Mutter Kind Kur, Einverständnis vom Vater nötig?

  • Hallo zusammen, ich habe von meiner Krankenkasse die Bewilligung für eine Mutter-Kind-Kur mit meinen beiden Kindern bekommen. Natürlich habe ich bei Beantragung den Vater darüber informiert. Nachdem ich ihm jetzt mitgeteilt habe, dass ich voraussichtlich im Oktober die Kur antreten kann, stellt er sich quer und sagt er hätte nicht zugestimmt. Natürlich habe ichnichts schriftlich. Meine Frage ist, ob ich denn zwingend seine schriftliche Zustimmung brauche, um die Kur antreten zu können. Wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht, die zuständige Klinik und meine Krankenkasse sagten, sie bräuchten keine Zustimmung von ihm.

    Vielleicht hat ja jemand von euch ähnliche Erfahrungen. Vielen Dank schonmal!

  • Nein. Auch wenn Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, hast du, da das Kind bei dir wohnt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Eine gesundheitliche, zeitlich begrenzte Maßnahme - und das ist eine Mutter-Kind-Kur - ist nicht zustimmungspflichtig. Für etwaigen Umgang, der in dieser Zeit liegt, muss in der Regel - wie zum Beispiel in Urlaubs- oder Krankheitszeiten, nicht einmal zwingend ein Ausgleich angeboten werden. Da bei drei Wochen Kur ein bis zwei Umgangswochenenden ausfallen (oder ein paar Tage Umgang), kannst du natürlich einen Ausgleich anbieten. Musst es aber nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ok, danke schonmal. Allerdings habe ich nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Kinder sind an drei Tagen bei mir, an zwei bei ihm. Die Wochenenden im Wechsel. Also fast ein 50:50 Wechselmodell. Die Kinder haben bei mir den Hauptwohnsitz, beim Vater Nebenwohnsitz.

  • Ich habe für 19. Februar recht kurzfristig eine 3wöchige Vater-Kind-Kur im Dezember bewilligt bekommen. Die Mutter um Zustimmung gebeten, denn wir haben noch das Wechselmodell. Die Mutter hat nicht zugestimmt dass wir fahren dürfen. Am Ende musste ich eine einstweilige Anordnung beim FG erwirken, die Entscheidung kam wenige Tage vor Anreise. Die Mutter ist H4, mich hat der Spaß wieder etwas unter 1000 Euro gekostet.

  • Ok, danke schonmal. Allerdings habe ich nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Kinder sind an drei Tagen bei mir, an zwei bei ihm. Die Wochenenden im Wechsel. Also fast ein 50:50 Wechselmodell. Die Kinder haben bei mir den Hauptwohnsitz, beim Vater Nebenwohnsitz.

    Auf den ersten Blick entsprechen alle Marker dafür, dass du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast: Die Kinder sind mit dem Hauptwohnsitz bei dir gemeldet. Die Kinder sind die Mehrheit der Zeit bei dir.

    Dagegen würde sprechen, wenn Ihr eine schriftlich fixierte Wechselmodellabsprache habe oder eine gerichtliche Anordnung, die anderes sagt. Ansonsten spricht der "Augenschein" - und das ist ganz klar der Marker "Hauptwohnsitz" und "Zweitwohnsitz" dafür, dass die Kinder bei Dir sind. Vater (und letztlich auch Mutter) hat aktenkundig - Zweitwohnsitzanmeldung - genau diesem Konstrukt zugestimmt. Und wenn das bereits über einem halben Jahr so ist, hat die Sache sich "verfestigt".

    Natürlich - darauf wird der Vater abheben - gelten grundsätzlich Umgangsvereinbarungen. Aber die werden klassisch gebrochen durch Urlaubsfahrten (die beiden Elternteilen mit Kindern zustehen), Geburtstage und Feiertage, wichtige Familienfeste etc. Und eben auch - es gibt zahllose Urteile dazu - Mu-Ki-Kuren oder Reha-Maßnahmen fürs Kind.


