KV möchte Kinderfreibetrag

  • Und bei der Steuererklärung gibt es die Günstigerprüfung und bei 95 % aller AES ist das Kindergeld günstiger wie der Freibetrag.

    Wenn du also nicht über der Beitragsbemessungsgrenze verdienst, dann lass ihm doch das 0,5 Kind - macht keinen großen Unterschied, rettet ihm aber Ggfs bei einem Sozialplan vor der Kündigung

  • Er bekommt doch kein Kind angerechnet, da er keinen Unterhalt zahlt.

    Man bekommt ein "halbes Kind" wenn man UVG erhält und auch nur die halben Freibeträge, verzichtet man auf den UVG kann man alle Freibeträge erhalten.

    Wobei sich die Freibeträge eh erst ab einem guten Einkommen lohnen, in vielen Fällen kommt das Finanzamt nach der Günstigerprüfung zum Ergebnis: es bleibt beim KiGe.

    Finanzamt und die Berücksichtigung von Kindern + Kosten, kann man manchmal sehr kompliziert sein.

    Und das was der Vater hier braucht ist eine Geburtsurkunde um beweisen zu können, dass er bei der Pflegeversicherung weniger zahlen muss und ggf. den erhöhten KuGe Satz zu erhalten.

    Ganz ehrlich, soll der Vater das doch einfach beantragen und unterschreibe bloß nix!

  • Guten Morgen


    Vielen lieben Dank für eure Meinungen und auch Tipps.


    Ich habe mir gestern mal meine Steuererklärung von 2018 angeschaut, bin aber nicht ganz schlau daraus geworden. Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht 1,0 Freibetrag darauf, ich war aber nicht sicher, ob ich das in der Erklärung rückwirkend voll beantragt hatte.


    Also habe ich heute bei meiner Sachbearbeiterin im FA angerufen.


    Die teilte mit, dass ich ganz korrekt 1,0 Kinderfreibetrag habe. Was ich jedoch voll habe, ist der Betreuungsfreibetrag, was aber auch richtig ist, wenn die Kinder nur bei mir gemeldet sind und bei mir wohnen.


    Das heisst, KV hat es seit fast 7 Jahren Trennung trotz Steuerberaterin (angeblich) nicht auf die Reihe bekommen, sich die hälftigen Kinderfreibeträge eintragen zu lassen.


    Ich werde ihm also mitteilen, dass ich schon immer nur die hälftigen Kinderfreibeträge hatte und er dies natürlich selbst beantragen muss (hatte die vom FA auch so gesagt, und ist logisch).


    Dies zur Info, falls noch jemand mal damit konfrontiert wird.


    Sollte er jedoch den hälftigen Betreuungsfreibetrag haben wollen, hat er Pech. Ich habe die Kinder immer, egal ob Ferien, aktuell wegen Corona musste ich auch meine Arbeitszeiten anpassen, etc.

  • ich denke, es geht eher darum, dass das KUG statt 60 dann 67 % sind, wenn mit Kind.


    Liege ich falsch oder sind Kinder- und Betreuungsfreibeträge, solange man das Kindergeld nicht mit der Steuererklärung wieder abgenommen bekommt, genau gar nichts wert (Ausnahme der interessante Einwand von LeSoeil)?


    Oder gibt es eine Kombination aus Kindergeldbezug und steuerlichen Vorteilen von Kinder- und/oder Betreuungsfreibeträgen?

  • Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung. Laut Internet rechnet sich der Freibetrag nur ab einer Höhe von 30.000,00 € Lohn im Jahr, da ich davon leider weit entfernt bin, ist bei mir nur das Kinderfeld wichtig.


    Im Bescheid steht allerdings, dass für den Soli und eventueller Kichensteuer der Kinderfreibetrag berücksichtigt wurde. Zur Info: Ich muss keinen Soli zahlen, da mein Gehalt zu niedrig dafür ist.8)


    Da ich keine Ahnung habe, was KV verdient, weiss ich natürlich nicht, ob sich das bei ihm rechnen würde. Irgendwann vor Jahren hat er angeblich nicht mehr voll gearbeitet, weil er es aufgrund der Trennung nicht mehr schaffte, weil er so traurig war. :D Zumindest hielt er mir das als Druckmittel vor, warum er keinen vollen Unterhalt zahlen konnte.


    Was das Jugendamt mit dieser Aussage machte, weiß ich nicht. Ich habe fast 5 Jahre mit 400 Euro Unterhalt für beide Kinder gelebt, dann kam das neue UVG und ich hab das beantragt. Hatte mir die Unterhaltsstelle auch so geraten, weil er so schwierig war.

  • Ist doch alles gut - wie gesagt, manchmal geht es nicht nur um das Steuerliche Geld, sondern auch um den Nachweis beim Arbeitgeber beim Sozialplan.

    Wenn du UVG bekommst, ist das ja schon mal viel wert und um den Rest soll sich die UVG Stelle und/oder die Beistandschaft beim Jugendamt kümmern.

    Mit seinem Freibetrag hast du erstmal nichts zu tun, den muss er beantragen und belegen.