• Wir haben das Wechselmodell. Läuft prima, Kind ist 13 Jahre alt.

    Haben einen wöchentlichen Wechsel der aber nicht in Stein gemeißelt ist (bei Krankheit oder geschäftlichen Terminen kann es sich verschieben). Zudem wohnen wir im selben Ort was von großem Vorteil ist.

    Finde es gut wenn beide Elternteile am Leben und Alltag des Kindes beteiligt sein können.


    Viele Grüße

  • Hallo Erdbeerstulle,


    aus meiner Sicht ist es nicht eine Sache des Alters, aber der Nähe der Wohnsitze - das ist extrem wichtig für die Kids, damit

    das Umfeld gleich ist und Freunde auch in der Papa/Mama Woche besucht werden können - notfalls auch mal Zugriff auf Fahrrad oder sonstwas möglich ist.


    Die Eltern müssen sich viel Abstimmen - da hat man oft mehr Kontakt zu Ex als man möchte, aber insgesamt kenne ich nur gute Beispiele.

    Oft arbeiten beide ETs Vollzeit - in der Kinderwoche weniger und in der anderen mehr.

  • Aktuell haben wir ja noch einen zweiten Thread laufen, in dem es um das Wechselmodell geht (Threadstarter Vollbio).

    Das Wechselmodell ist für die Eltern deutlich anspruchsvoller als der Standard Betreuungselternteil - Umgangs Elternteil. Persönlich kenne ich deutlich mehr gescheiterte WM-Versuche als gelungene.

    Ansonsten endet manches WM, wenn die Kids pubertieren... egal, wie gut es zwischen den Eltern klappt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Weil die Pubertisten irgendwann keine Lust mehr haben auf den Wechsel und die damit verbundene Fremdbestimmung. Auf das oft fehlende richtige Beheimatetsein. Die immer am falschen Ort befindlichen privaten Dinge, die erschwerten Sozialkontakte durch das WM. Da steigen viele Teenager früher oder später aus.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Zusammen,


    insgesamt möchte ich Claudi 123 zustimmen ich denke auch es ist gut wenn ein Kind beide Elternteile hat.


    Ich habe den Antrag zum Wechselmodell bekommen und kann mich aufgrund der Situation zwischen nicht dafür entscheiden. Ich hatte ja schon einen Thread gestartet wegen dem Antritt einer Mutter Kind kur - selbstverständlich ist diese Verhandlung sowie die 6 anderen im letzten Jahr positiv verlaufen.


    Ich kann nicht einschätzen ob die mangelnde Kommunikation und die nicht vorhandene Kooperation - wirklich tragbar für die Abwendung des Wechselmodells ist. Das Kind ist im Übrigen 3 Jahre alt.

  • Hallo.


    Meine Kinder sind 7 und 11,5 Jahre und wir leben seit 2,5 Jahren das Wechselmodell. Leben nicht im selben Ort, ca. 16 km entfernt. Ich arbeite allerdings im Ort, wo der Papa wohnt. Das vereinfacht das schon. Hätte mein Partner nicht ein großes Haus gehabt, wo wir mit eingezogen sind, dann wäre ich auch im Ort geblieben. So muss ich Mal mehr fahren, das ist dann halt so.

    Ich merke jetzt auch schon, dass mein Sohn am Liebsten das Nestmodell hätte. Finde ich für uns jedoch nicht umzusetzen.

    Wir werden sehen, wie es die nächsten Jahre läuft.


    VG Antje

  • Hallo

    Meine Frau und ich hatten uns auf das Wechselmodell beim Jugendamt geeinigt mit der Voraussetzung das Sie nicht weiter wie 12 km weg zieht. Sie ist dann ~30 km weggezogen und wollte die Kleine komplett oder zumindest das Wechselmodell. Wir sind dann vor Gericht gelandet und die Kleine ist ( Gott sei Dank) noch bei mir.

    Die Frau vom Jugendamt die Anwältin von der Kleinen und der Richter sagten es währe so gut wie unmöglich über die Entfernung einen reibungslosen Ablauf mit Kiga und später mit der Schule u gewährleistet.

  • Oliver, ich bin ja neugierig ... Euer Wechselmodell ist also geplatzt, weil letztlich das Gericht vermutet hat, das WM würde zwischen euch Eltern nur mit Reibungsverlusten funktionieren? Wer hatte denn da geklagt und auf was? (Hat es einen Beschluss gegeben oder einen Vergleich?)


