Unterhalt: Klassenfahrt nach England

  • Hallo in die Runde.


    Und jährlich grüßt das Murmeltier. Unser Sohn darf im Herbst auf Klassenfahrt nach England fahren (dann Klasse 8).
    Der Stiefvater und die Mutter haben mich freundlich gebeten, mich "nach meinen Möglichkeiten" daran finanziell zu beteiligen.
    Da ich ein Mangelfall bin, ist ihnen möglicherweise bewußt, daß meine Unterstützung rein freiwillig ist.
    In der Vergangenheit habe ich das auch gemacht, auch wenn ich dafür an anderer Stelle kürzer getreten bin und habe

    50 % der Kosten bezahlt (zuletzt 3stellige Summe). Rein freiwillig, um des Guten Willens und um des familiären Friedens wegen.
    Da meine anderen Kinder nun auch älter geworden sind und auch Klassenfahrten unternehmen (werden), ist dort ein

    ähnliche Erwartungshaltung der Ex und des Next zu erwarten.

    Allerdings hat sich meine finanzielle Situation seit dem Frühjahr letzten Jahres etwas verschlechtert, so daß ich jetzt

    pingeliger mit meinen Ausgaben sein muß. Das würde letztlich auch bedeuten, daß meine Mittel in den anderen Haushalt

    abfließen, ich aber damit auch nur noch wenig Gestaltungsmöglichkeiten für die Zeiten der Kinder bei mir habe.

    Ich muß sagen, das fällt mir schon ziemlich schwer. Dafür muß ich ohnehin schon

    immer häufiger auf meine dahinschmelzenden Rücklagen zurückgreifen.
    Nun bin ich jetzt ein bisschen in der Zwickmühle, einerseits möchte ich mich ja nicht völlig verweigern, aber andererseits

    ist auch einfach der Punkt erreicht, an dem die Leistungsfähigkeit endet. Es ist vielleicht eine Gewissensfrage.

    Auf jeden Fall wird wohl der Haussegen ein bisschen schief hängen, wenn ich nun mitteilen muß, daß "meine Möglichkeiten"

    diesen Support nicht mehr zulassen. Danke für's Gespräch.

  • Kannst/willst Du gar nichts mehr dazugeben? Vielleicht wenigstens einen Teil oder das Taschengeld übernehmen?


    Falls es für die anderen auch schwierig ist: bei uns springt auch mal der Förderverein der Schule in solchen Fällen ein, relativ unkompliziert auf Antrag der Lehrkraft.

  • Nun ist es so, dass Klassenfahrten regelmäßig in bestimmten Jahrgängen stattfinden und auch langfristig angekündigt sind. Die Klassenfahrtskosten sind deshalb absehbar, vorhersehbar und normalerweise ansparbar. Da bin ich als Betreuungselternteil in der Pflicht.

    Natürlich kann man den unterhaltspflichtigen Elternteil um einen Zuschuss bitten. Aber eigentlich zahlt er schon dafür mit dem Unterhalt - nach seiner Leistungsfähigkeit.

    Ist er gar "Mangelfall" und damit bis an den Rand des Mindestbedarfs gedrückt, wirkt eine auch noch so freundlich verpackte Zahlungsaufforderung schon schräg. Beschäftigt hat sich Deine Ex mit Deiner finanziellen Situation wohl nicht - oder es geht ihr sonst wo vorbei ...


    Hier würde ich auf zweierlei verweisen: 1. zahlst du nach deinem besten Vermögen den Kindesunterhalt, aus dem Klassenfahrten halt mit bestritten werden müssen. Du finanziert die Fahrt also bereits mit (und kannst das auch bei Bedarf den Kids sagen)

    2. Wenn es finanziell nicht nur bei dir durch hohe Unterhaltszahlungen für eure gemeinsamen Kids eng ist, sondern auch bei der Mutter, gibt es einige Moeglichkeiten, Zuschüsse zu bekommen. Das müsste die Mutter in Bewegung setzen und beantragen. Wird das abgelehnt, steht die Mutter nicht ganz so blank da, wie sie den Anschein erweckt. Wird es genehmigt, ist alles gut ...


    Man muss lernen, den moralischen Zwang nicht ueberhand nehmen zu lassen. Du brauchst, was du in der Theorie bereits verinnerlicht hast, Geld für den regelmäßigen Umgang. Da bittet du die Mutter auch nicht um Unterstützung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Du zahlst doch Unterhalt für alle 5 Kinder, richtig? Ich würde Ex genau sagen das du am Existenzminimum lebst, aber Junior das Taschengeld gibst.

    Ich bezahle auf jeden Fall immer noch daß, was ich zuletzt für fünf Kinder zu zahlen hatte, weil die 4 minderjährigen Kinder das ohnehin rechtlich problemlos bekommen könnten. Im Ergebnis bin ich damit immer noch ziemlich genau an der gegenwärtigen Summe des Selbstbehalts.

    Ist er gar "Mangelfall" und damit bis an den Rand des Mindestbedarfs gedrückt, wirkt eine auch noch so freundlich verpackte Zahlungsaufforderung schon schräg. Beschäftigt hat sich Deine Ex mit Deiner finanziellen Situation wohl nicht - oder es geht ihr sonst wo vorbei ...

    Es ist wohl eine Mischung aus beidem...:rolleyes3:

    2. Wenn es finanziell nicht nur bei dir durch hohe Unterhaltszahlungen für eure gemeinsamen Kids eng ist, sondern auch bei der Mutter, gibt es einige Moeglichkeiten, Zuschüsse zu bekommen.

    Das scheitert regelmässig an dem guten Einkommen des Next.

    Du brauchst, was du in der Theorie bereits verinnerlicht hast, Geld für den regelmäßigen Umgang. Da bittet du die Mutter auch nicht um Unterstützung.


    Ich kann mich noch gut an die Reaktion erinnern, als ich sie mal um ein Entgegenkommen diesbezüglich gefragt habe. Da ging es "nur" um die Beköstigung. Sie meinte, ich solle den Umgang bitteschön an meine finanziellen Möglichkeiten anpassen. Hätte damals bedeutet, es hätte kein Umgang statt gefunden. Aber ich bin ja auch nicht ewig nachtragend.


    Das mit dem Taschengeld für die Dauer des Aufenthalts ist eine gute Idee. Man zeigt zumindest den Willen.