    Du hast hier den Vater über das Kurvorhaben informiert. Bereits zu dem Zeitpunkt hätte er die Hand heben können und müssen um zu sagen: "Liebe Ex, fahr du in eine Kur oder vielleicht sogar eine Reha. Ich nehme in der Zeit natürlich die Kinder und betreue die vollumfänglich. Ich werde gern aktiv, um den Gesundheitszustand der Mutter hoch zu halten, damit es den Kindern gut geht."

    Hat er aber anscheinend nicht

    Hinzu kommt: Die Floskel: "Ich habe aber nicht zugestimmt" ist ein "netter Versuch". Es löst aber die Problematik nicht. Er müsste schon einen ganz konkreten Gegenvorschlag unterbreiten, in dem er sagt, wie er a) die auch für die Kinder erteilte Kur und damit Gesundheitsförderung der kinder sicher stellen will (bei Mu-Ki-Kuren Standard: Verbesserung der Beziehung zwischen Mutter und Kindern ...) b) wie er die vollumfängliche Betreuung der kinder leisten würde, wenn die Mutter allein auf Kur/Reha geht.


    Nur gegen etwas sein, funktioniert im Familienrecht nicht.


    Entsprechend hat er jetzt den Termin mitgeteilt bekommen. Das reicht. Natürlich könnte er klagen. Das kann man in Deutschland immer. Aber wenn die oben beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, würde im Normalfall so eine Klage abgewiesen werden.

    Eine einvernehmliche Einigung ist natürlich auch für das Seelenleben der Kinder immer besser. Aber dazu müsste der Vater konkrete, durchführbare Vorschläge machen ... Mehr als die von ihm zu erbitten, kannst du nicht machen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Als wir mit Beutekind in Kur gefahren sind, hat die KM dagegen geklagt, wir hatten 2 Tage vor der Kur einen Gerichtstermin.


    Das Jugendamt hat die Kur befürwortet, medizinisch war sieneh sinnvoll, die KM hat leider der Schule untersagt, das Kind freizustellen, so dass die Schule die Kur komplett boykottiert hat und keine Unterlagen mitgegeben hat ( rechtlich nicht haltbar, aber in dem Moment nicht zu ändern ).


    Ich würde einfach fahren und wenn der Papa nicht einverstanden ist, soll er halt klagen.

  • ich war heute bei einer Anwältin, auch um das Thema gemeinsames Haus noch mal durchzusprechen, und habe dabei diese Frage zur Kur bestellt. Sie meinte auch, ich kann einfach fahren, ich habe den Vater in Kenntnis gesetzt, das reicht. Den einzigen Zweifel den ich noch habe, wäre eben das Fehlen meines Sohnes in der Schule für fünf Tage. Aber da ich eh in Schulnähe wohne, und bereits mit den Lehrern im Gespräch bin, denke ich dass er da wenig Handhabe hat. Vielen Dank für euer Input!

  • Huhu,


    zur MuKi kann ich auch was beitragen - meine Kur habe ich letztes Jahr im Herbst angetreten.

    Eine Woche vor dem Antritt gab es eine eA vom KV der dagegen geklagt hat - bei mir wurde nicht einfach so abgewiesen sondern verhandelt (Trotz Empfehlung der Beistandschaft zur Abweisung des Antrags). Nachdem man diesen unnötigen Stress nicht auch noch braucht, habe ich an der Verhandlung nicht teilgenommen.

    Wegen der eA wurden Kinderarzt, mein Arzt, KiGa sowie beide Elterteile befragt durch den Verfahrensbeistand. Resultat ich bin zur MuKi gefahren und er hatte unser Kind danach eine Woche als Ausgleich. Habe ich auch schon ohne Verhandlung angeboten - hat nur nicht gezählt, weil man es ja erstreiten muss.

    Hat mal wieder Geld gekostet und dem KV ein Auftritt beschert - mir hat es nichts gebracht außer Stress, Kosten und weitere Kerbe in der Elternebene.

    Ein Hoch auf unser Rechtssystem.