    Wenn du magst: Die Antwort wäre für Erdbeerstulle (und andere Mitleser) vielleicht hilfreich um zu sehen, wo Eskalationsgefahren liegen können und welche konsequenzen das dann hat, wenn JA und zuletzt das Gericht eingeschaltet werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo, wir haben das Wechselmodell seit einem halben Jahr. Es funktioniert sehr gut. Meine Ex Partnerin und ich verstehen uns sehr gut, was denke ich entscheidend ist wenn es funktionieren soll. Es geht nicht ohne Kommunikation und ohne eine gewisse räumliche Nähe. Unsere Kinder sind 3 Jahre alt und verstehen es schon sehr gut uns gegeneinander auszuspielen😂.

  • Meine Noch Frau hat sich kurz nach ihrer Elternzeit einen neuen gesucht und ist einfach abgehauen.

    Ich hatte dann unsere kleine und musste mich erstmal darum kümmern sie unterzubringen so das ich weiter zur Arbeit gehen konnte.

    Meine Ex ist dann zu ihrem Neuen gezogen und brauchte ~2 Monate um sich um zu melden. Das Jugendamt sagte mir ich müsse die Kleine nicht über Nacht mitgeben da ich im Zweifel ja nicht wissen kann wo sie wirklich ist ohne neue Melde Adresse.

    Dann war sie bei ihm gemeldet und hat normale Umgangstermiene bekommen ( beim Jugendamt abgesprochen da sie mir vorwarf ich betreibe Kindsendzug). 3 mal hatte sie die Kleine mit zu ihm genommen und 3 mal gab es Ärger, es ging soweit das ich sie mitten in der Nacht abholen musste.

    Daraufhin habe ich gesagt ich gebe sie nicht mehr mit.

    Da waren ~3,5 Monate seid der Trennung vergangen. Meine Ex ist dann vor Gericht gezogen und wollte die Kleine ganz haben da ich den Umgang eingeschränkt hatte ( nach Absprache mit dem Jugendamt). Nach genau 4 Monaten standen wir dann vor Gericht , ich musste mir von ihrem Anwalt anhören was für ein schlechter Fater ich doch währe, ihr kennt das sicher...

    Sie wollte Die Kleine komplett mit zu ihm nehmen oder aber das Wechselmodell in ihrer eigenen Wohnung 30km von mir entfernt.

    Da Lea jetzt im Kiga war, sie hier feste Verhältnisse hat, ich mich um alles gekümmert habe und es ja auch schon eine Weile lief und ich erklärte konnte warum ich wan was tat. Gab es einen Vergleich der besagt Lea bleibt bei mir und meine Ex bekommt ein umfassendes Umgangsrecht mit der Einschränkung das Lea nicht bei ihrem neuen übernachten darf. Durch die Blume haben sie zu meiner Ex gesagt :" Die kleine hat sich an die Umstände gewöhnt, gewöhnen sie sich auch daran".

    Wichtig war das ich Buch geführt habe was wann war, so konnte ich der Anwältin von meiner Kleinen ( vom Jugendgericht bestellt) erklären wie es zu den einzelnen Punkten gekommen ist die meine Ex mir vor Gericht vorgeworfen hat. Außerdem fand ich das Jugendamt sehr hilfreich wenn man mit denen in Kontakt ist ( kommt aber bestimmt auf den Berater an).

    Meine Ex scheint sich mit der Situation abgefunden zu haben, die Lage hat sich beruhigt, wir können Kaffee mit einander trinken, und sie hat sogar schon im Gästezimmer übernachtet wenn Lea krank war.

    Bitte entschuldigt das es ein Buch geworden ist

  • Hallo Erdbeerstulle,


    wir Eltern eines fast 12jährigen haben seit ca 1 Jahr das Wechselmodell mit wöchentlichem Wechsel (mittels JA erarbeitet. KV wollte es unbedingt, ich habe zugestimmt weil Sohn es ausprobieren wollte).

    Ich verstehe sehr gut, was es heißt, dieses Modell trotz manchmal schlechter oder nicht vorhandener Kommunikation oder Kompromissbereitschaft durchzuziehen. Elternebene gestaltet sich immer schon schwierig, Augenhöhe gibts leider nicht ausreichend.


