Arbeiten im Kiga trotz Corona und keine Betreuung der eigenen Kinder

  • Hallo zusammen.Bin neu hier .Ich heiß Sabine und bin Kinderpflegerin in einem privaten Träger.Mutter von 2 Jungs im Alter von 13 und 10 Jahren.Ich bin im Moment im klinisch mit meiner Arbeit .Soll im Notdienst arbeiten obwohl ich keine Betreuung für meine Kids habe.Wem geht's ähnlich?Eure Sabine =O

  • Hallo Sabine, zuerst einmal ein Willkommen hier im Forum.

    Ein bisschen von deinem Thema diskutieren wir gerade in der Plauderecke im Thread Covid Corona. Vielleicht sind da hilfreiche Diskussionsbeiträge für dich

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hier gibt es Notbetreuung für die Kinder in der Schule bis maximal einschließlich Klasse 6. Erzieher dürfen die Kinder nicht mit in die eigene Einrichtung nehmen, haben aber Anwesenheitspflicht. Und ich glaube, systemrelevant ist die Arbeit bisher nicht eingestuft. Für mich nicht nachvollziehbar. Der Hort hat bei mir auch offen, auch in den kommenden Osterferien. Allerdings ist meine Tochter die einzige dort, in der Schule sind genau 2 Kinder. Mehr können bzw. dürfen die Notbetreuung nicht nutzen. Viele sind im Homeoffice, geben die Kinder doch zu den Großeltern oder anderen Verwandten oder nehmen Urlaub, teils bezahlt, teils unbezahlt.

  • Hier gehört das Personal der Kindertageseinrichtungen zu den systemrelevanten Berufen, sprich du hättest zumindest für deine U12 Kind ein Anrecht auf Notfallbetreuung, wenn du nachweislich alleinerziehend bist. Wieviel Sinn das ergibt sei mal dahingestellt.

    Welches Bundesland?

  • Die Situation ist in dem anderen, bereits erwähnten Thread recht ausführlich diskutiert. In Kürze: Grundsätzlich sind dein AG und du aufgerufen, eine einvernehmliche Lösung zu finden .


    Wenn du in Bayern - im Gegensatz zu anderen Bundesländern - nicht zur systemtragenden Berufsgruppe gehörst, deine bisherige Betreuung (Schule ..., Hort) weggebrochen ist, hast du unter Berufung auf Paragraf 631 BGB, (guck noch mal im anderen Thread), fünf Tage Zeit, dich zu organisieren. Klappt das nicht, muesstest du Überstunden abbauen, Urlaub nehmen, unbezahlten Urlaub nehmen.

    Von der Aufsichtspflicht her musst du nicht durchgängig anwesend sein. Erreichbar und kontrollierend durch (Video)Anruf dürften die zwei auch mehrere Stunden in der Wohnung allein sein können - rein rechtlich. Wenn die Vermutung besteht, die fackeln die Bude ab, weil sie in der Zuendelphase sind, dann natürlich nicht ... Das musst du einschätzen.

    Im anderen Thread stehen einige Vorschläge, wie sich andere organisieren.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.