Jobcenter will Schweigepflichtsendbindung

  • Mein Sohn hat eine festgestellte 40 %Behinderung.

    Nun möchte der ärztliche Dienst vom Jobcenter ihn auch ärztlich Untersuchen.

    Dafür das sie das dürfen muss ich die Einwilligung unterschreiben.

    Zusätlich soll ich auch noch eine Schweigepflichtsendbindung unterschreiben(extra Blatt),damit sie mit seinen Ärzten sprechen können.


    Ich frage mich allerdings wozu sie das wollen.

    Hat jemand von euch Erfahrung damit?

    Sollte ich das unterschreiben?

    Kann ich die Schweigepflichtsendbindung zeitlich begrenzen ?

    Hoffe mir kann jemand weiterhelfen

  • Naja, wenn du Leistungen für dein Sohn beziehen möchtest, würde ich es unterschreiben, ansonsten könnte dir mangelnde Mitwirkung und somit der Grund für ein Verwehren der Leistungen gegeben sein.

    Ich habe mal ein wenig nachgelesen im Netz. Eigentlich steht der Datenschutz im Weg, jedoch um Leistungen zu erhalten muss man halt "mitwirken".

    Die Unterschrift würde nur für diesen einen Besuch gelten.

    Ich rate, unterschreib, gehe mit Sohn hin (hoffe, du triffst auf einen netten Arzt), und warte dann erst Mal ab.

    Wehren kannst du dich dann immer noch, falls er dem Jungen was andichten will...

    Alles schon erlebt - ein wirklich kranker Mensch sollte von einem Amtsarzt arbeitsfähig geschrieben werden) - aber du wirst Glück haben und es wird einfach nur ein unnötiger Weg gewesen sein. Und die Inhalte der Arztberichte aus dem privaten Bereich, bekommt der Sachbearbeiter vom JC nicht zu Gesicht

  • Guten Abend,


    die Entbindung von der Schweigepflicht benötigt der Ärztliche Dienst, um mit den behandelnden Ärzten deines Sohnes Kontakt aufnehmen zu können und Einsicht in die Patientenakte nehmen zu können. Dadurch kann es sogar sein, dass keine persönliche Begutachtung notwendig wird, wenn die Unterlagen sehr aussagekräftig sind (Gutachten nach Aktenlage wird dann erstellt). Die Entscheidung dazu obliegt den Ärzten des Ärztlichen Dienstes. Die Erklärung zur Entbindung ist maximal sechs Monate gültig (falls Folgegutachten notwendig sein sollten). Der Ärztliche Dienst selbst soll prüfen, ob Leistungsfähigkeit für den ersten Arbeitsmarkt vorliegt (Achtung: diese ist nicht mit einer Arbeitsfähigkeit gleichzusetzen). Ausführungen dazu sind auch auf der ersten Seite, die bei Ausgabe des Gesundheitsfragebogens mit ausgedruckt wird, umfassend erläutert. Auch hat der Ärztliche Dienst nicht die Aufgabe, die in der Gesundheit eingeschränkten Kunden um jeden Preis für leistungsfähig zu erklären. Wenn du Sorge hast, dass der Sachbearbeiter der Vermittlung die Diagnose erfährt, so kannst du unbesorgt sein. Der Ärztliche Dienst darf den Teil A mit der genauen Diagnose nicht zur Verfügung stellen. In der gutachterlichen Stellungnahme (Teil B) wird laienhaft umschrieben, welche gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen. Bspw. übermäßiger Ernährungszustand, Einschränkung der Funktion der linken Hand. Eine Kopie des Teil B muss ausgehändigt werden, wenn der Kunde eine möchte. Ggf. bei Auswertung danach fragen, wird nicht immer eigeninitiativ angeboten.

  • Ich ersetze arbeitsfähig durch erwerbsfähig.🌻






    Bei meinem Burschen wurde zu mindest vor 2 Jahren nach Aktenlage entschieden ,das er auf Grund seiner Behinderungen nicht erwerbsfähig ist und damit der erste Arbeitsmarkt flach fällt.

    Jeder einzelne Arzt wurde ,trotz von mir in Hülle und Fülle eingereichter Arztbriefe , Pflegegutachten etc.noch mal angeschrieben. Mit der Frage ob den der Bursche nicht doch für für den ersten Arbeitsmarkt wäre., kopfschüttel.

    Ich hatte einen Antrag auf Mehrbedarf gestellt, das Arbeitsamt war da wirklich nicht erpicht drauf den Burschen für Leistungsunfähig zu erklären..



    Mir wurde schon angekündigt, das sich die Prozedur mit 18 Jahren noch mal wiederholen wird.



    Ich war nur froh, das dem Burschen eine ärztliche Begutachtung erspart geblieben ist.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Hi,


    ich würde im Vorfeld fragen, wofür genau und wer diese Schweigepflichtsentbindung wünscht/ benötigt.


    Ggf. reichen bereits aktuelle Arztberichte, die für den GdB benötigt wurden.


    Wenn du diese Entbindung dennoch unterschreibst, achte darauf, dass du diese auf maximal 6 Monate befristest und für jeden Arzt eine eigene aufsetzt für genau diese Situation.


    Und nur als Tipp informiere die Ärzte darüber und bitte sie um eine Kopie, was man von ihnen will und was sie dazu schreiben. Vorallem fordere den Bericht des Amtsarztes ein und bespreche ihn mit eurem Hausarzt.


    Ich persönlich bin da sehr sehr vorsichtig.