    Anfangs versucht KV meist, sich an getroffene Vereinbarungen zu halten. Jetzt, nach ca 1 Jahr, verändert sich (wie bisher immer) sein Durchhaltevermögen und möchte vieles wieder anders haben oder einfach "sich nicht mehr mit mir auseinandersetzen müssen".


    Da bin ich selbst grad sehr gefordert, im Frieden, bei mir und meiner Atmung zu bleiben. Besonders wenn KV wiedereinmal nach Gerichtsverhandlungen schreit (wir waren bereits 5 Jahre lang vor Gericht wegen allen möglichen SR-Teilen). Ich versuche, das mir unwichtige einfach durchzuwinken, aber klar Grenzen zu setzen, was mir für unseren Sohn wichtig erscheint.


    vielleicht ist es aber auch nötig,wenns hart auf hart kommt, vor Gericht darzustellen, dass es manchmal einfach nicht möglich ist, das WM auf Biegen und Brechen halten zu wollen...


    ...nur noch zwei Jahre, dann kann Sohn selbst entscheiden, ob er das alles so weiter haben will, wie es ist... 8)

  • ...nur noch zwei Jahre, dann kann Sohn selbst entscheiden, ob er das alles so weiter haben will, wie es ist... 8)

    Habt ihr als Eltern eine entsprechende Absprache getroffen oder wie kommt das (erst) mit wohl 14 Jahren zustande?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Meine Erfahrung ist ziemlich deckungsgleich mit Volleybabs. Der Vater und ich hatten kein Wechselmodell, aber die Kids waren schon sehr häufig bei ihm, also nicht nur jedes zweite Wochenende sondern auch 2 Nachmittage die Woche. Während der Vater immer wieder auf ein paritatisches Wechselmodell gedrängt hat, hatten die Kinder immer weniger Lust sich überhaupt dem hin und her zu ergeben.

    Sie sind jetzt 12 und 14 und Ende vom Lied: viel zerschlagenes Porzellan und gar kein Umgang mehr.

    Ich denke in der Pubertät sind für die Kids 1000 Dinge wichtiger als die Gleichbahandlung der Eltern. Und wenn die Hormone schon durchdrehen, braucht es vor allem einen ruhigen Hafen und Rückzugsort. Hut ab vor Kindern und Eltern, die diesen Zirkus bis zur Volljährigkeit mitmachen.

    Mir wurde beim Jugendamt gesagt im Falle eines Gerichtsverfahrens würde beide Kinder gehört und deren Wunsch wäre auch ausschlaggebend. Sprich das Kind dürfte auch bevor es 14 ist ein Vetorecht bezüglich des Wechselnmodells haben.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Volleybap

    aufgrund vieler Geschichten bezüglich der Halbgeschwister und auch das Gerede des KVs förderten die oben erwähnte Meinung, unser Sohn könnte ab 14 J. entscheiden, bei welche ET er wohnen möchte.


    Nachdem ich mich nochmal schlau gemacht habe, meine ich erfahren zu haben, dass ab (12-) 14 Jahren das Kind auf jeden Fall angehört und seine Meinung dementsprechend bewertet werden muss. Stimmt das so?

    Also kann nicht unbedingt die Meinung des 12- oder 14jährigen Kindes ausschlaggebend für den Aufenthalt sein? Wenn mein Sohn mit 14 J. sagen würde, er wolle unbedingt beim Papa wohnen, muss ich also nicht zwingend nachgeben? vielleicht nur um ein Gerichtsverfahren und Ärger zu umgehen.

  • Es gibt da die Theorie und die Praxis. Die Theorie sagt, dass ab dem Alter von 12 Jahren das betreffende Kind zwingend angehört werden muss in einem ABR/Sorgerechtsverfahren. Der geäußerte Wille "ist zu berücksichtigen", also in das Urteil, sorry, es heißt "Beschluss", mit einzubeziehen.


    In der Praxis der letzten zehn, fünfzehn Jahre werden die Kinder wesentlich früher bereits ins Verfaghren mit einbezogen. es wäre ja auch schräg, wenn ein Richter eine Entscheidung trifft und hätte das betroffene Kind überhaupt nicht gesehen ...

    So weit, so gut.


