Steuererklärung Anlage U

  • Mein Ex kommt an und möchte das ich für seine Steuererklärung für das Jahr 2018 die Anlage U unterschreibe. Wir sind seit 2014 getrennt haben in dem Jahr zusammen gemacht. Ich habe 2015 wieder angefangen zu arbeiten mit 20 Stunden. Verdiene dort aber so wenig das ich keine Steuern zahlen muss in den Jahren 2015,2016,2017 habe ich ihm nichts unterschrieben, hat er nicht nach gefragt. Warum jetzt in 2018, was hätte das für mich für Konsequenzen? Ist es ratsam dieses zu unterschreiben? Ich muss dazu sagen ich habe von sowas gar keine Ahnung. Welche Möglichkeiten hätte ich noch?

    Lebe das Leben, dass es sich innerlich schön anfühlt...


    und nicht eins, was nur von außen schön aussieht.



    Höre niemals auf zu träumen denn in einem Traum verbergen


    sich oft die waren Werte des Lebens

  • Meines Wissens ist die Anlage U nach Aufforderung von dir zu unterschreiben. Alternativ kann er die Unterschrift gerichtlich ersetzen lassen und käme damit durch. Dadurch würden dir dann wohl Gerichtskosten entstehen.


    ABER...


    Sollten dir durch seine steuerliche Geltendmachung der Unterhaltszahlungen (kein KU, sondern TU, BU, EU) selbst steuerliche Nachteile entstehen, wären diese wiederum von ihm auszugleichen. Irre, ist aber so.

    ________________________________________________


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  • Bekommst Du denn Unterhalt für Dich von ihm? Die Anlage ist nämlich nicht für Kindesunterhalt.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Das ist bei mir schon so lange her - mir wurde damals geraten, das nicht zu unterschreiben. Ich hätte Nachteile gehabt und hatte keine Lust, da dann hinterherzulaufen. Also habe ich nein gesagt... Von gerichtlicher Durchsetzung war da keine Rede - ob das inzwischen wirklich so ist, weiß ich nicht.

    Das Thema war damit erledigt...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Mir hat man auch nichts gesagt von Gericht.

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  • Wenn ich es recht im Kopf habe, läuft der Hase so:

    a)Unterhalt sind sonstige Einnahmen und bei deiner Steuererklärung anzugeben.

    B) In der Anlage U kann der Ex seinen Zahlbetrag angeben und den - je nach Situation - steuermindernd für sich ansetzen. Ggfls. auch als Sonderausgaben. Mit der Anlage U bestaetigst du den Erhalt. Und wirst

    C) für die Steuerbehörde greifbar. Die gucken, ob du den Unterhalt als Einkommen angibst. Das ist

    D) kein Problem, so du nicht zur Steuer veranlagst wirst, weil das Einkommen zu gering ist. Zahlst du aber Steuern oder bist fast davor, kommst du in die Progression. Das muss

    E) Ex ausgleichen.


    Pinselst du nicht, kann er klagen. Zahlt er nicht, kannst du klagen.


    In der Sache ist es so: Er kann damit die Spitze seiner Einkommenssteuer kappen. Im günstigsten Fall halt 42% von jedem gezahlten Euro. Bist du unter dem Hoechststeuersatz, fällt bei dir weniger an. Im "Familiensäckel" würden also ein paar Euronen uebrig bleiben. Ihr müsst halt nur etwaigen Schaden gegenrechnen und dann muss er zahlen. Und du ihm vertrauen, dass er das tut, ohne dass du mit dem Gericht drohen musst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Ich verstehe nur nicht warum 2018 damit kommt und nicht früher. Ich habe raus bekommen das es wenn ich unterschreibe so lange läuft bis ich es widerrufe.

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  • Ex ist halt auf die Idee gekommen, dass er so mehr absetzen kann ... Vielleicht hat er es nie gewusst bisher oder verdient mehr oder hat die Sonderausgaben bereits ausgeschöpft. Gibt es tausend Möglichkeiten.

    Und klar: Deine Bestätigung, dass Du Unterhalt beziehst, gilt, so lange Du Unterhalt bekommst.


    Die Bestätigung musst Du auf Anforderung geben, so er denn zahlt. Zur Not wird das halt durchs Gericht angeordnet und wenn Du immer noch nicht pinselst, kommt es zu Zwangsmaßnahmen.

    Du musst halt gucken und kontrollieren, ob Du dadurch mehr Abgaben leisten musst. Die muss Ex dann genauso zwingend ausgleichen (da kannst Du m.W. sogar bei der Steuererklärung bereits einen Antrag stellen, aber da bin ich sehr unsicher.)

    Taktisch gut ist, bei / vor der Unterzeichnung genau das mit >Ex zu besprechen. Wenn er das mit dem Ausgleich nicht weiß, fällt er nämlich aus allen Wolken. Da ist es gut, das rechtzeitig anzusprechen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Wenn du Anlage U unterschreibst, macht er Unterhalt an dich, nicht an die Kids, steuermindernd geltend.
    Andersrum hast du diesen Unterhalt dann zu versteuern.
    Hast du einen günstigeren Steuersatz bleibt eine geringere Steuerlast, aber eben dann bei dir. Der Ausgleich durch Ex ist meiner Meinung nicht zwingend für ihn.


    Ansonsten fliesst Unterhalt nicht in die Einkommensteuer ein. Ohne Anlage U ist das einfach Privatvergnügen.

  • Ich befürchte, das sehen Finanzamt und die Finanzgerichte grundlegend anders.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ich bekam für eine kurze Zeit (Trennungsjahr) Unterhalt und habe unterschrieben. Wieso sollte ich mich hier streiten? Ex hatte steuerlichen Vorteil und die Steuern die ich gezahlt habe, musste er ausgleichen. Ist doch alles klar festgelegt.... daher keine Panik, machen ganz viele so und ist nichts schlimmes.


    Seit der Scheidung bin ich wieder für mich alleine verantwortlich und jeder macht seine Steuer für sich alleine. Die Anlage U ist also nicht für die Ewigkeit.