.

  • Ich habe noch vergessen, dass es bei größeren Einkommens- und Gehaltsunterschieden üblich ist, die mehrverdienende Partei zu verdonnern alle Anwaltskosten zu übernehmen. Auch ist die erste Beratung oftmals gebührenfrei. Das sollten ebenfalls gute Punkte sein um im die deutsche Kindesunterhaltslösung schmackhaft zu machen.

  • Rosie, muss man für so eine Anwaltsbeauftragung oder später eine Verhandlung "vor Ort" sein, also in die USA reisen, oder kann man das auch aus Europa händeln?

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Also, für Verhandlungen sollte man vor Ort sein aber muss man nicht. Es wurde meinem Mann, trotz Einsatz, nahe gelegt vor Ort zu sein.


    Die Anwaltsbeauftragung solle digital möglich sein. Wir waren natürlich vor Ort aber alle nachfolgenden Gespräche verliefen telefonisch.

    Und in der jetzigen Zeit sollte es umso mehr möglich sein.

  • Danke für die Info. Mir ging es jetzt auch um die Sprachbarriere. Verhandlungssicheres Englisch in Rechtsangelegenheiten - und dann ggfls. ungeübt - ist eine hohe Hürde, über die man erst einmal kommen muss. Und braucht manchmal ein verständnisvolles Gegenüber.

    Selbst in D sprechen Anwälte und Klienten nicht selten "eine andere Sprache".

    Liebe Grüße



    Bap



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