18 und nun? Der Klassiker

  • 1000 x schon gelesen und dennoch ist es anders, daher die Frage, wer ähnliches erlebt hat und was ein gangbarer Weg ist.


    Es geht um das Kind meines Mannes.

    Kein Umgang wegen weiter Entfernung, Kurzbeziehung usw. 1-2 x Besuche pro Jahr.

    Kind hat die 7 Klasse abgebrochen und alles mitgenommen was man so nicht macht. Hut ab an die Mutter, die das ausgehalten hat.

    KU wurde nach der Geburt festgelegt, nach12 Jahren Beistandschaft beendet - dann FIX-Betrag der letzten Hochrechnung. Das Verhältnis ist also ganz gut.

    Nach 3 Jahren ohne großartige Schulbesuche hat es mit 17,5 jetzt doch einen Hauptschulabschluß in einer Sonderschulform innerhalb von 6 Monaten ergattert,

    nun ist Ruhe bis zum Herbst, dann wird in gleicher Form ein Realschulabschluß angestrebt. Zum 18 Geburtstag ist das Kind nicht an einer Schule angemeldet.


    KU einfach weiter zahlen bis eine Ausbildung/Studium in ca. 5 Jahren abgeschlossen ist ?

    Das Kind den KU einfordern lassen = Einkommensprüfung - Mutter eh am Selbstbehalt

    KU einstellen und abwarten?

    Natürlich muss Kind von etwas (bei Mutter) leben, aber sie könnte auch nebenbei - oder bis zum Herbst erstmal jobben....

    in der Theorie könnte es jetzt mit dem Hauptschulabschluß auch eine Ausbildung anfangen, nicht toll, aber machbar.


    Meine Vorstellung geht so Richtung 50 % KU an die Mutter für die Wohnkosten, die Mutter erhält Kindergeld und

    für den Rest müßte Kind langsam selbst sorgen....


    Ist das völlig an der Utopisch ? Das Verhältnis zur Mutter ist gut, zum Kind nicht vorhanden.


    Oder landet man auf totalen Glatteis und hat am Ende eine Einkommensprüfung und zahlt 4-5 Stufen mehr?

  • Erstmal abwarten, welcher Weg eingeschlagen wird. Danach kann man doch erst rechnen. Bis zum 18. muss er ja eh zahlen. Danach würde ich ganz normal das Kind den Unterhalt einfordern lassen.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Der Sohn hat ja anscheinend eine klare Vorstellung und geht weiter - mit kurzer Wartefrist - durch seine Schulausbildung. Damit ist die rechtliche Situation eigentlich klar: Die Eltern sind nach Leistungsfähigkeit barunterhaltsverpflichtet (also auch nix mit Teilzahlungen an die Mutter.).

    Ob Schüler-Bafög möglich wäre, müsste man ausloten.


    Ob man hingeht und sagt: Vielleicht habe ich Glück und kann mich aus meiner rechtlichen wie ethischen Verantwortung herausstehlen und warte, bis ich zur Zahlung aufgefordert oder verurteilt werde, muss jeder für sich selbst entscheiden. "Sozialverträglich" wäre das nicht. Klassischerweise sucht man in einer solchen Situation das Gespräch mit allen Beteiligten und guckt nach Lösungsmöglichkeiten. Und trifft Vereinbarungen, die für die Zukunft des Jungen hilfreich sind und möglichst von allen Erwachsenen mitgetragen werden und mit denen der Sohn einigermaßen zufrieden ist. Da kann es viele "Konstrukte" geben ganz unterschiedlicher Art. Wichtig ist aber, habe ich immer wieder erfahren, gut zuzuhören, was die Kids und der Ex-Partner sagen und dann gemeinsam zu entwickeln, was möglich wäre.

    Letztlich steht man bis mindestens 25 in der finanziellen Verantwortung, wenn das Kind keine Einnahmen hat. Selbst wenn es "nix" macht, bin ich zwar auf der einen Seite nicht mehr unterhaltspflichtig. Auf der anderen Seite kann aber im Falle eines Falles mein Einkommen geprüft werden, ob ich nicht - bei höheren Freibeträgen - doch in der Verantwortung stehe und für die staatliche Unterstützung gerade stehen kann und muss.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.