verminderter Unterhalt bei Kurzarbeit?

  • Die gängige Regel bei Arbeitslosigkeit und Kurzarbeitergeld ist, dass der Unterhaltspflichtige für ein halbes Jahr den titulierten Betrag weiter zahlen muss. Es ist seine Aufgabe, sich auf solche Gefährnisse des Lebens vorzubereiten, sagt der Gesetzgeber.

    Nur wenn der Nachweis erbracht ist, dass das Einkommen nicht vorübergehend auf eine andere Summe (sowohl Gehaltssteigerung als auch Absenkung) gebracht wurde, kann das anders sein (Verrentung wäre ein Beispiel ... dauerhaftes niedrigeres Einkommen ...)

    Kurzarbeit ist vom Gedanken her schon befristet. Darum ist Kurzarbeit allein kein Grund für eine Minderung des Unterhalts.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.