KV möchte Kinderfreibetrag

  • Hallo liebe Community,


    mich hat heute der KV angerufen, weil er den hälftigen Kinderfreibetrag für sich haben möchte. Er ist jetzt in Kurzarbeit und braucht das wohl.


    Grundsätzlich habe ich da kein Problem damit, habe jetzt aber Angst, dass mir finanzielle Nachteile entstehen. Ich habe schon im Internet gelesen, bin aber nicht schlau daraus geworden. :/


    Hier ein paar Fakten:

    Ich, w, seit 7 Jahren getrennt lebend, 2 Kinder, 15 und fast 9 Jahre. Ich arbeite Teilzeit und bekomme UVG und Wohngeld und natürlich Kindergeld. Ach so, ich habe Steuerklasse 2.


    Bis jetzt hatte ich immer beide Kinder als Freibetrag. Er hat Umgang lediglich mit der Kleinen, Sonntags von ca 14 bis 18 Uhr. Mehr wollte und will er nie. Mit der Grossen besteht gar kein Kontakt seit über 2 Jahren. Sind einige unschöne Dinge vorgefallen, die sind hier aber nicht wichtig, denke ich.


    Vielen Dank für eure Meinungen. Ich hoffe, ich bin im richtigen Thread dafür.


    Frusi:)

  • Jeder Elternteil hat pro Kind Anspruch auf 0,5 Kinderfreibetrag. (Der wird also eigentlich standartmäßig geteilt.)

    Den vollen Kinderfreibetrag (1.0 pro Kind) kann man sich eintragen lassen oder beim Jahresausgleich beantragen, wenn es keinen zweiten Elternteil (mehr) gibt oder der andere Elternteil nicht seiner Unterhaltsverpflichtung nachkommt (75% des Mindestunterhalts leistet, war der Satz, glaube ich).


    Wenn du zuletzt den vollen Kinderfreibetrag - 1,0 pro Kind - bekommen hast, dann müsste es dazu eigentlich einen begründeten Antrag gegeben haben.

    Der Vater wäre aber berechtigt, das abzuändern, wenn die Pflichtvoraussetzungen bestehen - spätestens bei seinem Lohnsteuerjahresausgleich.

    In die Unterhaltszahlungsberechnung des Vaters hier fließt übrigens mit ein, dass er den halben Kinderfreibetrag anerkannt bekommt. Dir geht rein rechnerisch eigentlich nichts verloren (allerdings hast du vielleicht zuletzt "zu viel" Geld bekommen.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Jeder Elternteil bekommt grundsätzlich nur ein halbes Kind als Freibetrag eingetragen. Das volle Kind nur unter den genannten Umständen. UVG ist ein Vorschuss und kommt rechtlich als Minderleistung vom anderen Elternteil. M.W. besteht die Formel der 75% noch. Wird aber seit dem erhöhten UVG in den meisten Konstellationen nicht unterschritten. Weiß aber gerade niht auswendig, ob es einen eigenen Paragrafen gibt, der Kinderfreibetragsübertragung ausschließt bei Unterhaltsvorschuss.

    Wenn Ex allerdings bisher nicht leistungsfähig war, wird er wohl bei Kurzarbeitergeld keine steuermindernde Freibeträge so ansetzen können, dass da Geld für ihn rausspringt. Insofern ist die ganze Aktion eher für die Tonne.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ich denke, es geht eher darum, dass das KUG statt 60 dann 67 % sind, wenn mit Kind.

    Das könnte gut sein. Da muss er aber mutmaßlich tatsächlich anders den Nachweis führen, Vater zu sein ... Nur kämpfen muss er schon um jeden Cent, wenn das Vollgehalt bereits nicht ausreicht für den Mindestunterhalt und auch nicht Mangelunterhalt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    Vielen Dank für eure Antworten.


    Ich habe damals nur Steuerklasse 2 beantragt, auf der Lohnsteuerbescheinigung hat der Steuerberater vom Arbeitgeber immer schon 1,0 eingetragen, ich hatte darauf nie geachtet.


    Ich weiss nicht, ob der KV irgendetwas bezahlt für das UVG, er behauptet es aber.


    Und bei der Steuererklärung habe ich immer angekreuzt, dass er weniger als 75 % bezahlt, da ich da vom regulären Unterhalt ausging, der ja deutlich höher wäre.


    Wie gesagt, ich hab kein Problem damit, will aber keine Nachteile haben.


    Also muss ich das dann dem Finanzamt mitteilen bzw. dem Steuerberater?

  • 1,0 stimmt doch dann bei Dir. Zwei Kinder, je ein halber Kinderfreibetrag.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe jetzt extra in meiner Steuererklärung von 2018 nachgesehen, ich hatte das mit den 75 % nicht angekreuzt.


    Ich habe allerdings angekreuzt, dass ich den vollen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungsbedarf beantrage, weil das Kind vom 01.01. bis 31.12. bei mir lebt. Aber das ist doch soweit korrekt, oder? Oder hätte ich das nicht machen sollen? Sie leben ja voll bei mir, ich denke nicht, dass man maxìmal 4 Stunden wöchentlich zählen muss.


    Konkret geht es um Anlage Kind, Zeile 42.


    Ich habe definitiv 1,0 Freibeträge sowohl im Gehaltszettel als auch in der Lohnsteuerbescheinigung.

  • Du kannst in der Konstellation eigentlich alles gleich machen und es wird sich nichts bei dir ändern. Natürlich hast du das Recht auf Steuerklasse 2, Ex hat Umgang.

    Ansonsten gilt das weiter oben gesagte.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke euch. Dann muss ich also gar nichts weiter machen?


    Er muss dann den hälftigen Anteil beantragen? Er meinte ja, seine Steuerberaterin und das Arbeitsamt haben ihm gesagt, ich muss ans Finanzamt schreiben, dass der hälftige Betrag zu ihm gehen soll. Also die 1,0.:rolleyes:

  • Nö, darum kann er sich doch selber kümmern. Mit den Geburtsurkunden bzw. der Vaterschaftsanerkennung hat er doch einen Nachweis, damit man auf seiner Lohnsteuerkarte die 1,0 einträgt.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Da du den Freibetrag noch nie für dich reklamiert hast, musstKannst du ihn eigentlich auch nicht an ihn zurück übertragen. So kannst du das aber auch schreiben: "Obwohl du keinen Unterhalt leistet, habe ich bisher den mir zustehenden Kinderfreitrag bei fehlender Unterhaltsleitung steuerlich nicht geltend gemacht. Es liegt weiter an dir, diesen steuerlich für dich geltend zu machen. "


    So du das so willst ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke.:)


    Dann werde ich ihm schreiben, dass ich ihn eh nie voll hatte und er sich darum kümmern muss.:thumbup:


    Ich fühle mich gleich zurückversetzt, ich musste früher auch schon immer alles für ihn machen.X/


    Ehrlich gesagt, weiss ich gar nicht, ob und was er zahlt. Ich bekomme meinen UVG, da sein Unterhalt lediglich 200,00 € pro Kind betrug. Als das neue UVG raus kam, hatte ich es dann beantragt und bekommen.