1000 x schon gelesen und dennoch ist es anders, daher die Frage, wer ähnliches erlebt hat und was ein gangbarer Weg ist.
Es geht um das Kind meines Mannes.
Kein Umgang wegen weiter Entfernung, Kurzbeziehung usw. 1-2 x Besuche pro Jahr.
Kind hat die 7 Klasse abgebrochen und alles mitgenommen was man so nicht macht. Hut ab an die Mutter, die das ausgehalten hat.
KU wurde nach der Geburt festgelegt, nach12 Jahren Beistandschaft beendet - dann FIX-Betrag der letzten Hochrechnung. Das Verhältnis ist also ganz gut.
Nach 3 Jahren ohne großartige Schulbesuche hat es mit 17,5 jetzt doch einen Hauptschulabschluß in einer Sonderschulform innerhalb von 6 Monaten ergattert,
nun ist Ruhe bis zum Herbst, dann wird in gleicher Form ein Realschulabschluß angestrebt. Zum 18 Geburtstag ist das Kind nicht an einer Schule angemeldet.
KU einfach weiter zahlen bis eine Ausbildung/Studium in ca. 5 Jahren abgeschlossen ist ?
Das Kind den KU einfordern lassen = Einkommensprüfung - Mutter eh am Selbstbehalt
KU einstellen und abwarten?
Natürlich muss Kind von etwas (bei Mutter) leben, aber sie könnte auch nebenbei - oder bis zum Herbst erstmal jobben....
in der Theorie könnte es jetzt mit dem Hauptschulabschluß auch eine Ausbildung anfangen, nicht toll, aber machbar.
Meine Vorstellung geht so Richtung 50 % KU an die Mutter für die Wohnkosten, die Mutter erhält Kindergeld und
für den Rest müßte Kind langsam selbst sorgen....
Ist das völlig an der Utopisch ? Das Verhältnis zur Mutter ist gut, zum Kind nicht vorhanden.
Oder landet man auf totalen Glatteis und hat am Ende eine Einkommensprüfung und zahlt 4-5 Stufen mehr?