    Herausgebildet hat sich in der Praxis auch Folgendes: Gewinnt der Richter den Eindruck, dass sowohl Vater als auch Mutter zumindest einigermaßen erziehungsfähig sind, dann wird dem Kindeswunsch ein deutliches Gewicht beigelegt (je älter, je mehr). Frei nach dem Motto: Folgt man dem Willen des Kindes, sind Kind und ein Elternteil glücklich. Ein Elternteil ist gefrustet. Ist halt so.


    Das bricht immer häufiger den bekannten OLG-Beschluss, dass ein ABR-Wechsel nur erfolgen darf, wenn es für das Kindeswohl "erheblich" besser beim anderen Elternteil wäre (und "erheblich" ist eigentlich eine hohe Latte. Da muss bei einem normalen Durchschnittselternteil der andere schon nahezu perfekt sein ...). Heißt in der Praxis: Äußert ein 14jähriger einen Aufenthaltswunsch, wird dem in der Regel stattgegeben. Begründet damit, dass dem Kind der seelische Knoten, der bei einer Ablehnung sich bilden würde, nicht zuzumuten ist.

    Streiten die Eltern sich, wird in der Regel ein Gutachter beauftragt. Das Gutachten sorgt oft dafür, dass die Eltern sich gegenseitig noch einmal so richtig eins einschenken und das vielleicht vorhandene Tischtuch endgültig zerschneiden. Und Kind große Cghancen jhat, von einem oder beiden Elterninstrumentalisiert zu werden. Das ganze zu einem Preis von 3000 - 12.000 Euronen, einer Summe, die bei Trennungsfamilien schnell in die Nähe des wirtschaftlichen Ruins führen können für eine gewisse Zeit.

    Also alles keine so richtig schöne Sache. Wenn man reden kann mit Ex, um einvernehmlich zu klären und auch gerade pädagogische Entscheidungen treffen kann (pädagogischer Druck auf einen Pubertisten des einen Elternteils vom anderen unterstützt wird und nicht dadurch geschrottet, dass dem Teenager seine Ausfälle versüßt werden ...), dann wäre das sicher hilfreich. Aber das schaffen nicht alle ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Kinder werden ja nicht nur gefragt, wohin sie lieber möchten, sondern auch nach den Gründen dafür.

    Sowas ist also kein spontanes Bauchgefühl aus dem luftleeren Raum.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Ich habe hier schon alles erlebt: Die lange gewachsene, abgewogene und fundierte Meinungsbildung eines Teenagers und die spontane adhoc-Entscheidung. Und alle Spielarten dazwischen.

    Bis hin zu guter Kommunikation zwischen Verfahrensbeistand, Richter und Teenager, aber auch völliger Kommunikationsblockade.

    (Der Clou in einer Verhandlung war die Äußerung des Teenagers, er wolle unbedingt und ohne jeglichen Zweifel "Zuhause" wohnen bleiben. Und das Gericht ging davon aus, dass dieses Zuhause die Meldeadresse wäre und der Ort, an dem er die letzten zwei Jahre gewohnt hat. So hat es der Richter nach dem Teenagergespräch in die Verhandlung eingebracht und den Eltern deutlich gemacht, sie sollten einvernehmlich diesem Kinderwillen entsprechen. Die staunten (ärgerten und freuten sich) jeweils über die Teenageraussage, stimmten aber dem Vergleich zähneknirschend zu. So wurde es verkündet. Und der Richter ging beim Rausgehen auf den Teenager, der draußen wartete, begeistert zu und sagte: Deine Eltern haben sich deinem Wunsch angeschlossen und du kannst jetzt Zuhause bei X wohnen bleiben.

    Und der Teenager fällt aus allen Wolken und sagt: Aber mein Zuhause ist doch bei Y.


    Y hat dann diesem Vergleich nicht zugestimmt und das ganze wurde dann umgekehrt verglichen. )


    Was klar sein muss. Richter haben den Schreibtisch voll mit Akten und Verfahren. Sie suchen die einfache und umkomplizierte Lösung, die dafür sorgt, die Verfahrensbeteiligten möglichst nie wieder zu sehen. Da bohrt man nicht zu tief. Da hängt man sich nicht ganz tief rein. Da schließt auch ein Richter mit sich selbst gern einen Kompromiss.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.