Und mal wieder ich... Es bleibt weiter spannend.
also kurz die Eckdaten um die Situation zu verstehen - kurze Ehe (etwas über 2 Jahre) - gemeinsames Kind (3 Jahre alt) - Lebensmittelpunkt bei mir - gerichtliche Umgangsregelung - gerichtliche Unterhaltsverpflichtung - Scheidung still in Progress (neuer Termin Mai 2020)
Vor der Schwangerschaft Vollzeit gearbeitet, dann in Elternzeit - in der Elternzeit Aufhebungsvertrag durch Arbeitgeber da ich nicht mehr in meiner Position einsatzbar war.
Seit der räumlichen Trennung kam es immer wieder zu Drohungen keinen Unterhalt zu zahlen - und auch die Umsetzung (9 Monate) bis zur Verhandlung dann musste er nachzahlen, als das gemeinsame Kind 3 Jahre alt geworden ist wurde wieder kein Unterhalt ( 8 Monate) gezahlt - wohlgemerkt der Kindesunterhalt ist immer gezahlt worden.
Aufgrund der Unzuverlässigkeit was Zahlungen belangt, war es mir nicht möglich in Teilzeit zu gehen, sodass ich nun seit 2 Jahren in Vollzeit arbeite und unser Kind auch mehr oder weniger in Vollbetreuung ist. Nun steht der Scheidungstermin vor der Tür - wie stehen meine Chancen auf nachehelichen Unterhalt bzw. Betreuungsunterhalt? Parallel wird der KV nun das Wechselmodell einklagen um die finanziellen Verpflichtungen so gering wie möglich zu halten.
Attest vom Arzt liegt vor, das mir eine weitere Vollzeitbeschäftigung nicht zumutbar ist.
DANKE für eure Erfahrungen.